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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Ich bin ja nicht rechts, aber...
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[FGS]E-RaZoR

AUP [FGS]E-RaZoR 19.09.2011
Hauptsache Bodentruppen!

Das war btw auch ne Aussage über das yiddische, ist ganz interessant nachzulesen.
09.12.2015 0:26:42  Zum letzten Beitrag
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zer0

opa
 
Zitat von [FGS]E-RaZoR

 
Zitat von zer0

Yo, das ist keine Sprache, sondern ein Dialekt.


Dann sag doch mal bitte, was der Unterschied zwischen einer Sprache und einem Dialekt ist. Und wenn du das schaffst, verwurste es zu ner Doktorarbeit in der Linguistik oder so. Die beste mir bekannte Definition stammt von Max Weinreich: "Eine Sprache ist ein Dialekt mit einer Armee und einer Marine"



Ich dachte bisher das ist eher formaler Natur und hängt mit dem Stammbaum einer Sprache zusammen. Ab einer gewissenen Ebenetiefe is es "nur noch" Dialekt. Auch wenn man es meinen Postings nicht anmerkt, ich stehe auf Sprachen - aber die Doktorarbeit in der Linguistik überlasse ich dir, du bist der Profi auf diesem Gebiet.
09.12.2015 0:45:32  Zum letzten Beitrag
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Bombur

AUP Bombur 24.06.2010
 
Zitat von [FGS]E-RaZoR

 
Zitat von zer0

Yo, das ist keine Sprache, sondern ein Dialekt.


Dann sag doch mal bitte, was der Unterschied zwischen einer Sprache und einem Dialekt ist. Und wenn du das schaffst, verwurste es zu ner Doktorarbeit in der Linguistik oder so. Die beste mir bekannte Definition stammt von Max Weinreich: "Eine Sprache ist ein Dialekt mit einer Armee und einer Marine"

edit: Oh, Bombur war schneller. Aber unvollständig und ohne Quelle!


Volksweisheiten brauchen keine Quelle. Aber das mit der Marine kannte ich nicht. Ist Schweizerisch also doch keine Sprache?
09.12.2015 8:57:48  Zum letzten Beitrag
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Crutschie

AUP Crutschie 07.05.2008
 
Zitat von zapedusa

Sehschwäche auf dem rechten Auge

 
Drei Fälle, drei ganz verschiedene Antworten: Wie die Justiz mit möglicherweise gewaltbereiten Menschen umgeht.



Allgemein keinen Bock.





Ich finde es grundsätzlich bedenklich, wenn Journalisten die Einschätzungen der Polizei oder Justiz durch eigene Erkenntnisse ersetzen wollen. Noch schwieriger wird es, wenn sie in der Darstellung gezielt darauf hinarbeiten, ihre Ansicht als die vermeintlich einzig richtige herauszuheben, so dass man beim lesen den oder die vermeintlichen Fehler der Behörden quasi mit den Händen greifen will. Das beginnt schon damit, dass willkürlich drei Fälle gewählt und gegenüber gestellt werden und der Autor schon dadurch, dass er diese vorgibt, das Thema bestimmt.


