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 Thema: Verkehrsteilnehmende sind Arschlöcher ( § 1 StVO nervt mich, wen noch? )
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fiffi

AUP fiffi 19.04.2008
Bitte beachten
 
Zitat von Vincent

die ganze nummer ist bei euch klarer geregelt wie bei uns.


als
15.08.2019 9:47:19  Zum letzten Beitrag
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AndRaw

AUP AndRaw 18.11.2014
 
Zitat von Parax


Ist doch eigentlich logisch?


Nein, ist eigentlich falsch.
15.08.2019 9:51:59  Zum letzten Beitrag
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Peniskuh

AUP Peniskuh 03.12.2018
Ich finde es toll, dass ich nachdem ich die letzten Seiten nachgelesen hab auch vollkommen verwirrt bin.
Bei Parax 2. Bild ist halt die Situation generell bescheuert beschildert, sodass das da wenig Sinn macht.
15.08.2019 10:25:40  Zum letzten Beitrag
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Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
 
Zitat von Vincent

uh sogar gemäss OLG Oldenburg (Beschluss vom 14.01.1999 - Ss 506/98)
"Wer eine nach links "abknickende" Vorfahrtstraße geradeausfahrend verlässt, ändert zwar nicht seine Fahrtrichtung, biegt aber im Rechtssinne ab".

blinkt ihr also entsprechend §9 doch alle falsch?
braucht es einen fahrtrichtungsanzeiger für geradeaus? fragen!


Bitte bleib einfach bei Dingen, die du verstehst.

Es heißt dort weiter:
Andererseits war der Radfahrer K. nach § 42 Abs. 2 StVO verpflichtet, rechtzeitig und deutlich anzuzeigen, dass er der abknickenden Vorfahrtstraße folgen wollte. Wenn er dies nicht getan hat, durfte der Angeklagte mangels erkennbarer Gegenanzeichen davon ausgehen, auch der Radfahrer werde geradeaus fahren.

/e
Ach so und nur zur Sicherheit werfe ich ein, dass:

 
Zitat von Vincent

interpretiere ich draus, dass ein geradeausfahren im rechtstechnischen sinne ein abbiegen darstellt.


Bullshit ist.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Armag3ddon am 15.08.2019 10:48]
15.08.2019 10:47:19  Zum letzten Beitrag
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Parax

AUP Parax 24.03.2020
 
Zitat von AndRaw

 
Zitat von Parax


Ist doch eigentlich logisch?


Nein, ist eigentlich falsch.



Wo steht das denn? Ich finde nur etwas zu abknickenden Vorfahrten bei Kreuzungen, das beim 1. Bild ist aber keine Kreuzung sondern eine Einmündung, weil die rechte Straße nicht über die andere Straße hinaus fortgesetzt wird.
15.08.2019 11:40:14  Zum letzten Beitrag
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KarlsonvomDach

kalle
...
Mir ist in den letzten Tagen aufgefallen, dass öfters auf dem Gehweg verstreut herrenlose E-Roller herumstehen.

Warum stehen die da und oftmals auch noch mitten im Weg?
15.08.2019 11:45:00  Zum letzten Beitrag
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monischnucki

AUP monischnucki 06.06.2018
15.08.2019 11:54:46  Zum letzten Beitrag
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AndRaw

AUP AndRaw 18.11.2014
 
Zitat von Parax

 
Zitat von AndRaw

 
Zitat von Parax


Ist doch eigentlich logisch?


Nein, ist eigentlich falsch.



Wo steht das denn? Ich finde nur etwas zu abknickenden Vorfahrten bei Kreuzungen, das beim 1. Bild ist aber keine Kreuzung sondern eine Einmündung, weil die rechte Straße nicht über die andere Straße hinaus fortgesetzt wird.


Das gilt aber analog auch bei einer abknickenden Vorfahrt mit nur einer einmündenden Straße.
15.08.2019 11:57:52  Zum letzten Beitrag
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Bombur

AUP Bombur 24.06.2010
Weil sie von Arschlöchern benutzt wurden?
15.08.2019 11:59:06  Zum letzten Beitrag
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KarlsonvomDach

kalle
...
 
Zitat von Bombur

Weil sie von Arschlöchern benutzt wurden?



