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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Juristenthread, § 19 ( Mitwirkung des ehrenamtlichen Richters )
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
Kann eine lebende natürlichen Person A einer anderen Person eine Vollmacht geben, im Fall des Todes von A Rechtsgeschäfte im Namen des A durchzuführen, ohne dass man sich mit den Erben o.ä. auseinander setzen muss?

Es geht darum, dass die Person A regelmäßig Rechtsgeschäfte für Dritte ausführt, aber für den Todesfall vorsorgen will, damit die Kunden dann nicht von den Erben von A abhängig sind.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von smoo am 25.03.2020 13:12]
25.03.2020 13:12:06  Zum letzten Beitrag
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Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
https://www.iww.de/erbbstg/archiv/vollmacht-tod-des-vollmachtgebers-f26131

Das?

Aber die Erben könnten dann natürlich an der Vollmacht rumbasteln, widerrufen und so. Eine unwiderrufliche Vollmacht wird da wohl schwer zu schneidern sein, immerhin werden jetzt plötzlich munter die Erben verpflichtet
25.03.2020 13:18:46  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
Danke Dir. Habe gerade mal im MüKo zu § 1922 geguckt und der Widerruf kann wohl (bis auf wichtigen Grund) auch in diesem Fall ausgeschlossen werden.
25.03.2020 13:33:25  Zum letzten Beitrag
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Flashhead

AUP Flashhead 23.11.2020
Ich hole meine Frage aus dem Eltern-Thread mal rüber:

 
Zitat von Flashhead

Hat irgendjemand schon den konkreten Gesetzestext zur Erstattung von Verdienstausfällen durch Kinderbetreuung infolge von Kita-Schließungen gesehen? Das Modell ist ja grob an das Kurzarbeitergeld angelehnt, aber ich lese nirgendwo, ob das eine "ganz oder gar nicht"-Regelung ist oder ob man das abstufen kann, wenn man z.B. nur noch 50% arbeiten kann.



Es geht hier um eine Erweiterung des §56 des Infektionsschutzgesetz um einen Absatz 1a. Ich finde leider den Text hierzu nicht. Vielleicht kann mich jemand in die richtige Richtung lenken oder es direkt beantworten.
26.03.2020 7:17:36  Zum letzten Beitrag
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Gottes_Sohn666

Marine NaSe
Hier einmal der Gesetzesentwurf:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/S/Entwurf_Gesetz_zum_Schutz_der_Bevoelkerung_bei_einer_epidemischen_Lage_von_nationaler_Tragweite.pdf

Und der für dich relevante Text:

 
Nach Absatz 1 wird folgender Absatz 1a eingefügt:
„(1a) Werden Einrichtungen zur Betreuung von Kindern oder Schulen von der
zuständigen Behörde zur Verhinderung der Verbreitung von Infektionen oder übertragbaren
Krankheiten auf Grund dieses Gesetzes vorübergehend geschlossen oder
deren Betreten untersagt und müssen erwerbstätige Sorgeberechtigte von Kindern,
die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder behindert und
auf Hilfe angewiesen sind, in diesem Zeitraum die Kinder selbst betreuen, weil sie
keine anderweitige zumutbare Betreuungsmöglichkeit sicherstellen können, und
erleiden sie dadurch einen Verdienstausfall, erhalten sie eine Entschädigung in
Geld. Anspruchsberechtigte haben gegenüber der zuständigen Behörde, auf Verlangen
des Arbeitgebers auch diesem gegenüber, darzulegen, dass sie in diesem
Zeitraum keine zumutbare Betreuungsmöglichkeit für das Kind sicherstellen können.
Ein Anspruch besteht nicht, soweit eine Schließung ohnehin wegen der
Schulferien erfolgen würde. Im Fall, dass das Kind in Vollzeitpflege nach § 33 des
Achten Buches Sozialgesetzbuch in den Haushalt aufgenommen wurde, steht der
Anspruch auf Entschädigung anstelle der Sorgeberechtigten den Pflegeeltern zu.“
b) Dem Absatz 2 wird folgender Satz angefügt:
„Im Fall des Absatzes 1a wird die Entschädigung abweichend von den Sätzen 2
und 3 in Höhe von 67 Prozent des dem erwerbstätigen Sorgeberechtigen entstandenen
Verdienstausfalls für längstens sechs Wochen gewährt;



