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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Verkehrsteilnehmende sind Arschlöcher ( § 1 StVO nervt mich, wen noch? )
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Smoking44*

AUP Smoking44* 22.04.2010
 
Zitat von TheRealHawk

Behalt einfach im Auto die Hose an.



Wie bitte? Mata halt...
17.05.2018 8:26:39  Zum letzten Beitrag
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TheRealHawk

AUP TheRealHawk 26.11.2007
 
Zitat von zapedusa

https://youtu.be/qfgQDK0rIdc?t=262

Gutes Beispiel für möglicherweise sehr problematische Aufnahmen.



In Russland schickt dich Stop a Douchebag dafür direkt ins Lager.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von TheRealHawk am 17.05.2018 8:28]
17.05.2018 8:27:42  Zum letzten Beitrag
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KarlsonvomDach

kalle
...
Seelenverwandter von Immo gefunden:

Bernhard Knierim, Jahrgang 1978,ist Biophysiker und Politikwissenschaftler. Er arbeitet als wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Deutschen Bundestag und setzt sich für einen grundlegenden Wandel der Verkehrspolitik ein. Mit "Ohne Auto leben" hat der Familienvater ein Handbuch für ein Leben ohne eigenen Wagen geschrieben. Er selbst besaß noch nie ein eigenes Auto. Meist fährt er Fahrrad oder nutzt öffentliche Verkehrsmittel. Für größere Transporte leiht er sich über "privates Carsharing" das Auto der Nachbarn aus. Das passiere aber sehr selten.

http://www.spiegel.de/auto/aktuell/leben-ohne-pkw-interview-mit-dem-buchautoren-bernhard-knierim-a-1204912.html
17.05.2018 11:07:31  Zum letzten Beitrag
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rejteN

X-Mas Arctic
http://www.20min.ch/schweiz/news/story/Rasender-Toefffahrer-dank-Facebook-Video-gefasst-22132578

Mit 299 Sachen raste ein Töfffahrer vor gut einem Jahr durch das deutsche Wutachtal der Schweizer Grenze entlang. Ein Video der Höllenfahrt stellte der Mann auf Facebook. Eine Aktion, die er nun bereuen dürfte, denn er wurde von der Polizei ausfindig gemacht
[..]
Die Staatsanwaltschaft Waldshut hat einen Strafbefehl in der Höhe von 40 Tagessätzen und einem Fahrverbot von sechs Monaten beantragt, wie es im Bericht weiter heisst


Finde die Strafe zu hoch, er ist ja lediglich zu schnell gefahren wie man im Video eindeutig sieht.
17.05.2018 11:17:24  Zum letzten Beitrag
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wuSel

AUP wuSel 24.02.2008
Ein Glück hören Motorradtachos bei 299 freiwillig auf... Augenzwinkern
17.05.2018 11:18:33  Zum letzten Beitrag
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Feelgood Managerin

xmas female arctic
Jo, lieber ohne Tacho wie Radfahrer nach Gefühl fahren!
17.05.2018 11:25:48  Zum letzten Beitrag
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FattyCPK

AUP FattyCPK 19.04.2024
Ticket für immer weg wäre da angemessener. Für sowas gibts Rennstrecken.
17.05.2018 11:26:27  Zum letzten Beitrag
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wuSel

AUP wuSel 24.02.2008
 
Zitat von Feelgood Managerin

Jo, lieber ohne Tacho wie Radfahrer nach Gefühl fahren!




Das war nichtmal ein Witz, die bleiben ab 299 normalerweise stehen oder zeigen nurnoch Striche an.
17.05.2018 11:27:33  Zum letzten Beitrag
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Skywalkerchen

skywalkerchen
betruebt gucken
 
Zitat von wuSel

Ein Glück hören Motorradtachos bei 299 freiwillig auf... Augenzwinkern


Töff. Nicht Motorrad. Bitte sachlich bleibenund nicht irgendwelche Fahrzeugnamen assümieren.
17.05.2018 11:29:31  Zum letzten Beitrag
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TheRealHawk

AUP TheRealHawk 26.11.2007
https://vmz.bremen.de/webcams/
Brill, schon wieder hats einer geschafft. Hinter dem Lkw steht ein kaputtes Auto. Man fährt nicht rechts neben Lkw, zumal da schon zwei Pkw nebeneinander Probleme haben.