Die Dinger werden von Arschlöchern also nur ausgeliehen, befahren und dann irgendwo fallen gelassen, bis das nächste Arschloch aufsteigt?
15.08.2019 12:00:43  Zum letzten Beitrag
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monischnucki

AUP monischnucki 06.06.2018
 
Zitat von KarlsonvomDach

 
Zitat von Bombur

Weil sie von Arschlöchern benutzt wurden?



Die Dinger werden von Arschlöchern also nur ausgeliehen, befahren und dann irgendwo fallen gelassen, bis das nächste Arschloch aufsteigt?



Wie Frauen!
15.08.2019 12:03:03  Zum letzten Beitrag
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Bombur

AUP Bombur 24.06.2010
 
Zitat von Peniskuh



15.08.2019 12:04:47  Zum letzten Beitrag
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MUR.doc

AUP MUR.doc 10.09.2008
 
Zitat von KarlsonvomDach

 
Zitat von Bombur

Weil sie von Arschlöchern benutzt wurden?



Die Dinger werden von Arschlöchern also nur ausgeliehen, befahren und dann irgendwo fallen gelassen, bis das nächste Arschloch aufsteigt?


Oder ein unterbezahlter sammelt die mit dem Transporter ein, lädt die Akkus wieder auf und stellt die an irgendwelche Hotspots
15.08.2019 12:09:41  Zum letzten Beitrag
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KarlsonvomDach

kalle
...
 
Zitat von MUR.doc

 
Zitat von KarlsonvomDach

 
Zitat von Bombur

Weil sie von Arschlöchern benutzt wurden?



Die Dinger werden von Arschlöchern also nur ausgeliehen, befahren und dann irgendwo fallen gelassen, bis das nächste Arschloch aufsteigt?


Oder ein unterbezahlter sammelt die mit dem Transporter ein, lädt die Akkus wieder auf und stellt die an irgendwelche Hotspots



Warum sind die Dinger nicht schon längst alle geklaut und im Ausland verhökert worden?
15.08.2019 12:11:19  Zum letzten Beitrag
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Joggl²

AUP Joggl² 22.07.2016
Es werden wohl sehr viele davon in Flüsse geworfen. Wäre das nicht problematisch, was die Verschmutzung angeht, wäre ich da großer Fan von.
15.08.2019 12:13:44  Zum letzten Beitrag
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FelixDelay

xmas female arctic
...
 
Zitat von KarlsonvomDach

Mir ist in den letzten Tagen aufgefallen, dass öfters auf dem Gehweg verstreut herrenlose E-Roller herumstehen.

Warum stehen die da und oftmals auch noch mitten im Weg?



Weil sie noch niemand in den nächsten Fluss oder Baum geworfen hat nehme ich an.
15.08.2019 12:15:32  Zum letzten Beitrag
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Bombur

AUP Bombur 24.06.2010
 
Zitat von KarlsonvomDach

Warum sind die Dinger nicht schon längst alle geklaut und im Ausland verhökert worden?


Sie sind ortbar, damit man sie mit der App finden und damit der Aufladesklave sie auch wiederfinden kann. Außerdem machen sie wohl Krach, wenn sie ohne Aktivierung verschleppt werden.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Bombur am 15.08.2019 12:32]
15.08.2019 12:30:53  Zum letzten Beitrag
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AngusG

Leet
 
Zitat von Parax

 
Zitat von AndRaw

 
Zitat von Parax


Ist doch eigentlich logisch?


Nein, ist eigentlich falsch.



Wo steht das denn? Ich finde nur etwas zu abknickenden Vorfahrten bei Kreuzungen, das beim 1. Bild ist aber keine Kreuzung sondern eine Einmündung, weil die rechte Straße nicht über die andere Straße hinaus fortgesetzt wird.


Es steht in der StVO, dort in § 9 Abs. 1 Satz 1 und § 42 Abs. 2 i. V. m. Anlage 3 Nr. 2.1.

Das Zeichen "abknickende Vorfahrt" ist ein Zusatzzeichen zu Zeichen 306 "Vorfahrtstraße". In der Erläuterung zu dem Zusatzzeichen steht:

 

Wer ein Fahrzeug führt und dem Verlauf der abknickenden Vorfahrtstraße folgen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.



