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 Moderiert von: Che Guevara


 Thema: Erkrankte und Betroffene ( Fragen und Antworten )
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Lauchi

AUP Lauchi 26.11.2007
 
Zitat von punkd

Ich bin aktuell etwas verwirrt was ich machen muss, evtl wisst ihr ja Bescheid.
Mein Antigen Schnelltest war gestern positiv, habe auch Symptome und weiß auch woher es kommt (). Klar, jetzt erst mal Quarantäne und so, aber muss ich jetzt noch mal einen PCR Test machen? Dachte das ist jetzt vorbei (wegen Kapazitäten und so), aber ich höre verschiedene Aussage und Google hat mir auch nicht wirklich geholfen leider traurig

Halp


Erstmal ist es Isolation nicht Quarantäne bei Erkrankung. Welches Bundesland ist denn betroffen und brauchst du einen Genesenennachweis? Dann führt kein Weg an einem Pcr Test vorbei, denn Antigentests reichen momentan meines Wissens nach nicht dafür aus
29.01.2022 12:42:38  Zum letzten Beitrag
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Che Guevara

AUP Che Guevara 28.08.2019
Im Zweifelsfall die Hotline bemühen oder dann Mo den Hausarzt, wenn Du eh schon 3mal gechippt bist. Ansich ist derzeit der Genesen Status der nach 3 Monaten also wohl früher als die dritte Impfe verfällt nicht wirklich wichtig.

Wenn dritte Fleißbiene fehlt kannst mal schauen wie es Dein Bundesland BaWü meine ich so hält derzeit mit Schnelltest bei Symptomen und positivem Antigen.
29.01.2022 13:25:01  Zum letzten Beitrag
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[MKKC]Gunman

[MKKC]Gunman
 
Zitat von mc.smurf

Na wenn C schon starken Husten hat, dann würde ich eher mal von Corona in dem Fall ausgehen. B hat vielleicht Glück bisher, vielleicht gehört er auch zu den Personen, die durch Kreuzimmunität durch frühere Infektionen mit anderen Coronaviren etwas besser geschützt ist (siehe z.B. https://www.bbc.com/news/health-59911257 dazu).



Wäre möglich. Eigentlich müssten C und D positiv sein, da sie zeitgleich erkrankten und drei andere positiv sind im Umfeld. Wäre doch komisch wenn drei von fünf corona haben und zwei sich normal erkälten.
29.01.2022 13:54:43  Zum letzten Beitrag
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punkd

AUP punkd 17.03.2010
 
Zitat von Che Guevara

Im Zweifelsfall die Hotline bemühen oder dann Mo den Hausarzt, wenn Du eh schon 3mal gechippt bist. Ansich ist derzeit der Genesen Status der nach 3 Monaten also wohl früher als die dritte Impfe verfällt nicht wirklich wichtig.

Wenn dritte Fleißbiene fehlt kannst mal schauen wie es Dein Bundesland BaWü meine ich so hält derzeit mit Schnelltest bei Symptomen und positivem Antigen.


Dann rufe ich einfach mal bei der 116117 an und frage nach, dann weiß ich sicher Bescheid.
Bin geboostert und ja, BaWü hast du noch richtig im Kopf.
Meine beiden nicht geimpften Kinder (weil zu jung), die täglich mit mir abhängen und auch teilweise nachts bei mir pennen, sind nach wie vor Symptomfrei und laut Test auch negativ. Isolieren von den Kids geht nicht, da Madame ein paar Tage weg ist und erst heute Abend heim kommt…

E. Die Mädels waren auch dabei als ich mich infiziert habe, und sind da anscheinend auch verschont geblieben.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von punkd am 29.01.2022 14:32]
29.01.2022 14:31:32  Zum letzten Beitrag
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[KdM]MrDeath

mrdeath2
 
Zitat von punkd

Ich bin aktuell etwas verwirrt was ich machen muss, evtl wisst ihr ja Bescheid.
Mein Antigen Schnelltest war gestern positiv, habe auch Symptome und weiß auch woher es kommt (). Klar, jetzt erst mal Quarantäne und so, aber muss ich jetzt noch mal einen PCR Test machen? Dachte das ist jetzt vorbei (wegen Kapazitäten und so), aber ich höre verschiedene Aussage und Google hat mir auch nicht wirklich geholfen leider traurig

