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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Steuererklärung(en) ( Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist )
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Tobit

tobit2
 
Zitat von Hessenpower

Der erste Termin beim StB ist für viele eine Reise ins Ungewisse. Wenn da im Vorfeld des Termins der Fall nicht grob durchgesprochen wurde, tappt man im dunkeln. Anhand solcher Checklisten kriegt man ein grobes Gefühl was beim Ersttermin hilfreich sein könnte. Das Feintuning muss dann der StB ansprechen.

Die Lohnsteuerhilfevereine sind gut für einfachste Fälle (die man größtenteils bei Eigenengagement auch selbst machen könnte). Oftmals sitzen da Angelernte und Umgeschulte als Sachbearbeiter. Die haben für den engen Bearbeitungsrahmen der Lohnsteuerhilfevereine ein ausreichendes Wissen. Für anspruchsvollere Dinge würde ich da nicht hingehen, da dort weder spezielles Fachwissen noch kreativ-gestalterische Fähigkeiten vorhanden sind.
Die machen eben Ihr Geschäft über die Masse, von daher weiß man, was da zu erwarten ist. Besonders preiswert sind die nämlich nicht - ein weit verbreiteter Irrglaube!



Der Sachbearbeiter meiner Eltern bei der Lohi war früher im Finanzamt peinlich/erstaunt
03.02.2019 0:03:59  Zum letzten Beitrag
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GLG|Assassin

Gordon
Wenn's nicht für mehr gereicht hat, eher kein Qualitätsmerkmal sorry - idR ist FA dann besser

Die fähigeren gehen raus, um StB zu werden, es ist so.
03.02.2019 2:04:50  Zum letzten Beitrag
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Smooth*

Marine NaSe II
Ich habe leichte Probleme mit der Steuererklärung 2018 da ich dort gemeinsam mit meiner Frau veranlagt bin und sie ausländische Einkünfte hatte. Nachdem ich mit Wiso rumgebastelt habe und doch jenachdem wo ich es eingetragen habe sehr unterschiedliche Ergebnisse erhalten habe, wollte ich eigentlich zur Lohnsteuerhilfe gehen, da ich mir absolut nicht sicher bin, dass das richtig so ist, wie ich das mache.

Schlechte Idee?
03.02.2019 18:49:49  Zum letzten Beitrag
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Lefko

Deutscher BF
Ich habe mal eine Verständnisfrage zur Aufgabe eines Steuerberaters.

Meine Eltern sind selbstständig (Architekturbüro) bzw. selbstständig (eigene Arztpraxis) und teilangestellt (Ärztin in der Klinik). Beide lassen ihre Steuererklärungen von einem Steuerberater machen.

Nun ist es so, dass ich seit Jaaahren immer wieder höre, sie müssen für die zuletzt eingereichte Steuererklärung wieder 5000¤ nachzahlen und dann für das Jahr danach gleich wieder 4000¤ Vorauszahlungen nachzahlen und so. Jedes Mal. Aktuell haben sie bzw. der Steuerberater z.B. den Finanzbescheid für 2016 bekommen.

1) Ist es nicht auch die Aufgabe eines Steuerberaters, anhand der eingereichten Unterlagen seines Klienten diesen über die Entwicklung zu informieren, z.b. eine Einschätzung abzugeben à la "Frau XY, anhand der Erfahrungen aus dem vorherigen Jahr und den bisher von Ihnen übermittelten Zahlen für das aktuelle Jahr scheinen mir Ihre Einkünfte zu hoch, da werden sie ordentlich Steuern nachzahlen müssen, legen Sie schonmal was beiseite. Ich werde auch mal sehen, ob Abschreibung des neuen Autos dieses oder nächstes Jahr sinnvoller ist, blabla"? Irgendwie so.

2) Wieso laufen da momentan die Steuererklärungen für 2016? Ist das normal, dass das alles so spät passiert?

Der Steuerberater kommt wohl auch sonst keinerlei beratenden Funktion nach, meine Eltern meinten, sie haben den in den Jahren jetzt vielleicht 4x gesehen und wenn sie konkrete Fragen haben, müssen sie einen Extratermin machen, auf den er sich vorbereiten muss, weil er sonst keinerlei Ahnung hat, was Sache ist bei meinen Eltern. Natürlich alles extra bezahlt zu dem normalen Honorar.

