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Ich hätte ja gerne mehr Lebensraum auf einer griechischen Insel. Was sieht der Naziplan da vor?
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Du könntest über Kreta abspringen.
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| Zitat von -=Q=- 8-BaLL
Du könntest über Kreta abspringen.
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Das hat auch Tradition.
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| Zitat von -=[R]o$a|PuD3[L]^
Hochsauerlandkreis. Das Saarland NRWs.
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Uffpasse.
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Er hat schon recht. Nichts ist annähernd so schlimm wie das Saarland. Außer vielleicht Mittelsachsen.
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| Zitat von -=Q=- 8-BaLL
Du könntest über Kreta abspringen.
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Kreta ist schon ganz cool. Samos wäre mir aber lieber. Kann man da was machen?
e: Danke Telefon. Vamos und Samos.
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von [Skeletor] am 20.03.2019 14:29]
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Hitlergruß morgens in der Firma also i.O., da überschaubarer Personenkreis. Zum Glück ist das kein Allgemeinwissen.
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| Zitat von Izmir
Hitlergruß morgens in der Firma also i.O., da überschaubarer Personenkreis. Zum Glück ist das kein Allgemeinwissen.
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Na Moment. Das Urteil betrifft ja nur die Strafbarkeit, nicht schul- oder zivilrechtliche Konsequenzen.
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| Zitat von Izmir
Hitlergruß morgens in der Firma also i.O., da überschaubarer Personenkreis. Zum Glück ist das kein Allgemeinwissen.
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Ist geheimes, altes Templerwissen.
Hitlergruß nun in Ordnung, so lange er in geschlossenen Gebäuden praktiziert wird.
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Bierzelt reicht auch, siehe Themar.
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Absonoob einfach zu abgeklärt für uns Plebs. Der lächelt nur müde und holt direkt die Knarre raus.
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Besser als direkt blank zu ziehen.
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| Zitat von Türklinke
Absonoob einfach zu abgeklärt für uns Plebs. Der lächelt nur müde und holt direkt die Knarre raus.
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Nö, ich verstehe nur einfach deine Verwunderung nicht. "Öffentlich" ist hier nach Auffassung des Staatsanwaltes nicht gegeben. Damit gibt es auch keine Rechtsfolge. Wir können jetzt gerne diskutieren (ernsthaft!), ob eine Änderung/Ergänzung des 86a geboten wäre, das ist ein anderes Thema. Aber diese Diskussion ist nicht Aufgabe des Staatsanwaltes.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Absonoob am 20.03.2019 15:38]
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Jo, darum ging's bei deinem "Ok" aber nicht.
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Ist immer Scheisse, diese verkackten Einwort Postings - wahrlich noch schlimmer als Einzeiler oder verfickte reaction gifs.
OK
Puh
tja
Warum nicht gleich schreiben was man auf dem Herzen hat. NIEMAND weiß sonst was gemeint ist und interpretiert es je nach persönlicher Bubble. Das ist schändlich, und kommunikatives AIDS Krebs, echt mal.
Besonders ätzend bei den "alteingesessenen" die glauben jeder wüsse schon wie es gemeint ist - NEIN MAN! Die wenigsten können Gedanken lesen! Noch kackiger ist es dann noch auf Nachfrage nix mehr zu schreiben - weil ja klar war wie es gemeint war... könnt ich grad kotzen.
Dieses Forum nervt mich eh brutal in letzter Zeit. Echter Scheissehaufen geworden.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von le glock sportif ® am 20.03.2019 15:59]
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| Zitat von Absonoob
| Zitat von Türklinke
Absonoob einfach zu abgeklärt für uns Plebs. Der lächelt nur müde und holt direkt die Knarre raus.
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Nö, ich verstehe nur einfach deine Verwunderung nicht. "Öffentlich" ist hier nach Auffassung des Staatsanwaltes nicht gegeben. Damit gibt es auch keine Rechtsfolge. Wir können jetzt gerne diskutieren (ernsthaft!), ob eine Änderung/Ergänzung des 86a geboten wäre, das ist ein anderes Thema. Aber diese Diskussion ist nicht Aufgabe des Staatsanwaltes.
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Finde ich in der Auslegung übrigens wirklich spannend, inwiefern ein öffentliches Gebäude nicht öffentlich sein soll.