Halp



das stichwort ist absonderung, steht alles hier
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/uebersicht-corona-verordnungen/coronavo-absonderung/

PCR test musste nicht machen, je nach beruf/abreitgeber ist so nen nachweis aber besser wegen arbeitsausfall, im zweifel einfach krankschreibung wennde ja eh symptome hast.

gute besserung!
30.01.2022 11:41:25  Zum letzten Beitrag
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punkd

AUP punkd 17.03.2010
Das hilft schon mal, danke!
Bei der 116117 kam ich nicht weiter leider.

Was da nicht steht ist, wie ich „offiziell“ den Genesen Status erhalte. Dafür muss ich bei PCR Test machen, richtig?
30.01.2022 13:14:24  Zum letzten Beitrag
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Bleifresser

Bleifresser
wofür brauchst genesene status als geimpfter?
bei mir ist der kürzer als der Impfstatus...
30.01.2022 14:50:42  Zum letzten Beitrag
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Herr der Lage

AUP Herr der Lage 16.10.2014
 
Zitat von Bleifresser

wofür brauchst genesene status als geimpfter?
bei mir ist der kürzer als der Impfstatus...



Bei Long Covid oder wenn die Ansteckung z.B. ein Arbeitsunfall war und man es als solchen melden will (da die Leistungen besser als bei der gesetzlichen Krankenkasse), könnte der "jop, hatte Corona"-Nachweis noch interessant sein.

Ist jetzt nur halt schwierig ohne PCR.

Welche Konsequenzen die PCR-Priorisierung hat - ZDFheute

 
Doch der nicht nachweisbare Genesenenstatus ist nicht das einzige Problem, das mit der Priorisierung der PCR-Tests auftritt: Auch wer nach der Corona-Infektion Ansprüche gegen Kostenträger, also zum Beispiel die Berufsgenossenschaft, geltend machen will, braucht bisher einen positiven PCR-Testnachweis.

"Die akzeptieren gar keinen Nachweis durch einen Antigen-Schnelltest. Auch in vielen Post-Covid-Ambulanzen ist ein PCR-Test die Voraussetzung, dass man überhaupt aufgenommen wird", erklärt Claudia Ellert, leitende Oberärztin der Lahn-Dill-Kliniken in Wetzlar. Sie leidet selbst seit über einem Jahr an Long Covid.

Zudem sei der Nachweis, dass man infiziert ist, mit einem Schnelltest deutlich schwieriger:

"Einen positiven Schnelltest müssen Sie erst mal hinbekommen! Der Schnelltest hat ein viel kürzeres zeitliches Fenster, in dem er positiv ausfällt."
Claudia Ellert, leitende Oberärztin der Lahn-Dill-Kliniken in Wetzlar

Der Schnelltest brauche dazu noch mehr Viruslast - im Gegensatz zum PCR-Test, der auch schon mit weniger Viruslast anschlage, so Ellert. Das alles verkompliziert den Nachweis für Patienten, die keinen PCR-Test mehr bekommen.

30.01.2022 16:21:08  Zum letzten Beitrag
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Bleifresser

Bleifresser
Ah ok, thx.
30.01.2022 17:19:05  Zum letzten Beitrag
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FelixDelay

xmas female arctic
verschmitzt lachen
Und damit wäre Long Covid politisch besiegt. Schachmett!
30.01.2022 21:45:50  Zum letzten Beitrag
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AndRaw

AUP AndRaw 18.11.2014
Tag 6 seit meine Frau Symptome hat. Ihr Schnelltest weiterhin positiv, Kids und ich negativ. Scheint die Isolierung hilft. Gesundheitsamt hat sich innerhalb von 2 Tagen nach positivem PCR gemeldet und Quarantäne (nur für meine Frau) bis 05.02. angeordnet.
31.01.2022 0:38:39  Zum letzten Beitrag
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[Amateur]Cain

Amateur Cain
Epilog:

 
Zitat von [Amateur]Cain

 
Zitat von Gilb@Fun

Corona überstanden.




