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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Juristen im pOT ( 20. Aufl. 2022 )
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Abso

AUP Absonoob 20.11.2013
Danke. Einwurfeinschreiben geht gleich raus, heute Abend mache ich zusätzlich noch was du schreibst. Bescheid war auf 07.12. datiert, Zugang bei uns frühestens 10.12., Frist ein Monat.
05.01.2023 14:24:47  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
verschmitzt lachen
Warum kein Fax?
05.01.2023 14:58:02  Zum letzten Beitrag
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Abso

AUP Absonoob 20.11.2013
Statt der Mail meinst du? Ein (rein am PC direkt in die Fritzbox getipptes) Fax hab ich vorhin schon rausgekabelt.

Mir isses im Prinzip egal, ich würde denen das auch morsen. Geht um fast 3000 ¤, da schreib ich auch Dinge doppelt und dreifach.
05.01.2023 15:30:18  Zum letzten Beitrag
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leslie

leslie
Fall:

- Mieter zerstört die 40 jahre alte Designer Hängelampe mit einem damaligen Preis von 1000DM. Private Haftpflichtversicherung schaltet sich ein.
- Vermieter ersetzt die alte Lampe, mit einer baugleichen neuen Lampe im Wert von 380Euro und lässt diese durch einen Elektriker anbringen. Gesamtkosten von 484¤.

- Die Versicherung bezieht sich auf den Zeitwert der Lampe und erstattet mit höchster Kulanz 50% des Arbeits- und Lampenpreises. Nun fehlen dem Vermieter 242¤.

Der Vermieter bezieht sich nun auf die vorherigen Mieter, Risiken durch Kinder in der Mieteinheit und gehobenen Ausstattung der Wohnung, dass die 242¤ vom Vermieter bezahlt werden sollen, gerne auch in 20¤ Raten.

Insofern ich das richtig verstanden habe, ist das nicht rechtens. Die Versicherung ist für den Mieter eingetreten, hat den Zeitwert bezahlt und somit ist der Fall abgeschlossen. Den Restwert nun von seinem Vermieter zu verlangen ist nicht rechtens.

Ist das Richtig? Falls ja, gibts dazu nen BGB oder sowas? Ich werd noch fuchsig ey.
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von leslie am 05.01.2023 16:42]
05.01.2023 15:44:39  Zum letzten Beitrag
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Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
Wurden die Begriffe Mieter und Vermieter richtig sortiert? Am Ende verlangt der Mieter Geld, obwohl er am Anfang was zerstört hat? Breites Grinsen
Stichwort wäre hier wohl "neu für alt" im Mietverhältnis, wonach es zu Abzügen bei Schadensersatz kommt. Die Abwicklung durch die Versicherung hat erstmal nichts dazu zu sagen, welcher Betrag wirklich geschuldet ist. Natürlich kann jemand denken, dass ihm mehr zustünde.
05.01.2023 16:01:49  Zum letzten Beitrag
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leslie

leslie
 
Zitat von Armag3ddon

Wurden die Begriffe Mieter und Vermieter richtig sortiert? Am Ende verlangt der Mieter Geld, obwohl er am Anfang was zerstört hat? Breites Grinsen
Stichwort wäre hier wohl "neu für alt" im Mietverhältnis, wonach es zu Abzügen bei Schadensersatz kommt. Die Abwicklung durch die Versicherung hat erstmal nichts dazu zu sagen, welcher Betrag wirklich geschuldet ist. Natürlich kann jemand denken, dass ihm mehr zustünde.



Ja, war vertauscht. Bin/war ziemlich mad.

- Also unser Vermieter will 242¤ von uns haben, die Differenz von dem was er bezahlt hat und die Versicherung ihm bereits bezahlt hatte.
- Habe mit der Versicherung telefoniert, wir müssen nix zahlen, Vermieter kann aber gerne die Versicherung verklagen.
- Versicherung hat einen Zeitwert der 40 Jahre alten Lampe mit 40¤ ermittelt und hat schon das 3 fache, auf Kulanz, ausgezahlt.