Wie immer gilt bei solchen kurzen Abrissen der Fakten - dass es sich um eine Kolumne handelt, erschwert das ganze zusätzlich - die Regel, dass eine tatsächliche Bewertung ohne vollständige Aktenlage nicht möglich ist. Drei vom Autor zusammengefasste Sachverhalte ersetzen in keinem Fall das Studium der jeweiligen Akten, was dem Reporter ohne Verletzung von Dienstvorschriften der beteiligten Justizpersonen nicht möglich sein dürfte.
Selbst unter Berücksichtigung nur der verfügbaren und wiedergegebenen Informationen erscheinen die getroffenen Entscheidungen als vertretbar, auch wenn man im Einzelnen zu anderen Einschätzungen kommen kann. Ohne vollumfängliche Kenntnis der Faktenlage kann aber niemand seriös von eindeutig falschen oder eindeutig richtigen Ergebnissen sprechen. Der Autor versucht zwar, alle drei Fälle unter den Merkmalen "linke Einstellung" und "rechte Einstellung" der beteiligten Personen gegenüberzustellen, begeht dabei aber den Fehler, zu verschweigen (oder nicht zu wissen), dass die Einstellung eines Beschuldigten, Angeschuldigten oder Angeklagten ein Merkmal der Schuld und damit der Strafzumessung ist, aber weder eines des Tatbestandes von Strafgesetzen, noch ist eine Voraussetzung für Untersuchungshaft. Auch sonst liegen schon in den wiedergegebenen Details diffizile juristische Probleme, die der Autor entweder nicht erkennt oder nicht für wichtig hält. Grundsätzlich sind Straftatbestände aber nicht alle analog zueinander aufgebaut; einzelne Tatbestandsvoraussetzungen sind anders eingepasst etc. Nur als Beispiel: Ein Messer dabei zu haben, ist, je nach Typ Messer, nur eine Ordnungswidrigkeit (§ 53 WaffG); es bei einer Schlägerei dabei zu haben, ohne es zu benutzen, ändert nichts am Straftatbestand der Körperverletzung; ein Messer bei einem Diebstahl dabei zu haben, erhöht den Strafrahmen (§ 244 StGB); das Messer bei einem Diebstahl zumindest als Drohmittel oder später zur Erleichterung der Flucht zu benutzen ändert gleich den Straftatbestand (§ 250 oder § 252 StGB). Noch schwieriger wird es bei der Behandlung vermeintlichen Alltagsgegenständen wie langen Schraubendreher oder Äxten, die erst im Kontext einer Straftat zu verbotenen und damit eine Strafe begründenden oder schärfenden Merkmalen werden.
Das sind aber komplexe Entscheidungen, die der Gesetzgeber so getroffen hat und auf die Polizei und Justiz keinen Einfluss haben. Hier an gesetzlichen Stellschrauben zu drehen, ohne nicht wo anders neue Probleme zu schaffen, ist eine ganz andere Baustelle und in einer Gegenüberstellung wie die in dem Artikel nicht machbar.


Kurz: Die Fälle sind willkürlich gewählt; der Leser ist auf die Aufbereitung der Sachlage durch den Autor angewiesen und die Bewertung der Fälle ist auch nur bei Zugrundelegung der wiedergegebenen Fakten weniger eindeutig als der Autor denkt.



Crutschie ... always a CT
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Crutschie am 09.12.2015 9:51]
09.12.2015 9:48:22  Zum letzten Beitrag
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Jellybaby

Arctic
Was hast du erwartet? Mata halt... Der ist Journalist, nicht Jurist. Eine rechtliche Bewertung ist überhaupt nicht seine Aufgabe.
09.12.2015 9:58:58  Zum letzten Beitrag
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Crutschie

AUP Crutschie 07.05.2008
Wenn ja, wäre es auch schade. Es gibt Journalisten, die zumindest genug juristische Grundlagenbildung haben, um gut recherchierte und trotzdem lesbar aufbereitete Artikel zu schreiben. Dass man die nicht oft online und eher selten in einer Kolumne findet, ist ein anderes Thema; erwarten kann man aber schon, dass eine Faktenlage nach mehr als nur schwarz und weiß bewertet wird.


Der Autor präsentiert ein Ergebnis seiner Gegenüberstellungen der Fälle, das er implizit von dem der beteiligten Behörden abgrenzt. Das ist eine eigene Bewertung des Geschehens und der vermeintlich zu ziehenden Schlüsse. Er muss dabei sogar juristisch bewerten, um überhaupt zu einem Ergebnis gelangen zu können, ansonsten wäre es ein reiner Faktenbericht ohne Wertung des Wiedergegebenen. Und diese eigene juristische Bewertung ist zu kurz und inhaltlich zu oberflächlich.



Crutschie ... always a CT
09.12.2015 10:18:51  Zum letzten Beitrag
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Jellybaby

Arctic
Der Autor weist einfach nur darauf hin, dass seiner Ansicht nach tendenziös ermitelt wird und gibt ein paar Beispiele. Man muss nicht unbedingt mehr reinlesen als drin steht.
09.12.2015 11:12:06  Zum letzten Beitrag
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RushHour

rushhour
Beate Tschäpe ist jetzt auch im Thread: "Ich bin ja gar nciht rechts, ich hatte eine schwere Kindheit, war in beide Uwes verleibt und hab immer zu viel Sekt getrunken. Aber Nazi bin ich gar nicht!"

_ _ _


Es ist gradezu die Pflicht der Presse staatliche Handlungen zu prüfen und zu kritisieren. Was soll dadran ein Problem sein? Dazu ist sie da? Guckt Euch mal die Aufarbeitung der Toderfälle rechter Gewalt an, z.B. in Brandenburg. Nach vollem Zugang zu den Akten sind doppelt so viele Todefälle wie von Polizei und Justiz gemeldet ursächlich rechter Gewalt zuzuordnen.