Weil der Zugang auf Lehrpersonal und Schüler beschränkt ist?
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| Zitat von loliger_rofler
| Zitat von Absonoob
| Zitat von Türklinke
Absonoob einfach zu abgeklärt für uns Plebs. Der lächelt nur müde und holt direkt die Knarre raus.
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Nö, ich verstehe nur einfach deine Verwunderung nicht. "Öffentlich" ist hier nach Auffassung des Staatsanwaltes nicht gegeben. Damit gibt es auch keine Rechtsfolge. Wir können jetzt gerne diskutieren (ernsthaft!), ob eine Änderung/Ergänzung des 86a geboten wäre, das ist ein anderes Thema. Aber diese Diskussion ist nicht Aufgabe des Staatsanwaltes.
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Finde ich in der Auslegung übrigens wirklich spannend, inwiefern ein öffentliches Gebäude nicht öffentlich sein soll.
Weil der Zugang auf Lehrpersonal und Schüler beschränkt ist?
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Nur Sachsen.
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Östlich jetzt nicht mehr öffentlich.
Köstlich.
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| Zitat von loliger_rofler
| Zitat von Absonoob
| Zitat von Türklinke
Absonoob einfach zu abgeklärt für uns Plebs. Der lächelt nur müde und holt direkt die Knarre raus.
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Nö, ich verstehe nur einfach deine Verwunderung nicht. "Öffentlich" ist hier nach Auffassung des Staatsanwaltes nicht gegeben. Damit gibt es auch keine Rechtsfolge. Wir können jetzt gerne diskutieren (ernsthaft!), ob eine Änderung/Ergänzung des 86a geboten wäre, das ist ein anderes Thema. Aber diese Diskussion ist nicht Aufgabe des Staatsanwaltes.
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Finde ich in der Auslegung übrigens wirklich spannend, inwiefern ein öffentliches Gebäude nicht öffentlich sein soll.
Weil der Zugang auf Lehrpersonal und Schüler beschränkt ist?
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Ich denke? Ich mein klar ist ne Schule an sich ein öffentliches Gebäude aber eben keineswegs in irgendeiner Form der Öffentlichkeit frei zugänglich. Viele Schulgebäude sind heutzutage sogar zugesperrt während Unterrichtszeiten.
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| Zitat von le glock sportif ®
Dieses Forum nervt mich eh brutal in letzter Zeit. Echter Scheissehaufen geworden.
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Peterlustigabschalten.gif
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| Zitat von le glock sportif ®
Ist immer Scheisse, diese verkackten Einwort Postings - wahrlich noch schlimmer als Einzeiler oder verfickte reaction gifs.
OK
Puh
tja
Warum nicht gleich schreiben was man auf dem Herzen hat. NIEMAND weiß sonst was gemeint ist und interpretiert es je nach persönlicher Bubble. Das ist schändlich, und kommunikatives AIDS Krebs, echt mal.
Besonders ätzend bei den "alteingesessenen" die glauben jeder wüsse schon wie es gemeint ist - NEIN MAN! Die wenigsten können Gedanken lesen! Noch kackiger ist es dann noch auf Nachfrage nix mehr zu schreiben - weil ja klar war wie es gemeint war... könnt ich grad kotzen.
Dieses Forum nervt mich eh brutal in letzter Zeit. Echter Scheissehaufen geworden.
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Schwierig.
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| Zitat von [Amateur]Cain
| Zitat von le glock sportif ®
Dieses Forum nervt mich eh brutal in letzter Zeit. Echter Scheissehaufen geworden.
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Peterlustigabschalten.gif
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Besonders wenn man sieht von wem das kommt und dass dieser User sich mit Seconds immer wieder erneut einklinken muss
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| Zitat von Poliadversum
| Zitat von loliger_rofler
| Zitat von Absonoob
| Zitat von Türklinke
Absonoob einfach zu abgeklärt für uns Plebs. Der lächelt nur müde und holt direkt die Knarre raus.
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Nö, ich verstehe nur einfach deine Verwunderung nicht. "Öffentlich" ist hier nach Auffassung des Staatsanwaltes nicht gegeben. Damit gibt es auch keine Rechtsfolge. Wir können jetzt gerne diskutieren (ernsthaft!), ob eine Änderung/Ergänzung des 86a geboten wäre, das ist ein anderes Thema. Aber diese Diskussion ist nicht Aufgabe des Staatsanwaltes.
