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Hi, haette gerne mal ne Info und zwar hatte ich nen PC bestellt.
Kosten 400€
Auf der HP stand Bezahlart: Vorkasse oder NN.
Lieferzeit 4-6Werktage.
Ich bekam sofort nach dem Kauf eine Mail der PC würde per NN rausgehen. Weiter nicht schlimm...... aber er kam dann heute nach 10 Werktagen an und ich war nciht zuhause, Eltern hatten nicht genügend Geld da.... also geht der PC wieder zurück.
Nun meine Frage: kann er mir die Versandkosten berappen oder muss er die zahlen, da er mir die Zahlungsmöglichkeit nicht freigelassen hat.
Kann ich ejtz einfach vom Kauf zurücktreten?
Hätte den PC schon gerne will nur nicht 2 mal Versand zahlen.
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Der wird 5 oder 7 Werktage bei der Post aufbewahrt, also mit dem orangenen Zettel dahin, blechen und glücklich sein!
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1.) Haben deine Eltern eine Karte bekommen, mit der du den PC innerhalb von 3 Werktagen auf der Post hättest abholen können -> Hast du nicht getan -> Selbst schuld
2.) Hat er dir die Wahl gelassen: NN oder Vorkasse
3.) Du kannst vom Kauf zurücktreten. Sofern es KEINE Privatauktion war, gilt das Fernabsatzghesetzt und du hast damit ein 14tägiges Rückgaberecht.
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| Zitat von [DF]Duke
Fernabsatzghesetzt | |
Nur für die Quote. Der krankste Verrechtschreibtipper seit der Erfindung des automatischen Dosenöffners
Zumals es das Fernabsatzgesetz nicht mehr so gibt, die "bes. Vertriebsformen" sind jetzedle alle in den §§ 312ff. BGB geregelt.
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| Zitat von [DF]Duke
1.) Haben deine Eltern eine Karte bekommen, mit der du den PC innerhalb von 3 Werktagen auf der Post hättest abholen können -> Hast du nicht getan -> Selbst schuld
2.) Hat er dir die Wahl gelassen: NN oder Vorkasse
3.) Du kannst vom Kauf zurücktreten. Sofern es KEINE Privatauktion war, gilt das Fernabsatzghesetzt und du hast damit ein 14tägiges Rückgaberecht. | |
1.ne ahben se ncih da ich ihnen nur 325€ statt 425€ dagelassen hatte, ok mein fehler und sie haben dann das ding zurückgehen lassen.
2.laut HP ja, hat aber direkt e-mial geschrieben is per NN raus.....also nein
3.war ein händler, wermuss dann die versandkosten tragen?
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Wenn du / deine Eltern die Annahme verweigern, dann wirst du wohl dafür haften müssen, denn man hat dir das geschickt was du haben wolltest.
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das teil sollte bei der Post liegen...es sei denn, sie haben die annahme verweigert.
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joa gut aber er hat mir ja nicht die wahl gelassen ob per NN oder VK, bei VK wäre das nie passiert und bei ebay zahlt manhalt immer so...........
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| Zitat von Rincewind
das teil sollte bei der Post liegen...es sei denn, sie haben die annahme verweigert. | |
W0rd!
D.h. wir haben eine Tatsachenfrage, keine Rechtsfrage
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| Zitat von TylerDurdan
| Zitat von Rincewind
das teil sollte bei der Post liegen...es sei denn, sie haben die annahme verweigert. | |
W0rd!
D.h. wir haben eine Tatsachenfrage, keine Rechtsfrage | | scheiße. und jetzt?
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die annhame wurde doch verweigert, da die eltern nicht wussten das es teurer war
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haben die ne karte bekommen?
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normal bekommt man doch nen orangnen zettl
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| Zitat von Rincewind
| Zitat von TylerDurdan
| Zitat von Rincewind
das teil sollte bei der Post liegen...es sei denn, sie haben die annahme verweigert. | |
W0rd!
D.h. wir haben eine Tatsachenfrage, keine Rechtsfrage | | scheiße. und jetzt? | |
SPAUZ
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damit bist du in verzug und zahlst nicht nur 2mal Versandkosten sondern haftest auch wenn der dem Postboten runterfällt. arschkarte.
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Wenn man die Annahme verweigert wohl eher nicht.
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| Zitat von [HD]LaLe
normal bekommt man doch nen orangnen zettl | |
Genau wegen solcher Posts hast du dich bei mir unbeliebt gemacht ... Es ist schon lange geklärt, dass die Annahme verweigert wurde und somit die Post keinen Grund hat ein Kärtchen einzuwerfen.