Hier auch. Alle nun PCR-positiv und in Absonderung bis mindestens 06.02. Das ist aber nicht SO wild, weil heute und morgen eh noch Ferien sind. Also letztlich kommen nur 3 Tage HomeOffice+HomeSchooling auf uns zu - lel, 2021 haben wir das ein halbes Jahr gemacht. Breites Grinsen

Kinder hatten nur ein wenig Halskratzen und Husten, uns hat es mit einer mittelschweren Erkältung 2-3 Tage einigermaßen zerlegt.

Kein schlechter Preis für ein Familienpaket SuPErImmUNiTäT. Und gut ist, dass alle 4 Absonderungszeiträume übereinanderliegen und sich nicht überlappen.

Echt jede Menge Glück im Unglück. Breites Grinsen

31.01.2022 8:47:20  Zum letzten Beitrag
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AndRaw

AUP AndRaw 18.11.2014
Meine Frau sitzt fast ohne Symptome im kleinen Zimmer und hat wohl die Zeit ihres Lebens. Bekommt alles von mir geliefert, kann den ganzen Tag Streams gucken und telefonieren. Glück gehabt. Breites Grinsen
Eben noch n Schnelltest gemacht, weiterhin positiv. traurig
31.01.2022 9:15:34  Zum letzten Beitrag
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Oli

AUP Oli 21.12.2018
 
Zitat von AndRaw

Eben noch n Schnelltest gemacht, weiterhin positiv. traurig


Sagt sie.
31.01.2022 9:22:51  Zum letzten Beitrag
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Nebelkraehe

X-Mas Leet
 
Zitat von Oli

 
Zitat von AndRaw

Eben noch n Schnelltest gemacht, weiterhin positiv. traurig


Sagt sie.


Breites Grinsen
31.01.2022 9:24:44  Zum letzten Beitrag
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AndRaw

AUP AndRaw 18.11.2014
Ich vermute das langsam auch. Breites Grinsen
31.01.2022 9:34:01  Zum letzten Beitrag
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[Amateur]Cain

Amateur Cain
 
Zitat von Nebelkraehe

 
Zitat von Oli

 
Zitat von AndRaw

Eben noch n Schnelltest gemacht, weiterhin positiv. traurig


Sagt sie.


Breites Grinsen



Breites Grinsen


Tagelang von Mann und Kindern getrennt und hat die "Zeit ihres Lebens".

WÜRD ICH MAL DRÜBER REFLEKTIEREN.
31.01.2022 10:29:55  Zum letzten Beitrag
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Atello

AUP Atello 12.11.2013
 
Zitat von [Amateur]Cain

 
Zitat von Nebelkraehe

 
Zitat von Oli

 
Zitat von AndRaw

Eben noch n Schnelltest gemacht, weiterhin positiv. traurig


Sagt sie.


Breites Grinsen



Breites Grinsen


Tagelang von Mann und Kindern getrennt und hat die "Zeit ihres Lebens".

WÜRD ICH MAL DRÜBER REFLEKTIEREN.


Ach komm, so ein bisschen Zeit nur für sich genießt jeder.
31.01.2022 10:32:21  Zum letzten Beitrag
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AndRaw

AUP AndRaw 18.11.2014
Nee, gönn ich ihr ja. Breites Grinsen
31.01.2022 10:35:25  Zum letzten Beitrag
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[Amateur]Cain

Amateur Cain
 
Zitat von Atello


Ach komm, so ein bisschen Zeit nur für sich genießt jeder.



Erstens war das nicht ernst gemeint.