Dabei geht es nicht darum, ob es eine Kreuzung ist, sondern dass die Vorfahrtstraße die Richtung ändert. Das macht natürlich nur Sinn, wenn mindestens eine weitere Straße zur Vorfahrtstraße hin- bzw. von dieser wegführt.

Das Zeichen verpflichtet zum Blinken, wenn man der Vorfahrtstraße folgen will, auch wenn der "natürliche Straßenverlauf" etwas anderes sinnvoll erscheinen lässt.

Das Problem bei dem Thema ist doch, dass es zwei sinnvolle Lösungen gibt. Entweder man blinkt, wenn man die Richtung ändert, also auch beim Folgen der Vorfahrtstraße, oder man blinkt nur, wenn man die Vorfahrtstraße verlassen will.

Wenn aber nun jeder das macht, was er persönlich für sinnvoller hält, kann man sich nicht mehr am Blinken oder Nicht-Blinken der anderen orientieren, denn man weiß ja nicht, was der andere gerade für sinnvoller hält.

Also hat der Gesetzgeber entschieden, dass eine der beiden sinnvollen Regelungen angewendet werden muss. Daran muss sich jeder halten, auch diejenigen, die die andere Alternative persönlich für besser oder sinnvoller halten.

Also muss in D vor abknickenden Vorfahrtstraße geblinkt werden, wenn man dieser folgen will. Ja, es gibt eine andere sinnvolle Lösung, die ist aber rechtlich trotzdem falsch.
15.08.2019 12:32:24  Zum letzten Beitrag
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blue

Bluay
...
 
Zitat von KarlsonvomDach

Mir ist in den letzten Tagen aufgefallen, dass öfters auf dem Gehweg verstreut herrenlose E-Roller herumstehen.

Warum stehen die da und oftmals auch noch mitten im Weg?



Das sind Trendbewusste auf dem Radwegparker, die die Dinger mal ausgeliehen haben, die kennen es nicht anders.
15.08.2019 12:35:59  Zum letzten Beitrag
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Bombur

AUP Bombur 24.06.2010
 
Zitat von AngusG

Wenn aber nun jeder das macht, was er persönlich für sinnvoller hält, kann man sich nicht mehr am Blinken oder Nicht-Blinken der anderen orientieren, denn man weiß ja nicht, was der andere gerade für sinnvoller hält.


Deswegen halte ich es auch gern so, daß ich auf jeden Fall blinke, falls das nicht auch mißverständlich ist. Wenn ich der Vorfahrt folge und wenn ich sie verlasse eben in die andere Richtung. Damit sind dann alle Klarheiten beseitigt.
15.08.2019 12:36:31  Zum letzten Beitrag
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Peniskuh

AUP Peniskuh 03.12.2018
 
Zitat von Bombur

 
Zitat von KarlsonvomDach

Warum sind die Dinger nicht schon längst alle geklaut und im Ausland verhökert worden?


Sie sind ortbar, damit man sie mit der App finden und damit der Aufladesklave sie auch wiederfinden kann. Außerdem machen sie wohl Krach, wenn sie ohne Aktivierung verschleppt werden.


Die Alatrmanalge von den Dingern ist verhältnismäßig leise. Geht aber manchmal auch los wenn sie ausversehen umfallen. peinlich/erstaunt
15.08.2019 13:17:05  Zum letzten Beitrag
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Vincent

vincent
 
Zitat von Parax

 
Zitat von Vincent

ich finde es in der tat äusserst befremdlich, dass man in deutschland einfach ohne blinken abbiegt (da das folgen der vorfahrtsstrasse im rechtstechnischen sinne kein abbiegen darstellt (BayObLG (Beschluss vom 08.03.1972 - RReg 6 St 662/71 OWi), interpretiere ich draus, dass ein geradeausfahren im rechtstechnischen sinne ein abbiegen darstellt.

die ganze nummer ist bei euch klarer geregelt wie bei uns. die pflicht zum blinken ist bei euch durch Z306 aus der Anlage 3 klar definiert, was bei uns nicht der fall ist.




ja moment, das kommt darauf an was für eine abknickende Vorfahrtsstraße das ist.

