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| Zitat von Armag3ddon
| Zitat von -rantanplan-
Theoretisch ja, aber das würde Amtshaftung erfordern - dafür musst du Vorsatz (d.h. Verfolgung Unschuldiger, das ist eine Straftat, sogar ein Verbrechen, § 344 StGB) nachweisen, vergiss es.
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Na, du kannst gleich ganz oben einsteigen und behaupten, dass das StrEG in Bezug auf die Höhe der Entschädigung verfassunswidrig sei. Musst du nur gut begründen.
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Ich will ja nicht unken, aber ich möchte doch ziemlich viel darauf wetten, dass das schon mal jemand versucht hat...
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| Zitat von -rantanplan-
| Zitat von Armag3ddon
| Zitat von -rantanplan-
Theoretisch ja, aber das würde Amtshaftung erfordern - dafür musst du Vorsatz (d.h. Verfolgung Unschuldiger, das ist eine Straftat, sogar ein Verbrechen, § 344 StGB) nachweisen, vergiss es.
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Na, du kannst gleich ganz oben einsteigen und behaupten, dass das StrEG in Bezug auf die Höhe der Entschädigung verfassunswidrig sei. Musst du nur gut begründen.
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Ich will ja nicht unken, aber ich möchte doch ziemlich viel darauf wetten, dass das schon mal jemand versucht hat...
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Das macht ja nichts. Das Gesetz muss schließlich mit dem Lebenswandel der Gesellschaft mithalten und die Inflation beachten!
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| Zitat von Jimmy Blue Oxnknecht
Armageddon arbeitet auf der Uni, oder?
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Pff, deine Mutter arbeitet auf der Uni. Hah!
Ich bin ehrbarer Rechtsreferendar.
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| Zitat von Mega Spucknapf
| Zitat von -rantanplan-
Theoretisch ja, aber das würde Amtshaftung erfordern - dafür musst du Vorsatz (d.h. Verfolgung Unschuldiger, das ist eine Straftat, sogar ein Verbrechen, § 344 StGB) nachweisen, vergiss es.
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Gibt es da keine anderen Möglichkeiten? Kann ja nicht sein, dass er erwiesenermassen unschuldig ist und dann die ganze Suppe die ihm eingebrockt wurde alleine auslöffeln muss?
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Du kannst natürlich versuchen, aus den Beamten persönlich die Scheiße rauszuklagen, nur - wenn die zivilrechtlich verlieren würden, dann sind sie perspektivisch auch ihre Beamtenstellung los (von den strafrechtlichen Konsequenzen zu schweigen), d.h. sie werden sich mit einem von der GdP oder so finanzierten, spezialisierten Anwaltsheer dagegen aufstellen.
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Das bedeutet also im Endeffekt, dass man auf diese Weise jemandem das Leben zerstören kann, ohne dass es eine Person gibt, die dafür (erfolgreich) zur Verantwortung gezogen werden kann?
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Phiasm am 28.08.2018 16:48]
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Ja, die Entschädigung in Deutschland ist da tatsächlich ein Witz. Aber das liegt nur daran, dass weder deutsche Exekutive noch Judikative Fehler machen. Entsprechend gibt es keinen Grund etwas an dieser Entschädigung zu ändern
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Na jo, zentrale Aufgabe von staatlichen Ermittlungspersonen ist nicht direkt, grundlos das Leben anderer zu zerstören (diese Fälle dürften im Promillebereich liegen).
Wenn du als Privatperson sowas versuchst, dann kommen wir zu § 145d StGB oder § 164 StGB
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Natürlich ist das nicht die Aufgabe, dessen bin ich mir bewusst Ich finde es aber krass, dass so etwas tatsächlich möglich ist; lol shit happens
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| Zitat von Phiasm
Das bedeutet also im Endeffekt, dass man auf diese Weise jemandem das Leben zerstören kann, ohne dass es eine Person gibt, die dafür (erfolgreich) zur Verantwortung gezogen werden kann?
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Ja sicher, was glaubst du wohl - wir sind immer noch Untertanen.
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| Zitat von -rantanplan-
| Zitat von Phiasm
Das bedeutet also im Endeffekt, dass man auf diese Weise jemandem das Leben zerstören kann, ohne dass es eine Person gibt, die dafür (erfolgreich) zur Verantwortung gezogen werden kann?
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Ja sicher, was glaubst du wohl - wir sind immer noch Untertanen.
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Es zählt zu deinen staatsbürgerlichen Pflichten als Untertan das Vonstattengehen eines rechtsstaatlichen Strafverfahrens und dessen Begleiterscheinungen zu dulden!
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| Zitat von Phiasm
Das bedeutet also im Endeffekt, dass man auf diese Weise jemandem das Leben zerstören kann, ohne dass es eine Person gibt, die dafür (erfolgreich) zur Verantwortung gezogen werden kann?
