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Antihass und bisschen Schadenfreude:
Der eine Schwurbler im Bekanntenkreis muss in seinem Job jetzt 8 Stunden am Tag eine Maske tragen. Hach wie es ihn nervt.
Und er lebt jetzt dann auch nicht mehr komplett von Hartz 4. Schön.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von *Morphy* am 25.10.2020 9:48]
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Also schützen Masken vor Hartz4?
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| Zitat von Peniskuh
Also schützen Masken vor Hartz4?
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Deswegen wollen die meisten vermutlich keine Tragen. Arbeit ist Scheiße. Nun ist endlich das Geheimnis gelöst.
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| Die gelb markierten Passagen müssen Sie an den individuellen Sachverhalt anpassen.
(Absender/in)
An (Schulträger)
___, den __.__.2020
Sehr geehrte Damen und Herren,
Wie Sie wissen, werden die Schülerinnen und Schüler in Baden-Württemberg seit Montag, dem 19.10.2020 dazu gezwungen, auch im Unterricht eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Sechs Stunden lang im Unterricht. Dann noch drei Stunden lang in der Betreuung. Und auch in den Pausen. Davon betroffen ist/sind auch mein/e __jährige/r Sohn/Tochter __, der/die die Klasse ___ in der ___ (Name der Schule) besucht (ggf. hier mehrere Kinder einsetzen).
Ich mache mir als Mutter ganz erhebliche Sorgen um die Gesundheit meines Sohnes. Ich habe mich daher kundig gemacht und dabei sowohl juristischen als auch arbeitsmedizinischen Sachverstand zu Rate gezogen. Ich wurde darüber belehrt, dass das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen nicht angeordnet werden darf, ohne dass dabei die strikten Vorgaben des Arbeitsschutzrechts eingehalten werden. Es gibt verbindliche Tragezeitbegrenzungen (DGUV Regel 112-190, S. 147 ff.). §§ 5, 6 ArbSchG und § 3 ArbStättV normieren zudem Notwendigkeit, eine personen- und arbeitsplatzbezogene Gefährdungsbeurteilung zu erstellen und zu dokumentieren. Diese Beurteilung muss selbstverständlich angepasst werden, wenn an der Schule – in welchem Umfang auch immer – die Maskenpflicht eingeführt wird. Bei Mund-Nasen-Bedeckungen handelt es sich ferner um persönliche Schutzausrüstung. Diese muss vom Schulträger gestellt werden (§ 15 Abs. 2 ArbStättV; Art. 4 Abs. 6 Richtlinie 89/656/EWG) Darüber hinaus muss der Schulträger dafür Sorge tragen, dass von dieser Schutzausrüstung, also von Masken gleich welcher Art, keine größeren Risiken für die Schülerinnen und Schüler ausgehen (Art. 4 Abs. 1 Unterabsatz 2 Nr. 1 Richtlinie 89/656/EWG). Diese Risiken bestehen namentlich in CO2-Rückatmung und in der Herausbildung von Pilzen und Bakterienkolonien im Maskeninneren. Die bereits erwähnten Tragezeitbegrenzungen dienen gerade dazu, diese Risiken in Grenzen zu halten. Das Umweltbundesamt warnt vor einer raschen CO2-Überkonzentration bereits im Klassenzimmer an sich. Kommt dann noch die CO2-Rückatmung hinzu, wird die Überkonzentration noch einmal deutlich – und spätestens dann weit über den Arbeitsplatzgrenzwert von 5.000 ppm hinaus – ansteigen. Und schließlich fußen die gesamten AHA-Regeln auf der Prämisse, dass jeder jeden zu jeder Zeit mit SARS CoV-2 infizieren kann, ohne selbst Symptome zu haben. Dann aber stellt die ausgeatmete Luft einen biologischen Arbeitsstoff dar – SARS CoV-2 wurde vom Ausschuss für biologische Arbeitsstoffe (vgl. § 19 BioStoffV) immerhin in die zweihöchste Risikogruppe 3 eingeordnet. Dann aber hatte sich die Gefährdungsbeurteilung gemäß § 4 BioStoffV auf die spezifisch biologischen Risiken zu erstrecken. Ich kann nicht erkennen, dass vor Wiederaufnahme des Regelbetriebs an den Schulen, deren Betrieb Sie als Schulträger zu verantworten haben, auch nur einer einzigen dieser Vorgaben Genüge getan worden ist.
Ich fordere Sie daher hiermit auf, mir die schriftliche Gefährdungsbeurteilung vorzulegen. Der Vorlage dieses Dokuments sehe ich bis zum 28. Oktober 2020 entgegen.
