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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Verkehrsteilnehmende sind Arschlöcher ( § 1 StVO nervt mich, wen noch? )
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Vincent

vincent
weil sie sich eh nicht dran halten. sind halt dumm. natürliche selektion at work.
10.04.2019 10:51:00  Zum letzten Beitrag
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fiffi

AUP fiffi 19.04.2008
 
Zitat von Vincent

weil sie sich eh nicht dran halten. sind halt dumm. natürliche selektion at work.


Mal schnell ne SMS nebenbei tippen und 20 drüber nach Tacho sind ja einkalkuliert, aber immer diese dummen Radfahrer die auch noch Kratzer im Lack hinterlassen, wenn man mal wieder den lästigen Schulterblick ausgelassen hat (war grad so ein schönes Massageprogramm im Comfortsitz, nech?). Der hätte ja ruhig mal für dich mitdenken können und weil er deine Dummheit unterschätzt ist es natürlich seine Schuld.

¤: Dass Autofahrer sich an vergleichsweise viel einfachere Regelungen wie das Rechtsfahrgebot halten wird hier ja regelmäßig dokumentiert. :x
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von fiffi am 10.04.2019 11:01]
10.04.2019 10:58:43  Zum letzten Beitrag
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Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
Sind das Problem überhaupt Radfahrer, die am LKW rechts vorbei überholen und daneben auf der Straße stehen? Ich dachte, die LKW holen die Leuten beim Rechtsabbiegen auf dem Radweg/Schutzstreifen ab (gerade die Kinder überholen doch nicht fleißig auf der Straße)?
Oder soll auch die Benutzung des angrenzenden Radwegs verboten werden, wenn ein LKW auf der Straße steht?
10.04.2019 11:04:05  Zum letzten Beitrag
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fiffi

AUP fiffi 19.04.2008
betruebt gucken
 
Zitat von Armag3ddon

Oder soll auch die Benutzung des angrenzenden Radwegs verboten werden, wenn ein LKW auf der Straße steht?


 
Zitat von Jellybaby

Ich hoffe sehr du hast keinen Führerschein. Das alles ist doch schon seit Jahrzehnten geregelt.

10.04.2019 11:05:17  Zum letzten Beitrag
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FattyCPK

AUP FattyCPK 19.04.2024
Es soll einfach nicht rechts überholt werden, egal von wem und egal wo. Ausser auf der Autobahn, da könnte man das mal erlauben.
10.04.2019 11:09:47  Zum letzten Beitrag
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Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
 
Zitat von fiffi

 
Zitat von Armag3ddon

Oder soll auch die Benutzung des angrenzenden Radwegs verboten werden, wenn ein LKW auf der Straße steht?


 
Zitat von Jellybaby

Ich hoffe sehr du hast keinen Führerschein. Das alles ist doch schon seit Jahrzehnten geregelt.




Naa gut. Dieses spezielle Thema muss ich in der Fahrschule verpasst haben.
10.04.2019 11:11:09  Zum letzten Beitrag
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flowb

flowb
 
Zitat von AngusG

 
Zitat von steamed

 
Zitat von Izmir

 
Zitat von steamed

Würde einiges erklären.
Dann vordere ich ein Abbiegeverbot für Kraftfahrzeuge. Lawyered.


Tatsächlich realisierbar: KFZ dürfen nicht rechts abbiegen. Ausnahmen werden ausgeschildert, da kommt man nicht rum an manchen stellen. Wer sowieso bequem im Auto sitzt kann ruhig etwas benachteiligt werden. Wer aufs Rad steigt setzt dabei seine trockenen Klamotten und Würde aufs Spiel - das kann schon mal belohnt werden.

Ick glob ick spinne.
Damit hab ich nicht gerechnet, als ich auf deinen Link klickte.
<3

Heute morgen hatte ich übrigens die passende Situation dafür.
Ein Porsche Cayenne überholt mich dicht und viel zu schnell in der 30er, um dann direkt vor mir voll in die Eisen zugehen, und ohne zu blinken rechts abzubiegen.

Radfahrern sollte es echt verboten werden so dicht an Autos zu fahren.mit den Augen rollend
/Wie war das noch gleich Angus? 100¤ und ein Monat Radfahr-Verbot?