Ist das so alles normal? Hab ich falsche Vorstellungen von einem Steuerberater und seinen Aufgaben? Ist der Steuerberater meiner Eltern kacke? Sie sagen, das kennen sie nur so...
03.02.2019 20:22:41  Zum letzten Beitrag
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RayTracing

Arctic
Ist so weit normal.

Man hat ja idR Umsatzsteuervorauszahlungen. Wenn man dann von Jahr zu Jahr mehr Umsatz macht, zahlt man halt immer nach... das ist eine gute Sache, da wachsende Umsätze ja für gutes Geschäft sprechen.

An der Umsatzsteuer kann man auch nur bedingt drehen. Den zu versteuernden Gewinn kann man durch Abschreibungen etwas beeinflussen - eine Abschreibung am Auto ist aber jetzt nichts, bei dem es viele Tricks gäbe, die ein super Profi-StB deinen Eltern verraten könnte.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von RayTracing am 04.02.2019 7:56]
04.02.2019 7:56:19  Zum letzten Beitrag
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Switchie

switchie
Ohne beide Seiten gehört zu haben tue ich mich da schwer mit Schuldzuweisungen, vermutlich liegt die Wahrheit da wie so oft irgendwo in der Mitte.


Wenn deine Eltern jetzt erst den Steuerbescheid für 2016 bekommen haben, dann hat das Finanzamt entweder sehr lange für die Bearbeitung gebraucht (durchaus möglich), es gab diverse Rückfragen oder sonstige Umstände, die zu einer Verzögerung geführt haben.
Oder aber die Steuererklärungen wurden sehr spät bzw. zu spät eingereicht. Das wiederum kann daran gelegen haben, dass der Berater sehr spät die Abschlüsse fertig bekommen hat aufgrund eigener Versäumnisse oder die Mandanten Unterlagen nur spärlich/schlecht/zu spät eingereicht haben. Beispielsweise nervt es ungemein, wenn die nachgeforderten Belege in Salamitaktik eingereicht werden und man sich jedes Mal neu in den Fall eindenken muss; dann bleiben Dinge schon einmal länger liegen.
Wenn aber wirklich jetzt erst die Bescheide 2016 gekommen sind (unter den Erläuterungen dürfte eigentlich immer das Datum der Datenübermittlung an die Finanzverwaltung angegeben sein), dann scheint das schon sehr spät zu sein.

Zum Thema Nachzahlungen: Gerade bei Freiberuflern ist es schwer, die Vorauszahlungen passend zu gestalten, da diese Einnahmen-Überschuss-Rechner sind und somit das Zuflussprinzip gilt. Erhalte ich zum Beispiel das Honorar für einen größeren Auftrag erst Anfang Januar des Folgejahres, gibt es schon Verschiebungen bei den steuerlichen Ergebnissen. Wenn ich auf meine Freiberufler schaue gibt’s da auch regelmäßig größere Erstattungen/Nachzahlungen/rückwirkende Anpassungen für Vorauszahlungsjahre. Das ist ein bisschen der Preis dafür, nicht buchführungs- und bilanzierungspflichtig zu sein 😉

Auch hier könnte es dann entweder sein, dass der Berater zu langsam war und/oder deine Eltern aufgrund der zu erwartenden Nachzahlung eine möglichst späte Abgabe bevorzugt haben. Von außen betrachtet also schwer zu sagen, an wem es denn wirklich gelegen hat.

Zur laufenden Tätigkeit eines Steuerberaters: In der Regel reichen die Mandanten monatlich ihre Unterlagen/Belege zwecks Buchführung und USt-Voranmeldung ein, wenn sie es nicht selber tun, daraufhin erhalten sie eine Auswertung mit BWA und auch einen Hinweis darauf, wie sich das Ergebnis im Vergleich zum Vorjahr bzw. den geleisteten ESt-Vorauszahlungen gestaltet. Anhand dessen sollte man also schon während des laufenden Jahres abschätzen können, inwieweit es zu Nachzahlungen kommen könnte. Jedoch natürlich nie vollumfänglich durch o. g. Problematik der unregelmäßigen Zahlungsflüsse bei Freiberuflern. Bei der Mutter gibt es keine USt-pflicht, der Verdacht liegt also nahe, dass diese Unterlagen nicht monatlich sondern eher unregelmäßig eingereicht werden, insofern also eine regelmäßige Information über die Steuerbelastung schon wieder schwieriger wird.