In der Begründung wird noch deutlich mehr stehen, da bin ich selbst auch noch nicht durch. Allerdings ist es derzeit ja noch die Entwurfsfassung. Insofern kann sich da noch etwas ändern, erst dann kann man fundiert sagen, ob und in welcher Form eine Abstufung tatsächlich erfolgen kann.
26.03.2020 8:03:46  Zum letzten Beitrag
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XX5.acsp|QuiN

AUP XX5.acsp|QuiN 08.04.2010
...
Danke übrigens nochmal für den Hinweis bzgl. Robenkauf.

Hier wurden ja Natterer und JVA Celle empfohlen.

Es ist Natterer für die Anwaltsrobe ELITE geworden. Top Service und sehr freundlich. Rückruf kam drei(!) Minuten nach Bestellung wegen einer Größenfrage! Georderte Robe war dann doch zu groß, aber eine neue hatte ich binnen zwei Tagen. Mein Namensetikett fehlt noch, aber bin sehr zufrieden.

JVA Celle fand ich auch interessant, aber die Lieferzeiten waren mir zu lang. Vielleicht dann die nächste nach Maß...
27.03.2020 16:34:37  Zum letzten Beitrag
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JochenPeter

Russe BF
Heute auf Zeit gelesen, dass ein Bonner Gericht zwei am Cum Ex beteiligte Personen schuldig gesprochen hat. Wie ist denn hier die Einschätzung, ob die höheren Instanzen das Urteil kippen werden? Ich dachte das wäre wegen der Gesetzeslücke eine Art "Grauzone" gewesen?
/E https://www.zeit.de/2020/14/cum-ex-urteil-bewaehrungsstrafe-justiz/komplettansicht
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von JochenPeter am 28.03.2020 11:22]
28.03.2020 11:21:36  Zum letzten Beitrag
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Mad_Melone

AUP Mad_Melone 22.06.2009
Wo soll da eine Grauzone gewesen sein?

Man hat sich unterschiedliche Arten der Zurechnung des wirtschaftlichen Eigentums im Rahmen des Steuerabzugs zu eigen gemacht, hätte die Erträge später aber im Rahmen der Veranlagung angeben müssen. Hat man nicht gemacht, ist Steuerhinterziehung.
28.03.2020 12:21:22  Zum letzten Beitrag
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Abso

AUP Absonoob 20.11.2013
Korrigiert mich, wenn ich mich irre: Cum/Ex klar illegal, Cum/Cum umstritten?
28.03.2020 12:26:52  Zum letzten Beitrag
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Mad_Melone

AUP Mad_Melone 22.06.2009
Ja - das BMF hat ein Schreiben erlassen, dass cum/cum unter § 42 AO fallen soll. Halte ich einerseits inhaltlich für bedenklich und andererseits sollten das Gerichte entscheiden
28.03.2020 12:57:03  Zum letzten Beitrag
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Hikkomi-Gaeshi

Hikkomi Gaeshi
Ich hatte ja schonmal bezüglich Testament gefragt, aber keine Antwort bekommen, da meine Frage ggf. zu ungenau gestellt war.

Hab etwas mehr dran gearbeitet und stand jetzt ist:

- ich weiss, dass es ohne Notar handschriftlich verfasst werden muss
- Geht das überhaupt so in der Art?
- zu #1 Ist ggf. überflüssig, da Ehefrau ja gesetzlich dann glaub eh erben würde?
- zu #2 Wie könnte eine Lebensgefährtin beweisen, dass sie auch wirklich Lebensgefährtin war und nicht nur eine Bekannte?
- zu #4 ich gönne der Person unter #5 mehr mein Erbe als meiner Schwester. Für den Fall, dass meine Mutter noch (kurz) am Leben wäre, würde meine Schwester ja dann über Umwege doch an mein Erbe kommen. Darum würde ich eigentlich lieber direkt an #5 geben, aber man weis ja nie im Vorraus wie es der Mutter im Alter geht und das Geld dann vielleicht dringend nötig hätte. Wie könnte man das geschickter formulieren?


