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Ok
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Gelernt habe ich, dass die Fahrerei einfach 80% meiner großen Rückzahlungen ausmachen und ich heiraten sollte
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Kam der Tipp mit dem Heiraten auch von deiner Freundin?
80% der Rückzahlung kann anhand der geposteten Zusammensetzung der Werbungskosten aber irgendwie nicht sein.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Mastersea am 05.05.2021 6:55]
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Eine kleine Frage zu Reisekosten:
Für die Erstattung von Reisekosten verlangt meine Firma die Original Rechnung, ein Scan der Rechnung ist nicht ausreichend.
Angeblich ist das so wegen den Finanzbehörden.
Es wird also erst erstattet wenn die original Rechnung bei der Firma abgegeben wird.
Ist das wirklich so ein notwendiger Hickhack?
in meinem Fall geht es um einen PCR Test, den ich vor Abflug in Deutschland machen musste, die Rechnung kam an meine Post Adresse, nachdem ich schon ausgereist war.
Ich bin erst wieder in 10 Monaten in Deutschland, kann die Rechnung also nicht abgeben.
Natürlich könnte ich jetzt jemand bitten zur Wohnung zu fahren und die Rechnung zur Firma zu schicken, aber eigentlich hab ich da keinen Bock drauf, weil der ganze Prozess einfach nur beschissen
ist.
Also bevor ich da ein Fass aufmache, weiss jemand ob das wirklich notwendig ist?
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Gibt's einen Prozess, wenn du die Rechnung verloren hast o.ä.?
Ich muss in diesem Fall ein Formular ausfüllen und bestätigen, dass ich die Ausgabe wirklich hatte.
Würde ich in diesem Fall wohl so machen.
Abrechnung nur gegen Originalbeleg galt bei uns bis vor kurzem auch noch.
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Bei Eigenbeleg gibt es aber keine Vorsteuer...
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Das ist ja nicht mein Problem.
Ich weiß auch gar nicht, welche Wertgrenze wir im Unternehmen für Eigenbeleg haben.
edit: Sind Coronatests nicht Umsatzsteuerfrei?
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Aspe am 05.05.2021 23:22]
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Nope, Umsatzsteuer steht drauf.
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| Zitat von Mastersea
Kam der Tipp mit dem Heiraten auch von deiner Freundin?
80% der Rückzahlung kann anhand der geposteten Zusammensetzung der Werbungskosten aber irgendwie nicht sein.
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Normalerweise sind meine Rückzahlungen zwischen 800-900¤.
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| Zitat von leslie
| Zitat von Mastersea
Kam der Tipp mit dem Heiraten auch von deiner Freundin?
80% der Rückzahlung kann anhand der geposteten Zusammensetzung der Werbungskosten aber irgendwie nicht sein.
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Normalerweise sind meine Rückzahlungen zwischen 800-900¤.
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Das klingt so, als wenn du davon ausgehst, dass Werbungskosten wie z.B. die errechnete Fahrtkostenkostenpauschale 1zu1 wiederbekommen würdest?
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| Zitat von Aspe
| Zitat von leslie
| Zitat von Mastersea
Kam der Tipp mit dem Heiraten auch von deiner Freundin?
80% der Rückzahlung kann anhand der geposteten Zusammensetzung der Werbungskosten aber irgendwie nicht sein.
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Normalerweise sind meine Rückzahlungen zwischen 800-900¤.
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Das klingt so, als wenn du davon ausgehst, dass Werbungskosten wie z.B. die errechnete Fahrtkostenkostenpauschale 1zu1 wiederbekommen würdest?
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Hab ich doch geschrieben oben. Ich dachte ich bekäme die 600¤ 1:1 zurück, ja. War dumm.
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Aber wenn deine Werbungskosten für Fahrten nur 20% deiner Werbungskosten ausmachen, kann die Erstattung nicht zu 80% auf die Fahrtkosten zurückzuführen sein. Das wollte ich nur sagen.
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| Zitat von Mastersea
Aber wenn deine Werbungskosten für Fahrten nur 20% deiner Werbungskosten ausmachen, kann die Erstattung nicht zu 80% auf die Fahrtkosten zurückzuführen sein. Das wollte ich nur sagen.
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Woher kamen dann die restlichen Euronen? Habe nichts geändert, außer die Fahrtkosten.