Insbesondere hoffe ich dieser Gefährdungsbeurteilung entnehmen zu können,
• ob und auf welche Weise den Lehrkräften Kenntnisse darüber vermittelt wurden, woran sie eine CO2-Vergiftung erkennen;
• über welchen Befähigungsnachweis die Person verfügt, die für die Gefährdungsbeurteilung verantwortlich ist;
• auf welche Weise die schnelle Erreichbarkeit ärztlicher Hilfe sichergestellt ist, wenn meinem Sohn etwas zustößt.
Die Notwendigkeit einer Gefährdungsbeurteilung und der Beachtung geltender Arbeitsschutzregeln lässt sich nicht etwa mit der Begründung in Abrede stellen, die Schülerinnen und Schüler seien keine Arbeitnehmer. Richtig ist vielmehr, dass die Regeln, die für erwachsene Beschäftigte konzipiert wurden, erst recht für unsere noch viel schutzbedürftigeren Kinder gelten müssen. Ich werde auch keine begrifflichen Verwirrspiele des Inhalts akzeptieren, die Mund-Nasen-Bedeckung sei ja nur ein „Bekleidungsstück“ oder gar ein „Lernmittel“. Die MNB soll getragen werden, um andere vor (angeblich symptomlos übertragbaren) Viren zu schützen. Ihre Anlegung wird also aus medizinischen Gründen und zum Schutz anderer Menschen angeordnet. Die MNB ist daher nichts anderes als eine persönliche Schutzausrüstung im oben beschriebenen Sinne. Die Tatsache, dass gerade ein Corona-Virus im Umlauf ist, bedeutet nicht, dass mein/e Kind/er weniger Sauerstoff benötigt/en als sonst. Und das Leben meines/meiner Kindes/Kinder ist keinen Deut weniger wert als das Leben derjenigen, die sich vielleicht irgendwann einmal bei ihm/ihnen anstecken könnten.
Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass Sie sich einer zivil- und strafrechtlichen Verantwortlichkeit wegen Körperverletzung aussetzen, wenn Sie die Maskenpflicht an den Schulen in Ihrer Trägerschaft durchsetzen, ohne gegen die hier beschriebenen Risiken angemessene Vorsorge getroffen zu haben. Diese Verantwortlichkeit trifft Sie persönlich und nicht etwa nur die Trägerbehörde. Indem ich Sie auf die vorstehenden Gefährdungslagen und Regularien aufmerksam gemacht habe, handeln Sie mindestens mit bedingtem Vorsatz, wenn Sie meine Hinweise ignorieren. Und für vorsätzliches Handeln haftet ein Amtsträger immer persönlich und kann sich nicht hinter dem Staat verschanzen. Würden Sie anordnen, dass in die Klassenzimmer so lange CO2 eingeleitet würde, bis die Kinder eine entsprechende Vergiftung erleiden, wären Sie dafür persönlich haftbar. Nicht anders verhält es sich konsequent mit der Durchsetzung der Maskenpflicht ohne die gesetzlich vorgesehene Risikovorsorge. Denn diese beiden Fälle sind absolut vergleichbar.
Mit freundlichen Grüßen
__________
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Das bekam ich eben von einem Kollegen, der hauptsächlich mit so einem Scheißdreck rumläuft und ich solle mich mal damit beschäftigen, vielleicht sei es ja auch für uns interessant.
Ich weiß gar nicht, wie ich darauf reagieren soll.
e: Der Brief ist von Prof. Martin Schwab.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Randbauer am 25.10.2020 17:41]
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Wow. Im negativen Sinne.
/e: Klassenzimmer fällt für die Schüler also unter ArbStättV? Wieder was gelernt, lol
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Maestro am 25.10.2020 17:45]
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| Zitat von Aspe
Ich bin eigentlich recht überrascht, im positiven Sinne, das trotz der Lockerungen, Ferien und Feiern sich die täglichen Neuinfektionen bei <1500 einzupendeln scheinen.
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Nicht gut gealtert
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Was für ein gefährlicher Schwachsinn. Wer hat den überhaupt gefragt?
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| Zitat von CriMeARiver
| Zitat von Aspe
Ich bin eigentlich recht überrascht, im positiven Sinne, das trotz der Lockerungen, Ferien und Feiern sich die täglichen Neuinfektionen bei <1500 einzupendeln scheinen.
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Nicht gut gealtert
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Ich bin nicht überrascht, das wegen der Lockerungen, Ferien und Feiern sich die täglichen Neuinfektionen bei >15.000 einzupendeln scheinen.