Staatsanwälte und Polizisten waren halt mangels spezifischer Ausbildung, mangels politischer Sensibilität, mangels Fachlichkeit zum Thema Rechtsextremismus und auch mangels individuellem und institutionellem Interesse an den Opfergruppen (Obdachlose, Ausländer, Punker) offenbar tatsächlich zur jeweiligen Tatzeit recht regelmäßig nicht in der Lage das zu erkennen. Für fachlich versierte Gutachter hingegen war das durchaus sogar noch im Nachhinein anhand der Aktenlage machbar, die ja Polizei udn Staatsanwaltschaft auch vorlag. Bei etlichen anderen Fällen gibt es zudem starke Verdachtsmomente, die sich aber heute nicht mehr erhärten lassen, weil seinerzeit nicht ausreichend ermittelt wurde. Faktisch haben die Justizorgane völlig versagt, während die Presse die entsprechenden Tatsachen fast in allen Fällen damals schon berichtet hatte, dies Erkenntnisse aber nie in die Ermittlungen eingeflossen sind oder nicht weiter nachermittelt / überprüft wurden.

 

"Die Zahl der politisch rechts motivierten Tötungsdelikte wird sich von bisher neun auf nunmehr insgesamt 18 erhöhen", sagte (Innenminsiter) Schröter. Die Wissenschaftler kamen zu dem Schluss, dass neun weitere Taten als bisher angenommen einen rechtsextremen oder rassistischen Hintergrund haben.
(...)
Insgesamt hat das Moses-Mendelssohn-Zentrum 24 strittige Todesfälle in Brandenburg nachträglich untersucht. Bei vier Fällen bestätigte sich nach rbb-Informationen der Verdacht nicht, bei sechs weiteren habe es einen rechtsextremen Hintergrund gegeben, es habe aber ein entsprechendes Tatmotiv gefehlt. Die letzten fünf Fälle, so das Moses-Mendelsson-Zentrum, ließen sich nicht mehr aufklären.
Quelle RBB




Wie kann man bei einem so systematischen Versagen der Polizei und Justiz (NSU nochmal als Ergänzung genannt ...) dann die Presse problematisieren, die das aufdeckt? Selbst wenn man Jurist ist?
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von RushHour am 09.12.2015 15:54]
09.12.2015 15:50:55  Zum letzten Beitrag
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[FGS]E-RaZoR

AUP [FGS]E-RaZoR 19.09.2011
Zu Zschäpe gelesen:

WG-Küche.
Mitbewohner: »Wir bringen Leute um.«
Mitbewohnerin: »Ich bin fassungslos. Übrigens, wir müssen Altglas wegbringen.«
09.12.2015 16:22:43  Zum letzten Beitrag
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RushHour

rushhour
...
09.12.2015 19:01:19  Zum letzten Beitrag
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Randbauer

AUP Randbauer 08.07.2015
Das ist klasse!
09.12.2015 19:18:09  Zum letzten Beitrag
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Crutschie

AUP Crutschie 07.05.2008
 
Zitat von RushHour


[...]





Die retrospektive Betrachtung abgeschlossener Fälle ist mit der Darstellung der genannten Fälle in dem SZ-Artikel leider nur nicht vergleichbar. Anhand der in der Kolumne gelisteten Fälle kann man, selbst wenn man sich nur auf das verlässt, was der Autor kurz zusammengefasst wiedergibt, weder ein systematisches Versagen noch den Schluss, die Justiz schaue bei bestimmten Straftaten weg, ziehen.

Du begehst denselben Fehler wie der Autor, der suggerieren will, dass es eine Art spezielleres Recht für Strafen mit einer bestimmten Hintergrund gibt. Wenn sich aus der Einstellung eines Angeklagten eine bestimmte Motivation ableiten lässt, kann diese bei Einspielen in die konkret vorgeworfene Tat zu einer anderen Bewertung des Strafrahmens führen. Keinesfalls ist sie aber Bedingung für eine Straftat - das impliziert der Autor aber gerade. Die Justiz funktioniert etwas komplexer.

Ansonsten:

 
Zitat von Crutschie

Kurz: Die Fälle sind willkürlich gewählt; der Leser ist auf die Aufbereitung der Sachlage durch den Autor angewiesen und die Bewertung der Fälle ist auch nur bei Zugrundelegung der wiedergegebenen Fakten weniger eindeutig als der Autor denkt.