/e: schon wieder weg, ging ja fix diesmal. Der letzte Bus stand da ewig.

https://www.google.de/maps/place/Am+Brill,+28195+Bremen/@53.0786202,8.8007797,43m/data=!3m1!1e3!4m5!3m4!1s0x47b128162c43abc5:0x53a08bf94be34eea!8m2!3d53.0789761!4d8.8002956
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von TheRealHawk am 17.05.2018 12:47]
17.05.2018 12:45:42  Zum letzten Beitrag
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[H@CKERS]Hellfire

Mr Crow
hm, wie wurde der denn ermittelt? Zeugenaussage zum kennzeichen bei 300km/h ? Breites Grinsen wenn man sowas schon bringt sollte man doch so schlau sein und sein kennzeichen hochklappen...

haftet der halter in ch, wenn der fahrer nicht ermittelt wird?
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von [H@CKERS]Hellfire am 17.05.2018 18:49]
17.05.2018 18:48:26  Zum letzten Beitrag
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GraveDiggeR

GraveDiggeR
verschmitzt lachen
 
Zitat von FattyCPK

Ticket für immer weg wäre da angemessener. Für sowas gibts Rennstrecken.



Oder die Autobahn. Achnee....
17.05.2018 18:52:26  Zum letzten Beitrag
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Noch_ein_Kamel

Guerilla
 
Zitat von GraveDiggeR

 
Zitat von FattyCPK

Ticket für immer weg wäre da angemessener. Für sowas gibts Rennstrecken.



Oder die Autobahn. Achnee....


Vlt. so ein Tunnel, wo nicht viel passieren kann, wenn man nur schnell fährt.
17.05.2018 21:58:55  Zum letzten Beitrag
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blue

Bluay
...
 
Zitat von [H@CKERS]Hellfire

hm, wie wurde der denn ermittelt? Zeugenaussage zum kennzeichen bei 300km/h ? Breites Grinsen wenn man sowas schon bringt sollte man doch so schlau sein und sein kennzeichen hochklappen...

haftet der halter in ch, wenn der fahrer nicht ermittelt wird?



Echtmal, das wusste man doch schon als 16 Jaehriger.
17.05.2018 22:00:08  Zum letzten Beitrag
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j4ke`

Phoenix
Ich würde gerne mal eine wirklich sachliche Diskussion über folgende Thematik lostreten wollen:

https://www.youtube.com/watch?v=OuBxWw1JrCc
Man braucht hierzulande weder einen Führerschein, noch eine Fahrerlaubnis

Also ich bin wirklich unvoreingenommen an dieses Video heran gegangen und ich möchte lediglich loswerden, dass ich die Argumente für sich schlüssig finde und jeden Link nachvollziehen kann. Also hat der Typ da wirklich recht oder nicht? Und wenn nein, was ist juristisch/gesetzlich gesehen der Punkt, der gegen seine Behauptungen spricht? Das wurmt mich gerade einfach nur.

Gibt es kein neueres Urteil vom BVerwGE außer das von 1964? Ist es überhaupt richtig, dieses da anzubringen? Fragen über Fragen...
17.05.2018 22:31:46  Zum letzten Beitrag
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blue

Bluay
...
Gegen das Video spricht, dass die Cops dich ficken, wenn du keinen hast und dass der Typ 'ne Stunde braucht um seinen Punkt klar zu machen.
17.05.2018 22:34:49  Zum letzten Beitrag
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Sentinel2150

Arctic
Und dann schaut man sich die restlichen Videos an und schiebt den Typen in den SNS-Thread

 
Soros & Merkel verstecken Hootons & Kalergis schwarze Massen vor der Wahl auf Sizilien


 
Angloamerikanischer Bombenterror auf Dresden


 
Der Kalergi Plan und die Abschaffung der europäischen Völker

[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Sentinel2150 am 17.05.2018 22:39]
17.05.2018 22:38:08  Zum letzten Beitrag
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j4ke`

Phoenix
 
Zitat von blue

Gegen das Video spricht, dass die Cops dich ficken, wenn du keinen hast und dass der Typ 'ne Stunde braucht um seinen Punkt klar zu machen.



