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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Rechtliche Frage ( Haare abschneiden/ Körperverletzung )
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Heartbreaker

Heartbreaker
 
Zitat von Schnibblaa
 
Zitat von Heartbreaker
...


Welche Liga spielst du?



Kreisliga A Breites Grinsen

ging wohl noch ne Liga höher, aber ich hab wegen Studium und Freizeit nicht mehr Zeit und Lust mehr als dreimal die Woche auf dem Platz zu stehn
Wo die dummen Kinder von damals spielen kannste dir ja jetzt ausrechnen fröhlich
20.09.2005 20:24:43  Zum letzten Beitrag
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Schnibblaa

Schnibblaa
Ich würde mich in der Kreisliga C noch nicht mal in Rüstung auf den Platz stellen, da laufen ja wohl nur die ganz gestörten Gestalten rum. peinlich/erstaunt

Aber Kreisliga A passt schon. Augenzwinkern
20.09.2005 20:28:55  Zum letzten Beitrag
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[AlphA]Bierkoenig

[AlphA]Bierkoenig
Zunge rausstrecken
Wuah, wie geil ist das denn bitte?! :P

Masterblablub ist definitiv mein Held des Abends! Breites Grinsen
20.09.2005 20:32:51  Zum letzten Beitrag
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Heartbreaker

Heartbreaker
 
Zitat von Schnibblaa
Ich würde mich in der Kreisliga C noch nicht mal in Rüstung auf den Platz stellen, da laufen ja wohl nur die ganz gestörten Gestalten rum. peinlich/erstaunt

Aber Kreisliga A passt schon. Augenzwinkern



Ich würd ab und zu mal gerne in die C....so 4-5 Törchen schießen ...fröhlich
20.09.2005 20:43:22  Zum letzten Beitrag
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Schnibblaa

Schnibblaa
Da hätte ich zu viel Angst vor 4-5 Knochenbrüchen.
Mir hat das schon gereicht als ich letztens mit ein paar Leuten aus meiner Stufe zocken war. Da gibt es Leute, die können es einfach nicht ab, den Ball durch die Nase gezogen zu können und dann fangen sich böse zu treten an.
Dafür sind mir meine Beine echt zu schade. Breites Grinsen
20.09.2005 20:46:10  Zum letzten Beitrag
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tba_RedporschekilleR

farbkuh
 
Zitat von Sculan
@Redporsche: Schöne Gesellschaft, wenn man nicht mehr frei entscheiden darf wie man sein "Äußeres" gestaltet. Jeder der einem anderen nur aufgrund der Klamotten eine reinwürgt gehört meiner Meinung nach selber mal ordentlich durch den Fleischwolf gedreht...



natürlich ist das kein vertretbarer zustand, wenn man aufpassen muss, wie man sich kleidet und/oder frisiert, aber es ist leider eine traurige tatsache, dass es menschen gibt die einfach nur diese leute rausnehmen und sich denken die zu benutzen um sich selber besser zu fühlen.
ich hab das auch selber zu spüren bekommen und habs auch durchgehalten, bis ich dann irgendwann (wie schon erwähnt) meine lebensweise überdacht habe.
21.09.2005 2:41:54  Zum letzten Beitrag
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Sculan

AUP Sculan 17.11.2008
Klingt jetzt natürlich sehr "arrogant"... aber ich habe das auch erlebt. Allerdings habe ich meine Lebensweise nicht für irgendwelche Deppen "geändert" bzw "überdacht".
Das gibt zwar manchmal "Streß", wenn man nicht der breiten Masse entspricht, aber was solls. Das ist es mir wert.
21.09.2005 9:45:35  Zum letzten Beitrag
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ecolor

AUP ecolor 22.01.2016
Wenns ihnen nicht gefällt brachen sie mich nicht anschauen. Welche freunde sind das denn bitte?

Was anderes wäre es aber wenn der chef zu mir sagt ob ich sie nicht ändern kann, dann würde ich es vielleicht machen.
21.09.2005 9:55:02  Zum letzten Beitrag
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Templar

templar
etwas für sehr schlecht befinden
 
Zitat von Mountainbiker
 
Zitat von mastarh2k3

Ausserdem versteh ich nicht, was das mit dem Thema zu tun hätte wenn ich euch erzählen würde, welcher Verein, welche Frisur, pics usw.