Den Cayenne-Fahrer sollte man direkt ganz aus dem Verkehr ziehen. Charakterlich ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen, Fahrerlaubnis entziehen, Wiedererteilung erst möglich nach 20 Jahren, wenn er mal etwas ruhiger geworden ist. Fahrzeug einziehen und zu Gunsten der Staatskasse verwerten.

Aber ich wollte ohnehin das Thema rechtsabbiegende LKW hier rüber holen.

Ich wiederhole meinen Vorschlag aus dem News-Thread mal mit etwas weniger Polemik:

Radfahrern das Vorbeifahren an oder halten neben LKW an Kreuzungen und Einmündungen verbieten. Das meine ich tatsächlich nicht als Radfahrer-Bashing, sondern als ernstgemeinte Lösung.

Tatsache ist, dass Radfahrer, aus welchen Gründen auch immer, von LKW-Fahrern beim Rechtsabbiegen oft übersehen werden, und dass das eine äußerst gefährliche Situation ist.

Technisch gibt es dafür keine wirklich gute Lösung. Spiegel funktionieren offensichtlich nicht gut, entweder weil trotzdem noch ein toter Winkel bleibt oder weil LKW-Fahrer nicht ausreichend hingucken. Abbiege-Assistenten sind wohl noch nicht weit genug wegen zu vieler false positives, ein Bildschirm im Führerhaus ist auch nichts anderes als ein virtueller Spiegel. Man kann auch nicht alle LKWs umbauen oder ersetzen, so dass man rechts eine Glaswand zum durchgucken hat.

Natürlich kann man auf die LKW-Fahrer schimpfen, dass sie gefälligst richtig aufpassen sollen. Allerdings glaube ich nicht, dass LKW-Fahrer mit Absicht Radfahrer überfahren. Hier existiert wirklich ein bauartbedingtes Problem.

Man könnte jetzt also noch 20 Jahre warten, bis eine fuktionierende technische Lösung da ist, und jedes Jahr ein paar tote Radfahrer beklagen. Man könnte auch das Rechtsabbiegen für LKW verbieten, das dürfte aber kaum praktikabel sein.

Bleibt also als kurzfristige und effektive Lösung, den Radfahrern zu untersagen, vor Kreuzungen und Einmündungen an LKW vorbeizufahren oder rechts neben ihnen zu halten.
Natürlich wird es auch dann wieder ein paar Strategen geben, die sich nicht daran halten. Aber so eine Regelung könnte zumnindest ein Bewusstsein für das Risiko schaffen, dass Radfahrer nicht blindlings an ebenso blindlings abbiegenden LKW vorbeifahren.

Was spricht dagegen?


Es benachteiligt die Fraktion im Straßenverkehr, die aus verkehrstechnischen und Umwelt Gründen zu fördern ist.
Auch kann man Lkw Fahrern verbieten beim rechtsabbiegeb näher als zwei Meter vor der Ampel zu halten, so dass die Radfahrer auf dem Radweg vor dem Lkw im Sichtfeld stehen.
Und wieso soll ein rechtsabbiege Verbot für Lkw Fahrer ohne aktiviertes Assistenz system oder Beifahrer nicht praktikabel sein?
Ja, es wäre definitiv ein Aufwand und Kosten, aber der ist halt nötig, damit die Logistikbranche sich Mal was sinnvolleres einfallen lässt, als haufenweise LKWs mit Kleinstaufträgen in die Städte zu schicken.
Und dass man dann halt auf kostenfreien Versand bei Mini-Bestellungen verzichten muss schadet auch niemand.
10.04.2019 11:13:07  Zum letzten Beitrag
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AngusG

Leet
 
Zitat von fiffi

Okay.

1. LKW ab welcher Größe?
2. Auch Busse?
3. wie definiert man "vor Kreuzungen und Einmündungen"? 100 Meter? Zwei LKW-längen?
4. Muss ein Radfahrer bei Stop& Go dann immer auf Höhe hinter LKW schieben, obwohl vor ihm frei ist?
5. Kreisverkehre darf man auch nur noch befahren, wenn sich kein LKW in der Umgebung befindet?
6. Wenn ein Radfahrer an einer noch leeren Kreuzung steht und dann von hinten ein LKW kommt, muss ich dann mein Rad zurückschieben?