Naja, was die Polizei macht ist nicht die Frage gewesen. Dazu kommt, dass er lediglich auf Behauptungen einer anderen Seite eingeht und jedes Argument der im Video genannten Seite versucht zu überprüfen bzw. zu widerlegen. Würdest Du dir das Video anschauen, wäre vllt. auch dein Kommentar passend gewesen.

Nota bene: Ich hab das Video auf 1,5-facher Geschwindigkeit geschaut.
17.05.2018 22:38:24  Zum letzten Beitrag
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j4ke`

Phoenix
 
Zitat von Sentinel2150

Und dann schaut man sich die restlichen Videos an und schiebt den Typen in den SNS-Thread

 
Soros & Merkel verstecken Hootons & Kalergis schwarze Massen vor der Wahl auf Sizilien


 
Angloamerikanischer Bombenterror auf Dresden


 
Der Kalergi Plan und die Abschaffung der europäischen Völker





Beantwortet dennoch nicht meine Frage. Ich will ungern Leute einfach abstempeln und in eine Schublade packen, vielmehr möchte ich mich auf die Fakten beziehen und schauen, ob das stimmen könnte oder nicht. Wenn Du das nicht magst, gut, dann lass es halt. fröhlich
17.05.2018 22:41:48  Zum letzten Beitrag
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blue

Bluay
...
Ja ne, ich guck mir nicht ne Stunde lang irgendein Reichsbuergeresques Video an, nur um ueber irgendwelchen Bums zu diskutieren, der mir eh egal ist. Hab ja 'nen Fuehrerschein.

Ich warte lieber, was Parax dazu sagt, fuer den ist das relevant.
17.05.2018 22:42:35  Zum letzten Beitrag
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Sentinel2150

Arctic
 
Zitat von j4ke`

 
Zitat von Sentinel2150

Und dann schaut man sich die restlichen Videos an und schiebt den Typen in den SNS-Thread

 
Soros & Merkel verstecken Hootons & Kalergis schwarze Massen vor der Wahl auf Sizilien


 
Angloamerikanischer Bombenterror auf Dresden


 
Der Kalergi Plan und die Abschaffung der europäischen Völker





Beantwortet dennoch nicht meine Frage. Ich will ungern Leute einfach abstempeln und in eine Schublade packen, vielmehr möchte ich mich auf die Fakten beziehen und schauen, ob das stimmen könnte oder nicht. Wenn Du das nicht magst, gut, dann lass es halt. fröhlich


Ja also wenn du meinst dass diese Videotitel nicht zeigen wofür der Typ steht, dann erübrigt sich jede Diskussion eh.
Aber informier dich schön weiter durch Reichsbürgervideos. Aber dann bitte hier posten, damit ich das in den SNS weiterleiten kann
17.05.2018 22:44:51  Zum letzten Beitrag
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j4ke`

Phoenix
 
Zitat von Sentinel2150

 
Zitat von j4ke`

 
Zitat von Sentinel2150

Und dann schaut man sich die restlichen Videos an und schiebt den Typen in den SNS-Thread

 
Soros & Merkel verstecken Hootons & Kalergis schwarze Massen vor der Wahl auf Sizilien


 
Angloamerikanischer Bombenterror auf Dresden


 
Der Kalergi Plan und die Abschaffung der europäischen Völker





Beantwortet dennoch nicht meine Frage. Ich will ungern Leute einfach abstempeln und in eine Schublade packen, vielmehr möchte ich mich auf die Fakten beziehen und schauen, ob das stimmen könnte oder nicht. Wenn Du das nicht magst, gut, dann lass es halt. fröhlich