Wenn die dir deine Haare abschneiden wollen muss es ja irgendwie komisch aussehen. Das nur mal so.
Des weiteren scheinen die dich nicht ganz so zu mögen. Das liegt warscheinlich daran, dass du ihre dummen Sprüche ernst nimmst, die die daherreden. Lass die Halbstarken mal schwätzen. Die machen es eh nicht.
Wenn du nicht so einer bist, der das aussitzen kann, dann melde dich doch bei eurem Trainer oder einem der Betreuer. Die sollten dann mal mit den Burschis reden und klarmachen, dass du das nicht witzig findest.
Sollten sie dir dann die Haare abschneiden obwohl du mit den Großen und dem Trainer geredet hast besteht theoretisch die Möglichkeit die anzuzeigen. Denn gegen den Widerstand, den du ja wohl in irgendeiner Form leisten wirst, dir etwas anzutun was du nicht willst ist eben eine Mißhandlung.

Nochmal in Kurzform:
1. Mit den Typen nochmal reden
2. Mit Trainer/Begleiter sprechen
3. Anzeige
4. Verein wechseln und die Deppen nie wieder sehen




Ich hatte es schon aufgegeben eine vernünftige Antwort zu finden. Einige sollten mal darüber nachdenken was jemanden lange Haare wirklich bedeuten können...
21.09.2005 10:21:52  Zum letzten Beitrag
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Sculan

AUP Sculan 17.11.2008
Provokant: "Die heutige Jugend ist doch eh nur von Profilierungssucht gekennzeichnet. Da wird nicht auf den anderen Rücksicht genommen, sondern einfach gemacht, was einem Spaß bringt (und "Anerkennung")."
21.09.2005 10:33:55  Zum letzten Beitrag
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Ahrens

AUP ahrens 15.11.2017
Omg ein ernstgemeinter Post im pOT...brr.
Sei's drum:
Die "Großen" bewegen sich da auf dünnem Eis - rein rechtlich haben sie da vor, gleich einige Straftaten zu begehen, wenn es nach dem üblichen Schema "überraschen, festhalten, Haare abschneiden" geht.

Haare abschneiden ist eine Körperverletzung. Begehen sie die gemeinschaftlich und am besten noch durch Hinterlist (anschleichen etc.), so wird es eine gefährliche Körperverletzung.
Halten sie Dich dabei fest, so daß Du "wehrlos" bist, erfüllen sie die Vorraussetzung für eine Nötigung.
Schließen sie den Raum ab, um ein Wegrennen zu verhindern, kannst Du sie sogar wegen Freiheitsberaubung anzeigen.

Du kannst Dich dagegen, mit allen Dir zur Verfügung stehenden Mitteln dagegen wehren, solange Du die Verhältnismäßigkeit wahrst. Erschießen wäre unverhältnismäßig, der Einsatz von CS-Spray dagegen gegen eine Nötigung oder Freiheitsberaubung angebracht. Nimm _kein_ Pfefferspray, da das in Deutschland nur gegen Tiere eingesetzt werden darf - Du würdest Probleme vor Gericht haben, dem Richter zu erklären, warum Du das Pfefferspray überhaupt dabei hast.

Beim Thema "in Deutschland" stellt sich die nächste Frage:
Wo würde sowas verhandelt, wenn die "Tat" in Frankreich begangen wird? Kann man die Leute dann erst in Deutschland anzeigen oder muss das schon in Frankreich passieren? Juristen?
Wenn Du sicher gehen willst, daß sich ein Staatsanwalt um die Sache "kümmert", stelle einen Strafantrag, nicht nur eine Strafanzeige.

Disclaimer: Ich bin der letzte, der wegen jeder Kacka zur Polizei rennt und bei Mama weinen geht, aber ich kannmir die Situation eines 15jährigen durchaus als beängstigend vorstellen, wenn er vor ner "Sportreise" solche Dinge angedroht bekommt.