Das ist eine Ampel. Wenn rot ist, muss man stehen bleiben. Wenn grün ist, darf man fahren. Außer neben einem ist ein LKW. Dann muss man bei grün stehenbleiben. Wenn dann wieder rot ist und links von einem der nächste LKW steht...


1. Ich könnte sagen: Alles über 2,8 Tonnen. Aber das verstehen Radfahrer nicht. Daher: Alles was größer ist als ein Kleintransporter.

2. Nein, Busfahrer sitzen tiefer und haben rechts in der Regel eine Glastür, können Radfahrer dort also sehen. Beantwortet auch FGMs Frage.

3. In Gesetzen wird selten etwas auf den Meter genau definiert. Der Sicherheitsabstand beim Überholen von Radfahrern steht auch nicht im Gesetz, das ergibt sich aus der Rechtsprechung. Es ist aber auch keine Definition erforderlich. Steht an erster Stelle der Ampel ein LKW, bleibst du rechts hinter ihm, steht er an zweiter Stelle hinter einem PKW, fährst du bis nach ganz vorne. Ganz einfach. Rollt er schon oder noch, darfst du mit dem Rad eh nicht dran vorbei. Steht so in der StVO, § 5 Abs. 8: "Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten" bedeutet, die müssen stehen. Rollen sie, warten sie nicht, dann darfst du auch nicht rechts überholen.

4. Siehe 3.

5. In einem Kreisverkehr fährt man auch mit dem Rad selten geradeaus. Da ist die Gefahr, dass du in einen abbiegenden LKW fährst, relativ gering.

6. Schwachsinnsfrage. Der LKW-Fahrer wird dich gesehen haben und hoffentlich erst hinter dir abbiegen. Stellt er sich wirklich neben dich, bleibt es deinem Überlebensinstinkt überlassen, ob du mit ihm losfahren willst.

Und zum Schluss. Ja, zur Not bleibst du eine Ampelphase stehen. Immer noch besser als tot. Autos müssen übrigens auch bei grün stehen bleiben, wenn die Kreuzung blockiert ist oder ein rechtsabbiegender, auf kreuzende Fußgänger wartender LKW den Fahrstreifen blockiert. Kommt täglich vor und wird so praktiziert. Und der nächste LKW bleibt wieder hinter dir, also bist du spätestens beim zweiten Grün weg. Um zu verhindern, dass sich ein zweiter LKW neben dich stellt, kann man gerne erlauben, dass Radfahrer sich dann mittig auf den Fahrstreifen stellen dürfen und sich erst nach dem Losfahren wieder an den rechten Fahrbahnrand orientieren.
10.04.2019 11:13:33  Zum letzten Beitrag
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AngusG

Leet
 
Zitat von Armag3ddon

Sind das Problem überhaupt Radfahrer, die am LKW rechts vorbei überholen und daneben auf der Straße stehen? Ich dachte, die LKW holen die Leuten beim Rechtsabbiegen auf dem Radweg/Schutzstreifen ab (gerade die Kinder überholen doch nicht fleißig auf der Straße)?
Oder soll auch die Benutzung des angrenzenden Radwegs verboten werden, wenn ein LKW auf der Straße steht?


Hatte ich im New-Thread geschrieben, hier aber vergessen. Das Verbot müsste auch für Radfahrstreifen und Radschutzstreifen gelten. Die laufen auf der Fahrbahn, also mit geringem Abstand zum LKW. Getrennte Radwege dürften weniger das Problem sein, weil der Abstand zur Fahrbahn größer und damit die Sicht möglich ist.
10.04.2019 11:19:58  Zum letzten Beitrag
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tbd

Arctic
 
Zitat von AngusG

Ganz einfach. Rollt er schon oder noch, darfst du mit dem Rad eh nicht dran vorbei. Steht so in der StVO, § 5 Abs. 8: "Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten" bedeutet, die müssen stehen. Rollen sie, warten sie nicht, dann darfst du auch nicht rechts überholen.



