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| Zitat von Oli
Wahrscheinlich in sonem alten Schmutz-Diesel, aber dann vegetarische Patties grillen.
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Nachhaltiger als extra einen neuen VW California kaufen
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T1: züggdahsnd Schülling
T2: das lass ich die IGM verhandeln. Die wollen 7-8%
T3: 0
T4: das ist Erpressung
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Jimbo. Es tut mir leid, dass du die Küchenhitze im Brunch nicht ausgehalten hast, aber bitte komm zurück. Du bekommst auch Welpenschutz.
Dieser Thread hier ist, neben peinlichem Boomercringe (State of Mind, Gruß an den 30jährigen CTO), schon auch gut für interessante Themen wie jetzt gerade Burnout, Umgang mit DSGVO (Einhalten?) und Tipps zu Arbeitszeugnissen. Sollte man nicht ruinieren.
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Ich verdiene gerade nur AntikörperTITTEr.
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Ich weiß immer noch nicht, was das mit DSGVO zu tun hat, wenn ich den alten Kollegen eines Bewerbers frage, ob dieser was aufm Kasten hat. Das ist einfach eine Referenz.
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| Zitat von Mobius
Ich weiß immer noch nicht, was das mit DSGVO zu tun hat, wenn ich den alten Kollegen eines Bewerbers frage, ob dieser was aufm Kasten hat. Das ist einfach eine Referenz.
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Hat es nicht. Das ist, typisch deutsch, falsch verstandener Datenschutz.
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| Zitat von Jimmy Blue Oxnknecht
So, entschuldigt bitte vielmals, zurück zum Thema:
T1: Wieviel Ks verdient ihr gerade?
T2: Wieviel % könnt ihr verhandeln?
T3: Wieviel geringleistende Opfer mahnt ihr heute ab?
T4: Liebe Grüße an alle Führungskräfte
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T1: Kohlehydrate möglichst vermeiden
T2: Nix, ham ja Krise
T3: einer, wollte einen halb tot fahren
T4: Profit!
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| Zitat von Do'Urden
| Zitat von Mobius
Ich weiß immer noch nicht, was das mit DSGVO zu tun hat, wenn ich den alten Kollegen eines Bewerbers frage, ob dieser was aufm Kasten hat. Das ist einfach eine Referenz.
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Hat es nicht. Das ist, typisch deutsch, falsch verstandener Datenschutz.
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Bitte was?
Das Offenlegen personenbezogener Daten (dass sich die Person beworben hat) ggü. Mitarbeitenden, die nichts mit der Personalgewinnung zu tun haben (erst ab den Punkt, wo die Person offiziell in den Vorhang eingebunden wird, wird das wohl wieder ok sein, nicht aber einfach unabhängig davon), sowie das Erheben personenbezogener Daten (wie der Bewerber so drauf ist) ohne Kenntnis des Betroffenen soll nichts mit der DSGVO zu tun haben?
Man mag ja jetzt drüber nachdenken, ob irgendwelche Erlaubnisnormen aus der DSGVO das zulassen, aber das fällt insgesamt mal einfach dick in den Anwendungsbereich dieser europäischen Regelung.
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| Zitat von Do'Urden
| Zitat von Mobius
Ich weiß immer noch nicht, was das mit DSGVO zu tun hat, wenn ich den alten Kollegen eines Bewerbers frage, ob dieser was aufm Kasten hat. Das ist einfach eine Referenz.
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Hat es nicht. Das ist, typisch deutsch, falsch verstandener Datenschutz.
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Wat. Nein?! Das ist im doppelten Sinne und völlig zu Recht unzulässig?
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| Zitat von Aspe
Darf man 2022 nur noch Urlaub mit und im Van machen?
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Nur wenn sie 7 Liter/100km verbrauchen.
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Ich bin kein Jurist wie JBO, aber welcher Artikel der DSGVO verbietet mir denn einen Kollegen nach den fachlichen Fähigkeiten eines seiner Ex-Kollegen zu fragen?
Ich lasse mich da gerne faktenbasiert überzeugen.
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Und kann es nicht sein, dass der befragte Kollege durch die Frage dann "automatisch" Teil des Bewerbungsprozesses ist wodurch das dann erlaubt wäre?
