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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Soziale Determination & Schuldfrage ( Vom Freispruch bis zum Todesurteil.. )
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57th|Cybermaus

Cybermaus
 
Zitat von AK Lover

Mein Fazit: Ich tendiere immer mehr dazu, für die Todesstrafe bei bestimmten Taten zu plädieren. Als Genugtuung für die Opfer/Angehörigen; von mir auch aus niedrigen Rachegelüsten; als Sühne des Täters; und vor allem: Damit dieser Abschaum nie mehr die Möglichkeit hat, etwas ähnliches zu begehen.
Gerade Kinderschänder / -mörder sind meist vorher einschlägig in Erscheinung getreten. Und die Gesellschaft vor solchen Leuten schützen? -> Man hat es in der Vergangenheit oft genug miterlebt, das dies nicht funktioniert, weil diese 'Tiere' nach ein paar Jahren Knast wieder frei rumlaufen. Und oftmals dann rückfällig werden. -> Nicht resozialisierungsfähig -> Weg damit!



Machst du es dir nicht ein wenig einfach?
Moechtest du ueber den Tod und das Leben eines Menschen entscheiden wollen? Also ich nicht ..
Es steht wohl außer Frage, dass Mörder und auch Kinderschänder aus dem Verkehr gezogen werden muessen, vielleicht auch für immer. Aber sollte man nicht zumindest versuchen sie zu resozialisieren? Ich mein es geht hier um Menschenleben.
Klar man kann auch einfach sagen, der hat gemordet also duerfen wir das auch ..
Ich denke der Thread macht ganz deutlich, das man bei Morden auch immer unterscheiden muss. Klar ist sowas schlimm und manchmal fragt man sich wirklich ob man sowas nicht einfach sofort "weg schaffen" sollte, nur wer hat das Recht jemand anderen das Leben zu nehmen? Ja klar die haben es im Endeffekt auch getan aus welchen Gruenden auch immer. Nur sind die, die es auf legalem Wege tun, denn besser? Ich glaube nicht.
Ich denke nicht das jemand das Recht hat "Gott" zu spielen und ueber sowas schwerwiegendes wie Leben und Tod zu entscheiden.
29.01.2004 13:06:31  Zum letzten Beitrag
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HoP

Deutscher BF
 
Aber sollte man nicht zumindest versuchen sie zu resozialisieren?



Damit diese Täter, wenn sie auf Hafturlaub sind oder "resozialisiert" sind wieder zuschlagen? Wie willst Du das lösen...
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von HoP am 29.01.2004 13:12]
29.01.2004 13:12:23  Zum letzten Beitrag
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TylerDurdan

tylerdurdan
 
Zitat von HoP
 
Aber sollte man nicht zumindest versuchen sie zu resozialisieren?



Damit diese Täter, wenn sie auf Hafturlaub sind oder "resozialisiert" sind wieder zuschlagen? Wie willst Du das lösen...



Warum sollte man jemandem den Führerschein wiedergeben? Der hat sich doch eh nicht gebessert...
Warum sollte man jemand die Klasse wiederholen lassen? Der ist doch sowieso blöd, schmeißen wir ihn gleich aus der Schule.
Warum sollte man überhaupt jemand die Volljährigkeit geben? Der war doch bei Geburt ein naiver kleiner Hosenscheißer, der hat sich bestimmt nicht geändert.


... auch du solltest mal akzeptieren, daß Menschen sich ändern (können)...
29.01.2004 13:19:30  Zum letzten Beitrag
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HoP

Deutscher BF
Bei allem Respekt vor Juristen, aber nicht-therapierbare, krankhafte Sexual- und Gewalttäter können sich NICHT ändern..


Die ganzen anderen Abstürze und Taten, die eine Chance haben, eine Therapie erfolgreich zu beenden, werden ja auch nach diesem Verfahren geregelt..
29.01.2004 13:21:40  Zum letzten Beitrag
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bLaSpHeMy

Leet Female II
froehlich grinsen
 
Zitat von HoP
 
Aber sollte man nicht zumindest versuchen sie zu resozialisieren?



Damit diese Täter, wenn sie auf Hafturlaub sind oder "resozialisiert" sind wieder zuschlagen? Wie willst Du das lösen...