Aber zweitens, theoretisch zur Sache: Klar. Ich war auch gern mal einen Tag oder zwei auf Dienstreise. Aber wenn meine Frau nach 6 Tagen immer noch "die Zeit ihres Lebens" hätte, während ich eine Tür weiter beide Kinder versorgen muss, die nicht rein dürfen und deshalb auch unglücklich sind VOR DIESER TÜR und ohnehin keiner keinen kuscheln und knutschen kann in der Zeit - dann würde ich in diesem hypotethischen Szenario DOCH langsam misstrauisch. Breites Grinsen
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von [Amateur]Cain am 31.01.2022 10:36]
31.01.2022 10:36:18  Zum letzten Beitrag
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AndRaw

AUP AndRaw 18.11.2014
Naja, sie ist schon noch krank und sie vermisst ihre Kids. Aber sie macht halt das Beste draus.
31.01.2022 10:39:14  Zum letzten Beitrag
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Atti Atterkopp

AttiKartoffelkopp
 
Zitat von [Amateur]Cain

 
Zitat von Atello


Ach komm, so ein bisschen Zeit nur für sich genießt jeder.



Erstens war das nicht ernst gemeint.

Aber zweitens, theoretisch zur Sache: Klar. Ich war auch gern mal einen Tag oder zwei auf Dienstreise. Aber wenn meine Frau nach 6 Tagen immer noch "die Zeit ihres Lebens" hätte, während ich eine Tür weiter beide Kinder versorgen muss, die nicht rein dürfen und deshalb auch unglücklich sind VOR DIESER TÜR und ohnehin keiner keinen kuscheln und knutschen kann in der Zeit - dann würde ich in diesem hypotethischen Szenario DOCH langsam misstrauisch. Breites Grinsen


Aber wie wäre es wenn deine Frau mit Andraw verheiratet wäre und sechs Tage von ihm getrennt?
31.01.2022 10:47:47  Zum letzten Beitrag
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AndRaw

AUP AndRaw 18.11.2014
Ey, langsam wird es fies. Breites Grinsen

Schnelltest ist wirklich positiv, aber deutlich schwächer als letzte Woche Dienstag. Und es hat länger gedauert, bis der Strich sichtbar war. Es wird also. Quarantäne ist bis 5.2. angeordnet.
31.01.2022 10:51:50  Zum letzten Beitrag
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dblmg

AUP dblmg 20.07.2010
Ein schnelltest kann kein quantitatives Ergebnis liefern.
31.01.2022 10:59:21  Zum letzten Beitrag
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AndRaw

AUP AndRaw 18.11.2014
I know. Trotzdem waren alle Schnelltests seit Dienstag quasi Instant positiv. Heute zum ersten Mal nicht. Nehm mir nicht die Hoffnung, ich laufe hier aufm Zahnfleisch. Hässlon
31.01.2022 11:11:55  Zum letzten Beitrag
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Gutholz

Arctic
Ich bin der Uwe und ich bin auch dabei.

Gestern positiver Selbsttest. Wiederholung auch positiv. Schnelltest in der Zeltteststadt auch positiv.
PCR noch in Bearbeitung. man, ist das spannend.

Da sich in den letzten 2 Wochen die Fälle auf der Arbeit häuften, wäre es durchaus realistisch dass es der real deal ist. Dank 7 Tagen Nachtschicht hatte ich in der letzten Woche auch quasi null andere Kontakte.
Etwas seltsam finde ich, dass falls dieser PCR jetzt negativ ausfallen sollte, ich dann sofort wieder frei wäre. Trotz der anderen Tests.
01.02.2022 9:28:46  Zum letzten Beitrag
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kl3tte

AUP kl3tte 07.06.2011
Unbedingt als Arbeitsunfall melden!
01.02.2022 10:06:21  Zum letzten Beitrag
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Gutholz