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Dann Gegenfrage: wie sieht es aus mit der Validierung von Referenzen und Beurkundungen? Darf ich bei der Uni anfragen, ob das vorliegende Examen echt ist? Ist ja in dem Sinne auch keine Verarbeitung in dem Sinne, wie sie der Bewerber mir gegenüber zugestimmt hat.
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| Zitat von Mobius
Dann Gegenfrage: wie sieht es aus mit der Validierung von Referenzen und Beurkundungen? Darf ich bei der Uni anfragen, ob das vorliegende Examen echt ist? Ist ja in dem Sinne auch keine Verarbeitung in dem Sinne, wie sie der Bewerber mir gegenüber zugestimmt hat.
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Du würdest damit der Uni mitteilen, dass sich die Person bei dir beworben hat. Darfst du natürlich nicht ohne weiteres / ohne Einwilligung.
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Ja hallo ich bin der der sich da bewirbt und habe mit meinem Anwalt gesprochen . Ihr alle schuldet mir pro Person jetzt 500 Euro wegen Verstoß gegen das europäische Datenschutz Gesetz !! Aber da ich euch Entgegenkomme nehme ich pro Person nur 300 Euro - bitte Zahlung bis morgen !
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| Zitat von Jimmy Blue Oxnknecht
| Zitat von Do`Urden
Ich bin kein Jurist wie JBO, aber welcher Artikel der DSGVO verbietet mir denn einen Kollegen nach den fachlichen Fähigkeiten eines seiner Ex-Kollegen zu fragen?
Ich lasse mich da gerne faktenbasiert überzeugen.
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RedAngel ist auch Jurist und hat das schon völlig richtig erklärt. Ich selbst habe das auch nur als Annexmaterie mit dabei, bin da also nur am Rande damit befasst, weil es halt überall reinspielt, und echt kein Spezialist in dem Bereich. Aber grundlegend liegt das Missverständnis wohl darin begründet, dass Datenschutzrecht - ganz vereinfacht gesagt, sonst kommt gleich Arma oder sonstige Datenschutznerds um die Ecke und i-tüpfeln irgendetwas herum - nicht wie das StGB funktioniert, wo angeführt ist, was du alles nicht darfst. Im Gegenteil ist es so, dass du dir dann, wenn du personenbezogene Daten verarbeitest (erhebst, offenlegst, blabla; das machst du im Bewerbungsprozess ganz sicher, siehe RedAngel), überlegen musst, auf welcher Grundlage du das eigentlich darfst. Und da kommen dann halt verschiedene Grundlagen in Frage, eine davon wäre eine Einwilligung des Betroffenen, eine andere, dass es eine Vertragsbeziehung zwischen beiden gibt (haben wir im Bewerbungsprozess noch nicht, das ist noch vorvertragliches Stadium), eine weitere, dass dir ein Gesetz das erlaubt etc pp (kannst ja mal einen Blick in Artikel 6 DSGVO werfen).
Es gibt also wenige Dinge, die von vornherein gar kein DSGVO-Problem sind. Es ist immer ein Herumgeeiere, wie weit man gehen darf, was man und wie lange man es speichern kann, wen man aller einbinden darf und so Zeug. Beim oben genannten Bewerbungsprozessbeispiel fände ich die Grenzen auch schwierig zu ziehen, hätte aber wie gesagt nicht das große Problem gesehen. Es gibt halt auch einen großen Bias derjenigen, die die Unternehmen beraten, hin zu Vorsichtigkeit; denn wenn dann doch die (hohen) Strafen ins Haus flattern, will man nicht der gewesen sein, der gesagt hat: "Passt scho, machts mal!"
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Verstehe, danke für die Erklärung.
Ich hatte da die Lage naiv anders eingeschätzt, weil man beim Fragen nach dem Kollegen ja den Grund nicht zwingend nennen muss. Wenn aber die Implikation, dass es sich um eine Bewerbung da schon ausreicht, dann verstehe ich schon, dass ein Problem vorliegen könnte.