 

Mein Testament

Ich, Vorname Nachname, geboren am TT.MM.JJJJ in Stadt, wohnhaft in der Straße Hausnummer in Postleitzahl Stadt setze folgende Erbfolge fest:

1. Sollte zu meinem Tode eine Ehefrau existieren, dann ist diese meine Alleinerbin.
2. Sollte keine Ehefrau existieren, aber eine Lebenspartnerin im gleichen Haushalt, dann ist diese meine Alleinerbin.
3. Sollte unter den Punkten 1 und 2 keine Erbin existieren, dann erben alle meine biologischen und adoptierten Kinder zu gleichen Teilen.
4. Für den Fall, dass unter den Punkten 1, 2 und 3 keine Erben existieren und meine Mutter, Vorname Nachname noch am Leben sein, dann kann Sie wählen ob Sie erben möchte oder das Erbe an die nächste Person in der Erbfolge abtreten möchte.
5. Sollten unter den Punkten 1,2,3 und 4 keine Erben existieren, dann setze ich Vorname Nachname, geboren am TT.MM.JJJJ in Stadt, wohnhaft in der Straße Hausnummer in Postleitzahl Stadt als Alleinerbin ein.

Stadt, Datum

Unterschrift voll Ausgeschrieben




Danke schonmal für die Hilfe
28.03.2020 21:14:55  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
Das... fordert Streitigkeiten heraus, wenn es Substanz in der Erbmasse gibt.
29.03.2020 0:03:19  Zum letzten Beitrag
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Pago

tf2_spy.png
Kann mich wer in die richtige Richtung stupsen zum einlesen bezüglich:
Österreich
Genossenschaftswohnung
Erwerb der Wohnung

Grund:
Bei uns sind die 10 Jahre jetzt um, wir können die Wohnung jetzt kaufen.
Ein Angebot von der Verwaltung ist bereits gekommen, gültig bis 30.06.20.
jedoch fehlen noch Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag.

Nun ist gestern ein Brief von der Verwaltung gekommen, dass aufgrund der aktuellen Situation das erstellen der Verträge länger dauert, aber die Frist 30.06 unverändert bleibt.

Nun ist für mich die Frage, ob:
- ich hier rechtliche Maßnahmen habe, die Frist zu verlängern (Bedenkzeit)
- ob ich das überhaupt soll, wegen möglichen fallenden Preisen

Gibts da was zum einlesen?
Oder am besten gleich zum Rechtsanwalt?

Ich hatte leider noch nicht die Möglichkeit, von einem unabhängigen Sachverständigen die Wohnung beurteilen zu lassen. Vermutlich wird das aktuell auch schwer möglich sein.
29.03.2020 9:44:47  Zum letzten Beitrag
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Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
 
Zitat von Hikkomi-Gaeshi

Ich hatte ja schonmal bezüglich Testament gefragt, aber keine Antwort bekommen, da meine Frage ggf. zu ungenau gestellt war.

Hab etwas mehr dran gearbeitet und stand jetzt ist:

- ich weiss, dass es ohne Notar handschriftlich verfasst werden muss
- Geht das überhaupt so in der Art?
- zu #1 Ist ggf. überflüssig, da Ehefrau ja gesetzlich dann glaub eh erben würde?
- zu #2 Wie könnte eine Lebensgefährtin beweisen, dass sie auch wirklich Lebensgefährtin war und nicht nur eine Bekannte?
- zu #4 ich gönne der Person unter #5 mehr mein Erbe als meiner Schwester. Für den Fall, dass meine Mutter noch (kurz) am Leben wäre, würde meine Schwester ja dann über Umwege doch an mein Erbe kommen. Darum würde ich eigentlich lieber direkt an #5 geben, aber man weis ja nie im Vorraus wie es der Mutter im Alter geht und das Geld dann vielleicht dringend nötig hätte. Wie könnte man das geschickter formulieren?


 

[...]




Danke schonmal für die Hilfe


Es stellt sich die Frage, ob das wirklich Regelungen sind, die du so treffen willst.

