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| Zitat von Jellybaby
Dass die Polizeien in einigen Bundesländern öfter unangenehm auffallen als in anderen dürfte allerdings auch dir nicht entgangen sein.
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Liegt vielleicht auch daran wie die Personaldecke aussieht und wie der Polizei im Alltag begegnet wird, schließlich fallen auch die "Kunden" in einigen Regionen deutlich häufiger unangenehm auf.
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| Zitat von Lwis
| Zitat von zapedusa
Sehschwäche auf dem rechten Auge
| Drei Fälle, drei ganz verschiedene Antworten: Wie die Justiz mit möglicherweise gewaltbereiten Menschen umgeht. | |
Allgemein keinen Bock.
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Hahahaha der letzte Fall, was geht?
Soll die Polizei jetzt Leute erst mal einsperren, weil sie ja evtl. was machen könnten?
Man stelle sich vor, der Typ wäre linksextrem gewesen und hätte mit dem Zeug im Auto einen Nazitreffpunkt beobachtet.
Dann wäre die Polizei gekommen und hätte ihn erst mal (wegen was auch immer) eingesperrt.
Da wäre hier das Geschrei über die Nazipolizei die grundlos Menschen einsperrt aber riesengroß.
Sich über den zweiten Fall aufzuregen ist auch albern.
Man kann doch verlangen dass sich ein Journalist wenigstens ein ganz klein wenig über die Rechtsgrundlagen informiert, bevor er so einen Artikel verfasst.
/e:
Ich sehe gerade, dass Crutschie den Praktikantenartikel auch schon auseinander nimmt.
Hört auf ihn, er kennt sich besser aus.
/e:
Und ja, ich weiß natürlich dass man Personen nach Polizeirecht präventiv in Gewahrsam nehmen kann, die Vorraussetzungen sind hier aber sicherlich nicht gegeben.
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Du findest es also normal, dass man leute, die bewaffnet einen laden überfallen und Leute ins Krankenhaus prügeln erstmal vier Tage in ruhe Beweise vernichten lässt?
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| Zitat von Randbauer
Ich habe keine Papiere dabei, verstecke aber "Waffen" im Auto. Gab ja anscheinend genügend Gründe mein Auto zu durchsuchen. Ich dachte tatsächlich, dass die Pozilei mich erstmal einsperrt.
Ohne Scheiss, so Leute gehören nicht in die freie Wildbahn.
e: Keyword: Auch nicht bei versteckten Waffen?
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Warum? Ich bin gerade etwas erstaunt, dass die sonst so liberalen User hier plötzlich einen Menschen einsperren wollen, der noch gar keine Straftat begangen hat. Wo soll die Rechtsgrundlage herkommen?
| Zitat von flowb
Du findest es also normal, dass man leute, die bewaffnet einen laden überfallen und Leute ins Krankenhaus prügeln erstmal vier Tage in ruhe Beweise vernichten lässt?
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Ich kenne ja die dortige Aktenlast nicht, aber gefährliche Körperverletzungen mit mehreren Beschuldigten haben wir hier ungefähr drei bis vier pro Woche. Kombiniere das mit dem kontinuierlichen Stellenabbau bei der Polizei und sowas liegt auch mal ein paar Tage.
Und die Erfahrung zeigt tatsächlich, dass die Beweise entweder sofort vernichtet werden, oder auch noch nach zwei Monaten gefunden werden können. Wurden hier ja offensichtlich auch noch gefunden.
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| Zitat von Jellybaby
| Zitat von Crutschie
Du begehst denselben Fehler wie der Autor, der suggerieren will, dass es eine Art spezielleres Recht für Strafen mit einer bestimmten Hintergrund gibt.
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Nein, du begehst den Fehler zu denken wie ein Anwalt, wobei es um einen journalistischen Beitrag geht der sich an absolute Laien richtet. Was die ausgewählten Fälle angeht würde ich dir nahelegen dir die Ausdrücke "exemplarisch" und "Beispiel" mal völlig unjuristisch durch den Kopf gehen zu lassen.
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Also doch ein Artikel mit viel Bauchgefühl und wenig Substanz.
Exemplarisch ist hier übrigens gar nichts. Damit etwas ein aufschlussreiches Beispiel wäre, müsste man ganz andere Vergleiche ziehen. Beispielsweise zum ersten in der Kolumne genannten Fall die Behandlung anderer Straftaten nach dem Versammlungsgesetz bei politischen Demonstrationen und andere vergleichbare Fälle mit der Anordnung von Untersuchungshaft bei fehlendem Wohnsitz. Danach kann man von einem exemplarischen Fall sprechen, nicht aber beim Vergleich mehrerer Fälle unterschiedlicher Straftatbestände mit Maßnahmen aus dem Verfahrensrecht und materiellem Recht.
| Zitat von RushHour
Nein, es gibt kein Recht für Strafen mit "bestimmten hintergrund". Ich wäre zwar für ein Hate-Crime-Law, Du, wenn ich richtig erinnere, nicht. Geschenkt. Trotzdem könnten schon jetzt Beweggründe wie Rassismus oder andere Formen von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit (GMF) bei der Feststellung des Tatbestandes und bei der Urteilsbemessung mit eingezogen werden.
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Dass es in der Urteilsbemessung mit einfließen kann habe ich bereits mehrfach dargelegt.
