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Let me show you the Dance of my people.
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| Zitat von kleiner blauer Schlumpf
| Zitat von Tekilla
ausgerechnet du
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als Profi.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Carlos Hathcock am 15.02.2017 8:48]
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Mich stört die unterschwellige Art sich über eine Gruppe Waffenbesitzer lustig zu machen wenn Halbwissen bei allen ein Problem ist. Anstatt an einem Strang zu ziehen...
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Frage an die Experten: Bin hier im Logistikbereich tätig, wir haben Stückgutumschlag. Zu diesen Stückgütern gehört auch mal palettierte Munition.
I.d.R. wird das auch am Eingangstag zugestellt, jetzt haben wir aber den Fall dass wir mehrere Paletten auf Lager haben, der Empfänger aber erklärt "ich bin erst am X und Y da, bitte dann zustellen".
Gefahrgutrechtlich ist das ein Thema (Klasse 1.4), das kriegen wir als transportbedingte Zwischenlagerung hin aber wie siehts waffenrechtlich aus? Ich hab jetzt empfohlen die Ware erstmal wegzusperren, wir haben da einen Käfig. Sind wir als Transporteur sonst irgendwie in der Verantwortung? Besitzer und Eigentümer der Ware sind wir nicht.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von da t0bi am 15.02.2017 15:54]
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Eigentümer nein, aber unmittelbarer (Fremd-)Besitzer seid ihr schon mit Ausübung der tatsächlichen Sachherrschaft mit Besitzwille für den Versender, § 854 I BGB.
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Sowas war eben meine Befürchtung, mit "normalem Handelsgut" ist das ja kein Thema, bei waffenrechtlich relevanten Dingen habe ich eben durchaus die Befürchtung dass uns in dem Fall das Waffenrecht mit den entsprechenden Regularien trifft.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von da t0bi am 15.02.2017 16:03]
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Ich finde die Frage etwas seltsam, solltet ihr als für den Transport von Gefahrengut X berechtigter Spediteur da nicht drüber Bescheid wissen?
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| Zitat von Tekilla
Mich stört die unterschwellige Art sich über eine Gruppe Waffenbesitzer lustig zu machen wenn Halbwissen bei allen ein Problem ist. Anstatt an einem Strang zu ziehen...
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Ich hab mich über gar niemand lustig gemacht - aber wenn einer erzählt dass jetzt alle ihre A und B Schränke ersetzen müssen, dass ist das einfach Käse, und das weiß sogar ich, man stelle sich das vor. Trotzdem hab ich mich raus gehalten, es gab da genug andere die mit argumentiert haben. Ich habe eher das Gefühl dass du dich als Jäger aus irgend einem Grund angegriffen gefühlt hast, und mir deshalb eine reinwürgen wolltest oder so.
Egal, deine Position ist klar, ich habe keine Ahnung und keine Sachkenntnis, das hast du mir ja auf eine besonders nette Art deutlich gemacht (übrigens ein Verhalten das du im Endeffekt *mir* unterstellt hast).
Da ich noch nicht so lange bei dem Thema bin wie so manch anderer hier ist es auch sicherlich richtig dass ich noch einiges zu lernen habe - ich gehe grundsätzlich davon aus das es immer was zu lernen gibt, grade bei einem Thema in dem sich viel tut und das so Umfangreich ist.
Jau, ich schreib nix mehr dazu, ich hab ursprünglich ehrlich gesagt nicht mal mit nem Kommentar gerechnet - ich fands allgemein einfach nen schönen Abend und es waren einige nette Leute dabei, sogar ein paar jüngere Semester die sich sehr eingebracht haben.
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Ja, Gefahrguttechnisch ist das auch nicht das Thema, da sind wir entsprechend geschult, abgesichert usw. Wir handeln auch regelm. ADR.
Deshalb bezieht sich meine Frage auch auf waffenrechtliche Belange.
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Schon verstanden, ich ging davon aus, dass sowas im ADR geregelt wäre.
/Aber ich lese gerade, dass sich das scheinbar nur auf den Transport bezieht. Unheimlich, ihr seid da bestimmt nicht die ersten, die mit der Problematik konfrontiert werdet.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von DeathCobra am 15.02.2017 16:10]
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Wahrscheinlich ist das (wie vieles Andere auch) kein Thema solange nichts passiert oder nichts wegkommt.