Das bezieht sich aber auf die Fahrbahn des LKW, oder? Es geht doch bei der Diskussion um Radverkehrsanlagen an Kreuzungen dachte ich.
10.04.2019 11:24:23  Zum letzten Beitrag
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tbd

Arctic
e. doppelpost
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von tbd am 10.04.2019 11:24]
10.04.2019 11:24:23  Zum letzten Beitrag
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fiffi

AUP fiffi 19.04.2008
...
Achso Radfahrern wird verboten neben LKW zu halten, weil das zu gefährlich für Radfahrer ist, aber LKW dürfen neben Radfahrern halten und er Radfahrer darf dann hoffen...

Und ich lasse mich gerne eines besseren belehren bezüglich der Überholmodalitäten des §5: Ich gehe davon aus, dass das für Schutzstreifen auf der Fahrbahn gilt, nicht aber für baulich getrennte Radwege.



Wenn da jetzt ein Auto auf der Straße steht darf ich da nicht weiterfahren, weil ich es nicht rechts überholen darf, oder wie?

In einem Kreisverkehr gibt es aber durchaus Fahrradfahrer die nicht die Ausfahrt nehmen wollten, in die sie vom LKW mitgeschleift werden.
10.04.2019 11:29:42  Zum letzten Beitrag
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FattyCPK

AUP FattyCPK 19.04.2024
Natürlich darfst du da weiterfahren.
10.04.2019 11:33:18  Zum letzten Beitrag
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Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
 
Zitat von AngusG

 
Zitat von Armag3ddon

Sind das Problem überhaupt Radfahrer, die am LKW rechts vorbei überholen und daneben auf der Straße stehen? Ich dachte, die LKW holen die Leuten beim Rechtsabbiegen auf dem Radweg/Schutzstreifen ab (gerade die Kinder überholen doch nicht fleißig auf der Straße)?
Oder soll auch die Benutzung des angrenzenden Radwegs verboten werden, wenn ein LKW auf der Straße steht?


Hatte ich im New-Thread geschrieben, hier aber vergessen. Das Verbot müsste auch für Radfahrstreifen und Radschutzstreifen gelten. Die laufen auf der Fahrbahn, also mit geringem Abstand zum LKW. Getrennte Radwege dürften weniger das Problem sein, weil der Abstand zur Fahrbahn größer und damit die Sicht möglich ist.


Ok. Und wenn die Radfahrer zuerst vorne am Schutzstreifen stehen, hält der LKW dahinter? Weil er die im Auge behalten muss? Oder Radfahrer rollen zurück?
Oder reicht ein "der hat die einmal gesehen, dann weiß er auch eine Minute später noch genau, wie viele da waren und wartet genau nach seiner geistigen Checkliste ab"?
10.04.2019 11:34:10  Zum letzten Beitrag
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Feelgood Managerin

xmas female arctic
 
Zitat von AngusG



3. In Gesetzen wird selten etwas auf den Meter genau definiert. Der Sicherheitsabstand beim Überholen von Radfahrern steht auch nicht im Gesetz, das ergibt sich aus der Rechtsprechung. Es ist aber auch keine Definition erforderlich. Steht an erster Stelle der Ampel ein LKW, bleibst du rechts hinter ihm, steht er an zweiter Stelle hinter einem PKW, fährst du bis nach ganz vorne. Ganz einfach. Rollt er schon oder noch, darfst du mit dem Rad eh nicht dran vorbei. Steht so in der StVO, § 5 Abs. 8: "Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten" bedeutet, die müssen stehen. Rollen sie, warten sie nicht, dann darfst du auch nicht rechts überholen.




https://twitter.com/Dregana/status/1113688533368283136

Deiner Ansicht muss ich also vor jeder Kreuzung, auf der ich als Radfahrer Vorfahrt habe, prüfen, ob links neben mir ein LKW fährt. Wenn ja, darf ich den nicht überholen und muss dem die Vorfahrt gewähren?

Ah ja, das wär sicherlich ein logisches und nachvollziehbares Gesetz.
10.04.2019 11:36:14  Zum letzten Beitrag
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fiffi

AUP fiffi 19.04.2008
...
 
