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| Zitat von ]Maestro[
Joa, im Endeffekt lernt man wohl eh alles was man brauch in der Freizeit zu hause. Im Betrieb biste billige Arbeitskraft.
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Schau dir mal in der Industrie an, wie da so ne Ausbildung läuft, da tropfen dir die Augen, so schön ist das .
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Strahlung-Alpha am 24.04.2012 21:55]
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Zum Glück bin ich Dienstleister
oh wait..
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Heute schriftlichen Teil der Zwischenprüfung gehabt...
Ich glaub ich geh mich mal erschießen
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Jo, das kenn ich..
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wat?
gibts das auch in anspruchsvoll?
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mhm, als fisi heute hoch gelobt worden vom ausbildungsleiter, weil ich mit abstand der beste in der zp war von uns 5 azubis.
mit 76%
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Ich glaub ich hab noch nie so einen Hass gehabt wie grad auf den Vorsitzenden vom prüfungsausschuss.
Ich hab kein Problem mit Zeitdruck
Ich hab kein Problem mit schwierigen Aufgaben
Ich hab kein Problem damit für drei zu arbeiten
Aber ich hab ein verdammtes problem damit, wenn mir der Sabber vom Prüfer fast in die Jacke läuft wenn er hinter mir steht und mich anmault, ohne mich mal in Ruhe arbeiten zu lassen.
Arschloch!
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2/5 der Zwischenprüfung geschafft
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und wieso angemault worden?
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Der wollte uns scheinbar nur verunsichern. Erst passte ihm unser Arbeitstempo nicht, dann hatte er Probleme damit, wie wir die Ausrüstung aufgeteilt haben und dann hat er sich aufgeregt, weil ein Kollege aus einer anderen Gruppe jemandem von uns beim Anlegen vom Atemschutzgerät helfen wollte
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| Zitat von Müsli_Män
[...]und dann hat er sich aufgeregt, weil ein Kollege aus einer anderen Gruppe jemandem von uns beim Anlegen vom Atemschutzgerät helfen wollte
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Im echten Leben würde das ja auch NIE jemand machen, der da gerade steht!
Ich dachte immer, dass solche Prüfungen an die echte Arbeit angepasst sein sollen?
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| Zitat von black_velvet
Im echten Leben würde das ja auch NIE jemand machen, der da gerade steht!
Ich dachte immer, dass solche Prüfungen an die echte Arbeit angepasst sein sollen?
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Komisch, bis vor 2 Stunden hab ich auch so gedacht
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In der Zwischenprüfung ausschliesslich wegen Dingen kritisiert worden, die mir mein Chef falsch beigebracht hat.
i love my job
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So Maestro, gibts heute ne Geschichte zu erzählen?
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Na, dann will ich doch mal kurz.
Ich werd jetz als Externer die Abschlussprüfung machen, da sich das Ausbildungsverhältnis zum 15. Mai auflöst. Aufhebungsvertrag.
Und zwar kam das so.. ich habe ja Blockunterricht, das ist alle 3 bis 4 Wochen eine Woche von Montag bis Donnerstag. Die Schule ist so knapp 55km weg.
Wenns nach meinem Chef geht, müsste ich jeden Tag pendeln, da ich danach noch in die Firma kommen soll.
An einem normalen Schultag, 8 bis 15 Uhr, wären das 7 Zeitstunden Schule (ohne Pause). Dann noch 45 Minuten fahren. Dann wäre theoretisch die Restarbeitszeit 15 Minuten.
Kann natürlich bis zu 10 Stunden ausgeweitet werden, Überstunden und so, aber nehmen wir mal an das fällt weg, da es ja durchaus öfter vorkommt das man am Wochenende arbeitet, wo dann jede rechtliche Grundlage fürs weitere Überstunden schieben unter der Woche einfach mal entfällt. Müsste mir nochmal die Regelung dazu durchlesen.. aber ist auch erstmal egal.
Jedenfalls, auf die 15 Minuten hat Cheffe dann bestanden, das heißt er hat von mir verlangt das ich tatsächlich jeden Tag zurück in die Firma fahre. Und am nächsten Tag wieder in die Schule.
Ich hab ihm versucht zu erklären, das ich mir das nicht leisten kann. Sein Standpunkt war, das sei ihm egal. Kann es ja auch, er muss als Arbeitgeber mir nich die Fahrten bezahlen.
Ich hab dann nochmal mit ihm diskutiert, neulich am Telefon und er meinte "Wenn du nicht zum Dienst erscheinst, musst du die Konsequenzen tragen."
Alles klar meinte ich, hab ich verstanden. Und bin nich hingefahren.
Ich sehs nich ein noch mehr Geld auszugeben, das ich eigentlich garnicht habe, für eine Firma bei der man nur billige Arbeitskraft ist und in der man eigentlich so gut wie nichts beigebracht bekommt, was man dann tatsächlich auch zur Abschlussprüfung brauchen könnte. (Jetz wo ich vermehrt mal alte Prüfungen durchgehe, fällt mir das immer sehr schön auf)
Soweit mein Standpunkt. Klar, er ist da komplett im Recht. Ich hab keine rechtliche Grundlage nich hinzufahren. Seh ich ein!
Die Konsequenz ist nun eben ein Aufhebungsvertrag bis zum 15. Mai. Bis dahin bezieh ich noch Gehalt, muss aber nicht arbeiten.
Hauptsache ich kann mich noch Prüfen lassen, das habe ich vorher sichergestelt
Und danach sieht mich die Branche nie wieder!