Crutschie ... always a CT
09.12.2015 20:07:44  Zum letzten Beitrag
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Jellybaby

Arctic
 
Zitat von Crutschie

Du begehst denselben Fehler wie der Autor, der suggerieren will, dass es eine Art spezielleres Recht für Strafen mit einer bestimmten Hintergrund gibt.



Nein, du begehst den Fehler zu denken wie ein Anwalt, wobei es um einen journalistischen Beitrag geht der sich an absolute Laien richtet. Was die ausgewählten Fälle angeht würde ich dir nahelegen dir die Ausdrücke "exemplarisch" und "Beispiel" mal völlig unjuristisch durch den Kopf gehen zu lassen.
09.12.2015 20:27:43  Zum letzten Beitrag
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RushHour

rushhour
Nein, es gibt kein Recht für Strafen mit "bestimmten hintergrund". Ich wäre zwar für ein Hate-Crime-Law, Du, wenn ich richtig erinnere, nicht. Geschenkt. Trotzdem könnten schon jetzt Beweggründe wie Rassismus oder andere Formen von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit (GMF) bei der Feststellung des Tatbestandes und bei der Urteilsbemessung mit eingezogen werden.

Es macht halt einen Unterschied, ob ich einen Kirmes-Schläger verknacke, der einen andere Festgast im Suff aus allgemeiner Aggression umgekloppt hat, weil der z.B. seien Freundin angeguckt hat, oder ob der Typ ein Neonazi ist, der mit seinen Freunden gezielt losgezogen ist, um "Neger zu klatschen", damit sich keine Schwarzen mehr aus dem Asylbewerberwohnheim in die Stadt trauen. Das kann man auch heute schon juristisch verschieden bewerten. Und man müßte - denn die spezialpräventive Wirkung einer Strafe hängt ja ganz entschieden damit ab, wie der Angeklagte zu seiner Tat steht. Und ob es nur geringe Affektkontrolle oder manifester Ausländerhaß, der sich periodisch in Fausthieben Luft macht, sollte da schon einen Unterschied machen. Bloß müßte man sich dafür eben die Mühe machen danach auch zu suchen, und fachkundig sein.


Dass Polizei und Justiz bei der Suche nach rechten Motiven aber seit Jahr und Tag eine, sagen wir mal gering ausgeprägte Neugier an den Tag legen, das ist hingegen seit Jahr und Tag erlebbare Praxis. Rechte Gewalt fordert selten direkt den Staat heraus, sonder richtet sich meist gegen geselschaftlich eh randständige Gruppen, die bei Justiz und Exekutive selber als "Problemgruppen" rangieren - Ausländer, Obdachlose, Punker, Zecken halt. Das sorgt für wenig individuelle und institutionelle Aufmerksamkeit für diese Gruppen. Beim linken Terrorismus in den 70ern war das anders - der hat viel viel weniger Leben gekostet als rechte Gewalt in den 90ern und bis heute, aber eben die von prominenten Politikern, Wirtschaftsbossen und Richtern. Da waren alle drei Gewalten bei Nullkommanichts auf der Palme und haben ALLE Register gezogen, inklusive einiger verfassungswidriger, und ein paar andere Praxen wurden schnell durch entsprechende Änderungen verfassungskonform gemacht. Wenn der NSU aber ein paar Kanacken abknallt, ach. Das ist bei denen so, die Türken halt. Mafia. Schutzgeld. Clans. Kennt man ja.

Wie will man nach NSU behaupten das sei ein Apparat, der NICHT auf einem Auge ziemlich sehschwach sei??? Das ist doch evident. Breites Grinsen
09.12.2015 20:33:46  Zum letzten Beitrag
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schmeisses

AUP schmeisses 10.03.2015
verschmitzt lachen
 
Zitat von [FGS]E-RaZoR

Zu Zschäpe gelesen:

WG-Küche.
Mitbewohner: »Wir bringen Leute um.«
Mitbewohnerin: »Ich bin fassungslos. Übrigens, wir müssen Altglas wegbringen.«






TRH's Hamster hört U2
09.12.2015 21:12:08  Zum letzten Beitrag
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M@buse

AUP M@buse 22.12.2015
...
Breites Grinsen
09.12.2015 21:16:46  Zum letzten Beitrag
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Smolletov

AUP Smolletov 24.02.2016
kek <-
kek
kek
09.12.2015 21:19:55  Zum letzten Beitrag
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-=Q=- 8-BaLL

