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| Zitat von John Mason
irgendwie ist jetzt der Wurm drin
Merkt ihr auch nen deutlichen Unterschied ob ihr die Maschine im Neutral schiebt oder mit Gang und gezogener Kupplung?
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Ja.
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| Zitat von Ku3f
Was nützen mir 1,6l wenn ich nicht ums Eck komme?
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Was kann ich dafür, wenn Du nicht fahren kannst
und wer hat 1,6 l ?
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| Zitat von Peridan
| Zitat von John Mason
irgendwie ist jetzt der Wurm drin
Merkt ihr auch nen deutlichen Unterschied ob ihr die Maschine im Neutral schiebt oder mit Gang und gezogener Kupplung?
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Ja.
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ok, hab mal die Probe gemacht,
Bock aufn Hauptständer, erster Gang rein.. und schon dreht sich das Rad fröhlich!
Trotz gezogener Kupplung
Also mal schauen was der Zug so macht, so ist das ja nicht gesund!
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Problem Nummer 1 ist behoben, habe den Schalter an der Kupplung zerlegt, gereinigt und die Feder getunt.. nun lässt sich der Bock auch auswärts des Neutrals anwerfen
erstes Erfolgserlebnis.
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Respekt Mason! Wann draf man zum Reifenwechsel bei dir vorbeikommen?
Der Schalter hatte trotz gezogener Kupplung wohl immer gesagt Gang ist noch drin?? Also keinen Kontakt hergestellt?
@ Viper: Rennen am Kyffhäuser?:P
Ne lass mal, kann wirklich nicht fahren!
Mason wenn das Mopped kalt ist dreht das Rad immer mit!
Draran ist das Öl schuld da es noch "zäh" ist. Aber stellt die Kupplung doch so ein das sie später kommt und sieh weiter.
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Ku3f am 06.08.2009 18:26]
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| Zitat von Ku3f
Respekt Mason! Wann darf man zum Reifenwechsel bei dir vorbeikommen?
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Danke
Naja ich hatte mir damals vorgenommen schon auch nen bischen was dabei zu lernen
Zum Kupplungsgeber:
Das ist ein kleines Plastikgehäuse wo ein Stäbchen rausschaut, wenn man die Kupplung nun zieht bewegt sich das Stächen aus dem Gehäuse heraus und stellt so einen Kontakt her.
Der Bock weis nun "ok die Kupplung ist gezogen" und man kann die Maschine auch mit eingelegtem Gang starten.
Bei mir war das Ding nicht mehr gängig, der Stift war hakelig und hat so nie mitgeteilt, dass die Kupplung gezogen war.
Notiz für mich: Alles was Federn enthält;
a) kommt dir entgegen wenn du es aufmachst
b) ist scheisse wieder zu verschließen
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Gerade übrigens mal den Kettenschutz abgebaut, boah.. was da an Zeug drinklebt dieses super haftende Silikonspray ist ekelhaft!
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| Zitat von Ku3f
Mason wenn das Mopped kalt ist dreht das Rad immer mit!
Draran ist das Öl schuld da es noch "zäh" ist. Aber stellt die Kupplung doch so ein das sie später kommt und sieh weiter.
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Alles klar, werd ich mal beobachten, danke!
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| Zitat von John Mason
Bock aufn Hauptständer, erster Gang rein.. und schon dreht sich das Rad fröhlich!
Trotz gezogener Kupplung
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Völlig normal.
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| Zitat von BierDeckelJoe
Durch entfernten DB-Killer darf der Polizist in Deutschland mittlerweile die Karre stilllegen und beschlagnahmen!
Da sind sie bei uns in AUT noch humaner und du bekommst ne Geldstrafe (die der Polizei auch wiederum freiwählen darf).
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| Zitat von sartox
| Zitat von BierDeckelJoe
Durch entfernten DB-Killer darf der Polizist in Deutschland mittlerweile die Karre stilllegen und beschlagnahmen!
Da sind sie bei uns in AUT noch humaner und du bekommst ne Geldstrafe (die der Polizei auch wiederum freiwählen darf).
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Was du wollen?
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von BierDeckelJoe am 06.08.2009 18:50]
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| Zitat von BierDeckelJoe
| Zitat von sartox
| Zitat von BierDeckelJoe
Durch entfernten DB-Killer darf der Polizist in Deutschland mittlerweile die Karre stilllegen und beschlagnahmen!
Da sind sie bei uns in AUT noch humaner und du bekommst ne Geldstrafe (die der Polizei auch wiederum freiwählen darf).
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Was du wollen?
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Ach, heute ist so ein Scheißtag und ich hab eh kein Bock, gebe ich dem halt mal ein 500 ¤ Bußgeld.
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Mir wurde gesagt WD40 greift die O-Ringe an.
Wo hat der auf der einen Seite eine Makierung zum spannen?
Was macht der da mit dem Öl?? Das ist doch nach 100km alles wieder weg.