Mit Nr. 1 & 2 enterbst du effektiv eventuell vorhandene Kinder, d.h. diese werden auf den Pflichtteil beschränkt (was du nicht verhindern kannst, aber vielleicht wird das Gesetz bis dahin ja geändert). Bei der erbenden Person (Frau, Partnerin) ist überhaupt nicht gesagt, dass danach deine Kinder erben. Eine Partnerin kann dann ganz frei über das Vermögen verfügen und deine Kinder sehen nichts mehr. Stirbt sie ohne Testament, würden auch nur ihre Kinder und nicht deine erben.
Das stelle ich mal heraus, weil es sehr unüblich ist, dass man pauschal seine Kinder enterbt. Eheleute regeln das häufiger detailreicher, bspw. mit einem Berliner Testament, in dem dann Vor- und Nacherbenschaft geregelt ist.

Es stellt sich die Frage, warum dir die gesetzliche Erbfolge im Heiratsfall (Frau 1/2, Kinder das andere 1/2) da erst mal nicht zusagt. Und ob in dem Fall nicht sowieso ein gemeinsames Testament angezeigt wäre.

Nr. 2 ist in der Tat viel zu schwammig, da der Begriff Lebenspartnerin ungenau ist. Es ist vollkommen streitbar, wann eine Person darunterfallen würde und bietet Einfallstore für Betrug. Beispiele: eine WG-Mitbewohnerin behauptet nach deinem Tod, dass ihr eine Beziehung hattet. Deine Kinder bezahlen eine Altenpflegekraft, die bei dir einzieht. Nach deinem Tod behauptet diese, ihr hättet etwas romantisches gehabt. Du stirbst im Altenheim und hattest dort eine Freundin im Nachbarzimmer (gar nicht unüblich im Heim). Ist das ein Haushalt und war das eine Partnerin?
Und auch hier stellt sich die Frage, warum du deine Kinder zugunsten irgendeiner Person enterbst, die das Vermögen völlig frei verschleudern kann und deinen Kindern gegenüber keinerlei Verpflichtungen hat.
Üblicher wäre hier eine Vermächtnisregelung - klar, dafür sollte man die Person kennen und seine Vermögenslage.

Wenn es derzeit wirklich dein Plan ist, so langfristige Regelungen zu treffen, ist eine anwaltliche Beratung angezeigt.
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Armag3ddon am 29.03.2020 15:13]
29.03.2020 12:43:54  Zum letzten Beitrag
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Hikkomi-Gaeshi

Hikkomi Gaeshi
ok Danke für die Infos, aus den Gründen hab ich ja erstmal hier gefragt, weil ich mich da wirklich wenig auskenne.

Das mit den Kindern enterben, war so "halb" gewollt, wenn das Sinn macht.
So wie du es mit dagelegt hast, war das durch meine Formulierung natürlich nicht gewollt.

Punkt 1 hatte ich ja schon als überflüssig geschätzt und Punkt 2 war mir ja wie gesagt auch nicht so in der Formulierung ganz recht.

Ich wollte einfach nicht, dass wenns noch nicht "offiziell" gemacht worden ist die Frau leer ausgeht und dadurch, dass meine Mutter schon tot sein wird mein Zeug an meine Schwester geht.
Der Punkt lässt sich dann jetzt offenbar noch nicht "absichern" und ich muss einfach dran denken mein Testament zu aktualisieren wenn sich die Verhältnisse verändert haben.

Im Grunde will ich mich ja nur für Heute und die nahe Zukunft absichern, z.B. für den Fall eines Unfalles oder eine kurzen schweren Krankheit.

Da kann ich die Punkte 1-3 erstmal weglassen und im Falle einer Heirat hätte ich es dann wohl eh über einen Notar gemacht.