Ja also wenn du meinst dass diese Videotitel nicht zeigen wofür der Typ steht, dann erübrigt sich jede Diskussion eh.
Aber informier dich schön weiter durch Reichsbürgervideos. Aber dann bitte hier posten, damit ich das in den SNS weiterleiten kann



Naja, sagen wir mal so: mir ist das doch sowas von egal, ob der Typ glaubt, der wäre ein Alien oder das Daniel Küblböck der Nachfolger von Trump wird - das spielt doch hier gar nichts zu Sache. Ich habe lediglich versucht eine wirklich fachliche Antwort zu bekommen. Wenn Du das nicht möchtest, dann okay, kein Grund den Typen oder seine Videos schlecht zu machen und ihn abzustempeln. Dann poste halt einfach nichts zu dem Thema, wenn Du dich daran nicht beteiligen möchtest. Ist das so verkehrt?
17.05.2018 22:48:44  Zum letzten Beitrag
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Bregor

AUP Bregor 26.01.2009
Verbrenn deinen Führerschein, brauchst ihn ja net.
17.05.2018 22:48:48  Zum letzten Beitrag
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j4ke`

Phoenix
 
Zitat von Bregor

Verbrenn deinen Führerschein, brauchst ihn ja net.



Ich habe nirgends geschr., dass ich dem Typen glaube, nur dass ich seine Argumentation für schlüssig halte.
17.05.2018 22:51:26  Zum letzten Beitrag
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Sentinel2150

Arctic
 
Zitat von j4ke`

 
Zitat von Sentinel2150

 
Zitat von j4ke`

 
Zitat von Sentinel2150

Und dann schaut man sich die restlichen Videos an und schiebt den Typen in den SNS-Thread

 
Soros & Merkel verstecken Hootons & Kalergis schwarze Massen vor der Wahl auf Sizilien


 
Angloamerikanischer Bombenterror auf Dresden


 
Der Kalergi Plan und die Abschaffung der europäischen Völker





Beantwortet dennoch nicht meine Frage. Ich will ungern Leute einfach abstempeln und in eine Schublade packen, vielmehr möchte ich mich auf die Fakten beziehen und schauen, ob das stimmen könnte oder nicht. Wenn Du das nicht magst, gut, dann lass es halt. fröhlich


Ja also wenn du meinst dass diese Videotitel nicht zeigen wofür der Typ steht, dann erübrigt sich jede Diskussion eh.
Aber informier dich schön weiter durch Reichsbürgervideos. Aber dann bitte hier posten, damit ich das in den SNS weiterleiten kann



Naja, sagen wir mal so: mir ist das doch sowas von egal, ob der Typ glaubt, der wäre ein Alien oder das Daniel Küblböck der Nachfolger von Trump wird - das spielt doch hier gar nichts zu Sache. Ich habe lediglich versucht eine wirklich fachliche Antwort zu bekommen. Wenn Du das nicht möchtest, dann okay, kein Grund den Typen oder seine Videos schlecht zu machen und ihn abzustempeln. Dann poste halt einfach nichts zu dem Thema, wenn Du dich daran nicht beteiligen möchtest. Ist das so verkehrt?


Fahr halt ohne Führerschein. Aber dann bitte den Gerichtsprozess hier blogen. Eine Verteidigung sollte entweder nach Seerecht oder Haager Landkriegsordnung erfolgen.

Du bist halt entweder Troll oder auf dem Weg in die Reichsbürgerszene. Eventuell bist du da auch schon mit dabei.
Daher ist da eine Diskussion auch nicht vön Nöten. Immerhin bist du ein lustiger Kerl und es ist schön für SNS-Zeug nicht immer bei FB oder YT-Videos gucken zu müssen
Bussi
17.05.2018 22:52:32  Zum letzten Beitrag
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j4ke`

Phoenix
 
Zitat von Sentinel2150

 
Zitat von j4ke`

 
Zitat von Sentinel2150

 
Zitat von j4ke`

 
Zitat von Sentinel2150

Und dann schaut man sich die restlichen Videos an und schiebt den Typen in den SNS-Thread