Arctic
Wird das so einfach anerkannt?
Habe jetzt mal
https://www.dguv.de/de/mediencenter/hintergrund/corona_arbeitsunfall/index.jsp ergooglet. Als Arbeitsunfall zählt es wohl uU nur bei Pflegepersonal, Friseur oä.
Ich mache per tape engineering Produktionsanlagen heile und wieder kaputt und wieder heile und dann macht es die nächste Schicht wieder kaputt aber sagt es war schon kaputt. Es ist nicht körpernah oder Pharma oä.
Die Regelung scheint bei mir nicht zuzutreffen.
01.02.2022 10:46:23  Zum letzten Beitrag
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kl3tte

AUP kl3tte 07.06.2011
Ich war noch nicht in der Situation, würde es aber auf jeden Fall mit allen Mitteln versuchen. Auch wenn ich dafür ewig am Telefon hinge mit der Fasi oder meiner Rechtsschutz.

/Edit: für mich klingt das, als wäre es ein Arbeitsunfall:

COVID-19 als Arbeitsunfall

Erfolgt eine Infektion mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 infolge einer versicherten Tätigkeit, ohne dass die Voraussetzungen einer Berufskrankheit vorliegen, kann die Erkrankung einen Arbeitsunfall darstellen.

Dies setzt voraus, dass die Infektion auf die jeweilige versicherte Tätigkeit (Beschäftigung, (Hoch-)Schulbesuch, Ausübung bestimmter Ehrenämter, Hilfeleistung bei Unglücksfällen o.a.) zurückzuführen ist.

In diesem Rahmen muss ein intensiver Kontakt mit einer infektiösen Person ("Indexperson") nachweislich stattgefunden haben und spätestens innerhalb von zwei Wochen nach dem Kontakt die Erkrankung eingetreten bzw. der Nachweis der Ansteckung erfolgt sein.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von kl3tte am 01.02.2022 10:54]
01.02.2022 10:52:22  Zum letzten Beitrag
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loliger_rofler

AUP loliger_rofler 08.03.2009
 
Zitat von Gutholz

Wird das so einfach anerkannt?
Habe jetzt mal
https://www.dguv.de/de/mediencenter/hintergrund/corona_arbeitsunfall/index.jsp ergooglet. Als Arbeitsunfall zählt es wohl uU nur bei Pflegepersonal, Friseur oä.
Ich mache per tape engineering Produktionsanlagen heile und wieder kaputt und wieder heile und dann macht es die nächste Schicht wieder kaputt aber sagt es war schon kaputt. Es ist nicht körpernah oder Pharma oä.
Die Regelung scheint bei mir nicht zuzutreffen.




Achtung, Unterscheidung Berufskrankheit vs. Unfall.

https://www.dguv.de/de/mediencenter/hintergrund/corona_arbeitsunfall/index.jsp

Wenn Du nachweislichen Kontakt mit einer erkrankten Person hattest, hast Du gewonnen. Du solltest also Schitpläne checken und nachfragen ob eine dieser Personen nachweislich infiziert ist und wahrscheinlich bei eurem Kontakt infektiös war.

Bei uns im Laden macht das der Betriebsarzt über täglich abgegebene Kontaktlisten.

 