Ich bekomme auch eine Rechtsberatung bei den Branchenverbänden aber da sitzt dann ein Anwalt der sich ins Waffenrecht auch erstmal einlesen und Urteile raussuchen muss. Deren Metier ist halt auch eher "Lenkzeit überschritten und Dackel totgefahren - was tun?" oder "Kunde zahlt Rechnung nicht weil Fahrer blaue statt gelber Warnweste getragen hat"
Ich hab jetzt angewiesen dass wir die Ware bis zur Auslieferung zumindest mal wegsperren.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von da t0bi am 15.02.2017 16:21]
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panzertuning damals.
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@da_t0bi ... ihr transportier gemäß ADR nicht nach WaffG, afaik gilt damit nur die Sorgfalt gemäß ADR (gibt ja mehr Sachen die unter 1.4 Fallen und trotzdem nicht unter WaffG nach dem auspacken)
Ich kann mich bei bedarf aber morgen mal bei unserem Spezialisten schlau machen (PN wenn), bei uns kommt sowas ja eher täglich vor
¤\ wegsperren ist auch bei nicht WaffG aber ADR relevanten Dingen IMMER sinnvoll because Ämter
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von M.A.X. am 15.02.2017 19:14]
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thx, vor ADR hab ich wie gesagt nicht so die Befürchtung, aber WaffG war die interessante Frage. Wenn da noch Know-How verfügbar ist gerne, macht dir aber keinen zu großen Aufwand.
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| Zitat von da t0bi
thx, vor ADR hab ich wie gesagt nicht so die Befürchtung, aber WaffG war die interessante Frage. Wenn da noch Know-How verfügbar ist gerne, macht dir aber keinen zu großen Aufwand.
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1 Anruf, wird morgen wohl möglich sein
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Schon jemand darüber gestolpert? Sind davon schon welche nach DE gelangt? Oder markiert die IWA da den logischen Markteintritt?
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von JimRakete am 15.02.2017 22:10]
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| Zitat von da t0bi
Deshalb bezieht sich meine Frage auch auf waffenrechtliche Belange.
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http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_05032012_BMJKM5.htm
| Auch für die Personen, die unter Anwendung des § 12 Absatz 1 Nummer 2 Waffen oder Munition gewerblich befördern oder lagern gelten die Verpflichtungen des § 36 zur sicheren Aufbewahrung von Waffen. | |
| Bei der Zwischenlagerung finden die waffenrechtlichen Vorschriften zur Sicherung von Waffen/Munition gegen Abhandenkommen und der Verhinderung unberechtigten Zugriffs Anwendung. | |
| Transport mit LKW:
Bei LKW sind im Bereich von Waffen- und Munitionstransporten drei verschiedene Arten üblich: Container, geschlossener Metallkofferaufbau oder Planenaufbau.
Beim Transport mit dem LKW ist zu beachten, dass die Beförderung von Waffen und Munition überwiegend auf öffentlichen Straßen erfolgt und Transportunterbrechungen üblich sind (Rastzeiten, Tankstopps, u. Ä.). Das Risiko des Abhandenkommens oder des Diebstahls liegt somit höher als bei anderen Transportmitteln, die in der Regel nur über abgesperrte und zum Teil gesicherte Bereiche erreichbar sind (z.B. Güterbahnhof, Hafenflächen).
Die Sicherheitsauflagen sind daher entsprechend höher anzusetzen. Container und geschlossene Kofferaufbauten werden als sicherer eingestuft als Planenaufbauten. Letztere werden an sich für Waffen-/Munitionstransporte als ungeeignet eingestuft. In der Praxis kommen sie jedoch häufiger vor, insbesondere bei Transporten aus Staaten, in denen eine Containerinfrastruktur noch nicht so weit ausgebaut ist. Eine Zulassung solcher Transporte sollte daher nur unter erhöhten Sicherheitsauflagen erfolgen. | |
Die Triebel hat die rechtlichen Grundlagen auch nochmal schön zusammengefasst - für Dich/Euch ist Grün das Relevante:
https://legalwaffenbesitzer.files.wordpress.com/2015/04/transport-aufbewahrung.pdf
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| Zitat von M.A.X.
ihr transportier gemäß ADR nicht nach WaffG, afaik gilt damit nur die Sorgfalt gemäß ADR (gibt ja mehr Sachen die unter 1.4 Fallen und trotzdem nicht unter WaffG nach dem auspacken)
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Das negiert aber nicht die Regelungen des WaffG für Dinge, die eben doch unter das WaffG fallen.
Was durch §12 WaffG wegfällt, ist nur die Notwendigkeit einer waffenrechtlichen Erlaubnis. Leider öffnet das dem Abhandenkommen Tür und Tor, wenn da Olek, Bolek, Vladimir und Bosko mit dem Zeug in der Weltgeschichte umgondeln...
