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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Ebay Rechtsfrage
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Chaos-X-

Russe BF
Hi, haette gerne mal ne Info und zwar hatte ich nen PC bestellt.

Kosten 400€

Auf der HP stand Bezahlart: Vorkasse oder NN.
Lieferzeit 4-6Werktage.

Ich bekam sofort nach dem Kauf eine Mail der PC würde per NN rausgehen. Weiter nicht schlimm...... aber er kam dann heute nach 10 Werktagen an und ich war nciht zuhause, Eltern hatten nicht genügend Geld da.... also geht der PC wieder zurück.

Nun meine Frage: kann er mir die Versandkosten berappen oder muss er die zahlen, da er mir die Zahlungsmöglichkeit nicht freigelassen hat.
Kann ich ejtz einfach vom Kauf zurücktreten?

Hätte den PC schon gerne will nur nicht 2 mal Versand zahlen.
18.10.2004 18:18:01  Zum letzten Beitrag
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Futura

Babybender
Der wird 5 oder 7 Werktage bei der Post aufbewahrt, also mit dem orangenen Zettel dahin, blechen und glücklich sein!
18.10.2004 18:19:54  Zum letzten Beitrag
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[DF]Duke

X-Mas Arctic
1.) Haben deine Eltern eine Karte bekommen, mit der du den PC innerhalb von 3 Werktagen auf der Post hättest abholen können -> Hast du nicht getan -> Selbst schuld
2.) Hat er dir die Wahl gelassen: NN oder Vorkasse
3.) Du kannst vom Kauf zurücktreten. Sofern es KEINE Privatauktion war, gilt das Fernabsatzghesetzt und du hast damit ein 14tägiges Rückgaberecht.
18.10.2004 18:20:27  Zum letzten Beitrag
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TylerDurdan

tylerdurdan
 
Zitat von [DF]Duke
Fernabsatzghesetzt



Nur für die Quote. Der krankste Verrechtschreibtipper seit der Erfindung des automatischen Dosenöffners fröhlich

Zumals es das Fernabsatzgesetz nicht mehr so gibt, die "bes. Vertriebsformen" sind jetzedle alle in den §§ 312ff. BGB geregelt.
18.10.2004 18:24:20  Zum letzten Beitrag
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Chaos-X-

Russe BF
 
Zitat von [DF]Duke
1.) Haben deine Eltern eine Karte bekommen, mit der du den PC innerhalb von 3 Werktagen auf der Post hättest abholen können -> Hast du nicht getan -> Selbst schuld
2.) Hat er dir die Wahl gelassen: NN oder Vorkasse
3.) Du kannst vom Kauf zurücktreten. Sofern es KEINE Privatauktion war, gilt das Fernabsatzghesetzt und du hast damit ein 14tägiges Rückgaberecht.



1.ne ahben se ncih da ich ihnen nur 325€ statt 425€ dagelassen hatte, ok mein fehler und sie haben dann das ding zurückgehen lassen.

2.laut HP ja, hat aber direkt e-mial geschrieben is per NN raus.....also nein

3.war ein händler, wermuss dann die versandkosten tragen?
18.10.2004 18:36:45  Zum letzten Beitrag
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pinback

Mods-Gorge
Wenn du / deine Eltern die Annahme verweigern, dann wirst du wohl dafür haften müssen, denn man hat dir das geschickt was du haben wolltest.
18.10.2004 18:45:23  Zum letzten Beitrag
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Rincewind

rincewind
das teil sollte bei der Post liegen...es sei denn, sie haben die annahme verweigert.
18.10.2004 18:45:56  Zum letzten Beitrag
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Chaos-X-

Russe BF
joa gut aber er hat mir ja nicht die wahl gelassen ob per NN oder VK, bei VK wäre das nie passiert und bei ebay zahlt manhalt immer so...........
18.10.2004 18:55:10  Zum letzten Beitrag
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TylerDurdan

tylerdurdan
 
Zitat von Rincewind
das teil sollte bei der Post liegen...es sei denn, sie haben die annahme verweigert.



W0rd!