Also müsste ich im Grunde nur was erstellen im Sinne:
Lebt Mutter?
ja --> Will Mutter? (ja/nein)
nein --> Andere Person
29.03.2020 15:52:34  Zum letzten Beitrag
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BoMaN

AUP BoMaN 13.02.2012
Ich finde es offengestanden ziemlich unseriös diese doch recht konkreten Fragen in einem Schwulenforum zu diskutieren. Ab zum Anwalt, dafür ist er da.
29.03.2020 16:55:16  Zum letzten Beitrag
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RushHour

rushhour
unglaeubig gucken
1950 hat angerufen und will seine Kleiderordnung wiederhaben!

https://www.spiegel.de/panorama/berlin-kleidungsstil-darf-pruefungsnote-nicht-runterziehen-a-f9386a3a-6ae2-4625-9074-feead26f416e

Hä? Eine Prüfung in einem juristischen Studium wird doch in der Regel von ... einem Juristen abgenommen, oder? Wie kann so jemand auf die Idee kommen, ohne Prüfungsnoten an den eigenen Kleidergeschmack zu koppeln? Ohne Bezug auf eine Rechtsgrundlage? Woher hat so eine Person eine Prüfberechtigung für Recht ausserhalb von Nordkorea???
30.03.2020 16:52:20  Zum letzten Beitrag
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Poerger

poerger
Ach komm, als ob das Auftreten nicht oft genug die Note beeinflusst. Ob bewusst, oder unbewusst / direkt oder indirekt (durch schwere Fragen).

Nur ist normalerweise niemand blöd genug das zuzugeben.
30.03.2020 17:15:33  Zum letzten Beitrag
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BoMaN

AUP BoMaN 13.02.2012
In Anbetracht von Corona Krise und sich häufende Nachrichten über entlassene Wissenschaftliche Mitarbeiter: hat jemand von Euch, die ihr teilweise schon länger im Geschäft seid, schon einmal jmd von betriebsbedingten Kündigungen in Großkanzleien gehört? Gibt es sowas? peinlich/erstaunt
30.03.2020 23:15:39  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
Was? Rechtsberatung boomt ohne Ende gerade!
30.03.2020 23:17:29  Zum letzten Beitrag
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BoMaN

AUP BoMaN 13.02.2012
 
Zitat von -rantanplan-

Was? Rechtsberatung boomt ohne Ende gerade!



In vielen Bereichen ganz sicherlich. Sobald Du starken Transaktionsbezug hast wohl eher nicht.
https://www.juve.de/nachrichten/namenundnachrichten/2020/03/corona-krise-taylor-wessing-kuendigt-allen-wissenschaftlichen-mitarbeitern
30.03.2020 23:26:27  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
Es gibt bestimmte Bereiche die boomen, aber nicht alles. M&A ist bei vielen Flaute momentan. Ich berate viele Werbeagenturen, da ist auch komplett flaute. Niemand bewirbt momentan (neue) Produkte, weil keiner was kauft und keiner gegen die Corona-Vollbeschallung ankommt.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von smoo am 30.03.2020 23:31]
30.03.2020 23:31:29  Zum letzten Beitrag
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Switchie

switchie
Pfeil
 
Zitat von -rantanplan-

Was? Rechtsberatung boomt ohne Ende gerade!



Die Frage ist doch wohl eher, ob die denn gerade auch bezahlt wird von Ratsuchenden
30.03.2020 23:34:45  Zum letzten Beitrag
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Komparse

X-Mas Arctic
Hier Wirtschaftsverwaltungsrecht/Subventionen: auf jeden Fall mehr Arbeitsbedarf als zuvor. Transaktionen gehen in der Tat zurück.
31.03.2020 7:56:23  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
Naja stimmt, hab ich wohl zu sehr durch die Arbeitsrechtsbrille gesehen...
31.03.2020 8:20:17  Zum letzten Beitrag
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Traktordr!ver

Japaner BF
Hier Finanzierungen - die letzten Wochen waren brutal, alle wollen den Tresor füllen. Aber es wird ruhiger.

Apropos, ich habe das auch im Vorstellungsgespräch-Thread geschrieben, aber wie sieht es bei Euch in der Grosskanzlei eigentlich mit Homeoffice aus? Bei uns gab es das bisher nicht, ausser am Wochenende. Jetzt seit drei Wochen alle zuhause und der Laden läuft - soweit ich das beurteilen kann - weiter wie vorher. Mal sehen, ob davon auch post-Corona übrig bleibt.
31.03.2020 8:47:23  Zum letzten Beitrag
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Rincewind

rincewind
 
Zitat von Traktordr!ver

Hier Finanzierungen - die letzten Wochen waren brutal, alle wollen den Tresor füllen. Aber es wird ruhiger.