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| Zitat von Do`Urden
| Zitat von Mobius
Ich weiß immer noch nicht, was das mit DSGVO zu tun hat, wenn ich den alten Kollegen eines Bewerbers frage, ob dieser was aufm Kasten hat. Das ist einfach eine Referenz.
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Hat es nicht. Das ist, typisch deutsch, falsch verstandener Datenschutz.
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Und wo ist das scheiss Problem, dem Bewerber ne email zu schreiben und kurz zu fragen, ob man ehemalige Kollegen von ihm als Referenz heranziehen kann? So kenne ich das.
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Meine Arbeitgeber*innen und teilweise Kolleg*innen sind solche Schweine.
Ich sage seit Anfang des Jahres, dass zu Ende Juli eine meiner beiden halben Stellen ausläuft und ich dann gerne in eine neu geschaffene Vollzeit wechseln würde. Wird mir so mündlich so zugesagt. Dann sage ich immer wieder, dass der Zeitpunkt näher kommt und ob man das mal klären kann.
Zwei Wochen vorher immer noch nichts. Ich werde am 21.06 bis 29.06. krank geschrieben.
Am Nachmittag des 20.06. kriege ich eine Mail an meine Privatadresse. Aber es ist nicht der neue Arbeitsvertrag, sondern die Mitteilung, dass ich ab 01.07. dann ja Teilzeit bin.
Ich frage, ob man sich da jetzt noch drum kümmern kann und bekomme erst mal ne Mail, dass man telefonisch noch ein paar Fragen klären will. Man macht sich sorgen, ob mit der Stelle umgehen könnte.
Alter, das Problem bin nicht ich, sondern dass eure Organisation so scheiße organisiert ist
Habe jetzt mit denen gesprochen und bekomme die Vollzeitstelle. In zwei Monaten würde ich ALG I bekommen. dann schaue ich mal.
E: Lösche diesen Text vllt später, wenn ich mich abgeregt habe. Also bitte nicht direkt zitieren.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von gott.[shake] am 24.06.2022 15:40]
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Also Du hast jetzt die mündliche Zusage für Vollzeit bekommen, am Telefon, wieder nichts Schriftliches?
Kann man da nicht mal langsam die Aufdentischscheissung einleiten?
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| Zitat von Jimmy Blue Oxnknecht
| Zitat von Do`Urden
Ich bin kein Jurist wie JBO, aber welcher Artikel der DSGVO verbietet mir denn einen Kollegen nach den fachlichen Fähigkeiten eines seiner Ex-Kollegen zu fragen?
Ich lasse mich da gerne faktenbasiert überzeugen.
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RedAngel ist auch Jurist und hat das schon völlig richtig erklärt. Ich selbst habe das auch nur als Annexmaterie mit dabei, bin da also nur am Rande damit befasst, weil es halt überall reinspielt, und echt kein Spezialist in dem Bereich. Aber grundlegend liegt das Missverständnis wohl darin begründet, dass Datenschutzrecht - ganz vereinfacht gesagt, sonst kommt gleich Arma oder sonstige Datenschutznerds um die Ecke und i-tüpfeln irgendetwas herum - nicht wie das StGB funktioniert, wo angeführt ist, was du alles nicht darfst. Im Gegenteil ist es so, dass du dir dann, wenn du personenbezogene Daten verarbeitest (erhebst, offenlegst, blabla; das machst du im Bewerbungsprozess ganz sicher, siehe RedAngel), überlegen musst, auf welcher Grundlage du das eigentlich darfst. Und da kommen dann halt verschiedene Grundlagen in Frage, eine davon wäre eine Einwilligung des Betroffenen, eine andere, dass es eine Vertragsbeziehung zwischen beiden gibt (haben wir im Bewerbungsprozess noch nicht, das ist noch vorvertragliches Stadium), eine weitere, dass dir ein Gesetz das erlaubt etc pp (kannst ja mal einen Blick in Artikel 6 DSGVO werfen).