COVID-19 als Arbeitsunfall

Erfolgt eine Infektion mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 infolge einer versicherten Tätigkeit, ohne dass die Voraussetzungen einer Berufskrankheit vorliegen, kann die Erkrankung einen Arbeitsunfall darstellen.
Dies setzt voraus, dass die Infektion auf die jeweilige versicherte Tätigkeit (Beschäftigung, (Hoch-)Schulbesuch, Ausübung bestimmter Ehrenämter, Hilfeleistung bei Unglücksfällen o.a.) zurückzuführen ist.
In diesem Rahmen muss ein intensiver Kontakt mit einer infektiösen Person ("Indexperson") nachweislich stattgefunden haben und spätestens innerhalb von zwei Wochen nach dem Kontakt die Erkrankung eingetreten bzw. der Nachweis der Ansteckung erfolgt sein.
Die Intensität des Kontaktes bemisst sich dabei vornehmlich nach der Dauer und der örtlichen Nähe.
Anhaltspunkte dafür, wann diese Form des Kontaktes gegeben ist, geben die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel in der Fassung vom 7. Mai 2021 und das Robert-Koch-Institut in seiner Einschätzung vom 31. März 2021. Demnach kann ein Kontakt mit einer Indexperson im näheren Umfeld zu einer Ansteckung führen, wenn dieser länger als zehn Minuten dauert, ohne dass die Beteiligten einen Mund-Nase-Schutz oder eine FFP2-Maske tragen. In Gesprächssituationen kann auch eine kürzere Zeitspanne ausreichen. Bei hohen Raumkonzentrationen infektiöser Aerosole kann eine Ansteckung nach mehr als zehn Minuten trotz des Tragens eines Mund-Nase-Schutzes oder einer FFP2-Maske erfolgen.
Lässt sich kein intensiver Kontakt zu einer Indexperson feststellen, kann es im Einzelfall ausreichen, wenn es im unmittelbaren Tätigkeitsumfeld (z.B. innerhalb eines Betriebs oder Schule) der betroffenen Person nachweislich eine größere Anzahl von infektiösen Personen gegeben hat und konkrete, die Infektion begünstigende Bedingungen bei der versicherten Tätigkeit vorgelegen haben. Dabei spielen Aspekte wie Anzahl der nachweislich infektiösen Personen im engeren Tätigkeitsumfeld, Anzahl der üblichen Personenkontakte, geringe Infektionszahlen außerhalb des versicherten Umfeldes, räumliche Gegebenheiten wie Belüftungssituation und Temperatur eine entscheidende Rolle.
Hat der Kontakt mit einer Indexperson auf dem Weg zur Arbeit oder auf dem Heimweg stattgefunden und ist in der Folge eine COVID-19-Erkrankung aufgetreten, kann unter den aufgeführten Bedingungen ebenfalls ein Arbeitsunfall vorliegen. Insbesondere ist hier an vom Unternehmen organisierte Gruppenbeförderung oder Fahrgemeinschaften von Versicherten zu denken.
In eng begrenzten Ausnahmefällen kann auch eine Infektion in Kantinen als Arbeitsunfall anerkannt werden.
Grundsätzlich ist der Aufenthalt dort als eigenwirtschaftlich und mithin nicht versichert anzusehen. Ist die Essenseinnahme in einer Kantine jedoch aus betrieblichen Gründen zwingend erforderlich oder unvermeidlich und befördern die Gegebenheiten (z.B. Raumgröße und höhe, Lüftung, Abstandsmöglichkeiten) eine Infektion mit SARS-CoV-2, kann ausnahmsweise Versicherungsschutz bestehen.
Ähnliches gilt für die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften. Nur wenn diese Art der Unterbringung Teil des unternehmerischen, wirtschaftlichen Konzeptes ist und sich daraus eine besondere Infektionsgefahr ergibt, kommt eine Anerkennung als Arbeitsunfall überhaupt in Frage. Die Infektionsgefahr muss dabei über das übliche Maß hinausgehen und durch die Eigenheiten der Unterkunft (z.B. Mehrbettzimmer, Gemeinschaftswaschräume und küchen, Lüftungsverhältnisse) begünstigt werden.
Bei der Prüfung der Voraussetzungen eines Arbeitsunfalls ist aber stets zu berücksichtigen, ob im maßgeblichen Zeitpunkt Kontakt zu anderen Indexpersonen in nicht versicherten Lebensbereichen (z.B. Familie, Freizeit oder Urlaub) bestanden hat.
Im Ergebnis ist in jedem Einzelfall eine Abwägung erforderlich, bei der alle Aspekte, die für oder gegen eine Verursachung der COVID-19-Erkrankung durch die versicherte Tätigkeit sprechen, zu berücksichtigen sind. Nur die Infektion, die infolge der versicherten Tätigkeit eingetreten ist, erfüllt die gesetzlichen Voraussetzungen eines Arbeitsunfalles.


01.02.2022 10:58:52  Zum letzten Beitrag
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