Mfg Ku3f
Noch was: Keinen Drehmomentschlüssel verwendet!
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Ku3f am 06.08.2009 21:01]
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| Zitat von Cola-SixPack
| Zitat von BierDeckelJoe
| Zitat von sartox
| Zitat von BierDeckelJoe
Durch entfernten DB-Killer darf der Polizist in Deutschland mittlerweile die Karre stilllegen und beschlagnahmen!
Da sind sie bei uns in AUT noch humaner und du bekommst ne Geldstrafe (die der Polizei auch wiederum freiwählen darf).
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Was du wollen?
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Ach, heute ist so ein Scheißtag und ich hab eh kein Bock, gebe ich dem halt mal ein 500 ¤ Bußgeld.
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Da es nirgenst ein Gesetz gibt was bei nem entfernten DB-Killer passiert kann er "machen" was er will.
Wie gesagt von minimalen Bußgeld - Stilllegung des KFZs.
Kann doch ich nichts für.
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| Zitat von Ku3f
Mir wurde gesagt WD40 greift die O-Ringe an.
Wo hat der auf der einen Seite eine Makierung zum spannen?
Was macht der da mit dem Öl?? Das ist doch nach 100km alles wieder weg.
Mfg Ku3f
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ist das wirklich öl? könnt ja auch so drylube sach sein .
/e ah ok scheinbar nimmt ers zum saubermachen. ka würds nicht machen, die reinigungswirkung ist natürlich scho gigantisch .
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von weedjunkie³ am 06.08.2009 19:51]
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Wieso war doch auf den Typen im Video bezogen.
Bei mir kam und kommt nur Diesel an die Kette.
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Der sagte doch irgendwas von Öl oder? Mach man das Lube zeug mit der Hand breit??
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Die Folgen bei Fahren ohne DB-Eater sind:
50,- Geldbuße
23,50 ,- Auslagen+Gebühren
3 Paybackpunkte.
Mögliche Folgen: Untersagung der Weiterfahrt solange der Eater draussen ist.
Nicht möglich:
- Stilllegung (darf die Polizei nicht)
- Abschleppung ( wieso ? )
Nicht nötig:
- Geräuschmessung durch Polizei / TÜV (erst nötig wenn der Auspuff trotz Eater zu laut ist)
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und wenn du noch so laut schreist "NEEEEEEEEEIN IHR DUERFT DAS MOPPED NICHT STILLEGEN!" - sie werdens trotzdem tun wenn sie wollen, zwar zu unrecht, die scherereien hast dann aber trotzdem DU, zumindest zum grössten Teil.
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Wie gesagt, dir kann die Weiterfahrt unterbunden werden solange die OWi vorliegt.
Wo ich das herhabe? Aktuelle Rechtssprechung + FZV.
Die Betriebserlaubnis ist nur zum Zeitpunkt der Zulassung ausschlaggebend. Aus diesem Grund kann dir die Polizei auch die Zulassung nicht entziehen.
Wie darkimp aber sagt: Die Scherereien hat man immer.
Wird alles z.T. von Bundesland zu Bundesland anders gehandhabt. Eine Geräuschmessung ist m.E. nicht nötig. Wofür auch? Durch das entfernen des DB-Eaters erlischt die EG-Genehmigung. Die Lautstärke ist nur nebensächlich, auch wenn sie theoreitsch noch im Rahmen liegt.
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Richtig
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soooo, Schraubertag beendet
- Kette gespannt (seitdem Geräusche beim Lastwechsel weg), war auch einfacher als gedacht
- Kupplungsschalter repariert (Endlich wieder starten ohne Neutral )
- Bremsflüssigkeit gewechselt (nach ~5500km)
- Kettenschutz abgenommen und gereinigt
Am Wochenende kommt dann noch Ölwechsel und Polierwatte
Schrauben macht Spaß
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von John Mason am 06.08.2009 20:44]
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Was beim Schrauben nervt ist das wegräumen danach.
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AUSPUFF:
wenn die polizei dich aufhält und sie bei der standgeräuschmessung vor ort mehr als 5dba, als im fahrzeugschein steht, feststellen,
kann dein motorrad eingezogen werden!
aber nur mit der klausel, dass dir vorgeworfen wird, den auspuff manipuliert zu haben!!!
(dies können sie allerdings IMMER sagen )
die grünen haben nun dein fahrzeug eingezogen und machen schnellstmöglichst, sobald DU zeit hast, nenn termin beim tüv aus...
wenn du glück hast, erwischst du dort, nettere polizisten (mehr sag ich dazu nicht)!!
wenn der die dba-messung beim tüv den messwert nicht überschreitet:
biste aus dem schneider und "könntest" heimfahren, aber dir wird ja mehr zur last gelegt!
wenn die dba-messung den angegebenen wert überschreitet:
sicherstellung des auspuffes als beweissicherung!!!