Das hier 40 Jahre lang Mieter gelebt haben, die seine Lampe schon 10x abbezahlt haben, scheint ihm nicht zu kommen.

Wir ziehen dann wohl nach den im Mietvertrag verankerten 18 Monaten wieder aus und kündigen dann rechtsgemäß.
05.01.2023 16:45:36  Zum letzten Beitrag
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Abso

AUP Absonoob 20.11.2013
Ich kürze das mal auf die relevante Info:
 
Zitat von leslie

- Habe mit der Versicherung telefoniert, wir müssen nix zahlen, Vermieter kann aber gerne die Versicherung verklagen.
dann rechtsgemäß.


Wo Problem?

Und da euer Vermieter ja auch ansonsten ein interessanter Typ zu sein scheint (-> Heimwerkerthread), könnten(!) sich vielleicht bei genauem Hinsehen Ansatzpunkte für eine außerordentliche Kündigung finden. Dann wäre eure Mindestmietdauer irrelevant, sowas bezieht sich in der Regel nur auf die ordentliche Kündigung.
05.01.2023 17:22:29  Zum letzten Beitrag
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leslie

leslie
Problem ist, dass wir schiss haben das der Typ, wenn wir das nicht so machen, uns noch mehr an den Karren fährt.

Er hat vor vorherigen Mietern sich einen Toilettensitz für 250¤ bezahlen lassen, weil die Absenkautomatik kaputt war.

Also die Zugluft und die fehlende Abdichtung + Temperaturschwankungen sind also Grund zum Auszug?
05.01.2023 17:25:49  Zum letzten Beitrag
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Icefeldt

AUP Icefeldt 09.04.2020
Frage
Wieso sollte in dem Fall denn die Versicherung der Ansprechpartner (diejenigen die er verklagen sollte) sein?

Wenn Person X einen Gegenstand Y zerstört, dann hole ich mir die Kohle von Person X.
Interessiert mich doch dann erstmal nicht ob Person X das Geld dann von ihrer Versicherung erstattet bekommt oder nicht?


 
Zitat von leslie

Also die Zugluft und die fehlende Abdichtung + Temperaturschwankungen sind also Grund zum Auszug?



Das wird schwer. Das ist nicht direkt ein Grund, welcher die Wohnung unbewohnbar macht.
Dann musst du zuerst einmal Nachbesserung fordern. Dann schauen ob/was er macht, darauf dann wieder reagieren.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Icefeldt am 05.01.2023 17:33]
05.01.2023 17:29:12  Zum letzten Beitrag
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Abso

AUP Absonoob 20.11.2013
 
Zitat von leslie

Problem ist, dass wir schiss haben das der Typ, wenn wir das nicht so machen, uns noch mehr an den Karren fährt.

Er hat vor vorherigen Mietern sich einen Toilettensitz für 250¤ bezahlen lassen, weil die Absenkautomatik kaputt war.

Also die Zugluft und die fehlende Abdichtung + Temperaturschwankungen sind also Grund zum Auszug?


1) Wie soll er euch an den Karren fahren? Wer was will, muss seinen Anspruch beweisen. Außer rumstressen kann er erstmal nichts tun.
2) Nicht per se. Aber fortgesetztes(!) Arschlochtum kann(!) ausreichen, um eine sofortige Auflösung des Vertragsverhältnisses zu begründen. Ihr habt durch den Mietvertrag das Recht, weitgehend unbehelligt zu leben, er hat ein Recht dass ihr zahlt und die Wohnung so weit vernünftig behandelt. Er hat kein Recht euch mit unangemessenen Forderungen unter Druck zu setzen, und ihr seid nicht verpflichtet alles zu ertragen.
3) Wenn er euch z.B. jetzt mit weiteren ungerechtfertigten oder übertriebenen Forderungen kommt und euch zusätzlich unter Druck setzt ("an den Karren fahren", siehe 1) liefert das im Zweifelsfall vor allem zusätzliche Anhaltspunkte für fortgesetzte Belastungen des Mietverhältnisses (siehe 2). Und wenn er auf angebliches oder tatsächliches Fehlverhalten abstellt, z.B. weil ihr die Kehrwoche missachtet - was will er tun? Putzdienst beauftragen und euch in Rechnung stellen? Euch rauswerfen?