Die vorgenannten Arbeiten werden in der Regel durch die Angestellten durchgeführt, aktuell ist der Markt an fähigen Steuerfachangestellten/-fachwirten ziemlich leer und man findet nur schwerlich gute Leute. Das kann schnell zu Lasten von eigentlich guten Beratern gehen und den Eindruck vermitteln, er wäre eine Pfeife. Im Normalfall sollten aber Infos über Entwicklung etc. vom jeweiligen Sachbearbeiter rausgehen, da ist der Berater erst einmal gar nicht involviert.

Ohne die Honorarvereinbarung zwischen deinen Eltern und ihrem Berater zu kennen kann ich auch keine Aussage darüber machen, ob es fair oder unfair ist, Beratungsgespräche gesondert abzurechnen. IdR werden laufende Dinge durch den Sachbearbeiter gemacht und einfache Auskünfte auch durch diese fachmännisch verarbeitet. Das verstehen die Mandanten aber oft nicht und wollen immer sofort den Chef sprechen und geben dem Angestellten da etwas wenig Vertrauen. Insofern ist es also (je nach Größe des Unternehmens) normal, dass der Berater nicht sofort am Telefon weiß, was beim Mandanten so abläuft. Schon in kleinen Kanzleien liegen die Mandatszahlen bei 500 und mehr, da muss einfach gefiltert werden. Ein guter Berater sollte natürlich niemandem vermitteln man sei nur Mandat 1c), es liegt aber auch auf der Hand, dass man sich auf Gespräche vorbereitet, um den Leuten keinen Quatsch zu erzählen.
Bei uns ist es so, dass wir mit monatlichen Abschlagszahlungen arbeiten, die einen Großteil der Jahressumme ausmachen. Zusätzliche Beratungsleistungen werden abgewogen…ein paar Stunden Mehrarbeit durch außergewöhnliche Umstände sind meistens drin und einkalkuliert. Übersteigt der Stundenbedarf dann aber das übliche Maß können Sonderfakturierungen nötig sein. Das müsste er aber auch vorher ankündigen.
Grundsätzlich handelt es sich ja um eine Dienstleistung, die entsprechend vergütet werden muss. Wenn der selbständige Architekt ohne Angestellte 1.500 ¤ im Jahr an den Berater zahlt, dann kann sich die Leistung nun einmal nur auf das nötigste beschränken.

TLDR: Ohne die genauen Abläufe, Vereinbarungen und Arbeitsweisen sowohl vom Berater als auch von deinen Eltern zu kennen ist es schwer zu sagen, an wem es denn nun gelegen hat. Einen guten Berater sollte man aber daran erkennen, dass man zumindest monatliche Auswertungen bekommt und einen vertrauenswürdigen festen und direkten Ansprechpartner hat.
04.02.2019 8:33:05  Zum letzten Beitrag
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Mad_Melone

AUP Mad_Melone 22.06.2009
Ich habe die Frage von Lefko gestern abend gelesen und wollte heute morgen einen tollen Text verfassen, und alles was ich jetzt sagen kann ist:

@Switchie +1
04.02.2019 9:38:43  Zum letzten Beitrag
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Hessenpower

Hessenpower
 
Zitat von Switchie

Zur laufenden Tätigkeit eines Steuerberaters: In der Regel reichen die Mandanten monatlich ihre Unterlagen/Belege zwecks Buchführung und USt-Voranmeldung ein, wenn sie es nicht selber tun, daraufhin erhalten sie eine Auswertung mit BWA und auch einen Hinweis darauf, wie sich das Ergebnis im Vergleich zum Vorjahr bzw. den geleisteten ESt-Vorauszahlungen gestaltet. Anhand dessen sollte man also schon während des laufenden Jahres abschätzen können, inwieweit es zu Nachzahlungen kommen könnte. Jedoch natürlich nie vollumfänglich durch o. g. Problematik der unregelmäßigen Zahlungsflüsse bei Freiberuflern. Bei der Mutter gibt es keine USt-pflicht, der Verdacht liegt also nahe, dass diese Unterlagen nicht monatlich sondern eher unregelmäßig eingereicht werden, insofern also eine regelmäßige Information über die Steuerbelastung schon wieder schwieriger wird.

Die vorgenannten Arbeiten werden in der Regel durch die Angestellten durchgeführt, aktuell ist der Markt an fähigen Steuerfachangestellten/-fachwirten ziemlich leer und man findet nur schwerlich gute Leute. Das kann schnell zu Lasten von eigentlich guten Beratern gehen und den Eindruck vermitteln, er wäre eine Pfeife. Im Normalfall sollten aber Infos über Entwicklung etc. vom jeweiligen Sachbearbeiter rausgehen, da ist der Berater erst einmal gar nicht involviert.



