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Art. 18, Verwirkung von Grundrechten
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Juristenthread a.F.
Hic norma sunt:
Allgemeine Teilnahmebedingungen
§ 1. Teilnahmebedingungen
(1) Der Juristenthread dient dem Austausch, der gegenseitigen Förderung und der juristischen Diskussion.
Hier kann man die letzte Klausur Revue passieren lassen, ein Problem seiner Hausarbeit mit anderen besprechen (auf eigene Gefahr ), oder das Verständnis einer Vorlesung vertiefen.
(2) Dieser Thread soll nicht dienen: Der Beratung zu speziellen echten Fällen!
Das Rechtsberatungsgesetz verbietet es, hier Rechtsrat zu erteilen, und das nicht ohne Grund.
(3) Abstrakt und anonymisiert kann natürlich diskutiert werden, aber bitte nie vergessen:
1. Bei ernsten Sachen ist es zwingend notwendig, sich von einer zugelassenen Stelle, sprich einem Rechtsanwalt, der Verbraucherberatung, dem Mieterschutzbund, der Gewerkschaft etc. direkt beraten zu lassen.
2. Ein Anwalt ist billiger als kein Anwalt.
§ 2. Informationseinholung durch weiterführende Links
Vorherige Informationseinholung hat zu geschehen durch:
http://bundesrecht.juris.de
www.rechtliches.de
www.dejure.org
www.e-gesetze.de
www.lawww.de
www.lawblog.de
http://www.jurablogs.com/
https://www.rechteasy.at/
§ 3. Informationseinholung durch vorhergehende Threads
(1) Vorherige Informationseinholung hat ferner zu geschehen durch:
AngusG,
WebLoad,
TylerDurdan,
schietegal,
Webload,
schietegal,
Crutschie,
Rantanplan,
webLOAD,
Wulfgar,
webLOAD.
-rantanplan-
SameOld, die Jugend hat keine Ausdauer mehr
(2) Durch Anworten in diesem Thread akzeptieren Sie die Allgemeinen Teilnahmebedingungen.
§ 4. Schlussvorschriften
(1) Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Teilnahmebedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der Bestimmungen im Ganzen und im Übrigen unberührt. An die Stelle der rechtsunwirksamen Bestimmung tritt eine solche rechtswirksame Bestimmung, die dem von den Parteien beabsichtigten Erfolg rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahe kommt.
(2) Schlechte Witze über das beA sind strikt verboten.
(3) Gute Witze über das beA werden mit dem Juristischen Kreuz Erster Klasse mit Eichenlaub und Schwertern belohnt.
(4) Änderungen, Ergänzungen und die Aufhebung dieser Allgemeinen Teilnahmebedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die elektronische Form ist ausgeschlossen. Satz 1 und 2 gelten auch von einer Abrede, vermöge derer das Erfordernis der Schriftform aufgehoben, modifiziert oder umgangen werden soll. Nebenabreden sind nicht getroffen. Jede Partei hat eine Ausfertigung erhalten.
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Passende Lösung für alle Probleme des Jurastudiums:
| Zitat von TylerDurdan
*irres Lachen* | |
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Mal so in die Runde gefragt - würdet ihr, und wenn ja unter welchen Bedingungen, einen richtig üblen Verbrecher verteidigen? Einen Raubmordkinderschänderundurheberrechtsverletzer?
Oder - habt ihr schon? Macht ihr gerade?
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von -rantanplan- am 21.08.2019 18:28]
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Änderungen im Startpost? Ich habe dazu kein Amtsblatt bekommen.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Armag3ddon am 18.06.2018 23:19]
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Zur Frage:
Ab August bin ich bei einem Strafverteidiger im Ref. Der verteidigt alle, außer bei Kindergeschichten. Mal sehen, wie das so wird.
Im späteren Leben würde es mich allerdings freuen, Strafrecht umgehen zu können. Auch wenn ich mit der Verteidigung eher keine Probleme habe. Strafe ist nur nach einem fairen Verfahren auch gerecht und ich finde es okay, dazu den entsprechenden Beitrag zu leisten.
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Ich habe am Do. einen Kennenlernnachmittag bei einer Patentsanwaltskanzlei (ist noch kein Vorstellungsgespräch), was zieht man da am besten an um nicht negativ aufzufallen? Hemd mit Jeans ok? Oder besser Anzughose dazu?