Er sitzt insofern am längeren Hebel, dass er euch nerven kann und ihr nicht ohne Weiteres ausweichen bzw. euch wirksam wehren könnt, ja. Aber euch ernsthaft was tun (z.B. Geld tatsächlich einsacken) kann er nur wenn ihr es zulasst. Wenn ihr euch weigert, kann er mit der Forderung vor Gericht gehen und/oder versuchen euch rauszuwerfen - womit er auch wieder vor Gericht gehen muss, wenn ihr euch weigert.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Abso am 05.01.2023 17:34]
05.01.2023 17:33:48  Zum letzten Beitrag
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Eiskrem-Kaiser

AUP Eiskrem-Kaiser 26.11.2007
Gegen die Haftpflichtversicherung besteht kein Direktanspruch. Das gibt's nur bei der Kfz Haftpflicht. Die Klage gegen die Privathaftpflicht wäre unbegründet. Verklagen müsste er den Mieter. Die PHV muss dem Mieter aber Abwehrdeckung erteilen, also einen Anwalt stellen und bezahlen.
05.01.2023 17:35:38  Zum letzten Beitrag
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leslie

leslie
 
Zitat von Eiskrem-Kaiser

Gegen die Haftpflichtversicherung besteht kein Direktanspruch. Das gibt's nur bei der Kfz Haftpflicht. Die Klage gegen die Privathaftpflicht wäre unbegründet. Verklagen müsste er den Mieter. Die PHV muss dem Mieter aber Abwehrdeckung erteilen, also einen Anwalt stellen und bezahlen.



Genau das hat mir die Versicherung auch so erzählt. Falls er rechtliche Schritte einleitet, verklagt er mich und die PHV vertritt den Mieter, stellt Anwalt und trägt kosten, da unbegründet.
05.01.2023 17:48:45  Zum letzten Beitrag
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leslie

leslie
 
Zitat von Abso

 
Zitat von leslie

Problem ist, dass wir schiss haben das der Typ, wenn wir das nicht so machen, uns noch mehr an den Karren fährt.

Er hat vor vorherigen Mietern sich einen Toilettensitz für 250¤ bezahlen lassen, weil die Absenkautomatik kaputt war.

Also die Zugluft und die fehlende Abdichtung + Temperaturschwankungen sind also Grund zum Auszug?


1) Wie soll er euch an den Karren fahren? Wer was will, muss seinen Anspruch beweisen. Außer rumstressen kann er erstmal nichts tun.
2) Nicht per se. Aber fortgesetztes(!) Arschlochtum kann(!) ausreichen, um eine sofortige Auflösung des Vertragsverhältnisses zu begründen. Ihr habt durch den Mietvertrag das Recht, weitgehend unbehelligt zu leben, er hat ein Recht dass ihr zahlt und die Wohnung so weit vernünftig behandelt. Er hat kein Recht euch mit unangemessenen Forderungen unter Druck zu setzen, und ihr seid nicht verpflichtet alles zu ertragen.
3) Wenn er euch z.B. jetzt mit weiteren ungerechtfertigten oder übertriebenen Forderungen kommt und euch zusätzlich unter Druck setzt ("an den Karren fahren", siehe 1) liefert das im Zweifelsfall vor allem zusätzliche Anhaltspunkte für fortgesetzte Belastungen des Mietverhältnisses (siehe 2). Und wenn er auf angebliches oder tatsächliches Fehlverhalten abstellt, z.B. weil ihr die Kehrwoche missachtet - was will er tun? Putzdienst beauftragen und euch in Rechnung stellen? Euch rauswerfen?

Er sitzt insofern am längeren Hebel, dass er euch nerven kann und ihr nicht ohne Weiteres ausweichen bzw. euch wirksam wehren könnt, ja. Aber euch ernsthaft was tun (z.B. Geld tatsächlich einsacken) kann er nur wenn ihr es zulasst. Wenn ihr euch weigert, kann er mit der Forderung vor Gericht gehen und/oder versuchen euch rauszuwerfen - womit er auch wieder vor Gericht gehen muss, wenn ihr euch weigert.