Zu dem Thema Einspruch:
Ein guter Berater schaut sich unterjährig die Geschäftsentwicklung an, damit man noch im laufenden Jahr entsprechende Gegen-Gestaltungsmaßnahmen besprechen und planen kann. Er berät den Mandanten dazu und wickelt nicht nur den Fall (über seine Mitarbeiter) ab. Die Betriebsinhaber sind sowas gegenüber sehr aufgeschlossen und fordern das leider zu wenig ein.

Eine solche Beratung ist m.E. originäre Aufgabe eines Steuerberaters, da ist es nicht die Aufgabe der StFa dahingehend tätig zu werden. Können die idR. auch nicht, weil sie weder das Wissen noch den tiefergehenden Kontakt zum Mandanten haben.
Wenn ein Berater sowas nicht leisten kann oder will, muss er sein Büro umorganisieren oder der Mandant sollte sich anderweitig umschauen.

Lefkos Eltern sind daher einfach schlecht (oder eher gar nicht) beraten.
04.02.2019 12:41:17  Zum letzten Beitrag
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RageQuit

AUP RageQuit 30.08.2016
Seit diesem Jahr studiere ich 2 Studiengänge parallel (auf dem Papier) und arbeite Vollzeit
1 Bachelor und einen Master. Der Bachelor wirft mehr Ausgaben ab, welchen setze ich unter Werbekosten an?

Sonst hatte ich immer alle Kosten als Aufwendungen Masterstudium in die Werbekosten gehauen. Geht das weiterhin, unterteilt in Aufwendungen Bachelor, Aufwendungen Master?
05.02.2019 17:39:47  Zum letzten Beitrag
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E-Street

e-street
Folgender Fall:

WEG, Dacharbeiten stehen an. Kostenvoranschlag Dachdecker (mit veranschlagten Arbeitskosten), Überweisung der Eigentümer an den Hausverwalter und Auftragsvergabe 2018. Wechsel der Hausverwaltung Januar 2019 (wobei das keine Relevanz haben dürfte).
Ausführung der Arbeiten, Rechnungsstellung und Zahlung von Hausverwalter an Handwerker 2019.
Wann können die Handwerkerleistungen abgesetzt werden? Ich vermute 2019, oder?


E-Street... No retreat, no surrender
10.02.2019 12:53:12  Zum letzten Beitrag
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GLG|Assassin

Gordon
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2016-11-09-Paragraf-35a-EStG.html

Rn 47
10.02.2019 13:32:03  Zum letzten Beitrag
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E-Street

e-street
...
Danke!


E-Street... No retreat, no surrender
10.02.2019 13:40:08  Zum letzten Beitrag
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_Kiddo_

AUP _Kiddo_ 25.12.2013
Ein kurzer und netter Besuch beim StB endete mit dem Rat, dass ich meine StE selbst machen könne. Er hat mir ein paar Sachen erklärt und ohne Rechnung entlassen.

Es geht nicht nur um die StE sondern um den Anhang für die Einkommens-Überschuss-Rechnung.

1.) ich hab ne 2016/2017er Software für die StE aus der lokalen Bücherei gefunden. Bringt das was oder sollt ich lieber ne aktuelle kaufen?
2.) welche brauchbare, finanzamt akzeptierte Software gibt es für die Einkommensüberschussrechnung? Kann absolut simpel ausfallen. Brauche nur sachen wie "betriebskosten, fahrtkosten und lohn". Excel reiche nicht aus, sagte der Berater, und meine Unterlagen, die ich vom Auftraggeber bekommen habe, auch nicht.

Kommt hinzu, dass ichs nur einmalig brauche. Und er meinte noch, dass das finantamt bei ner einmaligen sache ggü Anfänger und Privatmann Fehler drüber hinwegsehen würden. KA was genau damit gemeint war.
12.02.2019 21:28:56  Zum letzten Beitrag
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GLG|Assassin

Gordon
 
Zitat von _Kiddo_

1.) ich hab ne 2016/2017er Software für die StE aus der lokalen Bücherei gefunden. Bringt das was oder sollt ich lieber ne aktuelle kaufen?
2.) welche brauchbare, finanzamt akzeptierte Software gibt es für die Einkommensüberschussrechnung? Kann absolut simpel ausfallen. Brauche nur sachen wie "betriebskosten, fahrtkosten und lohn". Excel reiche nicht aus, sagte der Berater, und meine Unterlagen, die ich vom Auftraggeber bekommen habe, auch nicht.