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Nein, der Richter hat schon ein ernstes Wörtchen mit der Polizei geredet!
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Was war denn eigentlich der Haftgrund?
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Als reine Vermutung: Fluchtgefahr.
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Zumal: Ne Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist nicht ganz so einfach. U-Haft hin oder her. Kann natürlich sein, dass der AG nicht ganz deppert war und das die Kündigung begründen konnte / KSchG nicht anwendbar war. Es irgend einen anderen Grund gab.
Aber plakative Behauptungen der Medien "Nach vier Monaten Untersuchungshaft verlor der 32-Jährige Job und Wohnung" ... meh.
Und warum Wohnung? Selbst wenn er Zahlungssäumig war ... die Wohnung hat er erst einmal und ist auch nicht ganz so einfach raus zu bekommen.
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Gabs eigentlich Konsequenzen bei der Zwiebelfreunde-Durchsuchung? Oder haben die auch nur nach Monaten ihre PCs wiederbekommen und jetzt ist alles wieder gut?
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Hahaha, Konsequenzen. Als ob.
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| Zitat von [ACPS]Turrican
Gabs eigentlich Konsequenzen bei der Zwiebelfreunde-Durchsuchung?
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Es wurde quasi im Nachhinein nicht hingenommen.
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| Zitat von tbd
Es wurde quasi im Nachhinein nicht hingenommen.
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Nicht hingenommen, genauer gesagt nicht zugestimmt, wurde von den Zwiebelfreunden schon zum Zeitpunkt der Durchsuchung (wie man es auch immer machen sollte).
Jetzt wurde tatsächlich festgestellt, dass die Durchsuchung nicht legal war. Bringt normalerweise aber auch nichts und wird wohl kaum verhindern, dass sowas in Zukunft weiter passieren wird.
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| Zitat von Skywalkerchen
| Für den Angeklagten kommt der Freispruch zu spät: Nach vier Monaten Untersuchungshaft verlor der 32-Jährige Job und Wohnung und muss mit den 4.000 Euro Entschädigungsgeld sein Leben neu ordnen. | |
Wtf...
Wozu überhaupt U-Haft wegen ner möglicherweise geworfenen Flasche? Ham die noch alle?
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Und andere kommen sofort wieder frei wenn sie irgendeine scheisse verzapfen.
Z.B. der Otto der die Rettungskräfte in Berlin behindern wollte. Hätte ihm bestimmt gut getan mal paar Tage dingfest machen. Scheiss auf nicht vorhandene Fluchtgefahr. Oder Ladendiebe mit ner riesigen Akte. Wieso muss die Polizei die immer wieder laufen lassen und da wird der Wochenlang eingesackt.
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[Dieser Beitrag wurde 4 mal editiert; zum letzten Mal von [RPD]-Biohazard am 28.08.2018 20:33]
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| Zitat von Armag3ddon
Als reine Vermutung: Fluchtgefahr.
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Wieso? Der hatte Whg + Job und "Flasche werfen" (bzw. der Vorwurf) ist ja wohl jetzt nichts was da eine Fluchtgefahr rechtfertigt.
Ich ferste das nicht.
Arme Sau zerstört, nur weil Bullen gelogen haben.
/ich komm ja jetzt ungern mit "der Vergewaltiger kriegt zwei Jahre Bewährung" - aber irgendwo geht mir da die Verhältnismäßigkeit abhanden.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Skywalkerchen am 28.08.2018 20:23]
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U-Haft ist keine Bestrafung, damit ist der Vergleich komplett Blödsinn.
Bezüglich Verhältnismäßigkeit wundere ich mich aber auch hin und wieder. Wenn TOR-Sympathisanten oder der Nötigung Verdächtige hausdurchsucht werden zB.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Absonoob am 28.08.2018 20:31]
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U-Haft ist sicher erstmal nicht gerade angenehm
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| Zitat von Absonoob
U-Haft ist keine Bestrafung, damit ist der Vergleich komplett Blödsinn.
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Ja. Weiß ich. Habs ja auch nicht direkt verglichen. Aber warum zefack war der Typ in U-Haft?
/Kommt man auch in U-Haft, wenn man ne Flasche auf n Flüchtling wirft, bzw einem das vorgeworfen wird?
Ich glaube nicht...
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Skywalkerchen am 28.08.2018 20:36]
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Ein Freispruch aufgrund Mangels an Beweisen ist übrigens auch nicht der tollste Freispruch.
Im Nachhinein ist man immer schlauer. Wenn einer mal nicht in U-Haft kommt und er untertaucht oder sonstwas passiert, jammert ihr auch wieder rum, dass man den ja klar sofort in U-Haft hätte stecken müssen.
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Thema: pOT News ( Things are strange ) |