Zitat von Armag3ddon

 
Zitat von AngusG

 
Zitat von Armag3ddon

Sind das Problem überhaupt Radfahrer, die am LKW rechts vorbei überholen und daneben auf der Straße stehen? Ich dachte, die LKW holen die Leuten beim Rechtsabbiegen auf dem Radweg/Schutzstreifen ab (gerade die Kinder überholen doch nicht fleißig auf der Straße)?
Oder soll auch die Benutzung des angrenzenden Radwegs verboten werden, wenn ein LKW auf der Straße steht?


Hatte ich im New-Thread geschrieben, hier aber vergessen. Das Verbot müsste auch für Radfahrstreifen und Radschutzstreifen gelten. Die laufen auf der Fahrbahn, also mit geringem Abstand zum LKW. Getrennte Radwege dürften weniger das Problem sein, weil der Abstand zur Fahrbahn größer und damit die Sicht möglich ist.


Ok. Und wenn die Radfahrer zuerst vorne am Schutzstreifen stehen, hält der LKW dahinter? Weil er die im Auge behalten muss? Oder Radfahrer rollen zurück?
Oder reicht ein "der hat die einmal gesehen, dann weiß er auch eine Minute später noch genau, wie viele da waren und wartet genau nach seiner geistigen Checkliste ab"?


 
Zitat von AngusG

Schwachsinnsfrage. Der LKW-Fahrer wird dich gesehen haben und hoffentlich erst hinter dir abbiegen. Stellt er sich wirklich neben dich, bleibt es deinem Überlebensinstinkt überlassen, ob du mit ihm losfahren willst.

10.04.2019 11:37:24  Zum letzten Beitrag
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FattyCPK

AUP FattyCPK 19.04.2024
 
Zitat von Feelgood Managerin



Deiner Ansicht muss ich also vor jeder Kreuzung, auf der ich als Radfahrer Vorfahrt habe, prüfen, ob links neben mir ein LKW fährt. Wenn ja, darf ich den nicht überholen und muss dem die Vorfahrt gewähren?


Das solltest du halt, weil rechts überholen verboten ist und du möglicherweise über den Haufen gefahren wirst.
10.04.2019 11:37:51  Zum letzten Beitrag
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fiffi

AUP fiffi 19.04.2008
 
Zitat von FattyCPK

 
Zitat von Feelgood Managerin



Deiner Ansicht muss ich also vor jeder Kreuzung, auf der ich als Radfahrer Vorfahrt habe, prüfen, ob links neben mir ein LKW fährt. Wenn ja, darf ich den nicht überholen und muss dem die Vorfahrt gewähren?


Das solltest du halt, weil rechts überholen verboten ist und du möglicherweise über den Haufen gefahren wirst.


Gilt das bei Kreuzungsanlagen auch für Fußgänger die zusammen mit rechtsabbiegern grün haben?

Hier sind die meisten Ampelanlagen übrigens so geschaltet, dass der Radweg ca 3sek früher grün bekommt.
10.04.2019 11:41:39  Zum letzten Beitrag
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FattyCPK

AUP FattyCPK 19.04.2024
Ich weiss nicht, was gilt, aber wenn man von einem LKW geplöttet wurde, hilfts halt nicht mehr wenn man im Recht gewesen wäre.
10.04.2019 11:42:41  Zum letzten Beitrag
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Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
 
Zitat von fiffi

 
Zitat von AngusG

Schwachsinnsfrage. Der LKW-Fahrer wird dich gesehen haben und hoffentlich erst hinter dir abbiegen. Stellt er sich wirklich neben dich, bleibt es deinem Überlebensinstinkt überlassen, ob du mit ihm losfahren willst.




Ok. Radfahrer brauchen eine gesetzliche Regelung, LKW nicht.

Wie erklären wir eigentlich, dass Fußgänger beim Rechtsabbiegen überfahren werden? Liefen die alle auf dem Radfahrstreifen?
10.04.2019 11:43:58  Zum letzten Beitrag
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Feelgood Managerin

xmas female arctic
 
Zitat von FattyCPK

Ich weiss nicht, was gilt, aber wenn man von einem LKW geplöttet wurde, hilfts halt nicht mehr wenn man im Recht gewesen wäre.