Edit:
In diesem Sinne: maximalen Hass auf Berlin und einen Teil seiner Einwohner.
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Aspe am 25.10.2020 20:07]
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| Zitat von Randbauer
Das bekam ich eben von einem Kollegen, der hauptsächlich mit so einem Scheißdreck rumläuft und ich solle mich mal damit beschäftigen, vielleicht sei es ja auch für uns interessant.
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Warum gucken die Models für die Dinger eigentlich alle wie Lucie Wilde?
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| Zitat von Phillinger
Was für ein gefährlicher Schwachsinn. Wer hat den überhaupt gefragt?
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Ohne Spaß, was ein Huso. Ist das jetzt der so-einfach-ist-das-Mann?
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| Zitat von Randbauer
| Die gelb markierten Passagen müssen Sie an den individuellen Sachverhalt anpassen.
(Absender/in)
An (Schulträger)
___, den __.__.2020
Sehr geehrte Damen und Herren,
Wie Sie wissen, werden die Schülerinnen und Schüler in Baden-Württemberg seit Montag, dem 19.10.2020 dazu gezwungen, auch im Unterricht eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Sechs Stunden lang im Unterricht. Dann noch drei Stunden lang in der Betreuung. Und auch in den Pausen. Davon betroffen ist/sind auch mein/e __jährige/r Sohn/Tochter __, der/die die Klasse ___ in der ___ (Name der Schule) besucht (ggf. hier mehrere Kinder einsetzen).
Ich mache mir als Mutter ganz erhebliche Sorgen um die Gesundheit meines Sohnes. Ich habe mich daher kundig gemacht und dabei sowohl juristischen als auch arbeitsmedizinischen Sachverstand zu Rate gezogen. Ich wurde darüber belehrt, dass das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen nicht angeordnet werden darf, ohne dass dabei die strikten Vorgaben des Arbeitsschutzrechts eingehalten werden. Es gibt verbindliche Tragezeitbegrenzungen (DGUV Regel 112-190, S. 147 ff.). §§ 5, 6 ArbSchG und § 3 ArbStättV normieren zudem Notwendigkeit, eine personen- und arbeitsplatzbezogene Gefährdungsbeurteilung zu erstellen und zu dokumentieren. Diese Beurteilung muss selbstverständlich angepasst werden, wenn an der Schule – in welchem Umfang auch immer – die Maskenpflicht eingeführt wird. Bei Mund-Nasen-Bedeckungen handelt es sich ferner um persönliche Schutzausrüstung. Diese muss vom Schulträger gestellt werden (§ 15 Abs. 2 ArbStättV; Art. 4 Abs. 6 Richtlinie 89/656/EWG) Darüber hinaus muss der Schulträger dafür Sorge tragen, dass von dieser Schutzausrüstung, also von Masken gleich welcher Art, keine größeren Risiken für die Schülerinnen und Schüler ausgehen (Art. 4 Abs. 1 Unterabsatz 2 Nr. 1 Richtlinie 89/656/EWG). Diese Risiken bestehen namentlich in CO2-Rückatmung und in der Herausbildung von Pilzen und Bakterienkolonien im Maskeninneren. Die bereits erwähnten Tragezeitbegrenzungen dienen gerade dazu, diese Risiken in Grenzen zu halten. Das Umweltbundesamt warnt vor einer raschen CO2-Überkonzentration bereits im Klassenzimmer an sich. Kommt dann noch die CO2-Rückatmung hinzu, wird die Überkonzentration noch einmal deutlich – und spätestens dann weit über den Arbeitsplatzgrenzwert von 5.000 ppm hinaus – ansteigen. Und schließlich fußen die gesamten AHA-Regeln auf der Prämisse, dass jeder jeden zu jeder Zeit mit SARS CoV-2 infizieren kann, ohne selbst Symptome zu haben. Dann aber stellt die ausgeatmete Luft einen biologischen Arbeitsstoff dar – SARS CoV-2 wurde vom Ausschuss für biologische Arbeitsstoffe (vgl. § 19 BioStoffV) immerhin in die zweihöchste Risikogruppe 3 eingeordnet. Dann aber hatte sich die Gefährdungsbeurteilung gemäß § 4 BioStoffV auf die spezifisch biologischen Risiken zu erstrecken. Ich kann nicht erkennen, dass vor Wiederaufnahme des Regelbetriebs an den Schulen, deren Betrieb Sie als Schulträger zu verantworten haben, auch nur einer einzigen dieser Vorgaben Genüge getan worden ist.