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In den Jahren unterjährig Mal eine Gehaltserhöhung oder Bonuszahlung bekommen?
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Ist natürlich von außen schwer zu sagen. Die Erstattung resultiert ja grob gesagt aus den Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen, die das zu versteuernde Einkommen gemindert haben. Da sollte es im Vergleich zum Vorjahr Änderungen gegeben haben.
Du kannst ja mal dein zvE mit dem der Vorjahre abgleichen.
Vielleicht liegt es bspw. an der Homeoffice-Pauschale oder Änderungen am Gehalt im Vergleich zum Vorjahr mit Auswirkung auf die einbehaltene Lohnsteuer etc.
Oder haushaltsnahe Dienstleistungen oder oder oder
Allein an den Fahrtkosten kann es aber nicht liegen, da diese wie gesagt rechnerisch nur einen sehr geringen Teil der Werbungskosten ausmachen.
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| Zitat von Mastersea
Ist natürlich von außen schwer zu sagen. Die Erstattung resultiert ja grob gesagt aus den Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen, die das zu versteuernde Einkommen gemindert haben. Da sollte es im Vergleich zum Vorjahr Änderungen gegeben haben.
Du kannst ja mal dein zvE mit dem der Vorjahre abgleichen.
Vielleicht liegt es bspw. an der Homeoffice-Pauschale oder Änderungen am Gehalt im Vergleich zum Vorjahr mit Auswirkung auf die einbehaltene Lohnsteuer etc.
Oder haushaltsnahe Dienstleistungen oder oder oder
Allein an den Fahrtkosten kann es aber nicht liegen, da diese wie gesagt rechnerisch nur einen sehr geringen Teil der Werbungskosten ausmachen.
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Also Gehalt hat sich in 3 Jahren nicht verändert. Auszahlungen waren 2x je 800-900¤
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Ich glaube ich verstehe es nicht.
Ich dachte du hättest dieses Jahr deutlich höhere Erstattungen bekommen und führtest diese auf die Fahrtkosten zurück.
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| Zitat von Mastersea
Ich glaube ich verstehe es nicht.
Ich dachte du hättest dieses Jahr deutlich höhere Erstattungen bekommen und führtest diese auf die Fahrtkosten zurück.
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Nene, ich habe dieses Jahr eine deutlich niedrigere Rückzahlung erhalten: 240¤ vs. 800¤ sonst.
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Alter.
Ja dann macht das natürlich Sinn.
Weil durch Homeoffice die Fahrtkosten niedriger sind und die Homeofficepauschale das nicht auffängt.
Ich dachte die ganze Zeit du hättest dieses Jahr mehr zurück bekommen
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Frage war bestimmt schon drölfzig Mal: Arbeite 4 Monate in einer anderen Stadt und wohne bei meinen Eltern in der Zeit. Muss ich den Wohnsitz anmelden für doppelte Haushaltsführung oder geht das auch so durch beim FA?
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| Zitat von Aspe
| Zitat von Switchie
Hinzu kommt, dass in manchen Bundesländern nicht das Finanzamt sondern das Kirchensteueramt dafür zuständig ist das ist der helle Wahnsinn
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Jap.
Ich zitiere aus dem Bescheid des Finanzamtes: "Die Kirchensteuer wird vom zukünftigen Kirchensteueramt gesondert festgesetzt und abgerechnet."
Da kommt halt in 2-3 Wochen genau die Rechnung die ich meine.
Für 2019, als mein Gehalt noch geringer war, durften wir schon ein paar Hundert EUR nachzahlen.
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Rechnung kam die Woche.
Es waren übrigens nur 270¤, was mich überrascht hat.
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Doofe Frage: ich habe 2020 meine Haftpflichtversicherung gewechselt, vorher monatlich gezahlt, ab Oktober dann die neue Versicherung mit einem jährlichen Betrag. Wie trage ich das ein? Den jährlichen Betrag durch vier teilen (drei von zwölf Monaten) und mit den monatlichen Beträgen der alten Versicherung aufaddieren?
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Du trägst die Zahlungen ein, die in 2020 tatsächlich geleistet wurden. Wenn du aber das Jahr brav durchgehend in die gesetzliche Kranken- u. Pflegeversicherung eingezahlt hast, wird sich die Haftplicht eh nicht bemerkbar machen (außer es ist eine Berufshaftpflicht).