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Ich bin mir da nicht so sicher ob er wirklich im Recht ist: Die Restarbeitszeit steht in keinem Verhältnis zu der Fahrtzeit/Aufwand.
Wir hatten damals bei uns einen der hatte von der Berufsschule vielleicht 500m zu seinem Betrieb. Der musst auch schonmal ran, wenn die Schule nicht so lange war während ich z.b. (mit ~30 km) nichtmehr in die Firma musste.
Ich würde meinen wenn du es drauf anlegst kriegst du sogar Recht.
Sollten die Jungs/Mädels von der IHK/HWK aber auch wissen , alternativ Arbeitsagentur und/oder Gewerkschaft.
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Strahlung-Alpha am 27.04.2012 13:57]
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Naja.. kosten / nutzen.. den Anwalt kann ich schonmal selbst zahlen.
Ich mach lieber in Ruhe meine Prüfung.
Ich hab mich natürlich beraten lassen bei der IHK
/E:
Um das nochmal zu verdeutlichen, die andere Möglichkeit wäre ne Abmahnung. Das führt zu einem Schlichtungsantrag bei der IHK. Antrag bis Sitzung: 4 Wochen. Danach kann man innerhalb von 2 Wochen Klagen.
Das wäre dann kurz vorm Fachgespräch. Und währenddessen da weiter zu arbeiten, nee, da kann ich drauf verzichten.
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von ]Maestro[ am 27.04.2012 14:01]
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Dürfte so der einfachste Weg sein, der halt scheiße im Lebenslauf/Arbeitszeugnis aussieht.
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Recht hat dein Chef übrigens meineswissens zumindest in so ziemlich keinem einzigen teilbereich deines Problems.
1. Schulstunden = Zeit(arbeits)stunden, d.h. in ner Schulwoche musst du i.d.r. nichtmehr arbeiten, gibt afaik ne Ausnahme, wenn aufgrund von unterrichtsausfall vor 11 Uhr schluss ist, aber das sollte erstmal egal sein
2. Muss dein Chef dich erstmal (dreimal? zweimal?)abmahnen bevor er dir kündigen kann und dann brauch er für die Kündigung noch VERSCHIEDENE gründe um dich rauszuwerfen afaik.
Mit aufhebungsvertrag ist das natürlich was anderes, weil du dann ja zustimmst, aber ansonsten würdest du ne klage 100% gewinnen.
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| Zitat von TheYang
1. Schulstunden = Zeit(arbeits)stunden, d.h. in ner Schulwoche musst du i.d.r. nichtmehr arbeiten, gibt afaik ne Ausnahme, wenn aufgrund von unterrichtsausfall vor 11 Uhr schluss ist, aber das sollte erstmal egal sein
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nö
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| Zitat von Icefeldt
| Zitat von TheYang
1. Schulstunden = Zeit(arbeits)stunden, d.h. in ner Schulwoche musst du i.d.r. nichtmehr arbeiten, gibt afaik ne Ausnahme, wenn aufgrund von unterrichtsausfall vor 11 Uhr schluss ist, aber das sollte erstmal egal sein
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nö
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Blockunterricht wird anders gehandhabt als Unterricht normal in der Woche. Eigentlich muss man danach nicht mehr hin.
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| Zitat von Peridan
| Zitat von Icefeldt
| Zitat von TheYang
1. Schulstunden = Zeit(arbeits)stunden, d.h. in ner Schulwoche musst du i.d.r. nichtmehr arbeiten, gibt afaik ne Ausnahme, wenn aufgrund von unterrichtsausfall vor 11 Uhr schluss ist, aber das sollte erstmal egal sein
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nö
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Blockunterricht wird anders gehandhabt als Unterricht normal in der Woche. Eigentlich muss man danach nicht mehr hin.
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Joa, wird anders gehandhabt.
Da aber Maestro nur von Mo-Do Blockunterricht hat, hat er nicht automatisch immer danach frei.
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Also soweit ich weiss muss man rechtlich nach 5 oder 6 Schulstunden nicht mehr in den Betrieb...
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| Zitat von $ch!Ng3
Also soweit ich weiss muss man rechtlich nach 5 oder 6 Schulstunden nicht mehr in den Betrieb...
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Und soweit ich weiß gibt es dazu (Restzeit frei) keine rechtliche Grundlage, minderjährige mal ausgenommen. Da hängt es allein an der Entscheidung des Arbeitgebers, ob die Restzeit noch gearbeitet werden muss.
/e JARBSCHG §9
Personen, für die das Jugendarbeitsschutzgesetz gilt, müssen nach gewisser Stundenanzahl / bei Blockunterricht nicht mehr in den Betrieb. Ältere haben "Pech"
/e2 Interessant ist allerdings:
Allerdings weiß ich nicht, woraus dies entsteht und ob / auf welchen Urteilen dies beruht.
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Aclebeth am 28.04.2012 15:47]
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Zufällig Ausbilder für Teilezurichter anwesend?
Jemand ne Ahnung, wo ich den Ausbildungsrahmenlehrplan/die Ausbildungsordnung für den Beruf finde? Unser Betrieb will dieses Jahr einen einstellen...und ich darf den Ausbilder spielen.
Auf der Seite vom BIBB find ich irgendwie nichts. Der Berater der Kammer hat da auch nichts.
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ist teilezurichter in etwa das gleiche wie jemand der teile zur galvanisierung an den haken hängt und wieder abnimmt?
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Thema: Ausbildung, Auszubildende und die, die es werden wollen ( Zwischen Sklaverei und Prüfungsstress. ) |