Darum halt mehr Gesetze, die den Schwächsten schützen und den Starken einschränken, a la Rechtsabbiegeverbot, Abbbiegeassistent, usw.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Feelgood Managerin am 10.04.2019 11:44]
10.04.2019 11:44:09  Zum letzten Beitrag
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fiffi

AUP fiffi 19.04.2008
Nach:
 
Es war ein grauenvoller Verkehrsunfall , der sich vor knapp einem Jahr auf der Kreuzung Mersmannstiege/ Weseler Straße ereignete. Kurz vor 18 Uhr wurde ein zwölf Jahre alter Junge aus Mecklenbeck - der mit seinem Fahrrad unterwegs war und bei grüner Ampel abbog - von einem Sattelzug erfasst und tödlich verletzt. Der Junge, der einen Helm aufhatte, wurde von der Stoßstange des Sattelaufliegers erwischt, zu Boden geschleudert und vom linken Vorderrad des Lastwagens überrollt. Er hatte keine Chance und erlag nur kurze Zeit nach dem Unfall seinen schweren inneren Verletzungen. Am Dienstag musste sich der 57-jährige Berufskraftfahrer aus Bramsche vor dem Schöffengericht Münster wegen fahrlässiger Tötung verantworten. Immer wieder betonte der aus Schottland stammende Angeklagte, dass er vor dem Abbiegen mehrfach in die Spiegel geschaut, aber den Jungen nicht gesehen habe. „Der muss ganz dicht vor meinem Sattelzug hergefahren sein“, erklärte der 57-Jährige. Er sei oft in Münster gewesen und kenne die Probleme. „Ich weiß, die Radfahrer hier verhalten sich nicht immer so, dass wir LKW-Fahrer ohne Schwierigkeiten durch die Stadt kommen. Ich schaute mehrmals in den Spiegel, habe aber nichts gesehen. Erst durch ein dumpfes Geräusch wurde ich aufmerksam und stoppte den Laster. Ich dachte, ich hätte ein Wahlplakat erwischt“. Der Angeklagte zeigte Reue. Das Geschehen tut ihm leid, aber er habe sich nicht bei den Angehörigen entschuldigen können. Das Gericht hörte zwei Zeugen und einen Unfall-Sachverständigen an. Der Sachverständige legte in einem ausführlichen Gutachten die damalige Situation dar. Dabei ging es um die Beschädigungen an den Unfallfahrzeugen, um geschätzte Geschwindigkeiten des Sattelzuges, des Radfahrers und die Grünphasen der Ampeln, um zurückgelegte Meter und Reaktionssekunden. Man habe die Unfallsituation mit dem Lastwagen und dem Rad nachgestellt. „Der seitliche Bereich ist erkennbar, aber es gibt trotz acht Spiegeln am Wagen einen toten Winkel. Nur mit einer zusätzlichen Kamera im Wagen, ist dieser völlig auszuschalten“, erklärte der Gutachter. Die Staatsanwältin meinte, dass man Zweifel haben muss, bei dem Angeklagten eine Fahrlässigkeit festzustellen. Er sei kein Verkehrsrowdy. Sie habe keine Bedenken das Verfahren gegen eine Geldauflage in Höhe von 1700 Euro vorläufig einzustellen. Das Gericht folgte mit dem Urteil: Das Verfahren wurde gegen eine Geldbuße in Höhe von 1500 Euro, zahlbar an den „Verein für Herzenswünsche“, vorläufig eingestellt. Der Vorsitzende betonte in seiner Urteilsbegründung, dass an die Verkehrsteilnehmer, vor allem Lastwagenfahrer besondere Ansprüche in dynamischen Situationen gestellt werden. Trotz der acht Spiegel habe sich der Radfahrer im toten Winkel befunden. Auch sei der Angeklagte strafrechtlich noch nicht in Erscheinung getreten.



Das war 2010. An der Kreuzung sind immer noch frische Blumen und ein bisschen Spielzeug. Die Eltern kümmern sich wohl weiterhin drum. Das ist bei Brillux vor der Tür...