Man merkt, dass dich die Medien total beeinflusst haben, denn für die ist es ein gefundenes Fressen, wenn ein scheinbar resozialisierter Straftäter mal wieder eine Straftat begeht.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von bLaSpHeMy am 29.01.2004 13:23]
29.01.2004 13:22:53  Zum letzten Beitrag
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UCBarkeeper

UCBarkeeper
 
Zitat von bLaSpHeMy

Man merkt, dass dich die Medien total beeinflusst haben, denn für die ist es ein gefundenes Fressen, wenn ein scheinbar resozialisierter Straftäter mal wieder eine Straftat begeht.



ja und? es geschieht oft genug. meiner meinung nach zu oft.
oder wie würdest du das nennen? achja, wir dachten er wär wieder geheilt, tut uns leid, dass er ihre tochter vergewaltigt und getötet hat.

Pillepalle
29.01.2004 13:25:42  Zum letzten Beitrag
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TylerDurdan

tylerdurdan
 
Zitat von HoP
Bei allem Respekt vor Juristen, aber nicht-therapierbare, krankhafte Sexual- und Gewalttäter können sich NICHT ändern..



D.h. jeder, der mal ne Schlägerei mitgemacht hatte, ist schon unter Generalverdacht bei dir, daß er krankhaft und nicht-therapierbar ist?
29.01.2004 13:29:09  Zum letzten Beitrag
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bLaSpHeMy

Leet Female II
betruebt gucken
 
Zitat von UCBarkeeper
ja und? es geschieht oft genug. meiner meinung nach zu oft.
oder wie würdest du das nennen? achja, wir dachten er wär wieder geheilt, tut uns leid, dass er ihre tochter vergewaltigt und getötet hat.

Pillepalle



Selbst unter der Voraussetzung, dass jemand mir Bekanntes, ein Verwandter oder vielleicht selbst meine Wenigkeit zu Schaden kommt, würde ich das befürworten.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von bLaSpHeMy am 29.01.2004 13:31]
29.01.2004 13:31:22  Zum letzten Beitrag
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HoP

Deutscher BF
 
Zitat von TylerDurdan
 
Zitat von HoP
Bei allem Respekt vor Juristen, aber nicht-therapierbare, krankhafte Sexual- und Gewalttäter können sich NICHT ändern..



D.h. jeder, der mal ne Schlägerei mitgemacht hatte, ist schon unter Generalverdacht bei dir, daß er krankhaft und nicht-therapierbar ist?



Nein...wir reden von EXTREMEN Gewaltstraftaten...nicht einer Ohrfeige...





@UCB: Danke für die wahren Worte...
29.01.2004 13:51:36  Zum letzten Beitrag
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TylerDurdan

tylerdurdan
 
Zitat von HoP
Nein...wir reden von EXTREMEN Gewaltstraftaten...nicht einer Ohrfeige...



Dann sprich nicht von Gewalttätern...

Das sind nämlich Körperverletzung, gefährliche Körperverletzung, schwere Körperverletzung, Körperverletzung mit Todesfolge, Mißhandlung Schutzbefohlener, Beteiligung an einer Schlägerei, Mord, Totschlag, minder schwerer Fall des Totschlags, Tötung auf Verlangen, Schwangerschaftsabbruch, sowie Raub, schwerer Raub, Raub mit Todesfolge, räuberischer Diebstahl, räuberische Erpressung und räuberischer Angriff auf Kraftfahrer. Man kann die Definition auch noch ausweiten...

Und Sexualstraftaten sind auch Exhibitionistische Handlungen oder Erregung öffentlichen Ärgernisses oder Verbreitung pornographischer Schriften, Zuhälterei oder Ausübung verbotener Prostitution...

Wer also 3mal mit seiner Freundin beim Poppen im Auto gesehen wird (Erregung öffentlichen Ärgernisses) ist ein krankhafter Sexualtäter und wird weggesperrt?