Ich fordere Sie daher hiermit auf, mir die schriftliche Gefährdungsbeurteilung vorzulegen. Der Vorlage dieses Dokuments sehe ich bis zum 28. Oktober 2020 entgegen.
Insbesondere hoffe ich dieser Gefährdungsbeurteilung entnehmen zu können,
• ob und auf welche Weise den Lehrkräften Kenntnisse darüber vermittelt wurden, woran sie eine CO2-Vergiftung erkennen;
• über welchen Befähigungsnachweis die Person verfügt, die für die Gefährdungsbeurteilung verantwortlich ist;
• auf welche Weise die schnelle Erreichbarkeit ärztlicher Hilfe sichergestellt ist, wenn meinem Sohn etwas zustößt.
Die Notwendigkeit einer Gefährdungsbeurteilung und der Beachtung geltender Arbeitsschutzregeln lässt sich nicht etwa mit der Begründung in Abrede stellen, die Schülerinnen und Schüler seien keine Arbeitnehmer. Richtig ist vielmehr, dass die Regeln, die für erwachsene Beschäftigte konzipiert wurden, erst recht für unsere noch viel schutzbedürftigeren Kinder gelten müssen. Ich werde auch keine begrifflichen Verwirrspiele des Inhalts akzeptieren, die Mund-Nasen-Bedeckung sei ja nur ein „Bekleidungsstück“ oder gar ein „Lernmittel“. Die MNB soll getragen werden, um andere vor (angeblich symptomlos übertragbaren) Viren zu schützen. Ihre Anlegung wird also aus medizinischen Gründen und zum Schutz anderer Menschen angeordnet. Die MNB ist daher nichts anderes als eine persönliche Schutzausrüstung im oben beschriebenen Sinne. Die Tatsache, dass gerade ein Corona-Virus im Umlauf ist, bedeutet nicht, dass mein/e Kind/er weniger Sauerstoff benötigt/en als sonst. Und das Leben meines/meiner Kindes/Kinder ist keinen Deut weniger wert als das Leben derjenigen, die sich vielleicht irgendwann einmal bei ihm/ihnen anstecken könnten.
Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass Sie sich einer zivil- und strafrechtlichen Verantwortlichkeit wegen Körperverletzung aussetzen, wenn Sie die Maskenpflicht an den Schulen in Ihrer Trägerschaft durchsetzen, ohne gegen die hier beschriebenen Risiken angemessene Vorsorge getroffen zu haben. Diese Verantwortlichkeit trifft Sie persönlich und nicht etwa nur die Trägerbehörde. Indem ich Sie auf die vorstehenden Gefährdungslagen und Regularien aufmerksam gemacht habe, handeln Sie mindestens mit bedingtem Vorsatz, wenn Sie meine Hinweise ignorieren. Und für vorsätzliches Handeln haftet ein Amtsträger immer persönlich und kann sich nicht hinter dem Staat verschanzen. Würden Sie anordnen, dass in die Klassenzimmer so lange CO2 eingeleitet würde, bis die Kinder eine entsprechende Vergiftung erleiden, wären Sie dafür persönlich haftbar. Nicht anders verhält es sich konsequent mit der Durchsetzung der Maskenpflicht ohne die gesetzlich vorgesehene Risikovorsorge. Denn diese beiden Fälle sind absolut vergleichbar.
Mit freundlichen Grüßen
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Das bekam ich eben von einem Kollegen, der hauptsächlich mit so einem Scheißdreck rumläuft und ich solle mich mal damit beschäftigen, vielleicht sei es ja auch für uns interessant.
Ich weiß gar nicht, wie ich darauf reagieren soll.
e: Der Brief ist von Prof. Martin Schwab.
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Ich würde ihn halt freundlich drauf hinweisen, dass du da wohl der falsche Ansprechpartner bist, und er das mit der zuständigen Behörde abklären soll. Sobald dann eine aktualisierte Arbeitsanweisung eingeht, du dich selbstverständlich daran halten wirst.
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Oh, der nicht-zuständig-Joker.
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Wer mit soner Scheiße ankommt darf gerne doppelt und dreifach an den Klippen zerschellen, an denen auch normale Leute bei Behörden enden
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Die armen Kinder
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Junge, wie man richtig merkt, wie der Verursacher von Randys Kettenbrief-Template da beim Schreiben einen Genugtuungssteifen bekam.
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| Zitat von Der Büßer
Quasi ne Hutlatte
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| Zitat von Abso
Oh, der nicht-zuständig-Joker.