Meine Erfahrung im Umgang mit Anwälten ist gleich null.
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Einen Schwerverbrecher habe ich noch nicht verteidigt - aber ich habe einen stark alkoholgewöhnten Berufskraftfahrer erfolgreich gegen eine angeordnete MPU verteidigt. Zählt das?
Wobei ich bei dem tatsächlich davon ausgehe, dass er es schafft, Konsum und Verkehrsteilnahme voneinander zu trennen.
e. Aktuell wurde ein Ermittlungsverfahren gegen einen meiner Mandanten eingestellt (§ 170 II StPO - yesss), der einem Raser hinterhergefahren ist, den gestellt und (je nach Schilderung mehr oder weniger stark) bedroht und genötigt hat.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Eiskrem-Kaiser am 20.06.2018 16:20]
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Patentanwälte tragen eigentlich immer Anzug. Jedenfalls wenn ich sie sehe...
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Vertrag beim neuen Arbeitgeber unterschrieben. Jetzt muss ich nur noch kündigen
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Wo gehst du nochmal hin und wo kommst du her (also nicht als Name, sondern strukturell)? Magic Circle wirds jetzt, wa?
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Ja. Englische Kanzlei (Juve Band 2 in meinem Bereich) nach Magic Circle (unranked)
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Cool. Klingt nach Aufbau / Erweiterung einer neuen/jungen Abteilung.
Musste gerade mal gucken, in welchem Band unsere Kanzlei in meinem Gebiet ist. Auch Band 2. Wobei ich bei vielen in Band 1 nicht so richtig verstehe, wieso die da sind.
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Mir reichte es nach viereinhalb Jahren beim aktuellen Laden einfach - die Abteilung ist in der Tat im (Wieder-)Aufbau. Von daher verspricht das einige Spannung. Plus, mein (neuer) Chef ist eine der Lichtgestalten in unserem Metier.
Verzichte dafür bei der aktuellen Bude auf den Counsel-Titel. Gibt trotzdem mehr Kohle.
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Interessant. Ich bin jetzt im Oktober 5 Jahre dabei und würde in keine andere Kanzlei wechseln.
Counsel ja/nein ist ja egal. Geld ist mir auch "relativ" egal. Solange die Arbeit Spaß macht und die Kollegen cool sind, ist ja alles paletti.
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Lass mich ausholen: Ich wechsel nicht des Geldes wegen. Auch wenn das anders klang - es ist nur gern genommener Bonus.
Von den coolen Kollegen mit denen ich angefangen habe und seit der Wahlstation kannte, ist keiner mehr da. Die Partner sind zwar alle sehr nett und glauben, ich kann auf Wasser laufen - das hilft mir aber auch nicht. Im Gegenteil - mir fehlt einfach die Herausforderung und die Perspektive aktuell. Natürlich ist der Counsel egal - aber mitgenommen hätte ich ihn dann eigentlich schon. Aber wenn es dann im "Appraisal" hinsichtlich möglicher Entwicklung eines Business Cases heißt, dass das alles sehr aufwändig sei und erst noch durch die ganzen Gremien müsse und dort wohl kaum von Erfolg gekrönt sein kann, dann frag ich mich halt schon - wofür eigentlich?
Zum Geld: Es ist alles jammern auf hohem Niveau. Aber es gibt aber halt durch den Wechsel auch mal eben 20-25% mehr. Auch fand ich, dass der Bonus die Mehrleistung im letzten GJ nicht angemessen honorierte. Das wäre aber alles egal gewesen, wenn der Rest noch stimmen würde. Tut er aber eben leider nicht mehr.
Ich ärger mich seit geraumer Zeit über lauter Kleinscheiss und habe ein wenig den Spaß verloren - während ich bei den Gesprächen mit der anderen Kanzlei jedesmal geflashed wiederkam - natürlich ist mir schon klar, dass das ein unfairer Vergleich ist. Aber ich war mal "company man" durch und durch - jetzt bin ich ein wenig unzufrieden und enttäuscht.
Krasser Fall von Wanderlust gerade. Trotzdem wird mir der Laden (und die Köpfe) fehlen.