 
Die Firma Brillux hat anlässlich ihres 125-jährigen Firmenjubiläums der Stadt Münster dankenswerterweise 125 Verkehrsspiegel einschließlich der Montage geschenkt. Diese Verkehrsspiegel (71 "Black Spot Mirror" und 54 Verkehrsspiegel mit rot-weißem Rand) wurden im Zeitraum Sommer 2014 bis Mitte Juni 2015 an ausgewählten Kreuzungen im Stadtgebiet Münster installiert. Die Standorte wurden gemeinsam durch die Polizei und die mit Verkehrsfragen betrauten Fachämter der Verwaltung ausgewählt.
Die bisherigen Erfahrungen bestätigen die gewünschte Wirkung der Verkehrsspiegel. Die Verkehrsspiegel sind vordringlich für den Schwerlastverkehr vorgesehen, bei denen der Schulterblick versperrt wird.
Der Schulterblick von Pkw-Fahrern ist nach wie vor zwingend erforderlich. „Eine statistisch belastbare Aussage über die Wirksamkeit der Spiegel kann erst nach einer mittel- bis langfristigen Auswertung der polizeilichen Verkehrsunfallstatistik erfolgen. Es wird auch eine unabhängige Evaluierung beispielsweise durch eine Hochschule angestrebt.“




¤: long story short: Weil Asisstenzsystem noch nicht ausgereift und vor allem nicht vorgeschrieben sind nimmt man einfach die LKW-Fahrer aus der Verantwortung und verbietet den Radfahrern eine realistische Verkehrsteilnahme.

Klingt halt nach dem feuchten Autofahrertraum.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von fiffi am 10.04.2019 11:52]
10.04.2019 11:49:41  Zum letzten Beitrag
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AngusG

Leet
 
Zitat von flowb

Es benachteiligt die Fraktion im Straßenverkehr, die aus verkehrstechnischen und Umwelt Gründen zu fördern ist.


Das mag ein umweltpolitisch wünschenswertes Prinzip sein. Das muss aber zurückstehen, wenn es regelmäßig Menschenleben kostet. Und die Benachteiligung ist ja nun wirklich vernachlässigbar klein. Was kostet es denn wirklich? Maximal eine Ampelphase Zeit.

 

Auch kann man Lkw Fahrern verbieten beim rechtsabbiegeb näher als zwei Meter vor der Ampel zu halten, so dass die Radfahrer auf dem Radweg vor dem Lkw im Sichtfeld stehen.


Ginge auch. Es wird dann Situationen geben, in denen der LKW noch bei grün auf seinen rechtsabbiegenden Vordermann warten muss, dann wieder rot wird und er genau vor der Ampel steht. Soll er dann seien 40-Tonner zwei Meter zurücksetzen? Er müsste also in jeder Situation aus dem fließenden Verkehr heraus darauf achten, dass er immer zwei Meter vor der Haltelinie bleibt. Stelle ich mir schwierig vor. Da ist es wesentlich einfacher, mit dem Rad hinter dem stehenden LKW zu bleiben.

 

Und wieso soll ein rechtsabbiege Verbot für Lkw Fahrer ohne aktiviertes Assistenz system oder Beifahrer nicht praktikabel sein?



Nicht praktikabel ist ein generelles Abbiegeverbot, den Rest hast du dazu gedichtet.

Aber dazu: Interessenabwägung
Assistenzsysteme funktionieren noch nicht ausreichend. Dazu hatte jemand im New-Thread was gepostet.
Beifahrer kosten massig viel Geld. Warst du schonmal Arbeitgeber? Es ist mit dem Netto-Lohn nicht getan. Rechne den mal zwei, dann hast du ca. die Kosten, die der Arbeitgeber für einen Beifahrer tragen muss.

Diese Kosten werden dann auf die Waren umgelegt. Du kannst vielleicht auf Amazon-Lieferungen verzichten. Dein Bier und Brot wird aber auch nicht in den Supermarkt teleportiert.

Du willst also lieber einen riesen Aufwand und hohe Kosten für Speditionen und Lieferanten, höhere Preise für Güter aller Art, obwohl dich das Warten hinter dem LKW nur ein paar Sekunden kostet. Ganz schön egozentrisch.