Es gibt also wenige Dinge, die von vornherein gar kein DSGVO-Problem sind. Es ist immer ein Herumgeeiere, wie weit man gehen darf, was man und wie lange man es speichern kann, wen man aller einbinden darf und so Zeug. Beim oben genannten Bewerbungsprozessbeispiel fände ich die Grenzen auch schwierig zu ziehen, hätte aber wie gesagt nicht das große Problem gesehen. Es gibt halt auch einen großen Bias derjenigen, die die Unternehmen beraten, hin zu Vorsichtigkeit; denn wenn dann doch die (hohen) Strafen ins Haus flattern, will man nicht der gewesen sein, der gesagt hat: "Passt scho, machts mal!"
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Im Zweifel immer alles beReChTiGtEs InTerEssE bis man aufs Maul kriegt
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| Zitat von flowb
| Zitat von Do`Urden
| Zitat von Mobius
Ich weiß immer noch nicht, was das mit DSGVO zu tun hat, wenn ich den alten Kollegen eines Bewerbers frage, ob dieser was aufm Kasten hat. Das ist einfach eine Referenz.
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Hat es nicht. Das ist, typisch deutsch, falsch verstandener Datenschutz.
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Und wo ist das scheiss Problem, dem Bewerber ne email zu schreiben und kurz zu fragen, ob man ehemalige Kollegen von ihm als Referenz heranziehen kann? So kenne ich das.
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Wo hab ich geschrieben, dass das ein Problem war? Bist du etwas gereizt gerade?
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| Zitat von loliger_rofler
Also Du hast jetzt die mündliche Zusage für Vollzeit bekommen, am Telefon, wieder nichts Schriftliches?
Kann man da nicht mal langsam die Aufdentischscheissung einleiten?
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Ja klar, heute ist ja Freitag und die Perso brauch für sowas "natürlich" etwas länger, der Vertrag "sollte" aber Ende nächster Woche da sein. Dann auch leider erst zum 15, weil irgendein verantwortliches Gremium ja nicht so häufig tagt.
Es ist zum kotzen. Aber wie gesagt, zwei Monate lang brauche ich das Geld einfach noch.
Und wass ist eine Aufdentischscheissung?
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| Zitat von Do`Urden
| Zitat von flowb
| Zitat von Do`Urden
| Zitat von Mobius
Ich weiß immer noch nicht, was das mit DSGVO zu tun hat, wenn ich den alten Kollegen eines Bewerbers frage, ob dieser was aufm Kasten hat. Das ist einfach eine Referenz.
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Hat es nicht. Das ist, typisch deutsch, falsch verstandener Datenschutz.
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Und wo ist das scheiss Problem, dem Bewerber ne email zu schreiben und kurz zu fragen, ob man ehemalige Kollegen von ihm als Referenz heranziehen kann? So kenne ich das.
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Wo hab ich geschrieben, dass das ein Problem war? Bist du etwas gereizt gerade?
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Naja, du hast geschrieben, dass man einfach so fragen kann, da es ja nur ne Referenz sei.
Wenn man vorher fragt ist es kein Problem. Ohne fragen eher schwierig.
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Nee, das mit der Referenz war ich. Aber ansonsten hat Crosshead ja den richtigen Move gemacht, dass er den alten Kollegen in die Kommission eingebunden hat. Ich glaube, in 90 % der der Fälle läuft das aber eher "Kennst du XY, was hältst denn von dem?"
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| Zitat von Mobius
Ich glaube, in 90 % der der Fälle läuft das aber eher "Kennst du XY, was hältst denn von dem?"
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Dieses.
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| Zitat von Aspe
| Zitat von Mobius
Ich glaube, in 90 % der der Fälle läuft das aber eher "Kennst du XY, was hältst denn von dem?"
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Dieses.
| | Und jede Bude, die halbwegs ihre Bewerbungsprozesse im Griff hat, macht das auf den kleinen Dienstweg und redet nicht groß drüber.
¤: Ist halt so ein bisschen die Krux, wenn Arbeitszeugnisse mittlerweile völlig entwertet sind.
Bei Aufälligkeiten im Lebenslauf oder Erstgespräch will man sich da einfach absichern und ich finde da auch erstmal nichts verwerfliches dran.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Expressreiskocher am 24.06.2022 22:57]
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Thema: Vorstellungsgespräche 38 ( Ist die Kohle wirklich alles im Leben? ) |