Bei sowas hier

https://media04.meinbezirk.at/article/2019/02/12/0/17852130_XL.jpg?1553450172

Würde ich nicht links blinken weil der "natürlich" Straßenverlauf nach links geht.

bei sowas hier

https://encrypted-tbn0.gstatic.com/images?q=tbn:ANd9GcTaU9aEYEf0OTayy2mSgCFKaZJfJQijpnMbQRSI__HuRwC5isOv

würde man natürlich rechts blinken, weil der "natürliche" Straßenverlauf hier geradeaus geht.

Ist doch eigentlich logisch?



das wäre in der schweiz richtig, in deutschland müsstest du wegen dem schild links blinken. im prinzip müsste man in deutschland meiner meinung nach aber auch rechts blinken, weil man abbiegt und es nicht geradeaus geht.
in der schweiz wäre dein vorgehen korrekt.
15.08.2019 14:13:16  Zum letzten Beitrag
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Vincent

vincent
 
Zitat von Armag3ddon

 
Zitat von Vincent

uh sogar gemäss OLG Oldenburg (Beschluss vom 14.01.1999 - Ss 506/98)
"Wer eine nach links "abknickende" Vorfahrtstraße geradeausfahrend verlässt, ändert zwar nicht seine Fahrtrichtung, biegt aber im Rechtssinne ab".

blinkt ihr also entsprechend §9 doch alle falsch?
braucht es einen fahrtrichtungsanzeiger für geradeaus? fragen!


Bitte bleib einfach bei Dingen, die du verstehst.

Es heißt dort weiter:
Andererseits war der Radfahrer K. nach § 42 Abs. 2 StVO verpflichtet, rechtzeitig und deutlich anzuzeigen, dass er der abknickenden Vorfahrtstraße folgen wollte. Wenn er dies nicht getan hat, durfte der Angeklagte mangels erkennbarer Gegenanzeichen davon ausgehen, auch der Radfahrer werde geradeaus fahren.

/e
Ach so und nur zur Sicherheit werfe ich ein, dass:

 
Zitat von Vincent

interpretiere ich draus, dass ein geradeausfahren im rechtstechnischen sinne ein abbiegen darstellt.


Bullshit ist.



dann liegst du allerdings falsch. aber das steht auf der seite ein post weiter unten.
15.08.2019 14:15:27  Zum letzten Beitrag
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Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
Damit hast du leider nicht verstanden, was ich sagen will. Ich bleibe dabei: bleib bei dem, was du verstehst.
15.08.2019 15:45:07  Zum letzten Beitrag
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Der Büßer

AUP Der Büßer 06.12.2019
verschmitzt lachen
Was soll das dann sein?
15.08.2019 15:45:31  Zum letzten Beitrag
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Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
 
Zitat von Der Büßer

Was soll das dann sein?


Keine Ahnung. Aber Regeln des Straßenverkehrs und deutsche Gerichtsurteile sind es jedenfalls nicht. Vielleicht kann er mit schweizerischen besser umgehen.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Armag3ddon am 15.08.2019 15:46]
15.08.2019 15:46:09  Zum letzten Beitrag
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AndRaw

AUP AndRaw 18.11.2014
Offensichtlich nicht.
15.08.2019 15:47:32  Zum letzten Beitrag
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Peniskuh

AUP Peniskuh 03.12.2018
Was ist jetzt die richtige Antwort?
15.08.2019 16:17:13  Zum letzten Beitrag
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[Skeletor]

AUP [Skeletor] 15.01.2024
 
Zitat von Peniskuh

 
Zitat von Bombur

 
Zitat von KarlsonvomDach

Warum sind die Dinger nicht schon längst alle geklaut und im Ausland verhökert worden?


Sie sind ortbar, damit man sie mit der App finden und damit der Aufladesklave sie auch wiederfinden kann. Außerdem machen sie wohl Krach, wenn sie ohne Aktivierung verschleppt werden.


Die Alatrmanalge von den Dingern ist verhältnismäßig leise. Geht aber manchmal auch los wenn sie ausversehen umfallen. peinlich/erstaunt



Almananale?
15.08.2019 16:24:13  Zum letzten Beitrag
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monischnucki

AUP monischnucki 06.06.2018
 
Zitat von Peniskuh

Was ist jetzt die richtige Antwort?



In Tobleronistan gehen die Blinker anders.

WAS DER SCHEISSKERN DIESER GANZEN DISKUSSION SCHON IMMER GEWESEN IST!
15.08.2019 16:26:10  Zum letzten Beitrag
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