Das ist auch meine Auffassung oder wie ichs verstanden hatte. Der Fall ist ja noch nicht durch, es wurde ja ein Treppengeländer getroffen von den Scherben. Das Geländer hat nun Kerben.

Gutachter kommt am 18.01. und danach könnte er die selbe Scheisse abziehen. Wenn er hier mit ner Rechnung von 700euro im die Ecke kommt für Kerben im Geländer.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von leslie am 05.01.2023 17:51]
05.01.2023 17:51:05  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
Wohnt der Vermieter im gleichen Haus?
05.01.2023 17:54:19  Zum letzten Beitrag
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leslie

leslie
 
Zitat von -rantanplan-

Wohnt der Vermieter im gleichen Haus?



Ist ein 2 Parteienhaus, er wohnt unter uns. Bisher machte er immer ein lieben Eindruck, war interessiert etc. Die Vormieter haben uns auch gesagt das er ein lieber Kerl ist, bei denen nix war etc. Im Nachhinein hat er sich von ihnen das Streichen des Treppenhauses und den Türgriff bezahlen lassen, weil der lose war, war er aber bei den Vormietern schon und hatten das auch gemeldet.

Die haben einfach alle immer dumm bezahlt. Er schrieb auch "Die Vormieter hatten hier ähnliche Fälle und haben die Differenz fairerweise bezahlt." Da gibts um den Toilettensitz für 250¤.

Erst seitdem hier ein paar Fensterbauer kommen mussten, weil seine 20 Jahre alten Fenster verzogen waren und eingestellt werden mussten und hier für die Leute gleich 4x antreten durften, da wirklich alle nicht schlossen oder verzogen warn und jetzt eben seit dem Zwischenfall mit der Lampe vor 4 Monaten.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von leslie am 05.01.2023 18:04]
05.01.2023 18:03:05  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
Okay, Achtung: Vom Vermieter mitbewohntes 2-Parteien-Haus bedeutet er braucht keinen Kündigungsgrund (§ 573a Abs.1 BGB), und im gleichen Haus kann man sich jeden Tag auf eine andere, rechtlich nicht greifbare Weise auf den Sack gehen.

¤: Ich bin nicht im Dienst Breites Grinsen
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von -rantanplan- am 05.01.2023 19:22]
05.01.2023 19:21:44  Zum letzten Beitrag
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leslie

leslie
 
Zitat von -rantanplan-

Okay, Achtung: Vom Vermieter mitbewohntes 2-Parteien-Haus bedeutet er braucht keinen Kündigungsgrund (§ 573a Abs.1 BGB), und im gleichen Haus kann man sich jeden Tag auf eine andere, rechtlich nicht greifbare Weise auf den Sack gehen.

¤: Ich bin nicht im Dienst Breites Grinsen



Auch bei einem unbefristeten Mietvertrag mit der Klausel das man mind 18 Monate hier wohnen muss?
05.01.2023 19:27:44  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
Kommt drauf an, und um das zu beantworten müsste ich sehr viel mehr erfragen und lesen und Rechnungen schreiben und so'n Zeuch Augenzwinkern
05.01.2023 19:35:27  Zum letzten Beitrag
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leslie

leslie
 
Zitat von -rantanplan-

Kommt drauf an, und um das zu beantworten müsste ich sehr viel mehr erfragen und lesen und Rechnungen schreiben und so'n Zeuch Augenzwinkern



Breites Grinsen

Dankeschomal!

Wir schlafen eine Nacht drüber und werden ihm aber morgen nen Brief schreiben, dass er sich an die Versicherung wenden soll und das alles rechtens beglichen wurde. Wenn damit ein Problem besteht, er sich bitte mit der Versicherung auseinandersetzen solle.
05.01.2023 19:39:15  Zum letzten Beitrag
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Icefeldt

AUP Icefeldt 09.04.2020
 
Zitat von leslie

- Die Versicherung bezieht sich auf den Zeitwert der Lampe und erstattet mit höchster Kulanz 50% des Arbeits- und Lampenpreises.