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Bei uns wurde vor einiger Zeit eine Legionellenprüfung durchgeführt. Unsere Vermieter rufen uns da immer ein paar Wochen vorher an und hätten gerne, dass wir ein paar Tage vorher dann immer mal für ein paar Minuten das Heißwasser laufen lassen. Mehrparteienhaus, wir sind mit 2 weiteren Parteien im oberen Stock. Soweit so gut.
Die Prüfung hat wohl erhöhte Vorkommen aufgezeigt wodurch irgend etwas am Boiler gemacht wurde und eine erneute Prüfung wieder in einigen Wochen stattfindet. Jetzt hing bei uns ein Zettel mit folgender Aufforderung:
der Hauseigentümer bittet alle Mieter in den nächsten Tagen immer mal wieder an allen Zapfstellen in der Wohnung nur das Warmwasser für ca. 3 bis 4 Minuten laufen zu lassen.
Wenn die Maßnahmen durchgeführt wurden, dieses Schreiben bitte unterschrieben an den Eigentümer zurück senden.
Gehe ich Recht der Annahme, dass der Vermieter mich mal kann was das angeht und ich den Zettel mal aufbewahren werde falls der mir irgendwann mal an den Karren fahren will? Ich habe ja keinen Stress damit das zu machen aber diese Aufforderung finde ich total bescheuert. Ansonsten ist das Verhältnis mit dem Hauseigentümer ganz normal: Miete wird pünktlich bezahlt, wenn etwas kaputt ist wird es schnell repariert, ansonsten hat man nichts miteinander zu tun.
Ich will da nichts eskalieren aber diese Scheißaufforderung geht mir aus Prinzip schon auf den Sack
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Was ist denn das "jüngste Alter" mit dem man schon Richter sein kann?
Im p0t News Thread wurde auf einen Artikel verwiesen, bei dem Richter Philip Socher (26) im Text genannt wurde.
Gibts sowas wirklich oder ist das ein Fehler?
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| Zitat von Icefeldt
Was ist denn das "jüngste Alter" mit dem man schon Richter sein kann?
Im p0t News Thread wurde auf einen Artikel verwiesen, bei dem Richter Philip Socher (26) im Text genannt wurde.
Gibts sowas wirklich oder ist das ein Fehler?
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Abi mit 18, 1. Staatsexamen nach 8 Semestern -> 22, dann 2 Jahre Referendariat, selbst mit ein bisschen Marge zwischen Abi und Studienbeginn und direkt einer Ref.-Stelle geht das schon. An sich muss man aber erst min. 2 Jahre bei der StA sein bevor man Richter wird, deshalb ist das ziemlich knapp, würde aber sagen möglich.
Vielleicht war der Junge auch so richtig auf der Überholspur, man KANN theoretisch schon nach 6 Semestern das Erste schreiben... und man kann auch schon mit 17 Abi machen...
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| Zitat von -rantanplan-
An sich muss man aber erst min. 2 Jahre bei der StA sein bevor man Richter wird, deshalb ist das ziemlich knapp, würde aber sagen möglich.
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In welchem Bundesland soll das so sein?
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| Zitat von Armag3ddon
| Zitat von -rantanplan-
An sich muss man aber erst min. 2 Jahre bei der StA sein bevor man Richter wird, deshalb ist das ziemlich knapp, würde aber sagen möglich.
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In welchem Bundesland soll das so sein?
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In Ba-Wü, mir wird berichtet, das sei so üblich. Bin davon ausgegangen, dass das anderswo ähnlich sein wird. Vorgeschrieben in der Laufbahn ist es allerdings nicht.
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| Zitat von -rantanplan-
| Zitat von Armag3ddon
| Zitat von -rantanplan-
An sich muss man aber erst min. 2 Jahre bei der StA sein bevor man Richter wird, deshalb ist das ziemlich knapp, würde aber sagen möglich.
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In welchem Bundesland soll das so sein?
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In Ba-Wü, mir wird berichtet, das sei so üblich. Bin davon ausgegangen, dass das anderswo ähnlich sein wird. Vorgeschrieben in der Laufbahn ist es allerdings nicht.
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Ich kann auch nicht für alle sprechen, aber in Hamburg, Niedersachsen, Bremen und S-H hätte ich davon noch nicht gehört. Bin mir unsicher, was Berlin angeht (auch wenn ich noch nicht positiv dazu etwas gehört hätte).