Und jetzt komm nicht wieder mit "Wäwäwä, das gilt nur bei den EXTREMEN!!!111einseins!" Das hilft auch nichts daran, daß du populistisches Zeugs nachplärrst ohne eine Ahnung davon zu haben, was du eigentlich redest...
29.01.2004 14:01:57  Zum letzten Beitrag
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HoP

Deutscher BF
Ja ich bin kein Anwalt...das ist so...

Aus deiner Auflistung zählen für mich zu extremen Gewaltstraftätern nur folgende Gruppen:

KV mit Todesfolge
Mißhandlung Schutzbefohlener
Mord
Totschlag bedingt
Schwangerschaftsabbruch (gewaltsam - s.u.)
Raub mit Todesfolge
Räuberische Erpressung


Und unter schweren Sexualstraftätern verstehen die nicht-Juristen hier im Forum (=85% mind) auch nicht Erregung öffentlichen ergernisses sondern Missbrauch, Kindsmissbrauch, Vergewaltigung, Vergewaltigung mit Todesfolge, etc.

Ich glaube das weisst Du so gut wie ich auch dass wir hier von einem bereits vordefinierten, sehr schmalen Segment von Extremtaten reden die sicherlich nichts mit Überfällen oder Schlägereien zu tun haben die Tag für Tag vorkommen.

Da brauchts kein Jura-Studium für...Du übertreibst es masslos
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von HoP am 29.01.2004 14:34]
29.01.2004 14:14:58  Zum letzten Beitrag
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aalsg0tt

Guerilla
 
Zitat von HoP
Bei allem Respekt vor Juristen, aber nicht-therapierbare, krankhafte Sexual- und Gewalttäter können sich NICHT ändern..


Wie kommst bitte DU zu dieser Erkenntnis? Weisst Du mehr, als wir? Klar, dass Du mit dieser Einstellung kein Problem mit der Todesstrafe hast.

Ich bin mir sicher, dass sich ein Gegenbeweis fuer diese aberwitzige Behauptung finden lassen duerfte (ein resozialisierter Taeter sollte ausreichen).

@RushHour: Gab vor kurzem mal nen Thread (irgendetwas mit "Freier Wille") in dem es auch um Determination ging. Wieso bist Du Dir so sicher, dass sich der Mensch in dieser Hinsicht so sehr von Tieren unterscheidet (mal abgesehen davon, dass das Gesetz sich da ja ziemlich sicher ist) und nicht einfach eine komplexe Stufe der Intelligenz aufweist, die ihm das vorgaukelt? Ich kenne niemanden der sich in dieser Sache sicher ist und das kann auch niemals jemand sein, solange Begriffe wie Bewusstsein und Intelligenz nicht vollstaendig wissenschaftllich aufgeklaert sind.
29.01.2004 14:17:35  Zum letzten Beitrag
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HoP

Deutscher BF
Hi,

 
Wie kommst bitte DU zu dieser Erkenntnis? Weisst Du mehr, als wir? Klar, dass Du mit dieser Einstellung kein Problem mit der Todesstrafe hast.

Ich bin mir sicher, dass sich ein Gegenbeweis fuer diese aberwitzige Behauptung finden lassen duerfte (ein resozialisierter Taeter sollte ausreichen).



Ein resozialisierter Täter wird/wurde selten bis garnie von mind. 2, meist 3 Psychologen als "nicht therapierbar" eingestuft.


Bei gewissen Straftaten wird generell ein psychologisches Gutachten erstellt. Je nach schwere der Tat eben von mehreren Psychologen und Gerichtspsychologen. Diese Gutachten tragen schliesslich massgeblich zum Urteilsspruch hinzu.

Wird ein Täter als nicht therapierbar eingestuft, heisst das, dass eine Chance auf Resozialisierung nicht (NICHT !) vorhanden ist. Noch wird hierzulande so ein Gutachten (welches in diesem Falle Verwahrung zur Folge hätte) jährlich überprüft.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von HoP am 29.01.2004 14:21]
29.01.2004 14:20:41  Zum letzten Beitrag
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[-SSH-]PoekiPelzball

Schaf
Natürlich ist jeder Fall tragisch, bei dem ein Täter falsch eingeschätzt wird und erneut Straftaten
begeht, aber ich denke dass so etwas im Verhältnis eher selten passiert und dass es eher das System
der Begutachtung in Frage stellt, es ist nämlich meines Wissens nach keine Ausbildung (über das Studium
hinaus) nötig, um als Gutachter herangezogen zu werden. Bei extremer Straflage wird natürlich nicht
jeder Sepp eingeladen, aber in minder schweren Fällen kann es dadurch nach Aussage meiner Dozenten schon
zu Irrtümern kommen (wir haben über ewalt bei Kindern und Jugendlichen udn jugendliche Straftäter diskutiert).

