|
|
|
|
| Zitat von souljah
hat jemand von euch, wie hieb und stichfest diese abmahnwellen wegen urheberrechtlich geschützten material von anwälten wie KuW sind? gesetzt dem fall man hat wirklich besagtes material, das in der abmahnung beschrieben wurde via p2p runtergeladen?
in der abmahnung ist angegeben:
- dateiname
- ip-adresse
- datum & urzeit des downloads
- tauschbörse
50 € für den geschädigten (die filmproduktionsfirma) und 200 € für den anwalt. nach bezahlung soll zivilrechtlich alles vom tisch sein.
ich hab schon mal versucht mich ein wenig einzulesen, aber anscheinend weiß niemand genau ob das alles rechtens ist und wie man sich zu verhalten hat.
denn das mit der ip-adresse scheint ja auch nicht so eindeutig zuweisbar zu sein...
| |
Abgesehen von der Tatsache, dass ein Anwalt für dich hilfreich sein könnte und ist, klingt die Gebühr noch ziemlich human.
Crutschie ... always a CT
|
|
|
|
|
|
|
Naja... mein Programm spuckt dafür aus:
Gegenstandswert: Bis 300 Euro
Einfaches Schreiben, Nr. 2302 VV RVG - 0,3 x 25,00 = EUR 7,50
Einigungsgebühr, Nr. 1000 VV RVG - 1,5 x 25,00 = EUR 37,50
Auslagenpauschale, Nr. 7002 VV RVG - 0,2 x 25,00 = EUR 5,00
Zwischensumme EUR 50,00
Umsatzsteuer 19 % EUR 9,50
Summe EUR 59,50
Und das mit der Einigungsgebühr ist sehr großzügig gedacht, ob die dabei wirklich anfällt...
|
|
|
|
|
|
|
Hm, mal liest doch da mitunter von weit höheren Abmahnbeträgen, insb. bei den Anwaltskosten.
Crutschie ... always a CT
|
|
|
|
|
|
|
Ja, wenn der Gegenstandswert höher angenommen wird, klar...
|
|
|
|
|
|
|
wir haben gerade eine streitigkeit wegen der impressumspflicht auf webseiten.
einer besteht darauf, dass auch private webseiten ein impressum enthalten müssen, ich bin der meinung dass aufgrund des §5 des neuen Telemediengesetz und §55 des Staatsvertrags für Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien nur noch gewerblich genutzte Seiten ein solches enthalten müssen.
Wie sieht das ganze nun genau aus?
|
|
|
|
|
|
|
Große Übung Strafrecht gleich.
|
|
|
|
|
|
|
Hallo werte Juristen!
Was ich jetzt mal auf die schnelle von euch brauche sind Tippsm bezüglich der Ankündigung einer Party. Also eine Ankündigung für die Nachbarn. Bisher hab ich:
"Liebe Nachbarn!
Die WG in der XXX-Straße 69 veranstaltet nächste Woche am 22. Juni 2007 eine Studentenparty. Wir bitten euch, eventuellen Lärm und sonstige Unannehmlichkeiten zu entschuldigen.
Liebe Grüße,
Daniele, Philipp und Pascal"
Ist das "Euch" in Ordnung, oder lieber ein kaltes "Sie"? Sollten wir sonst noch was dad drinne erwähnen? Habt ihr noch zusätzliche Tipps für uns als Gastgeber?
Wir hatten schon mehrere (mündliche) Beschwerden wegen der Lautstärke, als wir noch keine Party gemacht haben. An dem Freitag kommen zwischen 100 und 200 Personen und die Anlage ist ein wenig getunt :P
Wir wollen halt nachher nicht irgendwelche Strafen bezahlen, nur weils Oma Ilse zu laut war oder irgendein Besoffener meint, den SLK von unserm Nachbarn mit Rennstreifen dekorieren zu müssen.
Danke!
|
|
|
|
|
|
|
also die juristische Seite kenne ich nun nicht, aber das studentenparty würd ich streichen - da gehen alte leute gern auf die barrikaden (scheiss studis etc)
... ganz nebenbei: was habt ihr für eine WG, dass da 100-200 Mann reingehen ??
|
|
|
|
|
|
|
Mal ne dumme Frage die gerade in ner Diskussion aufgekommen ist.
Wie schnell "muss" eine Versicherung nach nem Autounfall nen Gutachter stellen wenn sie darauf besteht?
Bei mir hats damals 4 Tage gedauer, hat mich ned weiter gestört.