Wo aber die GMF, was ein rein soziologischer Begriff zu sein scheint, den Tatbestand bestimmen soll (mit den hier nicht zur Diskussion stehenden Ausnahmen § 130 StGB und § 7 Abs. 1 Nr. 10 VStGB), erklärst du bitte.
| Zitat von RushHour
Es macht halt einen Unterschied, ob ich einen Kirmes-Schläger verknacke, der einen andere Festgast im Suff aus allgemeiner Aggression umgekloppt hat, weil der z.B. seien Freundin angeguckt hat, oder ob der Typ ein Neonazi ist, der mit seinen Freunden gezielt losgezogen ist, um "Neger zu klatschen", damit sich keine Schwarzen mehr aus dem Asylbewerberwohnheim in die Stadt trauen. Das kann man auch heute schon juristisch verschieden bewerten. Und man müßte - denn die spezialpräventive Wirkung einer Strafe hängt ja ganz entschieden damit ab, wie der Angeklagte zu seiner Tat steht. Und ob es nur geringe Affektkontrolle oder manifester Ausländerhaß, der sich periodisch in Fausthieben Luft macht, sollte da schon einen Unterschied machen. Bloß müßte man sich dafür eben die Mühe machen danach auch zu suchen, und fachkundig sein.
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Ein sehr schönes Beispiel.
Beide Taten sind strafbar als Körperverletzungen, gegebenenfalls mit Qualifikationen, und bei der Strafzumessung können beide Taten, obwohl dem Grunde nach vergleichbar, unterschiedlich bewertet werden und zu unterschiedlich hohen Geld- oder Gefängnisstrafen führen.
Weder macht aber die vermeintliche geringere Grundlosigkeit in der ersten Alternative die Tat zu einer anderen, noch wird in der zweiten Alternative durch die Einstellung der Täter eine spezielle Form der Körperverletzung begründet.
Keines der Details der zweiten von dir genannten Alternative verlegt die Strafbarkeit nach vorne oder macht den Unterschied, ob Untersuchungshaft angeordnet wird oder nicht (selbst eine mögliche Zeugenbeeinflussung, die Untersuchungshaft rechtfertigen würde, müsste konkret und nicht abstrakt festgestellt werden). So lange es keine speziellen Straftatbestände gibt, die ihrerseits auch wieder Probleme bereiten können, gibt es keine abstrakt unterschiedliche Herangehensweise für Polizei und Justiz.
Crutschie ... always a CT
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Virginia Care
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Das Ding wird viele Leben retten.
Spoiler - markieren, um zu lesen:
Und viel unehelichen Geschlechtsverkehr ermöglichen
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von hardCoreGEN am 10.12.2015 11:01]
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Das hilft ja auch nur, wenn das Patriachat nicht die Post kontrolliert.
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Wozu gibts Packstationen?
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| Zitat von hardCoreGEN
Wozu gibts Packstationen?
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"Aische, was willst Du mit dieser Karte?"
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Ein inhaltlich und methodisch solider Vortrag.
/Aber srsly, da versteht man ja einen Scheiß. Der Dialekt in Verbindung mit der miesen Qualität geht gar nicht. Wie soll man sich da denn unabhängig informieren können?
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von zapedusa am 10.12.2015 12:41]
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bin auf Arbeit ohne Ton, tl;dr?
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Der Fall regt mich noch immer soviel auf, da wurde ein Exempel statuiert das es die hälfte reicht. Ich hoffe wenigstens wir bekommen rasch das Geld zusammen das für ihn noch offen ist.
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Antifa e.V. wird von SPD, Grünen und CDU bezahlt. Die Info stammt von einem USB Stick, den man der Gegenseite abgenommen hat.
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Hmm, vlt sollte ich meine V-Mann-USB-Sticks net im Rucksack mit mir rumschleppen, wenn die verlustig gehen wachen noch alle auf, dass kann ja keiner wollen!
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gnahaha der taz-Titel ftw.
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| Zitat von TheRealHawk
| Zitat von Jellybaby
Dass die Polizeien in einigen Bundesländern öfter unangenehm auffallen als in anderen dürfte allerdings auch dir nicht entgangen sein.
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Liegt vielleicht auch daran wie die Personaldecke aussieht und wie der Polizei im Alltag begegnet wird, schließlich fallen auch die "Kunden" in einigen Regionen deutlich häufiger unangenehm auf.
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ja, aber nicht unbedingt in den Selben Gegenden. Nach dem was so seit Jahren durch die Presse geht ist es um die Berliner Bereitschaftspolizei erfreulich still geworden, aber Bayern und Sachsen stehen als ziemliche Katastrophe da. Und die bayrischen Gerichte sind nicht besser.
Der Theorie nach müsste die Polizei in Hessen auch als sehr deutsch gelten, tut sie imho aber nicht.
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Wer gibt denn eigentlich die Garantie, dass dieser Höcke nicht gesteuert ist, vielleicht als V- Mann zumindest als willkommenes Feindbild um die AFD zu zerschlagen? Vielleicht hat er einen Auftrag der etablierten Parteien? Mich würde das nicht mehr wundern in diesem Land!
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Die komplette AfD Spitze sind V-Männer um herauszufinden, wer dem Merkel-Regime gefährlich werden könnte. Wenn Murksel dann bald der Antifa den Befehl gibt werden alle AfD-Anhänger in einer Nacht verhaftet und in Lager interniert!
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Das ist auch wieder sone Geschichte, die man am besten einfach totgeschwiegen hätte. Oder maximal in der heute-show verwurstet, statt Captain Obvious zu zitieren und sich zu empören.
Das war ne Veranstaltung mit Höcke, Elsässer und jemandem, der mit Eva Hermann in einem "wissenschaftlichen Beirat" sitzt. Hat bei der Tagesschau eigentlich nichts zu suchen.
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Sorry, aber kriegt der Typ ne Anzeige dafür? Mal davon abgesehen, dass er null Verständnis über die biologischen Hintergründe verfügt, aber das ist das ist doch 1A Hetze?
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Wow, das kam unerwartet.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von DeeJay am 12.12.2015 4:00]
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Thema: Ich bin ja nicht rechts, aber... |