Ich finde es auch schwierig, immer auf diese nicht-therapierbaren Täter zu pochen, da ich erstens nicht
glaube, ass es davon eine große Menge gibt und zweitens denke, dass gerade Menschen, die so "kaputt" sind,
dass ihnen nicht geholfen werden kann nicht der Einfachheit halber abgemurkst werden sollten, da sie bei
solch schweren Störungen nicht für ihr Verhalten zur Rechenschaft gezogen werden können.


Oh, jetzt seh ich gerade, dass du einen Schwangerschaftsabbruch auch zu extremen Gewalttaten zählst, allein
dass sich in dieser Diskussion so extrem die Meinungen scheiden sollte doch zeigen, dass die Lage auch
in anderen Fällen eben nicht so eindeutig gesehen werden kann.
29.01.2004 14:23:39  Zum letzten Beitrag
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aalsg0tt

Guerilla
 
Zitat von HoP
[b]Ein resozialisierter Täter wird/wurde selten bis garnie von mind. 2, meist 3 Psychologen als "nicht therapierbar" eingestuft.


1.) Hast Du dafuer eine verlaessliche Quelle?
2.) Das "selten" reicht Dir nicht?
29.01.2004 14:25:53  Zum letzten Beitrag
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HoP

Deutscher BF
@Pelzball:

Ich hab mich da ungluecklich ausgedrückt, richtig wäre wohl "gewaltsamer Schwangerschaftsabbruch"...es gab erst letztens ein Fall, wo eine Frau durch Tritte und Schläge in den Bauchbereich das Kind verloren hat. Sowas ist für mich auch extreme Gewalt


Du hast recht, dass es im Verhältnis eher selten passiert und sicher nicht das breite Segment anspricht. Gerade eben deshalb, weil es nur ein extrem kleines Spektrum ist (deren Anhänger eigendlich NIE schuldfrei sind..), befürworte ich eine richtige Verwahrung bzw. Todesstrafe für diese Delinquenten.


@aalsg0tt:

Quellen: Sicherheitspolitischer Bericht 1999/2000/2002, Jahresberichte diverser kantonaler Gefängnisse und diverse Resozialisierungs-Akten der Strafanstalt Regensdorf.

Auf Wunsch gebe ich Dir gerne ISBN bzw Bezugsquellen, ich fass mich derzeit intensiv mit dem Thema auseinander da ich mich in einem Initiativkomitee engagiere..


Das selten - nein, das reicht mir in dem Falle nicht. Ich gehe das Risiko ein, alle 20 Jahre jemanden lebenslang eingeschlossen/hingerichtet zu haben, der ein Kind umgebracht hat und therapierbar gewesen wäre.


-> Bei diesem Segment (s.o.) kann sichergestellt werden, dass es nie völlig unschuldige (wie in den USA) trifft.
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von HoP am 29.01.2004 14:30]
29.01.2004 14:26:55  Zum letzten Beitrag
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UCBarkeeper

UCBarkeeper
 
Zitat von HoP
@Pelzball:

Ich hab mich da ungluecklich ausgedrückt, richtig wäre wohl "gewaltsamer Schwangerschaftsabbruch"...es gab erst letztens ein Fall, wo eine Frau durch Tritte und Schläge in den Bauchbereich das Kind verloren hat. Sowas ist für mich auch extreme Gewalt



ah und ich dachte schon...naja, das erspart mir jetzt viel text, aber eine schwangerschaftsabbruchdebatte wäre durchaus bei zeiten auchmal interessant...
29.01.2004 14:29:57  Zum letzten Beitrag
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TylerDurdan

tylerdurdan
 
Zitat von HoP
Ja ich bin kein Anwalt...das ist so...