1. Wenn du damit keine aktuelle Erklärung machen kannst, bringt die nix.

2. https://www.elster.de/elsterweb/softwareprodukt
560 Programme unterstützen nach eigenem Bekunden die entsprechende Schnittstelle, davon 12 kostenlos.

61 davon (2 hiervon kostenlos, jeweils das eigene Produkt der Finanzverwaltung) unterstützen die EÜR.

Welche davon brauchbar sind - keine Ahnung, das wird wohl relativ sein, wie viel man weiß, wie viel "Führung" man braucht bzw. Durchhaltevermögen, Eigeninitiative man hat und wie viel jemandem die Optik wert ist.

Ich persönlich mach es mit Elster... Andere können vielleicht ihre Erfahrungen mit kommerzieller Software schildern. Alternativ Testberichte o.Ä. lesen?!
12.02.2019 21:49:50  Zum letzten Beitrag
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_Kiddo_

AUP _Kiddo_ 25.12.2013
Ich wusste gar nicht, dass man so ne Softwaresuche laufen lassen kann. Danke dafür

Würde im gleichen Rutsch auch die Erklärungen für die Jahre '15, '16 und '17 mitmachen. Geht das auch mit MeinElster?
12.02.2019 22:01:50  Zum letzten Beitrag
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GLG|Assassin

Gordon
Jep

Für Anfänger zwar m. W. gewöhnungsbedürftig, aber probieren kostet ja hier nichts.
12.02.2019 22:04:13  Zum letzten Beitrag
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_Kiddo_

AUP _Kiddo_ 25.12.2013
Ich muss mich bei Elster noch anmelden. Hab ein paar Bücher besorgt, werd also in den paar Wochen, auf die ich auf die Zugangsdaten warten darf, belesen und sortieren

Danke bis hierhin. Gut, dass ich noch nicht angefangen habe. Der StB meinte nur, ich bräuchte eine separate Software für die EÜR . Ich werd zwar trotzdem gucken, ob ich ne kostenlose Buchhaltungssoftware finde, aber wenn das händisch per MeinElster geht, bin ich cool damit Breites Grinsen
12.02.2019 22:30:41  Zum letzten Beitrag
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Kanonfutter

AUP Kanonfutter 28.03.2016
Wenn wir grad beim Thema sind. Ab wann brauch ich denn ne EÜR? Bin Angestellter und hab geringfügige Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit. Kann ich da nicht einfach in der Einkommensteuererklärung die anfallenden Einnahmen angeben und mir den Terz mit EÜR zu sparen? Muss ich die dann nachweisen indem ich Kopien mitschicke? Zum Kosten abziehen müsste ich dann wahrscheinlich ne EÜR machen, oder?
13.02.2019 0:11:44  Zum letzten Beitrag
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Mad_Melone

AUP Mad_Melone 22.06.2009
Ich bin in der selben Situation und ich habe die kürzeste EÜR aller Zeiten abgegeben:

- Einnahmen aus Publikationstätigkeit 50 EUR
============================================
Summe 50 EUR
13.02.2019 8:31:24  Zum letzten Beitrag
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Switchie

switchie
Abzüglich Betriebsausgabenpauschale?


Seit 01.01.2017 gibt es leider die Pflicht für jeden eine Anlage EÜR abzugeben, egal wie hoch die Einkünfte sind.

Ich habe es letztes Jahr ein paar mal versucht ohne, wurde aber konsequenterweise immer angefordert. Nur mal bei einem Ratsherrn nicht...
13.02.2019 8:59:26  Zum letzten Beitrag
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Kanonfutter

AUP Kanonfutter 28.03.2016
...
Ok, danke. Dann doch mal Kosten sammeln.
13.02.2019 17:21:33  Zum letzten Beitrag
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caschta

AUP caschta 16.06.2013
Steuererklärung vor 2-3 Wochen eingereicht. Kohle NAO!

Leider das letzte Mal mit großartig lukrativer Pendlerpauschale traurig
13.02.2019 17:23:54  Zum letzten Beitrag
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Klabusterbeere

tf2_medic.png
 
Zitat von caschta

Steuererklärung vor 2-3 Wochen eingereicht. Kohle NAO!