Jetzt regt sich ein Bekannter auf weil es 2 Tage gedauert hat.
Gibts da Richtlinien oder so?
Acid
|
|
|
|
|
|
|
Am 22.6., barney?
Wo genau? Ich müsste so um 13 Uhr mit meiner StrafR-Klausur am OLG und auch mit den Nerven fertig sein.
Tausche Formulierung gegen Bier.
|
|
|
|
|
|
|
Ich schreib an dem Tag auch zum 2. Mal Verwaltungsrecht (), und würde mich gerne so dreist wie webLOAD selber einladen.
Leider muss ich zur Silberhochzeitsfeier der Eltern meiner Freundin, mein Pech, euer Glück :P
|
|
|
|
|
|
|
VerwR AT zum 2. Mal und du arbeitest an dem Lehrstuhl von dem Prof, der die Vorlesung fast jedes mal hält?!
|
|
|
|
|
|
|
Jop, erster am Institut der das geschafft hat.
Daumen hoch
|
|
|
|
|
|
|
Auch hier nochmal:
| Zitat von North»
|
Der Vulture-Fonds beglich die Schulden, die das Land seit 1979 gegenüber Rumänien hatte. Damals liehen sich die Afrikaner 15 Millionen Dollar und kauften rumänische Traktoren. Vor acht Jahren bot die rumänische Regierung eine Reduzierung der Schulden auf 3 Millionen Dollar an, wenn Sambia sofort zahle. Sambia konnte nicht zahlen, wohl aber Sheehan.
Da die Übernahme von Schulden durch Dritte die Zustimmung aller Beteiligten erfordert, schickte sein Büro eine E-Mail an den sambischen Präsidenten und bot diesem einen Deal an: Er werde der sambischen Regierung eine Spende von 2 Millionen Dollar überweisen. Für ein "vom Präsidenten gewähltes Hilfsprojekt". Die Taktik ging auf, und Sheehan kaufte den Schuldtitel für 3 Millionen Dollar. Seine Forderung an die sambische Regierung belief sich daraufhin auf rund 40 Millionen Dollar.
| |
Ich verstehe den Zusammenhang zwischen der Spende und den 40 Millionen Dollar nicht.
Könnte mir das bitte jemand erklären? Danke
| |
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von Poerger
also die juristische Seite kenne ich nun nicht, aber das studentenparty würd ich streichen - da gehen alte leute gern auf die barrikaden (scheiss studis etc)
... ganz nebenbei: was habt ihr für eine WG, dass da 100-200 Mann reingehen ??
| |
Ok, dann machen wir daraus nur Party. Wobei hier in meiner Stadt auch nur Parties von Studenten sind. Wenn überhaupt. Das wird das Ereignis in der Szene Wir sind selbst über die Resonanz überrascht. Wir haben die LEute per Campusradio eingeladen und ne StudiVZ_gruppe gemacht. Da sind jetzt schon über 60 Leute drin und die Radiosendung wurde heute erst ausgestrahlt. Die WG hat insgesamt vielleicht 50 Qm. Davon werden auf der Party aber nur 40 zugängig sein. Dazu kommt aber noch der Hausflur () und ein großer (4 x 5 m) Balkon. Der Rest feiert halt vorm Haus
| Zitat von webLOAD
Am 22.6., barney?
Wo genau? Ich müsste so um 13 Uhr mit meiner StrafR-Klausur am OLG und auch mit den Nerven fertig sein.
Tausche Formulierung gegen Bier.
| |
Ich wohne in Lemgo. Das ist in OWL. Du studierst doch in Münster, richtitsch? Vorbeikommen wäre natürlich möglich, aber ich werd eh schon wenig Zeit haben, also müsstest du dich dann selber beschäftigen, was bei unserer Weiberquote nicht schwer sein dürfte.
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von Barney*
Das wird das Ereignis in der Szene... 40 Qm... Hausflur ... Balkon... Der Rest feiert halt vorm Haus
| | Du ziehst im Sommer eh aus, oder? Besser ist das.
Vom Rechtlichen hab ich wenig Ahnung, aber: Viel Glück!
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von Barney*
Ich wohne in Lemgo. Das ist in OWL. Du studierst doch in Münster, richtitsch? Vorbeikommen wäre natürlich möglich, aber ich werd eh schon wenig Zeit haben, also müsstest du dich dann selber beschäftigen, was bei unserer Weiberquote nicht schwer sein dürfte.
| | OK, lad mich mal im StudiVZ ein. Das hört sich ja sehr verlockend an.