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Finde ich in der Auslegung übrigens wirklich spannend, inwiefern ein öffentliches Gebäude nicht öffentlich sein soll.
Weil der Zugang auf Lehrpersonal und Schüler beschränkt ist?
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Ich denke? Ich mein klar ist ne Schule an sich ein öffentliches Gebäude aber eben keineswegs in irgendeiner Form der Öffentlichkeit frei zugänglich. Viele Schulgebäude sind heutzutage sogar zugesperrt während Unterrichtszeiten.
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Jo. Und weil die Tür zum Gerichtssaal im nicht-öffentlichen Verfahren zugesperrt wird, meinst du, dass es ok ist, im Saal erstmal den Richter(lul) Hitlergruß zu zeigen, oder wie?
Eine Schule ist ein öffentliches Gebäude. Unabhängig davon, ob man die Türen abschließen kann.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Türklinke am 20.03.2019 16:21]
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| Zitat von Türklinke
| Zitat von Poliadversum
| Zitat von loliger_rofler
| Zitat von Absonoob
| Zitat von Türklinke
Absonoob einfach zu abgeklärt für uns Plebs. Der lächelt nur müde und holt direkt die Knarre raus.
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Nö, ich verstehe nur einfach deine Verwunderung nicht. "Öffentlich" ist hier nach Auffassung des Staatsanwaltes nicht gegeben. Damit gibt es auch keine Rechtsfolge. Wir können jetzt gerne diskutieren (ernsthaft!), ob eine Änderung/Ergänzung des 86a geboten wäre, das ist ein anderes Thema. Aber diese Diskussion ist nicht Aufgabe des Staatsanwaltes.
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Finde ich in der Auslegung übrigens wirklich spannend, inwiefern ein öffentliches Gebäude nicht öffentlich sein soll.
Weil der Zugang auf Lehrpersonal und Schüler beschränkt ist?
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Ich denke? Ich mein klar ist ne Schule an sich ein öffentliches Gebäude aber eben keineswegs in irgendeiner Form der Öffentlichkeit frei zugänglich. Viele Schulgebäude sind heutzutage sogar zugesperrt während Unterrichtszeiten.
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Jo. Und weil die Tür zum Gerichtssaal im nicht-öffentlichen Verfahren zugesperrt wird, meinst du, dass es ok ist, im Saal erstmal den Richter(lul) Hitlergruß zu zeigen, oder wie?
Eine Schule ist ein öffentliches Gebäude. Unabhängig davon, ob man die Türen abschließen kann.
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Keine Ahnung ob das auch auf einen Gerichtssaal übertragbar ist, fragen wir doch Arma. Für das Schulgebäude sah das der StA eben so. Macht dich das mad, Brudi?
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Jo, macht es. Es macht mich allerdings noch mehr mad, dass du, nur, damit du mich reizen kannst, dich weigerst, diese Sauerei als Sauerei zu bezeichnen.
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| Zitat von Poliadversum Viele Schulgebäude sind heutzutage sogar zugesperrt während Unterrichtszeiten.
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Was.
Und wenn es brennt, muss man halt warten, bis der Hausmeister aufschließen kann? Oder bei Amokalarm? Da dürfen die Polizisten sich dann erstmal mit der Tür rumärgern, bis Hilfe naht?
Uff. Als Sicherheitskonzept finde ich das sehr schwierig.
Bei meinem Gymnasium durften alle ab 16 in Freistunden und Pausen in die Stadt laufen. Und bei den jüngeren Schülern war es quasi auch geduldet, wurde halt immer mit einer Ermahnung quittiert.
Die wären ja original nicht mehr reingekommen, ohne beim Sekretariat zu nerven.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von loliger_rofler am 20.03.2019 16:24]
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| Zitat von Poliadversum
| Zitat von loliger_rofler
| Zitat von Absonoob
| Zitat von Türklinke
Absonoob einfach zu abgeklärt für uns Plebs. Der lächelt nur müde und holt direkt die Knarre raus.