Aus deiner Auflistung zählen für mich zu extremen Gewaltstraftätern nur folgende Gruppen:

KV mit Todesfolge
Mißhandlung Schutzbefohlener
Mord
Totschlag bedingt
Schwangerschaftsabbruch
Raub mit Todesfolge
Räuberische Erpressung



Der Täter, der im Streit seinen Kumpel vom Hochsitz wirft und der dann auf dem Weg ins Krankenhaus stirbt (Schulbuchfall zur KV mit Todesfolge) ist krank und muß weggesperrt werden, während jemand der mitm Messer mehrere Leute verletzt (gefährliche KV) oder jemand, der mit Säure einem anderen das Gesicht verätzt (schwere KV)?


 
Und unter schweren Sexualstraftätern verstehen die nicht-Juristen hier im Forum (=85% mind) auch nicht Erregung öffentlichen ergernisses sondern Missbrauch, Kindsmissbrauch, Vergewaltigung, Vergewaltigung mit Todesfolge, etc.



Und was ist mit normaler sexueller Nötigung? Oder wird nur die schwere sexuelle Nötigung als nicht therapierbar eingestuft?

 
Da brauchts kein Jura-Studium für...Du übertreibst es masslos



Ja, aber Ahnung von der Materie sollte man schon haben...

Und du versuchst die Frage ob ein Mensch krank ist von einer Kategorisierung der Taten abhängig zu machen. Sowas ist ziemlicher Müll... Jemand der die schlimmsten Straftaten begeht kann vollkommen gesund sein, jemand der massenweise Diebstähle begeht aber zutiefst krank. Du willst also jemandem mit Körperverletzung mit Todesfolge auf dem Kerbholz automatisch absprechen, daß er resozialisierungsfähig ist, während der Kleptomane immer wieder auf freien Fuß gesetzt wird, weil der ja nicht zu den extremen Gewalt- und Sexualtätern gehört, die du immer gebetsmühlenartig beschwörst.

Mal davon abgesehen, daß deine Argumentation eher nicht vereinbar ist mit den Menschenrechten. Du willst alles wegsperren, was gewisse Taten (mehrfach) begangen hat, weil du ihnen kategorisch die Fähigkeit sich wieder in die Gesellschaft einzupassen absprichst... Nunja, man stelle sich aber mal vor, da wäre einer, nur einer dabei, der resozialisierungsfähig ist. Und der bleibt dank deiner Law-and-Order-Scheiße lebenslang weggesperrt. Na super...

Das ist genauso krank, wie wenn man sagt "Lieber einen Unschuldigen mal versehentlich verknacken, als einen Schuldigen draußen rumlaufen zu lassen."
29.01.2004 14:31:00  Zum letzten Beitrag
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aalsg0tt

Guerilla
 
Zitat von HoP
Quellen: Sicherheitspolitischer Bericht 1999/2000/2002, Jahresberichte diverser kantonaler Gefängnisse und diverse Resozialisierungs-Akten der Strafanstalt Regensdorf.

Auf Wunsch gebe ich Dir gerne ISBN bzw Bezugsquellen, ich fass mich derzeit intensiv mit dem Thema auseinander da ich mich in einem Initiativkomitee engagiere..


Herrlich, wenigstens einmal gibt es in einer pOT-Dikussion zumindest ansatzweise Fakten. Hab im Moment allerdings genug zu lesen, was aber nichts ausmacht da Du das "selten" ja eingestehst.

 
Zitat von HoP
Das selten - nein, das reicht mir in dem Falle nicht. Ich gehe das Risiko ein, alle 20 Jahre jemanden lebenslang eingeschlossen/hingerichtet zu haben, der ein Kind umgebracht hat und therapierbar gewesen wäre.


