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Ihihi, Rader.
Meldebehörden schicken deine Daten übrigens auch an die Schufa, so kannst du auch ohne Bankkonto auf deren Liste landen.
/AFAIK... Jetzt wo ich danach googele finde ich 50/50 Quellen die sagen das stimmt oder stimmt nicht.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von indifferent am 04.10.2021 15:55]
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Ich hab heute "Das ist alles von der Kunstfreiheit gedeckt" von Danger Dan mal wieder gehört.
Wenn ich über eine Person etwas sage, das möglicherweise nicht zutrifft, könnte es doch rechtlich eine Beleidigung oder Verleumdung sein, richtig?
Gilt das auch für Dinge, die offensichtlich nicht wahr sind, also z.B. dass Gauland ein Reptiloid ist? Oder wenn man steif und fest behauptet, Politiker xy ist in Wirklichkeit ein Vampir etc?
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Totaler Laie.
Verleumdung ist es ja nur, wenn du eine falsche Tatsachenbehauptung verbreitest. Jetzt könnte man argumentieren, dass "Gauland ist ein Reptiloid" ja offensichtlich falsch ist, und deswegen keine Tatsachenbehauptung sein kann. Deswegen wäre es wenn, dann doch eine Beleidigung, oder?
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Wenn Du Dich ihm als Deinem Reptiloiden Overlord ordentlich demütig unterwirfst ist es auch keine Beleidigung.
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Kommt wohl auf den Kontext an
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Wie war denn das mit dem Kurzpimmel vom Bosporus und dem Gymnasiast vom Neo Magazin Royale? Da gab's doch auch sog. Salzige Verzeigung
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Das war aber Majestätsbeleidigung.
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Und der hatte den klagewütigen rechten Szeneanwalt Ralf H. an Bord, der bspw auch rechten Größen wie Hans-Georg M. in seiner Kanzlei Obhut gegeben hat.
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| Zitat von AJ Alpha
Wie war denn das mit dem Kurzpimmel vom Bosporus und dem Gymnasiast vom Neo Magazin Royale? Da gab's doch auch sog. Salzige Verzeigung
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Man muss immer Straf- und Zivilrecht auseinanderhalten. Bei Beleidigung und Verleumdung sind wir im Strafrecht.
Im Strafrecht geht die Staatsanwaltschaft gegen dich vor und es drohen Geldstrafe und Knast.
Im Zivilrecht geht die andere Person gegen dich vor und es drohen Unterlassung und Schadensersatz.
Bei Böhmermann gab es beides, allerdings wurde das Strafverfahren recht fix eingestellt. Die große Presse gab es in den Zivilverfahren. Damit sollte auch direkt klar sein: zivilrechtlich kann man mehr verlangen als im Strafrecht bei der Verleumdung oder Beleidigung geprüft wird.
Bei der Verleumdung muss die unwahre Tatsache geeignet sein, die andere Person verächtlich zu machen. An der Eignung fehlt es, wenn die Tatsache offenkundig unwahr ist, d.h. alle Personen, die das hören, verstehen sofort, dass das nicht stimmt. Das wäre sowas wie der Vampir-Spruch.
Eine Beleidigung kann das aber trotzdem sein. Bei der Beleidigung geht es um die Ehrverletzung und es kann natürlich ehrverletzend sein, jemanden als Vampir (/Blutsauger) zu bezeichnen. Aus vielen Gründen.
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Ich habe im Hinterkopf, daß eine Behauptung noch nichtmal unwahr sein muß, um als Beledigung gelten zu können. Stimmt das?
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Ja, die Wahrheit/Unwahrheit einer Aussage spielt für Üble Nachrede und Verleumdung eine Rolle, für Beleidigung nicht.
Man kann easy korrekte Bezeichnungen (Jude/Ausländer/Behindert) beleidigend einsetzen.
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Das interessant. Arma
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| Zitat von Damocles
Ich hab heute "Das ist alles von der Kunstfreiheit gedeckt" von Danger Dan mal wieder gehört.
Wenn ich über eine Person etwas sage, das möglicherweise nicht zutrifft, könnte es doch rechtlich eine Beleidigung oder Verleumdung sein, richtig?
Gilt das auch für Dinge, die offensichtlich nicht wahr sind, also z.B. dass Gauland ein Reptiloid ist? Oder wenn man steif und fest behauptet, Politiker xy ist in Wirklichkeit ein Vampir etc?
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Hier hat es mal ein Anwalt für sich analsysiert und eingeordnet. Er geht dabei auf die verschiedenen Aussagen ein und kontextualisiert das:
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Ich will mich dieses Jahr gegen Grippe impfen lassen. Sollte ich dazu irgendetwas interessantes wissen? Z.B. wann der beste Zeitpunkt wäre? Wie lange hält so eine Impfung? Ich will nicht komplett unwissend zum Doc gehen.
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Wenn du eine Hühnereiweißallergie hast, bist du vermutlich raus.
Wie lang das hält? Keine Ahnung, kommt aber eh jede Saison ein anderer Grippestamm und die Impfung wird angepasst.
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und das Lottospiel auf den richtigen Stamm scheint dieses Jahr schwierig zu sein, da es so wenige Patienten gab
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| Zitat von skinni
und das Lottospiel auf den richtigen Stamm scheint dieses Jahr schwierig zu sein, da es so wenige Patienten gab
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Allerdings gibt es auch weniger Virenstämme, Corona hat da ein paar ausgerottet.
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Okay, erwartungsgemäß nix bahnbrechendes. Danke!
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| Zitat von Bombur
| Zitat von skinni
und das Lottospiel auf den richtigen Stamm scheint dieses Jahr schwierig zu sein, da es so wenige Patienten gab
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Allerdings gibt es auch weniger Virenstämme, Corona hat da ein paar ausgerottet.
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Das wird wohl die Suche kaum vereinfachen. Selbst wenn da eine Handvoll an Typen wegfällt, bleiben immer noch mehrere Dutzend übrig.
Hyp
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Hyperdeath am 05.10.2021 12:39]
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Kann ich 1.5 mm2 Litzen direkt in Wago 2273-202 packen? Oder braucht's da Endhülsen? Last ca 20W bei 220V AC
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Hülsen bräuchtest du wenn überhaupt nur bei flexibler Ader. Aber auch dann nicht mit der passenden Wago-Klemme (221-Serie).
Wenn du also ne massive Litze meinst (z.B. aus einem NYM-Kabel), dann brauchst du nix weiter als sauber abisolieren.
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Die Hülse kostet ca. 0,01 Cent, was los bei dir.
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MitBei mir?
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Phillinger am 05.10.2021 17:42]
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| Zitat von Phillinger
MitBei mir?
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Beim Büssler natürlich.
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Vor meiner Haustür wurde ein Baum gefällt und zersägt. Jetzt liegt der da fein säuberlich zerteilt in viele Stücke. Ich dachte mir. Den könnte man doch trocken lagern und dann im Garten hinter dem Haus in der Feurschale verbrennen.
Wäre das jetzt Diebstahl, wenn man ein paar da wegnimmt, weil der Baum irgendwie der Stadt (Berlin) gehört oder so?
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Natürlich, der Baum gehört erstmal weiter dem Eigentümer oder seinem Vertragspartner. Fragen musst du wenigstens. Und unterschätz nicht, wie lange das Holz trocknen muss, um sauber zu verbrennen.
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Was ich als Litze bezeichne?
Futti, stell dir ein Bündel aus 47x dein Penis aus Kupfer vor, gesamter Querschnitt 1.5qmm
Was sonst?
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Thema: Erklärbär ( Einfach mal nachfragen ) |