-=Q=- 8-BaLL
Zschäpes Aussage im Wortlaut:

http://www.morgenpost.de/politik/article206807277/Aussage-im-Wortlaut-Was-Beate-Zschaepes-Anwalt-verlesen-hat.html
09.12.2015 21:31:09  Zum letzten Beitrag
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Smolletov

AUP Smolletov 24.02.2016
 
Zitat von -=Q=- 8-BaLL

Zschäpes Aussage im Wortlaut:



09.12.2015 21:47:58  Zum letzten Beitrag
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TheRealHawk

AUP TheRealHawk 26.11.2007
 
Zitat von schmeisses

 
Zitat von [FGS]E-RaZoR

Zu Zschäpe gelesen:

WG-Küche.
Mitbewohner: »Wir bringen Leute um.«
Mitbewohnerin: »Ich bin fassungslos. Übrigens, wir müssen Altglas wegbringen.«




http://i.imgur.com/GhkywQh.jpg

TRH's Hamster hört U2



Der ist tot traurig
09.12.2015 22:01:52  Zum letzten Beitrag
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M@buse

AUP M@buse 22.12.2015
traurig

was machst du jetzt mit der ganzen freizeit?

(ich hoffe es ging schnell und schmerzlos traurig)
09.12.2015 22:05:06  Zum letzten Beitrag
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TheRealHawk

AUP TheRealHawk 26.11.2007
verschmitzt lachen
Kochen. Die Spritze war schnell und schmerzlos, jo.
09.12.2015 22:11:00  Zum letzten Beitrag
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Lwis

AUP Lwis 20.06.2014
unglaeubig gucken
 
Zitat von zapedusa

Sehschwäche auf dem rechten Auge

 
Drei Fälle, drei ganz verschiedene Antworten: Wie die Justiz mit möglicherweise gewaltbereiten Menschen umgeht.



Allgemein keinen Bock.



Hahahaha der letzte Fall, was geht?

Soll die Polizei jetzt Leute erst mal einsperren, weil sie ja evtl. was machen könnten?

Man stelle sich vor, der Typ wäre linksextrem gewesen und hätte mit dem Zeug im Auto einen Nazitreffpunkt beobachtet.
Dann wäre die Polizei gekommen und hätte ihn erst mal (wegen was auch immer) eingesperrt.
Da wäre hier das Geschrei über die Nazipolizei die grundlos Menschen einsperrt aber riesengroß.

Sich über den zweiten Fall aufzuregen ist auch albern.

Man kann doch verlangen dass sich ein Journalist wenigstens ein ganz klein wenig über die Rechtsgrundlagen informiert, bevor er so einen Artikel verfasst.

/e:
Ich sehe gerade, dass Crutschie den Praktikantenartikel auch schon auseinander nimmt.
Hört auf ihn, er kennt sich besser aus.

/e:
Und ja, ich weiß natürlich dass man Personen nach Polizeirecht präventiv in Gewahrsam nehmen kann, die Vorraussetzungen sind hier aber sicherlich nicht gegeben.
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Lwis am 09.12.2015 23:08]
09.12.2015 22:50:55  Zum letzten Beitrag
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Jellybaby

Arctic
 
Zitat von Lwis

Soll die Polizei jetzt Leute erst mal einsperren, weil sie ja evtl. was machen könnten?

Man stelle sich vor, der Typ wäre linksextrem gewesen und hätte mit dem Zeug im Auto einen Nazitreffpunkt beobachtet.
Dann wäre die Polizei gekommen und hätte ihn erst mal (wegen was auch immer) eingesperrt.
Da wäre hier das Geschrei über die Nazipolizei die grundlos Menschen einsperrt aber riesengroß.



Das Problem was unterstellt wird ist: Genau das hätte sie getan. Kommt eben drauf an wer da Benzin und Nachtsichtgeräte spazieren fährt.
09.12.2015 23:00:35  Zum letzten Beitrag
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Lwis

AUP Lwis 20.06.2014
 
Zitat von Jellybaby

 
Zitat von Lwis

Soll die Polizei jetzt Leute erst mal einsperren, weil sie ja evtl. was machen könnten?

Man stelle sich vor, der Typ wäre linksextrem gewesen und hätte mit dem Zeug im Auto einen Nazitreffpunkt beobachtet.
Dann wäre die Polizei gekommen und hätte ihn erst mal (wegen was auch immer) eingesperrt.
Da wäre hier das Geschrei über die Nazipolizei die grundlos Menschen einsperrt aber riesengroß.