Dann glaube ich sind wir an einem Punkt wo wir nicht weiterdiskutieren brauchen traurig

/edit: Verdammte [/b]s .
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von aalsg0tt am 29.01.2004 14:43]
29.01.2004 14:41:34  Zum letzten Beitrag
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schizo

Leet
wenn schon von resozialisierung gesprochen wird, dann sollte man diese auch konsequent und mit den dafür benötigten mitteln betreiben.

zugegeben, ich kenne mich diesbezüglich gar nicht aus, jedoch kann ich mir aus dem, was ich über strafvollzugsanstalten und den dort gegebenen methoden so weiss (es ist nicht viel), nur schwerlich vorstellen, dass in so einem umfeld straftäter hinreichend auf ein "zweites leben danach" vorbereitet werden.
man bekommt doch oft zu hören, wie schlimm die lage in gefängnissen zu sein scheint (überfüllung, drogen, vergewaltigungen, erpressung, raub, etc...). ich kann kaum glauben, dass bei derlei rahmenbedingungen vernünftig auf eine resozialisierung hingearbeitet werden kann, da gerade an diesen orten "kriminelles potential" in ungeheurer dichte aufeinander losgelassen wird, und die direktion dieser anstalten lediglich darauf bedacht ist, halbwegs für ruhe und ordnung zu sorgen, anstatt auf hinarbeitung der wiedereingliederung in die gesellschaft.

wie bereits erwähnt, ich habe keinerlei persönliche oder tiefergreifende einblicke in diese thematik, jedoch drängt sich mir stets das bild des "gelegenheitsganoven" auf, der im knast erst richtig zum schweren jungen "erzogen" wird, da einfach geld/personal/konzepte fehlen, um die reintegration von langjährigen strafgefangenen erfolgsversprechend durchzuziehen.
natürlich ist es ungemein schwer, an dieser stelle grenzen und bemessungsrgundlagen auszumachen, da eben jeder strafgefangene für sich seine eigene geschichte zu erzählen hat, welche schlimmstenfalls ein auf ihn zugeschnittenes integrationsprogramm benötigt, um ihm davon abzuhalten, später erneut auf die schiefe bahn zu geraten. allerdings kommt gerade hier der kostenfaktor zu tragen; immerhin würde dies unmengen von geldern beanspruchen, das lässt sich wohl kaum abstreiten.
ich verstehe beide seiten, einerseits Hop mit seiner rigorosen forderung von lebenslangen haftstrafen und andererseits diejenigen (z.b. Poeki), die auch härtefällen grundlegende rechte -sowie die eventuelle chance auf ein neues leben- einräumen.

rein vom menschlichen betrachtet kann ich es auch verstehen, wenn mancher die todesstrafe gerne institutionalisiert und gestzlich verankert haben möchte, jedoch ist dies genau das, wogegen ich mich vehement wehren würde:
eine verstaatlichung der entscheidung über leben und tod von menschen. dies ist etwas, worüber wir hinweg sind und worauf wir auf keinen fall zurückfallen sollten.
rache kann nachvollziehbar sein, sollte aber niemals dem staate obliegen.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von schizo am 29.01.2004 14:54]
29.01.2004 14:50:20  Zum letzten Beitrag
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HoP

Deutscher BF
 
Der Täter, der im Streit seinen Kumpel vom Hochsitz wirft und der dann auf dem Weg ins Krankenhaus stirbt (Schulbuchfall zur KV mit Todesfolge) ist krank und muß weggesperrt werden/quote]

Nein. Definitiv nicht.


[quote]Und was ist mit normaler sexueller Nötigung? Oder wird nur die schwere sexuelle Nötigung als nicht therapierbar eingestuft?



Nichtmal letzteres wird immer so eingestuft.


Ich hab das Gefühl wir reden irgendwie aneinander bzw an der Sache vorbei....oder Du treibst es mit Absicht immer ad absurdum


 
Nunja, man stelle sich aber mal vor, da wäre einer, nur einer dabei, der resozialisierungsfähig ist



Dann ist es eben Pech wenn das in 20 Jahren mal vorkommt. Unschuldig ist er so oder so nicht - nach einem Mord/Vergewaltigung wieder resozialisierbar ist nicht = unschuldig.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von HoP am 29.01.2004 14:53]
29.01.2004 14:51:49  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
Also KV mit Todesfolge mit Mord gleichzustellen ist schon ein starkes Stück - das ist ein zusammengesetztes Delikt, bei dem die schwere Folge lediglich fahrlässig verursacht sein muss. Kann in jeder Wirtshausschlägerei passieren.