D.h. wir haben eine Tatsachenfrage, keine Rechtsfrage mit den Augen rollend
18.10.2004 18:58:14  Zum letzten Beitrag
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Rincewind

rincewind
 
Zitat von TylerDurdan
 
Zitat von Rincewind
das teil sollte bei der Post liegen...es sei denn, sie haben die annahme verweigert.



W0rd!

D.h. wir haben eine Tatsachenfrage, keine Rechtsfrage mit den Augen rollend

scheiße. und jetzt?
18.10.2004 19:01:03  Zum letzten Beitrag
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Chaos-X-

Russe BF
die annhame wurde doch verweigert, da die eltern nicht wussten das es teurer war
18.10.2004 19:01:42  Zum letzten Beitrag
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Rincewind

rincewind
haben die ne karte bekommen?
18.10.2004 19:03:08  Zum letzten Beitrag
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Chaos-X-

Russe BF
ne
18.10.2004 19:03:53  Zum letzten Beitrag
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[HD]LaLe

Leet
normal bekommt man doch nen orangnen zettl
18.10.2004 19:05:13  Zum letzten Beitrag
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TylerDurdan

tylerdurdan
 
Zitat von Rincewind
 
Zitat von TylerDurdan
 
Zitat von Rincewind
das teil sollte bei der Post liegen...es sei denn, sie haben die annahme verweigert.



W0rd!

D.h. wir haben eine Tatsachenfrage, keine Rechtsfrage mit den Augen rollend

scheiße. und jetzt?



SPAUZ peinlich/erstaunt
18.10.2004 19:05:32  Zum letzten Beitrag
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Rincewind

rincewind
damit bist du in verzug und zahlst nicht nur 2mal Versandkosten sondern haftest auch wenn der dem Postboten runterfällt. arschkarte.
18.10.2004 19:05:35  Zum letzten Beitrag
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mcsmurf

X-Mas Leet
Wenn man die Annahme verweigert wohl eher nicht.
18.10.2004 19:05:45  Zum letzten Beitrag
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pinback

Mods-Gorge
 
Zitat von [HD]LaLe
normal bekommt man doch nen orangnen zettl


Genau wegen solcher Posts hast du dich bei mir unbeliebt gemacht ... Es ist schon lange geklärt, dass die Annahme verweigert wurde und somit die Post keinen Grund hat ein Kärtchen einzuwerfen.
18.10.2004 19:06:44  Zum letzten Beitrag
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Damocles

AUP Damocles 15.05.2009
Ich bin so frei und missbrauche den Thread mal mit nem Quote von mir aus nem anderen Forum:

Hi,
hab mir letzten Sonntag Full Spectrum Warrior bei ebay ersteigert und heute bekommen. Bei Artikelzustand war als "Neu" angegeben. Als ich das Paket geöffnet hab, war das Spiel nicht mehr eingeschweisst und es waren Fingerabdrücke auf den CDs. Ich weiss, ich bin pingelig, aber ich sehs irgendwie net ein, dass ich das Spiel für ca. 8€ mehr noch wirklich "neu" bekommen würde. Hat jemand ne Ahnung, ob ich das reklamieren kann? Hab grad schon ne Mail an den Verkäufer geschrieben, mal sehen wie er reagiert.
18.10.2004 19:07:18  Zum letzten Beitrag
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[DF]Duke

X-Mas Arctic
 
Zitat von Rincewind
arschkarte.


Das umschreibt es sehr gut Breites Grinsen
18.10.2004 19:09:36  Zum letzten Beitrag
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Rincewind

rincewind
artikelbeschreibungslink?
18.10.2004 19:09:41  Zum letzten Beitrag
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Chaos-X-

Russe BF
 
Zitat von Rincewind
damit bist du in verzug und zahlst nicht nur 2mal Versandkosten sondern haftest auch wenn der dem Postboten runterfällt. arschkarte.



genau auf sowas wollte ich ja hinaus, bin ich nicht von den versandkosten befreit, weil er mir nciht die möglichkeit gab per VK zu zahlen obwohl angegeben?

warum soll ich für das paket haften, wenn die annahme verweigert wurde

da is dat ding, da die autkion nimme läuft werd ich sie wohl zeigen dürfen.