Ich würde wohl auch bei Bedarf Gäste mitbringen.
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von elky
Nimmste mich mit? :d
| |
Exkursion? Läuft.
|
|
|
|
|
|
JuristenInversion
|
Ich stell Bier für den Weg
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von elky
Ich stell Bier für den Weg
| |
Hm, wär echt mal einen Gedanken wert - sofern ich um die Zeit noch halbwegs stehen kann.
Jetzt erstmal am Donnerstag als letzten Schritt der Examensvorbereitung das JuWi-Fest mitnehmen.
|
|
|
|
|
|
|
Muss morgen um 7:00 beim Aufbauen helfen
|
|
|
|
|
|
|
zT JuWi Fest ... ich habe Do dummerweise bis 20.00 Rep...
Wann ist es ratsam da hinzugehen? Irgendwie würd ich schon gern die gesetze etc nach haus bringen und schnell was futtern
|
|
|
|
|
|
|
Ich glaub kaum dass die Ersten was umsonst bekommen. 19 Uhr geht es wohl los, irgendwann zwischen 20-21 Uhr werde ich wohl auftauchen.
|
|
|
|
|
|
|
Bin auch da.
Aber um 20h bin ich hoffentlich schon völlig stramm, damit ich die Musik ertrage
|
|
|
|
|
|
|
Hat mal jemand für mich ein Prüfungsschema für die hypothetische Einwilligung?
In meiner Klausur hab ich dort als Voraussetzung geprüft, dass der tatsächliche Wille nicht ermittelt werden kann.
Der Korrektor meinte es sei falsch, da das kein Prüfungspunkt bei der hypoth. Einw. ist.
Und nur aufgrund dessen steht in der Begründung kann dir Arbeit schon nicht mehr mit "gut" bewertet werden.
|
|
|
|
|
|
|
Ist ja auch richtig, denn dass der wirkliche Wille nicht ermittelt werden kann ist Voraussetzung dafür, dass der hypothetische überhaupt geprüft wird. Bißchen spitzfindig, aber hm...
|
|
|
|
|
|
|
Das ist wie bei der Prüfung vom Versuch, da "soll" man ja auch nicht prüfen, dass keine Vollendung vorliegt, auch wenn's eigentlich "quasi"-Voraussetzung ist.
Unser Prof sagte dann immer, dass man nur wirklich in Betracht zu ziehende Tatbestände prüfen soll, und n Versuch kommt nur dann in Frage, wenn keine Vollendung vorliegt.
Ist mit der Einwilligung ja ähnlich, nur auf anderer Ebene.
|
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von schoen1 am 13.06.2007 13:57]
|
|
|
|
|
|
| Zitat von -rantanplan-
Ist ja auch richtig, denn dass der wirkliche Wille nicht ermittelt werden kann ist Voraussetzung dafür, dass der hypothetische überhaupt geprüft wird. Bißchen spitzfindig, aber hm...
| |
Hm! Also hat der Korrektor unrecht?
Könnte mir höchstens vorstellen, dass die richtige Voraussetzung für die hypothetische Einwilligung wenn mans genau nimmt ist, dass der Wille nicht ermittelt werden kann, ohne ein großes Risiko für den Einwilligenden eingehen zu müssen. (Ärztefälle) und nicht nur darauf abzustellen, dass der Wille nicht ermittelt werden kann, um eben die hypothetische von der mutmaßlichen abzugrenzen.
Trotzdem is das ne Frechheit mich aufgrunddessen gleich auf vollbefriedigend runterzustufen. :/
/edit: Andere Frage: Muss ich zB bei der mitmaßlichen Einwilligung immer zuerst prüfen ob der Einwilligende überhaupt dispositionsbefugt ist? In meiner Hausarbeit hab ich nämlich erst geprüft ob die Einwilligung nicht vorher hätte eingeholt werden können, was der Fall war. Deswegen kam ich garnichtmehr zur Dispositionsbefugnis. Und dann hies es, dass die Prüfung dieses Punktes fehlen würde.
|
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Michl am 13.06.2007 16:19]
|
|
|
|
|
|
Also als wir mal ne hypothetische Einwilligung prüfen mussten, war schon anzusprechen, wieso wir nicht den wirklichen Willen gelten lassen.
Crutschie ... always a CT
|
|
|
|
|
|
Thema: Juristen-Sammelthread X ( Ich hasse dieses Küchenlatein! ) |