Ist das eigentlich schlecht/falsch wiedergegeben oder wieso nur 50% auf den Arbeitspreis?

Zeitwert bei einem Gegenstand, okay.
Aber bei aktuellen, nötigen Arbeiten eine Kürzung?
05.01.2023 19:53:25  Zum letzten Beitrag
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leslie

leslie
 
Zitat von Icefeldt

 
Zitat von leslie

- Die Versicherung bezieht sich auf den Zeitwert der Lampe und erstattet mit höchster Kulanz 50% des Arbeits- und Lampenpreises.



Ist das eigentlich schlecht/falsch wiedergegeben oder wieso nur 50% auf den Arbeitspreis?

Zeitwert bei einem Gegenstand, okay.
Aber bei aktuellen, nötigen Arbeiten eine Kürzung?



Das war falsch wiedergegeben. Die Versicherung hat den Zeitwert von 40¤ bestimmt und aus Kulanz und Treue zum Kunden, den Wert verdreifacht, nachdem mein Berater hier nochmal nachgeholfen hatte.

Arbeitskosten wurden voll erstattet in Zusammenführung mit dem Zeitwert.
05.01.2023 20:17:25  Zum letzten Beitrag
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Icefeldt

AUP Icefeldt 09.04.2020
...
Kk
05.01.2023 20:25:11  Zum letzten Beitrag
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leslie

leslie
Was würde denn passieren, wenn wir einfach die scheiss 250euro bezahlen, damit wir Ruhe haben?
05.01.2023 20:51:46  Zum letzten Beitrag
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Abso

AUP Absonoob 20.11.2013
Er macht beim nächsten Mal wieder Terz. Hat ja schonmal funktioniert, bei den Vormietern. Und bei euch jetzt auch.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Abso am 05.01.2023 21:00]
05.01.2023 20:59:36  Zum letzten Beitrag
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Strahlung-Alpha

AUP Strahlung-Alpha 19.09.2014
Dann hat er sein Ziel erreicht.
Wirkt ein wenig wie die Auto-Scam Tour bei.... Enki(?).


Pff...
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Strahlung-Alpha am 05.01.2023 21:00]
05.01.2023 21:00:15  Zum letzten Beitrag
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leslie

leslie
Also unser Vorgehen stand heute:

- Bestätigen, dass wir die Nachricht erhalten haben "Wir haben ihre Nachricht zur Kenntnis genommen und werden uns zum gegebenen Zeitpunkt melden."
- Am 18.01. ist ein Gutachter wegen des Geländers hier
- Morgen rufe ich die ARAG an und schaue ob ich die Mieterrechtschutz hole mit Sofortschutz.
- Morgen rufe ich die VHV an und möchte die Information bzgl. der Auszahlung etc schriftlich für unseren Vermieter
- Zusätzlich versuche ich herauszufinden, wann das Gutachten da ist, damit wir ihm dann Bescheid geben, dass er sich doch bitte an die VHV wenden soll bei Beschwerden und wir das nicht bezahlen werden.

Hinkt etwas?
05.01.2023 21:56:05  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
 
Zitat von leslie

Hinkt etwas?


Rechtsschutz dafür könnte schwierig werden weil Eintritt des Versicherungsfalls der Zeitpunkt ist, in dem eine Partei erstmals gegen das Recht verstoßen haben soll, und selbst mit Sofortschutz klappt das eher nicht. Sonst - euer Vermieter benimmt sich wie ne Sau, warum solltet ihr ihm den Eingang irgendwelcher Erklärungen bestätigen?
06.01.2023 0:07:45  Zum letzten Beitrag
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Icefeldt

AUP Icefeldt 09.04.2020
 
Zitat von -rantanplan-

Sonst - euer Vermieter benimmt sich wie ne Sau



Naja ....
Leslie macht was kaputt und nun möchte der Vermieter erstmal alle angefallenen Kosten erstattet haben.
So weit so normal.

