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| Zitat von Feelgood Managerin
was für eine Arroganz
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Von der Radfahrerin, oder?
Oder?
[Anakin-Meme]
e: Rathsfahrerin natürlich die korrekte Schreibweise
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von MvG am 28.11.2022 19:05]
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| Zitat von FoB
Bicycle-Karen, fahr mit deinem verschissenen Rad einfach an dem Auto vorbei. Erwartet die dusselige Kuh da ernsthaft, dass der PKW die Straße zurückfährt? Wenn sie sich da nicht vorbeitraut sollte sie in Zukunft besser zu Fuß gehen. Platz ist ja da, wie der andere Radfaher wunderschön demonstriert.
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Sie hat nunmal das Recht auf ihrer Seite. Egal wie nervig sie ist. Wenn das Auto nicht 1,5m Abstand zu ihr einhalten kann, hat das Auto in einer Lücke zu warten.
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| Zitat von FoB
Bicycle-Karen, fahr mit deinem verschissenen Rad einfach an dem Auto vorbei. Erwartet die dusselige Kuh da ernsthaft, dass der PKW die Straße zurückfährt? Wenn sie sich da nicht vorbeitraut sollte sie in Zukunft besser zu Fuß gehen. Platz ist ja da, wie der andere Radfaher wunderschön demonstriert.
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Das hat sie sicher schon 1.000 mal gemacht, warum nicht mal beim 1.001 mal auf sein Recht bestehen?
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| Zitat von AndRaw
| Zitat von FoB
Bicycle-Karen, fahr mit deinem verschissenen Rad einfach an dem Auto vorbei. Erwartet die dusselige Kuh da ernsthaft, dass der PKW die Straße zurückfährt? Wenn sie sich da nicht vorbeitraut sollte sie in Zukunft besser zu Fuß gehen. Platz ist ja da, wie der andere Radfaher wunderschön demonstriert.
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Sie hat nunmal das Recht auf ihrer Seite. Egal wie nervig sie ist. Wenn das Auto nicht 1,5m Abstand zu ihr einhalten kann, hat das Auto in einer Lücke zu warten.
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Seitenabstand gilt doch nur beim Überholen
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| Zitat von MvG
Von der Radfahrerin, oder?
Oder?
[Anakin-Meme]
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Vom Turm und Rügenwalder. Eine dicke Runde künstlich anstellen für alle hat es da gegeben.
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Ja, wieso sollte das auch beim entgegenkommen gelten.
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Mir passiert hier sowas quasi täglich mit dem Auto und ich bin da auch nicht mehr gewillt nachzugeben. Die Arschlöcher fahren mit einer Selbstverständlichkeit an Lücken vorbei, obwohl sie einen genau sehen irgendwie muss man die ja erziehen.
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| Zitat von statixx
Ja, wieso sollte das auch beim entgegenkommen gelten.
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Von Entgegenkommen war ja nun wirklich keine Spur im Video
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| Zitat von Lunovis
| Zitat von Icefeldt
| Zitat von Lunovis
Leute, die meinen, nicht in Buchten fahren zu müssen
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Dagegen spricht §12 Abs4 StVO
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was hat das mit Vortritt bei Verkehrshindernissen zu tun?
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Kann man keine objektiive Aussage zu treffen, da das Video erst zu spät anfängt.
Kann zu Gunsten/Lasten jeder Seite ausgelegt werden.
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| Zitat von Noch_ein_Kamel
| Zitat von AndRaw
| Zitat von FoB
Bicycle-Karen, fahr mit deinem verschissenen Rad einfach an dem Auto vorbei. Erwartet die dusselige Kuh da ernsthaft, dass der PKW die Straße zurückfährt? Wenn sie sich da nicht vorbeitraut sollte sie in Zukunft besser zu Fuß gehen. Platz ist ja da, wie der andere Radfaher wunderschön demonstriert.
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Sie hat nunmal das Recht auf ihrer Seite. Egal wie nervig sie ist. Wenn das Auto nicht 1,5m Abstand zu ihr einhalten kann, hat das Auto in einer Lücke zu warten.
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Seitenabstand gilt doch nur beim Überholen
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Dein Ernst?
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Wie sieht das eigentlich aus mit der Nutzungspflicht von Schutzstreifen?
Ich werde einfach jeden gottverdammten Tag auf dem Weg zur Arbeit mit viel zu geringem Abstand von Autofahrern überholt, die hinter mir sonst wertvolle Sekunden ihres Lebens verlieren.
Ich fahre immer nah am linken Rand des Schutzstreifens, weil rechts parkende Autos stehen.
Auf dem Hinweg heute von 6 Autos überholt werden. Niemand hat 1,50m Abstand gehalten. 2 so ungefähr 1m, was recht okay ist, da fühle ich mich nicht gefährdet. Die anderen 4 waren aber wirklich unverschämt eng und das geht mir ziemlich auf die Nerven.
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Der ist nur nutzungspflichtig wenn er als Radweg mit dem Schild ausgezeichnet ist, die reine Markierung reicht noch nicht.
| Zitat von AndRaw
Gibt es nicht.
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Doch schon, wenn's wie gesagt in KOmbination mit so einem Schild ist:
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Parax am 28.11.2022 21:28]
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| Es ist also gesetzlich nicht bestimmt, dass ein solcher Schutzstreifen benutzt werden muss.
Allerdings gilt auch für Radfahrer das Rechtsfahrgebot, was eine Nutzung des Schutzstreifens fast unausweichlich macht. | |
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Icefeldt am 28.11.2022 21:30]
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| Zitat von Parax
Der ist nur nutzungspflichtig wenn er als Radweg mit dem Schild ausgezeichnet ist, die reine Markierung reicht noch nicht.
| Zitat von AndRaw
Gibt es nicht.