>5dba mit killer (und ohne killer) = beschlagnahmung des motorrads bzw auslegungssache der beamten
<5dba ohne killer = mängelbericht bzw auslegungssache der beamten
<5dba mit killer = freispruch
es kann dir jedenfalls IMMER vorgeworfen werden, den auspuff manupuliert zu haben... auch wenn der db-killer drin ist!
EDIT: es hat schon so einige erwischt mit der Stilllegung. Diese haben sich an Anwälte gewandt und auch dieser meinte der Polizist hat hier einen weiten Horzizont für die Strafauslegung.
Beim Fahren ohne DB Eater verliert man ebenso die Betriebserlaubnis (da vorgeschriebenen Werte nicht stimmen) -> kann sein dass beim Unfall die Versicherung abspringt.
Da kannst du mir sagen was du willst sartox, es ist nun mal Fakt dass es passieren kann und schon mehrmals passiert ist. Da hilft dann auch vorort kein Jammern aber, blablabla blup
EDIT²: achja ich will dich damit nicht pers. angreifen, es geht mir nur darum dass die Leute hier wissen was auf sie zukommen kann WENN. Bitte nicht falsch verstehen
Hier ein Fall aus dem CBR Forum: http://www.cbr1000rr.de/fireblade_forum/thread.php?threadid=52484
Hier ein Fall aus dem ZX6R Forum:
http://www.zx6-ninja.de/wbb2/thread.php?threadid=5642&hilight=db+eater
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[Dieser Beitrag wurde 4 mal editiert; zum letzten Mal von BierDeckelJoe am 06.08.2009 21:14]
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Boar von der CBR ist ja hetig!! Meine Kehle ist zu!!
Steuergerät geöffnet die Schweine!! Die KOSTEN!
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| Zitat von Ku3f [b]
@ Viper: Rennen am Kyffhäuser?:P
Ne lass mal, kann wirklich nicht fahren!
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Gerne
.......Feige Sau !
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| Zitat von sartox
Nicht möglich:
- Stilllegung (darf die Polizei nicht)
- Abschleppung ( wieso ? )
Nicht nötig:
- Geräuschmessung durch Polizei / TÜV (erst nötig wenn der Auspuff trotz Eater zu laut ist)
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Das ist falsch ..die darf !
Einfach um die Karre genau zu messen ..kann sie schon abgeschleppt werden
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Langsam wirds kompliziert, ich denke wir reden aneinander vorbei
Um die Fälle nochmal zusammenzufassen:
1.) Zubehörauspuff mit EG-ABE ohne DB-Eater:
- durch das ausbauen des Eaters ist der TB erfüllt. Die Lautstärke ist hierfür unerheblich, da die ABE an der Verwendung des Eaters gekoppelt ist.
Folgen: Erlöschen BE 73,50,- + 3 Punkte (laut Bußgeldkatalog 25,-, ZBS erhöht hier jedoch in Absprache mit der StA)
2.) Zubehörauspuff mit EG-ABE, jedoch einfach zu laut
- Hierfür zählt das Standgeräusch (Fahrgeräusch ist nur durch ein teures Messverfahren feststellbar, nur sehr wenige TÜV`s können die überhaupt machen lassen.) Hier zählen je nach Bj. des Fahrzeuges verschiendene Messmethoden/Toleranzen. Einfach mal Googeln, der Text wie das Messverfahren auszuschauen hat ist für hier zu lange.
Folgen: Sollte der Auspuff offensichtlich zu laut sein, erwarten euch dieselben Folgen wie unter 1.)
3.)Originalauspuff / Zubehörauspuff mit EG-ABE mit Veränderung (Dämmwolle vorsätzlich ausgebrannt / DB-Eater verändert)
Folgen: siehe 1.)
4.) Originalauspuff / Zubehörauspuff mit EG-ABE.
Zum Anbauzeitpunkt muss sich das Geräuschverhalten in legalem Rahmen befunden haben. Wenn sich nun Aufgrund längerer Benutzung / Alter z.b. die Dämmwolle rausgebrannt hat liegt hier keine vorsätzliche Veränderung vor.
Folgen: 349100/1 20,-/30,-
Beachte:
- 1.) Geräuschmessung nicht notwendig, somit Schleppung nicht Verhältnismäßig
- 2.)3.)4.) Sicherstellung des Fzg. zur Erstellung eines TÜV-Gutachtens rechtmäßig. (aber lediglich zur STANDgeräuschmessung)
- Stilllegung des Fahrzeuges NIE NIE NIE möglich. Das muss vom KBA/Zulassungsstelle angeordnet worden sein
- Unterbindung weiterfahrt IMMER möglich, sofern der beanstandete Zustand des Fahrzeuges nicht behoben werden kann / zur Gefahrenabwehr
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von sartox am 06.08.2009 23:01]
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Thema: Motorradthread ( Mitteleuropäischer Sommer... ) |