Das Problem was unterstellt wird ist: Genau das hätte sie getan. Kommt eben drauf an wer da Benzin und Nachtsichtgeräte spazieren fährt.



Vielleicht hätten die Nazibullen den armen Linken auch direkt vor Ort tot geschlagen, man weiß es nicht. Unterstellen lässt sich natürlich viel.
09.12.2015 23:05:39  Zum letzten Beitrag
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Jellybaby

Arctic
frag halt den Autor, vielleicht weiß er es. Dass die Polizeien in einigen Bundesländern öfter unangenehm auffallen als in anderen dürfte allerdings auch dir nicht entgangen sein.
09.12.2015 23:21:12  Zum letzten Beitrag
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ShadowCommander

shadowcommander
Pfeil
 
Zitat von RushHour

Es macht halt einen Unterschied, ob ich einen Kirmes-Schläger verknacke, der einen andere Festgast im Suff aus allgemeiner Aggression umgekloppt hat, weil der z.B. seien Freundin angeguckt hat, oder ob der Typ ein Neonazi ist, der mit seinen Freunden gezielt losgezogen ist, um "Neger zu klatschen", damit sich keine Schwarzen mehr aus dem Asylbewerberwohnheim in die Stadt trauen. Das kann man auch heute schon juristisch verschieden bewerten. Und man müßte - denn die spezialpräventive Wirkung einer Strafe hängt ja ganz entschieden damit ab, wie der Angeklagte zu seiner Tat steht. Und ob es nur geringe Affektkontrolle oder manifester Ausländerhaß, der sich periodisch in Fausthieben Luft macht, sollte da schon einen Unterschied machen. Bloß müßte man sich dafür eben die Mühe machen danach auch zu suchen, und fachkundig sein.



Ich sehe hierbei ein großes Problem für die Justiz. Weil du die politische Gesinnung des Täters quasi automatisch über die verübte Tat stülpst.

Du hast jetzt z.B. einen rechten Täter mit geringer Aggressionskontrolle und mit Drogenproblem. (Würd ich mal behaupten, dass die Kombi gar nicht so selten vorkommt)

Wenn der nun den örtlichen Dönermann überfällt und Geld mitgehen lässt. Ist es dann ein Verbrechen aufgrund seines rassistischen Hintergrundes - oder Beschaffungskriminalität im Zuge seiner Abhängigkeit?
09.12.2015 23:23:23  Zum letzten Beitrag
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Jellybaby

Arctic
ganz klar: Kommt drauf an. Wäre dann Aufgabe des Gerichts das zu klären.
09.12.2015 23:50:39  Zum letzten Beitrag
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Poliadversum

AUP Poliadversum 30.08.2012
 
Zitat von zer0

 
Zitat von [FGS]E-RaZoR

 
Zitat von zer0

Yo, das ist keine Sprache, sondern ein Dialekt.


Dann sag doch mal bitte, was der Unterschied zwischen einer Sprache und einem Dialekt ist. Und wenn du das schaffst, verwurste es zu ner Doktorarbeit in der Linguistik oder so. Die beste mir bekannte Definition stammt von Max Weinreich: "Eine Sprache ist ein Dialekt mit einer Armee und einer Marine"



Ich dachte bisher das ist eher formaler Natur und hängt mit dem Stammbaum einer Sprache zusammen. Ab einer gewissenen Ebenetiefe is es "nur noch" Dialekt.



Stimmt halt nicht.

Dialekt und "Standardsprache" sind nach deiner Analogie auf der selben Ebene. Beispielsweise ist das "Standard-Englisch" (also was man gemeinhin als received pronunciation / BBC English etc. bezeichnet) auch nur ein spezifischer Soziolekt (inklusive Akzent).
[Dieser Beitrag wurde 3 mal editiert; zum letzten Mal von Poliadversum am 10.12.2015 0:11]
10.12.2015 0:01:54  Zum letzten Beitrag
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Randbauer

AUP Randbauer 08.07.2015
 
Zitat von Lwis



Ich habe keine Papiere dabei, verstecke aber "Waffen" im Auto. Gab ja anscheinend genügend Gründe mein Auto zu durchsuchen. Ich dachte tatsächlich, dass die Pozilei mich erstmal einsperrt.

Ohne Scheiss, so Leute gehören nicht in die freie Wildbahn.


e: Keyword: Auch nicht bei versteckten Waffen?
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Randbauer am 10.12.2015 0:43]
10.12.2015 0:41:50  Zum letzten Beitrag
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 Thema: Ich bin ja nicht rechts, aber...
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