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Doch schon, wenn's wie gesagt in KOmbination mit so einem Schild ist:
https://i.imgur.com/dCG09cO.png
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Das ist dann aber ein Radfahrstreifen und kein Schutzstreifen
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| Zitat von Icefeldt
| Es ist also gesetzlich nicht bestimmt, dass ein solcher Schutzstreifen benutzt werden muss.
Allerdings gilt auch für Radfahrer das Rechtsfahrgebot, was eine Nutzung des Schutzstreifens fast unausweichlich macht. | |
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Schutzstreifen sind so 1,25m.
"Zu einem parkenden Auto muss man aus Sicherheitsgründen und nach einem Urteil des Landgerichts Berlin 1 bis 1,20 Meter halten."
Also ... Kann man auf der Linie fahren ;D
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| Zitat von Icefeldt
| Es ist also gesetzlich nicht bestimmt, dass ein solcher Schutzstreifen benutzt werden muss.
Allerdings gilt auch für Radfahrer das Rechtsfahrgebot, was eine Nutzung des Schutzstreifens fast unausweichlich macht. | |
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Da beißen sich dann aber zwei Regeln.
Wenn ich den Mindestabstand von 0,5-1m zu parkenden AUtos einhalte kann ich hier den Schutzstreifen nicht verwenden.
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Der Schutzstreifen variiert komischerweise in der Breite total im Straßenverlauf Teils ist der wirklich breit, aber an manchen Stellen wird er deutlich schmaler. Nicht nur, aber z.B. bei allen Verkehrsinseln (wo er dann auch rot markiert ist und nicht nur mit einem gestrichelten Streifen) und auch sonst teilweise. Wenn ich dran denke, mache ich morgen mal Fotos
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Gibt hier auch einen richtig geilen "Schutz"streifen. Maximal 1m breit und alle 2m Gasanschluss-Deckel in Schlagloch Tiefe. Good Job, Stadt.
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| Zitat von Icefeldt
| Es ist also gesetzlich nicht bestimmt, dass ein solcher Schutzstreifen benutzt werden muss.
Allerdings gilt auch für Radfahrer das Rechtsfahrgebot, was eine Nutzung des Schutzstreifens fast unausweichlich macht. | |
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Rechtsfahrgebot gilt aber doch nur für Fahrspuren und nicht innerhalb einer Fahrspur. Kommt jetzt darauf an ob der Schutzstreifen als "eigenständige" Spur gehandhabt wird.
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Der hier ist theoretisch voll okay. Das Problem sind die Autofahrer, die halt glauben, dass man ohne Abstand überholen kann, weil ja ein Streifen auf der Fahrbahn ist.
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| Zitat von moha
| Zitat von Icefeldt
| Es ist also gesetzlich nicht bestimmt, dass ein solcher Schutzstreifen benutzt werden muss.
Allerdings gilt auch für Radfahrer das Rechtsfahrgebot, was eine Nutzung des Schutzstreifens fast unausweichlich macht. | |
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Rechtsfahrgebot gilt aber doch nur für Fahrspuren und nicht innerhalb einer Fahrspur. Kommt jetzt darauf an ob der Schutzstreifen als "eigenständige" Spur gehandhabt wird.
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Das gilt auch innerhalb einer Fahrspur (Ausnahme innerorts, mehrere Fahrspuren für jede Richtung, unter 3,5t - dann kannste auch ne Fahrspur weiter links wählen)
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§ 2 Abs. (2) Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit. | |
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Icefeldt am 28.11.2022 21:52]
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| Zitat von [FGS]E-RaZoR
Das Problem sind die Autofahrer
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FYP
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Auf dem Schutzstreifen finde ich Schutz vor den großen bösen Autos.
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Was ist eigentlich der Sinn dieser Schutzstreifen für Fahrradfahrer? Ich würde ja mal von nem Bullen belehrt dass ich mit meinem Roller auf diesen Schutzstreifen fahren darf wenn ich dabei keinen Radfahrer behindere, das gleiche gilt ja auch für Autos, wenn die Linie des Schutzstreifens nicht ausgezogen ist, darf da jeder drauf fahren, so lange er halt eben keinen Radfahrer behindert. Das ist ja alles schön und gut, aber...
...ich darf als Auto- oder Motorradfahrer NIE einen Radfahrer behindern, völlig egal ob der auf einem Schutzstreifen unterwegs ist oder nicht. Wenn ich als Radfahrer rechts fahre, ist das komplett irelevant ob da ein Schutzstreifen ist oder nicht, der Autofahrer muss den nötigen Abstand zu mir einhalten und darf mich so oder so nie behindern. Klar, ohne Schutzstreifen KÖNNTE der Autofahrer in einer stehenden Kolonne rechts stehen und ich KÖNNTE da mit dem Rad dann nicht rechts vorbeifahren. Aber im Grunde ist das dann ja schon nicht mehr ganz koscher.
Ergo, was bringen diese Schutzstreifen? Ausser dass sie optisch nochmals für die ganz dummen auf etwas hinweisen was sowieso überall gilt?
Und ja, ich meine die Frage ernst
...und sagt mir jetzt nicht "ja da darf man halt nicht parken". Das ist nur in Städten ein Problem.
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gibt keinen Sinn dahinter, es ist ein Feigenblatt der Politik dass man ja etwas für die Radfahrer macht.
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Der Streifen schützt sonst würde er nicht so heißen.
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Thema: Verkehrsteilnehmende sind Arschlöcher ( § 1 StVO nervt mich, wen noch? ) |