...dann lieber per Spedition.
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| Zitat von da t0bi
Ich hab jetzt angewiesen dass wir die Ware bis zur Auslieferung zumindest mal wegsperren.
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§36 WaffG:
| Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen. | |
Achtung:
| Ist im Einzelfall, insbesondere wegen der Art und Zahl der aufzubewahrenden Waffen oder Munition oder wegen des Ortes der Aufbewahrung, ein höherer Sicherheitsstandard erforderlich, hat die zuständige Behörde die notwendigen Ergänzungen anzuordnen und zu deren Umsetzung eine angemessene Frist zu setzen. | |
https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__36.html
§13 AWaffV:
| (3) Munition, deren Erwerb nicht von der Erlaubnispflicht freigestellt ist, darf nur in einem Stahlblechbehältnis ohne Klassifizierung mit Schwenkriegelschloss oder einer gleichwertigen Verschlussvorrichtung oder in einem gleichwertigen Behältnis aufbewahrt werden. | |
http://www.gesetze-im-internet.de/awaffv/__13.html
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Danke, das hilft auch schon weiter. Wie befürchtet sind wir da alleine mit ADR nicht raus. Grundsätzlich muss sich die verladende Kooperation hier was überlegen, ich kenne keinen Spediteur der wie hier angegeben entsprechende Behältnisse vorhält.
Es hat schon seinen Grund warum von all den Kooperationen bei denen wir Mitglied sind nur eine den Transport von Munition erlaubt und sich alle anderen das nicht antun. Die schließen nämlich ADR Klasse 1 grundsätzlich aus, einzige ist oft Ausnahme Feuerwerk.
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von da t0bi am 16.02.2017 11:41]
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| Zitat von JimRakete
Schon jemand darüber gestolpert? Sind davon schon welche nach DE gelangt? Oder markiert die IWA da den logischen Markteintritt?
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da anrufen, die können dir mit verbindlichen aussagen weiterhelfen:
http://www.helmuthofmann.de
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@da_t0bi ... dem kann ich nichts mehr hinzufügen
Wer kann etwas zu dieser Waffe sagen?
Tikka T3x TAC A1
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Ich schließe mich quasi an:
Jemand Erfahrung mit der T3x CTR? Würde mir gerne eine 308 in links mit verstellbarer Schaftbacke ca. im Mai zulegen.
Kennt jemand zufällig auch noch das Meopta R2 2,5-15x56?
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Tikka scheint hier doch recht beliebt zu sein.
Ich habe auch mal in Richtung T3 recherchiert und viel gutes gelesen/gehört.
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| Zitat von M.A.X.
@da_t0bi ... dem kann ich nichts mehr hinzufügen
Wer kann etwas zu dieser Waffe sagen?
Tikka T3x TAC A1
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Danke, läuft jetzt. Heute war der externe UVV/QMB Mann von der Dekra da und hat sich des Themas nochmal angenommen
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Speziell zu diesem Modell kann ich nicht allzuviel sagen. Mal auf der einen oder anderen Messe in der Hand gehabt, fühlt sich OK an. Geschossen bisher noch nicht.
Grundsätzlich bieten die Tikkas aber verdammt viel Qualität für's Geld und liefern direkt aus der Schachtel wohl auch noch eine verdammt hohe Präzision, ohne dass man daran herumdoktorn muss.
Ich nutze ihn zwar nicht häufig als Referenz, aber Henning H. nutzt z.B. eine Tikka bei seinen 0/500 300m Kursen und ist scheinbar hochzufrieden.
Hätte ich nicht diesen gottverdamten Basteltrieb und würde eher auf Lego-Bausätze stehen, hätte ich mir vermutlich am ehesten eine Tikka T3x CTR geholt.
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Uff, die ist aber nicht billig.
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Die TAC oder die CTR?
Unabhängig davon: Am Ende schon.
In meine 1.100¤ Remington 700 habe ich noch am gleichen Tag weitere 1.500¤ Zeugs versenkt...
Gut, abzüglich Aimpoint noch knapp 1k für Schaft, Magazinsystem, ein Magazin, Abzug und Ladehebelschnubbl plus Montage für die Optik.
Wenn Du eine Tikka kaufst, brauchst Du eigentlich nur noch Montage, die Optik und ggf. ein paar Magazine.
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Was ich am dringensten brauche, ist Dein Einkommen. Oder ich schmeiß meine Familie raus. Nudeln mit Ketchup für alle reicht da nicht.
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Thema: Waffenthread 65 ( Gesehen, gelacht - 308 ) |