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| Zitat von DJDeath
Du trägst die Zahlungen ein, die in 2020 tatsächlich geleistet wurden. Wenn du aber das Jahr brav durchgehend in die gesetzliche Kranken- u. Pflegeversicherung eingezahlt hast, wird sich die Haftplicht eh nicht bemerkbar machen (außer es ist eine Berufshaftpflicht).
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Stimmt, macht nicht mal einen Unterschied. Danke!
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Kapitalertragssteuer ohne festen Wohnsitz
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Crosspost aus dem Aktienthread: https://forum.mods.de/bb/thread.php?TID=218737&temp=1621922873&PID=1249208515#reply_1249208515
| Mal angenommen ich wäre nicht mehr in Deutschland gemeldet und hätte auch keinen Wohnsitz gemeldet. Darüber hinaus angemommen, ich wäre nirgends gemeldet und hätte auch nirgends einen festen Wohnsitz (z.B. weil ich mit dem Fahrrad eine Weltreise machen möchte und tatsächlich keinen festen Wohnsitz habe). Weiter angenommen ich habe einen Broker der nicht automatisch die Steuer abführt: wie würde das laufen? Von dem Gedanken, dass ich nicht mehr steuerpflichtig wäre, kann ich mich wohl verabschieden, oder? Aber wo müsste ich z.B. Dividenden/Aktiengewinne/etc. versteuern? Und in welcher Höhe? | |
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Da müsste man einen Blick ins Außensteuergesetz §2 AStG werfen, es ist Deutschland hier und natürlich gibt es auch für solche Fälle ein Gesetz. Allerdings ohne Gewähr, denn außer in der Vorbereitung und im Steuerberaterexamen selbst habe ich es noch nie in der Praxis anwenden müssen.
| 1) Eine natürliche Person, die in den letzten zehn Jahren vor dem Ende ihrer unbeschränkten Steuerpflicht nach § 1 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes als Deutscher insgesamt mindestens fünf Jahre unbeschränkt einkommensteuerpflichtig war und
1.
in einem ausländischen Gebiet ansässig ist, in dem sie mit ihrem Einkommen nur einer niedrigen Besteuerung unterliegt, oder in keinem ausländischen Gebiet ansässig ist und
2.
wesentliche wirtschaftliche Interessen im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat,
ist bis zum Ablauf von zehn Jahren nach Ende des Jahres, in dem ihre unbeschränkte Steuerpflicht geendet hat, über die beschränkte Steuerpflicht im Sinne des Einkommensteuergesetzes hinaus beschränkt einkommensteuerpflichtig mit allen Einkünften im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 erster Halbsatz des Einkommensteuergesetzes, die bei unbeschränkter Einkommensteuerpflicht nicht ausländische Einkünfte im Sinne des § 34d des Einkommensteuergesetzes sind. | |
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Schonmal danke für die Richtung. Ist jetzt nicht so, dass ich das aktuell konkret plane aber kam mir in den Sinn und ist schon einmal ganz interessant da bescheid zu wissen in welche Richtung es geht. Merci!
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Hallo,
heute hab ich mal eine Frage:
Getrennte Veranlagung, Kinderfreibetrag hälftig aufgeteilt, Kinderbetreuungskosten ebenfalls hälftig aufgeteilt. Es handelt sich definitiv um Kinderbetreuungskosten.
Im Rahmen der Steuererklärung wurden diese zu 2/3 (unter 2.000 EUR) als Sonderausgaben angesetzt. Das Finanzamt erkennt diese nicht an, da diese bereits im Rahmen der Berechnung des Kinderfreibetrags berücksichtigt worden sind, also den Kinderfreibetrag nicht übersteigen würden.
Ich bin in diesem Feld kein Experte, aber das eine hat mit dem anderen doch nichts zu tun, oder? Jeweils lese ich zumindest gesetzlich und bei den ersten zwei Seiten Google nichts anderes...
Vielen Dank!
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Ne, das hat überhaupt nichts miteinander zu tun. Da Wäre ich ja fast geneigt anzurufen und zu fragen welcher Anwärter das verbockt hat.
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Kollege von mir hat da schon angerufen und hat diese Auskunft telefonisch erhalten. Und bevor ich mich da aufspiele, wollte ich erstmal checken, ob ich nicht irgendwas übersehe...
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Thema: Steuererklärungen, § 3 ( Die nehmende Hand ) |