Wenn dies rechtlich dann aber halt nicht aussieht, dann verklickert man das dem Menschen einmalig und wartet dann, bis was offizielles vom Anwalt kommt.
(da Leslie ja eh schon mit der Wohnung abgeschlossen hat und nach 18 Monaten ausziehen will, muss man da auch keine Zugeständnisse machen)

In der Zwischnzeit kann man sich ja, wie Leslie es macht, mal wegen sofotigen Mieterschutzversicherungen umschauen.
06.01.2023 0:44:55  Zum letzten Beitrag
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leslie

leslie
Hier mein "Naja":

- Wir müssen mit dem Typen weiterhin in einem Haus leben
- Er kann uns das Leben erschweren
- Wenn er gebrauch des oben genannten Paragraphen macht, möchte ich mit eine Versicherung an meiner Seite haben bzgl. "Junge Familie raushauen ohne Grund"
- Ich habe den Versicherungsbrief nochmal gelesen, dort wird klar genannt das nach allen rechten Regeln entschieden wurde und auf welcher Basis.
- Er ist also informiert über die rechtliche Lage, akzeptiert sie aber nicht
- Die WhatsApp Nachricht, ohne Frist, kann man als Erpressung auslegen, da er hier so nette Dinge zusätzlich erwähnt bzgl. Risiken und das ggf. sein Auto zerkratzt werden kann, da wir Zugang zur Garage haben.

Was Neues zu finden, kann auch 2 Jahre dauern. Das wir hier raus wollen, ist nun beschlossen, am liebsten was realistisches Kaufen. Wir haben die letzten 6 Jahre nur Scheisse mit Vermietern gehabt:
1. Miets-DHH: Vermieterin wirft uns auf Eigenbedarf raus, nachdem das Haus einen Wasserschaden hatte, weil die Bauarbeiter gefuscht hatten
2. Penthaus: Sie haben 12 Monate "briefterror" und "ghosting" betrieben bzgl. kaputter Arbeitsplatte, falsch eingestellter Heizung und bei Auszug wollten sie uns die Kaution nicht wiedergeben und das wir für Schäden, die durch Dritte entstanden sind (außen Tür) aufkommen: 2000¤ und noch mehr

Wir sind so mürbe mittlerweile, dass solche Dinge bei uns Vietnamflashbacks auslösen.


---


/e: Nachdem wir gestern Nachmittag mit der VHV telefoniert hatten, unser PHV, hat die Sachbearbeiterin ein ausführliches Schreiben an unseren Vermieter aufgesetzt. Die Option des "Wartens" ist somit quasi raus.

Jetzt brauch ich ne Mieterrechtsschutz "ohne Wartezeit", falls der gute Mann uns kündigen will. Frage wäre nun von mir: Im Mietvertrag steht:
 
§ 2 Mietzeit
Der Mietvertrag läuft auf unbestimmte Zeit und beginnt am
Die Parteien verzichten wechselseitig auf die Dauer von 18 Monaten auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung des Mietvertrages. Sie ist erstmals zum Ablauf dieses Zeitraumes mit der gesetzlichen Frist zulässig.



Heisst, auch er kann uns erst von seiner Seite aus, nach dieser Zeit fristgerecht kündigen mit erweiterung der Kündigsfrist von 3 Monaten nach §573a BGB?
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von leslie am 06.01.2023 8:57]
06.01.2023 8:30:14  Zum letzten Beitrag
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Icefeldt

AUP Icefeldt 09.04.2020
Anwalt24.de schreibt "Die ordentliche Kündigung nach §573a BGB":

https://www.anwalt24.de/fachartikel/miete-und-wohnungseigentum/12903

Würde sich ja dann mit deinem Passus decken, dass dies erst nach 18 Monaten für ihn möglich wäre.
06.01.2023 9:04:04  Zum letzten Beitrag
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 Thema: Juristen im pOT ( 20. Aufl. 2022 )
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09.11.2022 12:34:41 Atomsk hat diesem Thread das ModTag 'juristen' angehängt.
09.10.2022 17:22:46 statixx hat den Thread-Titel geändert (davor: "Juristen im POT")

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