Leider das letzte Mal mit großartig lukrativer Pendlerpauschale traurig


Penner 😡😡😡

3.1. eingereicht, still nothing. 🙁😕🙁
13.02.2019 17:32:57  Zum letzten Beitrag
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ppopn

ppopn
Geht es bei euch um die Einkommensteuer 2018?

In der Regel fangen die Finanzämter nicht vor März mit der Veranlagung des Vorjahres an.
14.02.2019 7:12:18  Zum letzten Beitrag
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Klabusterbeere

tf2_medic.png
Ja, aber was weg ist, ist weg.
Warum die aber so lange brauchen, ist mir ein Rätsel und mein FA ist im Landesranking ziemlich weit unten
14.02.2019 8:24:58  Zum letzten Beitrag
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Absonoob

AUP Absonoob 20.11.2013
Mal hier in Ermangelung eines passenderen Threads: Unsere Kindertagesstätte ist ein e.V., Elterninitiative. Das bedeutet auch, dass die Eltern (=Vereinsmitglieder) außer der unmittelbaren Betreuungsarbeit und der alltäglichen Reinigung alles selbst machen bzw. beauftragen - also Beschaffung, Reparaturen, Finanzen, Personalführung...

Im ca. 10jährigen Bestehen hat bisher anscheinend niemand die Frage gestellt, ob wir nicht evtl. umsatzsteuerpflichtig sein wollen. Wir haben zwar nur vernachlässigbare Umsätze (maximal einige 100 ¤ im Jahr), aber wir kaufen allen möglichen Kram ein (hier mal eine Mikrowelle, da mal Lebensmittel, dort mal Klopapier...), und 7/19 % machen ja auch was aus. Gibt es da Möglichkeiten? Ist sowas überhaupt sinnvoll? Wo kann ich nachlesen? Bevor ich jetzt unseren Steuerberater damit belästige.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Absonoob am 22.02.2019 12:36]
22.02.2019 12:35:39  Zum letzten Beitrag
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chuck.sports

Marine NaSe
https://finanzen.hessen.de/sites/default/files/media/hmdf/steuerwegweiser_vereine_2018.pdf

Da habe ich mir meine Grundlage geschaffen und dann im Gesetz Dinge nachgelesen bzw. im Internet recherchiert. Irgendeine Aussage möchte ich hier nicht treffen, das macht vielleicht einer der Profis. Du solltest dich auf jeden Fall mit den verschiedenen Tätigkeitsbereichen eines Vereins beschäftigen, da nicht alle steuerbegünstigt sind.
22.02.2019 13:25:43  Zum letzten Beitrag
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Switchie

switchie
Idr haben fördervereine nur einen ideelen Bereich. Für die paar Euro einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb eröffnen...puh würde ich von abraten. Zumal fraglich ist ob es überhaupt Ausgangsleistungen gibt, die Ust Pflicht begründen.
22.02.2019 16:35:54  Zum letzten Beitrag
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Absonoob

AUP Absonoob 20.11.2013
 
Zitat von Switchie

Idr haben fördervereine nur einen ideelen Bereich. Für die paar Euro einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb eröffnen...puh würde ich von abraten. Zumal fraglich ist ob es überhaupt Ausgangsleistungen gibt, die Ust Pflicht begründen.


Man könnte argumentieren, dass der Beitrag der Eltern, der über den Beitrag der fördernden Mitglieder hinausgeht, ein steuerbarer Umsatz ist. Aber ich habe vorhin schonmal überschlagen dass sich das vermutlich nicht lohnen würde.
22.02.2019 16:39:22  Zum letzten Beitrag
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_Kiddo_

AUP _Kiddo_ 25.12.2013
Arbeitet hier irgendjemand mit einer Steuer-Software?

Ich hab hier den TAXMAN installiert (2019 für das Steuerjahr 2018) und wollte mal fragen, wie das dann mit den Vorjahren 2015-2017 dann laufen muss. Kann ich sowas über eine aktuelle Software für die Vorjahre machen, oder braucht man dann jedesmal ne Software für die vorherigen Jahre?

Die Steuerjahre 2015-2017 sind theoretisch auch mit ELSTER machbar. Aber ich wollt nur wissen, ob es wie oben beschrieben auch ginge.

Da ich eine StE zum ersten Mal mache, hab ich echt keine Ahnung von dem Zeug fröhlich
22.02.2019 18:29:32  Zum letzten Beitrag
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 Thema: Steuererklärung(en) ( Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist )
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