 
Bei allem Respekt vor Juristen, aber nicht-therapierbare, krankhafte Sexual- und Gewalttäter können sich NICHT ändern..


Dein Argument ist ein Zirkelschluss.

Ein anderes Argument widerspricht sich selbst: Du redest von untherapierbaren Leuten, meinst aber, eine Strafdrohung würde sie abschrecken? verwirrt Die weit überwiegende Mehrzahl der Kapitaldelikte geschieht aus extremen persönlichen oder familiären Verhältnissen heraus. In solchen Umständen reagieren Menschen mit einem gewissen Kontrollverlust, der die ratio ausschliesst und rein emotionales Handeln zur Folge hat. Da denkt keiner an die Konsequenzen oder verdrängt sie zumindest.

Eine zivilisierte Gesellschaft muss sich bessere Sachen einfallen lassen können als Leute abzuknallen. So einfach ist das nach meiner Meinung.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von -rantanplan- am 29.01.2004 14:53]
29.01.2004 14:51:55  Zum letzten Beitrag
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HoP

Deutscher BF
 
Ein anderes Argument widerspricht sich selbst: Du redest von untherapierbaren Leuten, meinst aber, eine Strafdrohung würde sie abschrecken?



Abschrecken nicht. Aber KEIN Täter würde ein zweites oder vor allem drittes mal Morden/Vergewaltigen. Und das ist meines Erachtens ein erstrebenswerter Grundsatz.

/Muss nun mal weg..später wieder da..
29.01.2004 14:55:05  Zum letzten Beitrag
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TylerDurdan

tylerdurdan
 
Zitat von HoP
Dann ist es eben Pech wenn das in 20 Jahren mal vorkommt. Unschuldig ist er so oder so nicht - nach einem Mord/Vergewaltigung wieder resozialisierbar ist nicht = unschuldig.



Pech? Wenn du deine Baugenehmigung rechtswidrig nicht bekommst, hast du dann auch Pech? Wenn du vom Polizisten fälschlicherweise wegen Geschwindigkeitsüberschreitung angehalten wirst, hast du dann auch Pech?

Juhu, lass uns eine der Grundfesten des Rechtsstaates abschaffen \o/ Für ein bißchen subjektives Sicherheitsgefühl gehen wir zum Willkürstaat... Pech gibt es nicht, sowas kann nicht angehen. Gegen jede Entscheidung der öffentlichen Gewalt, die jemanden in seinen Rechten verletzt steht der Rechtsweg offen und muß auch offen stehen. Es gibt nicht "Tja, das ist dumm gelaufen, jetzt verottest du halt hier drin."

Wenn du (auch nur für deine heißgeliebten extremen Gewalt- und Sexualtäter, also nur für eine begrenzte Gruppe) dieses Recht einfach abschaffst, dann haben wir keine Rechtsgleichheit mehr und können unsere Demokratie eigentlich gleich einmotten... Denn die moderne Demokratie basiert nunmal auf einem Rechtsstaat und auf den Rechten des Menschen - die du nunmal für eine gewisse Gruppe mit Füßen trittst.
29.01.2004 15:13:20  Zum letzten Beitrag
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oetzli

Arctic
Zum Rauschzustand: Um hier das Problembewußtsein zu schärfen, sollte man sich mal überlegen, ob es einen Unterschied machen könnte, ob jemand säuft *um* jemanden umzubringen, mithin den Vorsatz bereits vor dem Trunk gefaßt hat, oder ob die Tötung im Rauschzustand begangen wurde.

Wenn jemand den Vosatz zur Tat schon gefaßt hat, sich aber erst noch Mut antrinken muß, mindert das die Schuld überhaupt nicht. Der Fachbegriff will mir gerade nicht einfallen...

Wenn aber jemand erst aufgrund seines der Logig entrückten Zustandes eine Tat begeht, kann er schuldunfähig sein. Es gibt dann aber immer noch den Tatbestand des Vollrausches. Der fängt das dann wieder auf...