Rechner
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Chaos-X- am 18.10.2004 19:11]
18.10.2004 19:09:44  Zum letzten Beitrag
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Rincewind

rincewind
weil er seinen Teil des Kaufvertrags erfüllt hat.
18.10.2004 19:10:48  Zum letzten Beitrag
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y-x

Arctic
 
Zitat von TylerDurdan
 
Zitat von [DF]Duke
Fernabsatzghesetzt



Nur für die Quote. Der krankste Verrechtschreibtipper seit der Erfindung des automatischen Dosenöffners fröhlich

Zumals es das Fernabsatzgesetz nicht mehr so gibt, die "bes. Vertriebsformen" sind jetzedle alle in den §§ 312ff. BGB geregelt.




saCK!

das wollte ich schreiben traurig
heut erst gelernt
18.10.2004 19:10:59  Zum letzten Beitrag
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Damocles

AUP Damocles 15.05.2009
 
Zitat von Rincewind
artikelbeschreibungslink?



Falls du mich meinst:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=5127627374
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Damocles am 18.10.2004 19:14]
18.10.2004 19:12:10  Zum letzten Beitrag
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Chaos-X-

Russe BF
 
Zitat von Rincewind
weil er seinen Teil des Kaufvertrags erfüllt hat.



aber auch wieder nur bedingt Lieferzeit war nicht 4-6 sondern 10 Werktage....

Hatte NICHT die Wahl zwischen NN und VK.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Chaos-X- am 18.10.2004 19:13]
18.10.2004 19:12:37  Zum letzten Beitrag
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TylerDurdan

tylerdurdan
 
Zitat von y-x
 
Zitat von TylerDurdan
 
Zitat von [DF]Duke
Fernabsatzghesetzt



Nur für die Quote. Der krankste Verrechtschreibtipper seit der Erfindung des automatischen Dosenöffners fröhlich

Zumals es das Fernabsatzgesetz nicht mehr so gibt, die "bes. Vertriebsformen" sind jetzedle alle in den §§ 312ff. BGB geregelt.




saCK!

das wollte ich schreiben traurig
heut erst gelernt



Geburtstagskinder haben immer Vorfahrt... fröhlich
18.10.2004 19:13:13  Zum letzten Beitrag
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Rincewind

rincewind
 
Zitat von Chaos-X-
 
Zitat von Rincewind
weil er seinen Teil des Kaufvertrags erfüllt hat.



aber auch wieder nur bedingt Lieferzeit war nicht 4-6 sondern 10 Werktage....

Hatte NICHT die Wahl zwischen NN und VK.

er hat dir gesagt, du hättest dich nach Auktionsende melden müssen. "schnellstmöglichst". das ist scheinbar nicht geschehen. auch hättest du auf seine Mail reagieren können. Die verlängerte Lieferzeit spielt wohl keine weltbewegende Rolle - und wäre bei VK ebenso aufgetreten. Da sogar noch eher.
18.10.2004 19:21:15  Zum letzten Beitrag
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Chaos-X-

Russe BF
da wäre es aber egal gewesen da kein geld daheim hätte sein muessen.....

ausserdem hab ich mich 1tag danach gemeldet..... aber da war die e-mail schon im "briefkasten"....und was soll schnellstmöglich bedeuten ich denke 1 tag sollte reichen...

gekauft 4.10 Uhrzeit: ka

E-Mail: 5.10 Uhrzeit 6.19Uhr!!!!!!
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Chaos-X- am 18.10.2004 19:24]
18.10.2004 19:23:04  Zum letzten Beitrag
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y-x

Arctic
 
Zitat von TylerDurdan
 
Zitat von y-x
 
Zitat von TylerDurdan
 
Zitat von [DF]Duke
Fernabsatzghesetzt



Nur für die Quote. Der krankste Verrechtschreibtipper seit der Erfindung des automatischen Dosenöffners fröhlich

Zumals es das Fernabsatzgesetz nicht mehr so gibt, die "bes. Vertriebsformen" sind jetzedle alle in den §§ 312ff. BGB geregelt.




saCK!

das wollte ich schreiben traurig
heut erst gelernt



Geburtstagskinder haben immer Vorfahrt... fröhlich



so unterschwellig..... mit den Augen rollend

Happy Birthday
18.10.2004 21:01:46  Zum letzten Beitrag
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