 
Soros & Merkel verstecken Hootons & Kalergis schwarze Massen vor der Wahl auf Sizilien


 
Angloamerikanischer Bombenterror auf Dresden


 
Der Kalergi Plan und die Abschaffung der europäischen Völker





Beantwortet dennoch nicht meine Frage. Ich will ungern Leute einfach abstempeln und in eine Schublade packen, vielmehr möchte ich mich auf die Fakten beziehen und schauen, ob das stimmen könnte oder nicht. Wenn Du das nicht magst, gut, dann lass es halt. fröhlich


Ja also wenn du meinst dass diese Videotitel nicht zeigen wofür der Typ steht, dann erübrigt sich jede Diskussion eh.
Aber informier dich schön weiter durch Reichsbürgervideos. Aber dann bitte hier posten, damit ich das in den SNS weiterleiten kann



Naja, sagen wir mal so: mir ist das doch sowas von egal, ob der Typ glaubt, der wäre ein Alien oder das Daniel Küblböck der Nachfolger von Trump wird - das spielt doch hier gar nichts zu Sache. Ich habe lediglich versucht eine wirklich fachliche Antwort zu bekommen. Wenn Du das nicht möchtest, dann okay, kein Grund den Typen oder seine Videos schlecht zu machen und ihn abzustempeln. Dann poste halt einfach nichts zu dem Thema, wenn Du dich daran nicht beteiligen möchtest. Ist das so verkehrt?


Fahr halt ohne Führerschein. Aber dann bitte den Gerichtsprozess hier blogen. Eine Verteidigung sollte entweder nach Seerecht oder Haager Landkriegsordnung erfolgen.

Du bist halt entweder Troll oder auf dem Weg in die Reichsbürgerszene. Eventuell bist du da auch schon mit dabei.
Daher ist da eine Diskussion auch nicht vön Nöten. Immerhin bist du ein lustiger Kerl und es ist schön für SNS-Zeug nicht immer bei FB oder YT-Videos gucken zu müssen
Bussi



Oder ist einfach nur so, wie ich geschr. habe?! Ich will weder trollen noch will ich in irgend eine Szene rein oder raus oder was auch immer. Ich habe wirklich einfach nur versucht das nachzuvollziehen. Aber wie wir schon festgestellt haben, packst Du gerne Leute einfach einen Sticker drauf und das wars. Gut, ich habe gemerkt, dass keiner an einer Diskussion daran interessiert ist und das ist auch okay und auch nicht schlimm.
17.05.2018 22:56:51  Zum letzten Beitrag
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Bregor

AUP Bregor 26.01.2009
Du hast das Video ja geschaut. Was war sein stärkstes Argument?
17.05.2018 23:00:41  Zum letzten Beitrag
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Kampfferkerl

AUP Kampfferkerl 23.02.2010
nein die dort beschriebene Aussage ist schlichtweg falsch und bezieht sich da drauf, dass die § 1 - 15 in der StVZO wegefallen sind.

Dass diese Paragraphen weggefallen sind, entspricht zwar der Tatsache, aber verschwiegen wird schlichtweg, dass der Wegfall erfolgt ist weil:

die StVZO die früher auch die Fahrerlaubnispflicht in den § 1 - 15 geregelt hat, inzwischen nur noch die Zulassung von Fahrzeugen regelt.
Die FeV (Fahrerlaubnisverordnung) ist inzwischen in Kraft getreten und regelt für welche Fahrzeuge eine Fahrerlaubnis erforderlich ist. Dort steht:
***********************************************************************************

Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__4.html

Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)

§ 4 Erlaubnispflicht und Ausweispflicht für das Führen von Kraftfahrzeugen

(1) Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf der Fahrerlaubnis. Ausgenommen sind

1. einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln –, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas); besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen jedoch angebracht sein,
1a. Mobilitätshilfen im Sinne des § 1 Absatz 1 der Mobilitätshilfenverordnung,
1b. Kleinkrafträder bis 45 km/h der Klasse L1e nach Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe a der Richtlinie 2002/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. März 2002 über die Typgenehmigung für zweirädrige oder dreirädrige Kraftfahrzeuge und zur Aufhebung der Richtlinie 92/61/EWG des Rates (ABl. L 124 vom 9.5.2002, S. 1), wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn auf höchstens 25 km/h beschränkt ist,
2. motorisierte Krankenfahrstühle (einsitzige, nach der Bauart zum Gebrauch durch körperlich behinderte Personen bestimmte Kraftfahrzeuge mit Elektroantrieb, einer Leermasse von nicht mehr als 300 kg einschließlich Batterien jedoch ohne Fahrer, einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 500 kg, einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 15 km/h und einer Breite über alles von maximal 110 cm),
3. Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung land- oder forstwirtschaftlicher Zwecke bestimmt sind, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 6 km/h sowie einachsige Zug- und Arbeitsmaschinen, die von Fußgängern an Holmen geführt werden.
(2) Die Fahrerlaubnis ist durch eine gültige amtliche Bescheinigung (Führerschein) nachzuweisen. Der Führerschein ist beim Führen von Kraftfahrzeugen mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. Der Internationale Führerschein oder der nationale ausländische Führerschein und eine mit diesem nach § 29 Absatz 2 Satz 2 verbundene Übersetzung ist mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.

(3) Abweichend von Absatz 2 Satz 1 kann die Fahrerlaubnis auch durch eine andere Bescheinigung als den Führerschein nachgewiesen werden, soweit dies ausdrücklich bestimmt oder zugelassen ist. Absatz 2 Satz 2 gilt für eine Bescheinigung im Sinne des Satzes 1 entsprechend.

***********************************************************************************

Wer dementsprechend ein fahrerlaubnispflichtiges Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr führt ohne im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zu sein begeht ein Straftat nach folgender Rechtsgrundlage:

***********************************************************************************

Auszug aus: http://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__21.html

§ 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) - Fahren ohne Fahrerlaubnis

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder
als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist
***********************************************************************************

Wer zwar im Besitz einer Fahrerlaubnis ist aber ohne Nachweis / Führerschein angehalten wird, weil er diesen vergessen begeht aber natürlich keine Straftat, sondern es droht lediglich laut bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog folgender Bußgeldbescheid:

***********************************************************************************

Tatbestandsnummer: 204100

Tatvorwurf: Sie führten den vorgeschriebenen Führerschein/die Übersetzung des ausländischen Führerscheins *) nicht mit.

Ordnungswidrigkeit gem. § 4 Abs. 2, § 75 FeV; § 24 StVG; 168 BKat

Verwarnungsgeld: 10,00 Euro

Punkte: Nein

Fahrverbot: Nein

Eintrag als A oder B - Verstoß: Nein

***********************************************************************************

Wer aber meint, er kann sich auf so Seiten verlassen, wie Du sie in Deiner Frage angeführt hast, wird sich spätestens durch einen Richter belehren lassen, dass die Gesetze hier in Deutschland (auch wenn es viele anzweifeln) bestand haben und bei Nichtbefolgung mit Sanktionen zu rechnen ist.
17.05.2018 23:08:14  Zum letzten Beitrag
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Smolletov

AUP Smolletov 24.02.2016
 
Zitat von j4ke`

vielmehr möchte ich mich auf die Fakten beziehen und schauen, ob das stimmen könnte oder nicht.


Stimmt nicht. Thread kann zu.
17.05.2018 23:10:58  Zum letzten Beitrag
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Bregor

AUP Bregor 26.01.2009
 
Zitat von Kampfferkerl





Doing the lords work!
17.05.2018 23:14:35  Zum letzten Beitrag
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 Thema: Verkehrsteilnehmende sind Arschlöcher ( § 1 StVO nervt mich, wen noch? )
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08.07.2023 09:40:34 Che Guevara hat den Thread-Titel geändert (davor: "Verkehrsteilnehmer sind Arschlöcher")
14.07.2018 09:17:41 Sharku hat diesen Thread repariert.
14.07.2018 09:16:23 Sharku hat diesen Thread repariert.

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