Süddeutsches Phänomen?
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Nein, ist in BaWü auch nicht so.
E-Street... No retreat, no surrender
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Okay, ich hab schon lange mit keinem mehr darüber geredet, aber zu meiner Zeit™ war das definitiv so.
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Heute sicher nicht mehr. Ne Freundin von mir hat auch direkt beim LG angefangen. In BaWü machst du in der Regel zwei Jahre das eine, dann zwei Jahre das andere. Reihenfolge egal. Dann entscheidest du dich (auch nicht zwingend für immer).
In RLP ist der Wechsel in der Regel so gar nicht vorgesehen. Ne Freundin hat da bei der StA angefangen und wenn die sich nicht richtig aktiv um nen Wechsel bemüht, bleibt sie bei der StA.
¤ Ich finde das mit der Durchlässigkeit in BaWü eigentlich ganz geil. Hab mal einen getroffen, der meinte, er hätte in 12 Jahren knapp 10 verschiedene Stellen gehabt. Inklusive verschiedener Abordnungen und Sonderverwendungen. Und das aus der Sicherheit der Verbeamtung raus.
E-Street... No retreat, no surrender
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von E-Street am 21.06.2018 19:46]
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Hey Leute,
ich hoffe ihr könnt mir ein wenig Input geben, wonach ich suchen muss:
Auf der Arbeit arbeite ich mich in ein neues Thema ein und halte meine Erkenntnisse für zwar absolut nichtssagend, kann mir aber gut vorstellen, dass einiges davon sich trotzdem in nem Buch gut machen würde (geht um so (Arbeits-)Prozessdeutungen und Co). Wie ist das: Wenn ich Teile davon hier auf Arbeit als Whitepaper intern verteil, verliere ich dann das Recht, diese später in einem eventuellen Buch zu verwenden? Bzw. anders herum, wenn ich irgendwann (tm) meine gesammelten Ergebnisse in nem Buch bündeln will, gibt das Ärger mit meiner Company?
Würde mich über ne Einschätzung oder nen Hinweis auf die entsprechenden Gesetze freuen
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| Zitat von Rincewind
| Zitat von Armag3ddon
| Zitat von -rantanplan-
An sich muss man aber erst min. 2 Jahre bei der StA sein bevor man Richter wird, deshalb ist das ziemlich knapp, würde aber sagen möglich.
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In welchem Bundesland soll das so sein?
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In Bayern ist der Wechsel „die Regel“. https://www.justiz.bayern.de/berufe-und-stellen/richter-und-staatsanwaelte/ Siehe unter „Werdegang“
Und noch schlimmer: um dauerhaft RiVG zu werden, muss man früher oder später auf die Ochsentour durch die Verwaltung. Deshalb mach ich jetzt Privatwirtschaft
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Freu dich doch. Keine Sorge, du kannst trotzdem noch 25 Jahre lang den selben langweiligen Job machen.
E-Street... No retreat, no surrender
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Ey, öffentliches Recht hat mir Spaß gemacht in Bayern!
Aber bis zu acht Jahre ans LRA? So viel Spaß dann auch nicht. Aber die Zeit am VG Regensburg war schon sehr nett
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| Zitat von Rincewind
Aber bis zu acht Jahre ans LRA?
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Wat. Bayern will keine VG-Richter haben?
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Wo habt ihr eigentlich eure Anwaltsstation gemacht? Große Bude oder eher in einer kleineren, dafür jedoch mit der Option zum Tauchen? Höre von Freunden jetzt verschiedenes. Die eine geht zu Noerr, macht gutes Geld, muss aber durcharbeiten. Darauf hätte ich eigentlich keine Lust. Eine Andere geht in eine mittelgroße, kriegt 500¤, kann aber ab dem 6. Monat tauchen und bekommt weiterhin Gehalt. Halte ich eigentlich für das sinnvollste, da eine schlechtere Note wohl für das spätere Gehalt wesentlich dümmer ist.
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wat? man kann eigentlich bei jeder GK ab dem 4. oder 5. monat tauchen, absoluter standard
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Thema: Juristenthread ( Art. 18, Verwirkung von Grundrechten ) |