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Nö, ich verstehe nur einfach deine Verwunderung nicht. "Öffentlich" ist hier nach Auffassung des Staatsanwaltes nicht gegeben. Damit gibt es auch keine Rechtsfolge. Wir können jetzt gerne diskutieren (ernsthaft!), ob eine Änderung/Ergänzung des 86a geboten wäre, das ist ein anderes Thema. Aber diese Diskussion ist nicht Aufgabe des Staatsanwaltes.
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Finde ich in der Auslegung übrigens wirklich spannend, inwiefern ein öffentliches Gebäude nicht öffentlich sein soll.
Weil der Zugang auf Lehrpersonal und Schüler beschränkt ist?
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Ich denke? Ich mein klar ist ne Schule an sich ein öffentliches Gebäude aber eben keineswegs in irgendeiner Form der Öffentlichkeit frei zugänglich. Viele Schulgebäude sind heutzutage sogar zugesperrt während Unterrichtszeiten.
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Bleibt ja noch
| § 39 SächsSchulG
(1) Zur Sicherung des Erziehungs- und Bildungsauftrags oder zum Schutz von Personen und Sachen können nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Ordnungsmaßnahmen gegenüber Schülern getroffen werden, soweit andere Erziehungsmaßnahmen nicht ausreichen. Erziehungsmaßnahme ist auch die zeitweilige Inbesitznahme störender Gegenstände.
(2) Ordnungsmaßnahmen sind:
1. schriftlicher Verweis;
2. Überweisung in eine andere Klasse gleicher Klassenstufe oder einen anderen Kurs der gleichen Jahrgangsstufe;
3. Androhung des Ausschlusses aus der Schule;
4. Ausschluss vom Unterricht und anderen schulischen Veranstaltungen bis zu vier Wochen;
5. Ausschluss aus der Schule.
Die körperliche Züchtigung ist verboten.
(3) Ordnungsmaßnahmen nach
1. Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 werden in der Primarstufe und der Sekundarstufe I vom Klassenlehrer oder Schulleiter, in der Sekundarstufe II vom Schulleiter,
2. Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 bis 5 werden vom Schulleiter
getroffen.
(4) Die Ordnungsmaßnahmen nach Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 und 5 sind nur bei schwerem oder wiederholtem Fehlverhalten zulässig. Wird eine Ordnungsmaßnahme nach Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 getroffen, unterrichtet der Schulleiter die Schulaufsichtsbehörde. Diese berät den Schüler, bei minderjährigen Schülern auch die Eltern, darüber, welche andere Schule der Schüler nach Wirksamwerden der Ordnungsmaßnahme besuchen kann. Die Schulpflicht bleibt unberührt.
(5) Vor der Entscheidung über Ordnungsmaßnahmen sind der betroffene Schüler, bei minderjährigen Schülern auch die Eltern, zu hören. Der Schulleiter hört vor einer Entscheidung über Ordnungsmaßnahmen nach Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 bis 5 die Klassenkonferenz oder Jahrgangsstufenkonferenz an. Auf Antrag des Schülers, gegen den eine Ordnungsmaßnahme nach Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 bis 5 getroffen werden soll, hört der Schulleiter den Klassensprecher oder, sofern der Unterricht nicht im Klassenverband erteilt wird, einen Jahrgangsstufensprecher an. Sofern an der Schule sozialpädagogische Unterstützung durch einen Träger der Jugendhilfe erbracht wird, hört der Schulleiter auf Wunsch des Schülers, gegen den eine Ordnungsmaßnahme nach Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 getroffen werden soll, auch Vertreter an, die diese Unterstützungsmaßnahmen durchführen.
(6) In dringenden Fällen kann der Schulleiter bis zur endgültigen Entscheidung einen Schüler vorläufig vom Unterricht und anderen schulischen Veranstaltungen ausschließen.
(7) Widerspruch und Klage gegen Ordnungsmaßnahmen nach Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 bis 5 sowie Absatz 6 haben keine aufschiebende Wirkung.
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oder nicht?
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| Zitat von Poliadversum
Keine Ahnung ob das auch auf einen Gerichtssaal übertragbar ist, fragen wir doch Arma.Für das Schulgebäude sah das der StA eben so. Macht dich das mad, Brudi?
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Ohne den Nachsatz könnte man dich fast für einen Menschen mit Verstand halten. Muss sowas sein?
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Thema: Ich bin ja nicht rechts, aber... |