 

Ja, es wäre definitiv ein Aufwand und Kosten, aber der ist halt nötig, damit die Logistikbranche sich Mal was sinnvolleres einfallen lässt, als haufenweise LKWs mit Kleinstaufträgen in die Städte zu schicken.
Und dass man dann halt auf kostenfreien Versand bei Mini-Bestellungen verzichten muss schadet auch niemand.


Dir ist das vielleicht egal, der Mehrheit der Bevölkerung offensichtlich nicht. Demokratie und so.
Außerdem wurde mir noch nie ein Amazon-Paket mit dem 40-Tonner geliefert, das kommt immer im Kleintransporter. Logistikzentren von DHL & Co. sitzen hier auch nicht in der Innenstadt, sondern draußen in kleinen Vororten, bevorzugt in Gewerbegebieten im Außenbereich.

Woher hast du überhaupt die Info, dass "haufenweise LKWs mit Kleinstaufträgen" durch die Städte fahren? Gibt es dafür Beispiele oder ist das nur deine subjektive Meinung?
10.04.2019 11:53:12  Zum letzten Beitrag
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Feelgood Managerin

xmas female arctic
Wenn es so ist, LKWs raus aus Großstädten?
10.04.2019 12:07:18  Zum letzten Beitrag
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grufti

AUP grufti 26.11.2007
...
 
Zitat von AngusG

Da ist es wesentlich einfacher, mit dem Rad hinter dem stehenden LKW zu bleiben.



Mit dem Rad auf dem Radweg also grundsätzlich 12 Meter weit weg von der Ampel warten, bis es grün wird und der Lkw weg ist?

Die Unfälle passieren in aller Regel mit Radlern auf abgetrennten Wegen, nicht mit denen auf der geteilten Fahrbahn.
10.04.2019 12:16:14  Zum letzten Beitrag
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FattyCPK

AUP FattyCPK 19.04.2024
 
Zitat von Feelgood Managerin

Wenn es so ist, LKWs raus aus Großstädten?


Das wäre natürlich zu begrüssen, aber nicht realistisch aktuell.
10.04.2019 12:32:59  Zum letzten Beitrag
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DeathCobra

AUP DeathCobra 24.06.2021
 
Zitat von Feelgood Managerin

Wenn es so ist, LKWs raus aus Großstädten?


Voll dafür, aber so einfach ists halt nicht, ne.
10.04.2019 12:34:39  Zum letzten Beitrag
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[Skeletor]

AUP [Skeletor] 15.01.2024
Generell PKW und LKW raus aus Großstädten mit Ausnahmeregelung für Handwerker. Rück- und Umbau der Straßen in Rad- und Tramstrecken sowie mehr Grünstreifen.

Alle gewinnen.
10.04.2019 12:44:45  Zum letzten Beitrag
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Do'Urden

AUP Do
Und zum Einkaufen fahre ich dann mit dem Rad an den Stadtrand wo jetzt alle Geschäfte sind? Genius.
10.04.2019 12:45:59  Zum letzten Beitrag
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[Skeletor]

AUP [Skeletor] 15.01.2024
Nicht in einer Abfallstadt wohnen könnte dir auch helfen.

Sind halt Probleme, die sich selber regeln würden. Die Innenstädte sterben ja eben auch deshalb auch, weil es "keine Parkplätze gibt" und jeder am Freitag/Samstag Nachmittag unbedingt einkaufen muss. Entsprechend voll ist die Stadt. Da liegt es nahe, dass nach außerhalb zu verlegen, wäre eben nicht nötig mit vernünftiger Verkehrsplanung. Wohnraum nahe dem Arbeitsplatz und vernünftige Anbindung ohne Notwendigkeit für motorisierten Individualverkehr ist jedenfalls eine intelligentere Lösung.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von [Skeletor] am 10.04.2019 12:50]
10.04.2019 12:46:57  Zum letzten Beitrag
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 Thema: Verkehrsteilnehmende sind Arschlöcher ( § 1 StVO nervt mich, wen noch? )
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08.07.2023 09:40:34 Che Guevara hat den Thread-Titel geändert (davor: "Verkehrsteilnehmer sind Arschlöcher")
14.07.2018 09:17:41 Sharku hat diesen Thread repariert.
14.07.2018 09:16:23 Sharku hat diesen Thread repariert.

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