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Naja, ich kann mir nicht vorstellen, dass jeder individuell eine Gefährdungsbeurteilung erstellen muss, sondern dass eben dann eher ein thema fürs Ministerium oder mindestens für den Rektor ist. Wenn mir irgendwer kommt, und will was von mir wo mir das genaue Gegenteil vorher gesagt wurde überlege ich mir wie sinnvoll ich das selber finde.
Entweder sage ich: Ich versuchen das zu klären und melde mich (wenn ich denke er hat nen Punkt) oder ich sage halt: Sorry kann ich nix machen, ist ne Arbeitsanweisung, bitte mit dem und dem abklären.
Seh ich jetzt im öffentlichen Dienst nicht großartig anders.
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Die absolute Arroganz, gepaart mit gnadenloser Dummheit, der Covidioten macht mich echt immer noch fassungslos. Egal ob in Berlin oder in den Kommentarspalten. Es ist echt unglaublich.
Und oben drauf kommt jetzt noch eine immer weiter zunehmende Aggressivität. Da werden bei Twitter Listen von stinknormalen Leuten angelegt, die einfach nur Zeitungsberichte zitieren zu Corona, um sie dann bei den nächsten Nürnberger Prozessen zur Rechenschaft zu ziehen.
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Schön, hoffentlich befördern sich noch mehrere so ins aus
Wegen Maske gleich ne Latte an Anzeigen, was für ein Genius muss man sein
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von [RPD]-Biohazard am 26.10.2020 12:21]
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| Die Behörden des Kantons Appenzell Ausserrhoden haben am Montag über ihre weiteren Massnahmen informiert. Zu reden gab auch eine Hochzeit in Schwellbrunn. Wie der Gesundheitsdirektor, Yves Noël Balmer sagt, fand eine Hochzeit mit über 200 Gästen statt.
Wie «FM1» schreibt, soll ein Gast positiv an der Veranstaltung teilgenommen haben. Abstand- und Hygienemassnahmen wurden nicht eingehalten. Balmer: «Obwohl das Brautpaar von den positiven Tests wusste, hatte es uns nicht kontaktiert. Das Contact Tracing befand sich auf einem Blindflug.» Nach Angaben von Balmer habe man nur zufälligerweise vom Event erfahren.
Einige Gäste sollen später auch noch an einem Oktoberfest und anderen Aktivitäten teilgenommen haben. Balmer: «Ich bin verärgert und entsetzt über dieses Verhalten». Nach Angaben des Gesundheitsdirektor prüfe man einzelne Verzeigungen.
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wtf..
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Im Anschluss besuchte die Hochzeitsgesellschaft noch die Oma im Krankenhaus
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Was magst du bei Männern? Ich liebe eigentlich alles an ihnen,
| Zitat von rejteN
Ausserrhoden | |
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Hass: da dödelt man seit über einem halben Jahr telemäßig rum, aber die Dinosaurier-Boomer haben immer noch nichts gelernt. Vorstellungsgespräche stehen an, drei Bewerber aus Hessen und NRW am Start. Ich so: "Wallah, lasst uns teleballerntalken, Leute aus Risikogebieten in ein Risikogebiet (Berlin) einladen, ist scheiße." Chefin so: "Wer die Stelle wirklich will, kann das schon irgendwie einrichten." Ja, danke. Das habe ich ja auch in Frage gestellt. Danach macht noch mein ehemaliger Bruder, jetzt nur den Kollege, den 31er und stimmt der Chefin zu. Jetzt müssen sich drei Leute, von denen mindestens zwei eh keine Stelle kriegen, in den Zug setzen oder was. Geil.
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| "Wer die Stelle wirklich will, kann das schon irgendwie einrichten." | |
Dieser Satz ist so Boomer, ich meine Schnürsenkel haben sich gerade selbst aus dem Schlamm gezogen und dann mit einem festen Händedruck den Chef so beeindruckt dass er sie sofort in der Fabrik eingestellt hat!
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| Zitat von Dr.Hamster
| "Wer die Stelle wirklich will, kann das schon irgendwie einrichten." | |
Dieser Satz ist so Boomer, ich meine Schnürsenkel haben sich gerade selbst aus dem Schlamm gezogen und dann mit einem festen Händedruck den Chef so beeindruckt dass er sie sofort in der Fabrik eingestellt hat!
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Schon mehr Pre-Boomer. So Industriebaronmäßig. Fehlen nur noch die arbeitenden Kinder.
Wat eine Fut
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Thema: COVID-19 Hass ( Von Kampfjoggern und Abstandskantenfürsten ) |