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Ich bin so frei und missbrauche den Thread mal mit nem Quote von mir aus nem anderen Forum:
Hi,
hab mir letzten Sonntag Full Spectrum Warrior bei ebay ersteigert und heute bekommen. Bei Artikelzustand war als "Neu" angegeben. Als ich das Paket geöffnet hab, war das Spiel nicht mehr eingeschweisst und es waren Fingerabdrücke auf den CDs. Ich weiss, ich bin pingelig, aber ich sehs irgendwie net ein, dass ich das Spiel für ca. 8€ mehr noch wirklich "neu" bekommen würde. Hat jemand ne Ahnung, ob ich das reklamieren kann? Hab grad schon ne Mail an den Verkäufer geschrieben, mal sehen wie er reagiert.
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| Zitat von Rincewind
arschkarte. | |
Das umschreibt es sehr gut
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artikelbeschreibungslink?
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| Zitat von Rincewind
damit bist du in verzug und zahlst nicht nur 2mal Versandkosten sondern haftest auch wenn der dem Postboten runterfällt. arschkarte. | |
genau auf sowas wollte ich ja hinaus, bin ich nicht von den versandkosten befreit, weil er mir nciht die möglichkeit gab per VK zu zahlen obwohl angegeben?
warum soll ich für das paket haften, wenn die annahme verweigert wurde
da is dat ding, da die autkion nimme läuft werd ich sie wohl zeigen dürfen.
Rechner
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Chaos-X- am 18.10.2004 19:11]
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weil er seinen Teil des Kaufvertrags erfüllt hat.
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| Zitat von TylerDurdan
| Zitat von [DF]Duke
Fernabsatzghesetzt | |
Nur für die Quote. Der krankste Verrechtschreibtipper seit der Erfindung des automatischen Dosenöffners
Zumals es das Fernabsatzgesetz nicht mehr so gibt, die "bes. Vertriebsformen" sind jetzedle alle in den §§ 312ff. BGB geregelt. | |
saCK!
das wollte ich schreiben
heut erst gelernt
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| Zitat von Rincewind
artikelbeschreibungslink? | |
Falls du mich meinst:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=5127627374
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Damocles am 18.10.2004 19:14]
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| Zitat von Rincewind
weil er seinen Teil des Kaufvertrags erfüllt hat. | |
aber auch wieder nur bedingt Lieferzeit war nicht 4-6 sondern 10 Werktage....
Hatte NICHT die Wahl zwischen NN und VK.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Chaos-X- am 18.10.2004 19:13]
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| Zitat von y-x
| Zitat von TylerDurdan
| Zitat von [DF]Duke
Fernabsatzghesetzt | |
Nur für die Quote. Der krankste Verrechtschreibtipper seit der Erfindung des automatischen Dosenöffners
Zumals es das Fernabsatzgesetz nicht mehr so gibt, die "bes. Vertriebsformen" sind jetzedle alle in den §§ 312ff. BGB geregelt. | |
saCK!
das wollte ich schreiben
heut erst gelernt | |
Geburtstagskinder haben immer Vorfahrt...
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| Zitat von Chaos-X-
| Zitat von Rincewind
weil er seinen Teil des Kaufvertrags erfüllt hat. | |
aber auch wieder nur bedingt Lieferzeit war nicht 4-6 sondern 10 Werktage....
Hatte NICHT die Wahl zwischen NN und VK. | | er hat dir gesagt, du hättest dich nach Auktionsende melden müssen. "schnellstmöglichst". das ist scheinbar nicht geschehen. auch hättest du auf seine Mail reagieren können. Die verlängerte Lieferzeit spielt wohl keine weltbewegende Rolle - und wäre bei VK ebenso aufgetreten. Da sogar noch eher.
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da wäre es aber egal gewesen da kein geld daheim hätte sein muessen.....
ausserdem hab ich mich 1tag danach gemeldet..... aber da war die e-mail schon im "briefkasten"....und was soll schnellstmöglich bedeuten ich denke 1 tag sollte reichen...
gekauft 4.10 Uhrzeit: ka
E-Mail: 5.10 Uhrzeit 6.19Uhr!!!!!!
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Chaos-X- am 18.10.2004 19:24]
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| Zitat von TylerDurdan
| Zitat von y-x
| Zitat von TylerDurdan
| Zitat von [DF]Duke
Fernabsatzghesetzt | |
Nur für die Quote. Der krankste Verrechtschreibtipper seit der Erfindung des automatischen Dosenöffners
Zumals es das Fernabsatzgesetz nicht mehr so gibt, die "bes. Vertriebsformen" sind jetzedle alle in den §§ 312ff. BGB geregelt. | |
saCK!
das wollte ich schreiben
heut erst gelernt | |
Geburtstagskinder haben immer Vorfahrt... | |
so unterschwellig.....
Happy Birthday
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Thema: Ebay Rechtsfrage |