Apropos, ich habe das auch im Vorstellungsgespräch-Thread geschrieben, aber wie sieht es bei Euch in der Grosskanzlei eigentlich mit Homeoffice aus? Bei uns gab es das bisher nicht, ausser am Wochenende. Jetzt seit drei Wochen alle zuhause und der Laden läuft - soweit ich das beurteilen kann - weiter wie vorher. Mal sehen, ob davon auch post-Corona übrig bleibt.


Wir hatten schon vorher eine Regelung nach der Home Office grds. möglich war. Wurde allerdings eher toleriert. Man hört jetzt aber allenthalben, dass das ja erstaunlich gut geht. Ich vermute aber, dass das institutionelle Gedächtnis das auch bei einer (schrittweisen) Normalisierung wieder zügig vergisst.
31.03.2020 9:08:30  Zum letzten Beitrag
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Rincewind

rincewind
 
Zitat von BoMaN

In Anbetracht von Corona Krise und sich häufende Nachrichten über entlassene Wissenschaftliche Mitarbeiter: hat jemand von Euch, die ihr teilweise schon länger im Geschäft seid, schon einmal jmd von betriebsbedingten Kündigungen in Großkanzleien gehört? Gibt es sowas? peinlich/erstaunt


Ich mach das jetzt seit etwas über sieben Jahren in verschiedenen Großkanzleien - das ist also die erste wirkliche "Krise" nach dem Bullenmarkt. Nach allem was man so von den "Älteren" aus der Finanzkrise etc hört, ist es eher so, dass es Einsparungen bei den Einstellungen, den Gehaltsrunden, den Boni oder Beförderungen geben mag, man aber - bereits aus Imagegründen - vermeidet zu kündigen. Jedenfalls in der Finanzkrise sind dann auch die temporären Härten in ein einigen Fällen "nachgeholt" worden.

Die verlinkte Juve Meldung überrascht jedenfalls mich, da sonst im Großbuden-Milieu ja immer über Nachwuchsprobleme geklagt wird. Das wird ja durch so eine Aktion nicht besser. D
31.03.2020 9:13:56  Zum letzten Beitrag
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BoMaN

AUP BoMaN 13.02.2012
 
Zitat von Rincewind

 
Zitat von BoMaN

In Anbetracht von Corona Krise und sich häufende Nachrichten über entlassene Wissenschaftliche Mitarbeiter: hat jemand von Euch, die ihr teilweise schon länger im Geschäft seid, schon einmal jmd von betriebsbedingten Kündigungen in Großkanzleien gehört? Gibt es sowas? peinlich/erstaunt


Ich mach das jetzt seit etwas über sieben Jahren in verschiedenen Großkanzleien - das ist also die erste wirkliche "Krise" nach dem Bullenmarkt. Nach allem was man so von den "Älteren" aus der Finanzkrise etc hört, ist es eher so, dass es Einsparungen bei den Einstellungen, den Gehaltsrunden, den Boni oder Beförderungen geben mag, man aber - bereits aus Imagegründen - vermeidet zu kündigen. Jedenfalls in der Finanzkrise sind dann auch die temporären Härten in ein einigen Fällen "nachgeholt" worden.

Die verlinkte Juve Meldung überrascht jedenfalls mich, da sonst im Großbuden-Milieu ja immer über Nachwuchsprobleme geklagt wird. Das wird ja durch so eine Aktion nicht besser. D



Sehr intreressent, vielen Dank! Die Art von Einsparungen wurden hier auch bereits thematisiert. Mal abwarten..

Ich halte das Vorgehen von TW auch für extrem kurzsichtig. Insbesondere wenn man sich überlegt, wie viel (Groß-)Kanzleien in Recruitment investieren. Die Ausgaben der letzten Jahre waren in diesem Fall ganz sicher für die Katz'.
31.03.2020 13:15:29  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
Warum fügen mich die HÖCKER Anwälte eig immer auf LinkedIn hinzu. :/
31.03.2020 20:50:45  Zum letzten Beitrag
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 Thema: Juristenthread, § 19 ( Mitwirkung des ehrenamtlichen Richters )
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