Die Todesstrafe:
Bevor ich die Frage aufwerfe, welche Arten von Strafe ich haben will und in welchen Abstufungen, muß ich mir erst die Frage stellen, "Was will ich mit Strafe eigentlich erreichen". Und da gibt es viele Motivationen:

Zunächst will man dem Unrechtsgedanken Ausdruck verleihen
Dann will man die Rechtschaffenden vor Straftätern schützen
Strafe kann aber auch Resozialisierend gemeint sein
Als Wiedergutmachung

Und so weiter...
Wenn ihr mich fragt, paßt die Todesstrafe hier schon nicht rein, da sie allenfalls 2 der vier Gedanken aufgreift, nämlich Abschreckung und Wiedergutmachung. Den Schutzgedanken mag ich der Todesstrafe nicht so gerne unterschieben, das fühlt sich nicht gut an... Die Abschreckung funktioniert nicht, also bleibt nur noch der Rachegedanke. Unter Rache alleine sollte Strafe *NICHT* beurteilt werden!
Und moralisch gesehen spricht schon vieles gegen die Todesstrafe...


€: ein wichtiges Wort vergessen... peinlich

€²: mir ists wieder eingefallen: "actio libera in causa" Kurz und knapp hier dargestellt...
[Dieser Beitrag wurde 3 mal editiert; zum letzten Mal von oetzli am 29.01.2004 15:35]
29.01.2004 15:27:30  Zum letzten Beitrag
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oetzli

Arctic
 
Zitat von TylerDurdan
Wenn du (auch nur für deine heißgeliebten extremen Gewalt- und Sexualtäter, also nur für eine begrenzte Gruppe) dieses Recht einfach abschaffst, dann haben wir keine Rechtsgleichheit mehr und können unsere Demokratie eigentlich gleich einmotten... Denn die moderne Demokratie basiert nunmal auf einem Rechtsstaat und auf den Rechten des Menschen - die du nunmal für eine gewisse Gruppe mit Füßen trittst.



BRAVO!
29.01.2004 15:29:19  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
Du redest von der alic (actio libera in causa) - für alle die es nicht kennen: Rausch in einem schuldausschliessenden Mass würde Bestrafung ausser wegen Vollrausch verhindern. Wenn der Täter jetzt den Rausch herbeiführt, um straflos eine Tat begehen zu können wurde über die alic durch die Theorie der vorverlagerten Schuld gleichwohl eine Bestrafung erlaubt.

Diese Rechtsfigur ist abgeschafft.
29.01.2004 15:35:51  Zum letzten Beitrag
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oetzli

Arctic
Möööp: falsch! Nur für Trunkenheitsfahrten abgeschafft. Ansonsten gilt dieses Absurdum noch.

€: Textstelle: BGH DAR 1996 Seite 465
und hier
[Dieser Beitrag wurde 3 mal editiert; zum letzten Mal von oetzli am 29.01.2004 15:47]
29.01.2004 15:39:59  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
Kommt davon wenn man nur noch Zivilrecht macht...
29.01.2004 15:51:12  Zum letzten Beitrag
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Triple X

Leet
Zu den häufigsten Argumenten bei einer Diskussionen zum Thema "Todesstrafe" zählt meines Erachtens die Annahme, man würde die abschreckende Wirkung des Rechtssystems erhöhen und damit für eine Verringerung von Straftaten sorgen. In diesem Glauben an eine höhere Sicherheit für den einzelnen begründet sich vermutlich auch die positive Einstellung vieler Personen zur Todesstrafe.

Diese Theorie ist jedoch nicht haltbar. Die wenigsten Straftäter dürften vor dem Begehen ihrer Tat an eine mögliche Strafe gedacht haben. Sollten dies doch der Fall gewesen sein, dann dürfte ihnen der "Ich werde schon nicht erwischt"-Glaube jegliche Zweifel genommen haben. Die vorhandenen Motive wiegen höher als der Gedanke an vage Aussichten.

Eine Aufhebung des universellen, unveräußerlichen Menschenrechts auf Leben darf in keinem Fall gerechtfertigt sein. Alle Erdenbürger, gleich welcher Rasse, Weltanschauung oder Strafgeschichte, sind nur Menschen, und alle müssen als solche behandelt werden.
29.01.2004 15:53:48  Zum letzten Beitrag
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 Thema: Soziale Determination & Schuldfrage ( Vom Freispruch bis zum Todesurteil.. )
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