An die ganzen "heul nicht"-Typen hier geht ein freundliches "Fuck you!" - ich freue mich darauf, wenn Ihr Poser mal so richtig in die Ecke getrieben seid und dann nach Mutti ruft. Und am nächsten Tag nen "Mir ist gestern was schlimmes passiert"-Thread aufmacht.
Das Quote mit dem Onlinestar-Zitat bringt's auf den Punkt und ist der Grund, warum ich das pOT zu einem nicht unbeträchtlichen so verachte: Einige hier sind so strunzendumm, daß sie sich wahrscheinlich jeden Tag auf die Hand pissen und den Frust dann hier an Leuten auslassen, die versehentlich wirklich Rat suchen und nicht nur nen Vogel im Wohnzimmer zu sitzen haben. Elendes Pack.
21.09.2005 11:19:46  Zum letzten Beitrag
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kawu

AUP kawu 26.11.2007
Merv im pOT, ich werd bekloppt Haare zu Berge stehen
21.09.2005 11:23:42  Zum letzten Beitrag
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[k44] Obi Wahn

k44_obi_wahn
froehlich grinsen
Das bildest Du Dir nur ein, mein Junge. Hier hast Du noch eine von diesen blau-gelben Pille...
21.09.2005 11:27:10  Zum letzten Beitrag
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AndRaw

AUP AndRaw 18.11.2014
Noch ein Tip für unseren Iro-Träger:
Falls das ganze wirklich passieren sollte, geh zu nem Nervenonkel, und sag ihm, dass du deswegen jetzt nen Knacks hast, und dass dich deine Freundin verlassen hat, deine Kumpel wollen dich nicht mehr sehn, etc.
Das bringt es wirklich.

Falls du auf der Reise was trinken solltest, und du im Suff einpennst und morgens mit Glatze aufwachst, wirst du mit ner Anzeige wegen Körperverletzung nicht weit kommen. Selbst wenn es Fotos von der Aktion geben sollte.
21.09.2005 11:32:27  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
 
Zitat von Ahrens
Beim Thema "in Deutschland" stellt sich die nächste Frage:
Wo würde sowas verhandelt, wenn die "Tat" in Frankreich begangen wird? Kann man die Leute dann erst in Deutschland anzeigen oder muss das schon in Frankreich passieren? Juristen?


Auch im Ausland gegen Deutsche begangene Taten sind im Inland strafbar und werden hier verhandelt.

Zu mehreren festhalten und Haare abschneiden ist im übrigen:
Eine gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung entweder in Tateinheit mit Freiheitsberaubung oder Nötigung, je nachdem wie intensiv die Beeinträchtigung der Bewegungsfreiheit ist. Liegt Freiheitsberaubung vor, geht die Nötigung in der Freiheitsberaubung auf.

Strafrahmen allein für die gefährliche Körperverletzung: Unlustig, mindestens sechs Monate, max. 10 Jahre Haft, eventuell ein minder schwerer Fall weil der Verletzungserfolg ohne weiteres reparabel ist, dann drei Monate bis 5 Jahre.

Wenn die Jungs Glück haben werden sie nach Jugendrecht behandelt, aber auch nach Jugendrecht wird sowas mit nicht unerheblichen Strafen belegt, dürfte Wochenendarreste geben, und ausserdem die höchst lästigen Gewalttherapiestunden, mit denen man sich nichtmal vor den Kumpels brüsten kann.

Außerdem gibt's für Verunstaltungen nicht zu verachtende Schmerzensgeldansprüche.
21.09.2005 12:03:04  Zum letzten Beitrag
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[-KiJ-]SZ_Thunder

Leet
 
Zitat von Ahrens
[...]



*Applaus*

PS: Normalerweise müsste der Frisör auch vor dem Haare schneiden fragen "darf ich Ihnen die Haare schneiden?". Nur macht das kaum einer, schließlich geht man ja nicht zum Frisör um 3 Pfund Gemischtes zu bestellen. fröhlich
21.09.2005 12:34:26  Zum letzten Beitrag
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Telefonterrorist

Telefonterrorist
 
Zitat von Ibanez2000
Bundeswehr?



Breites Grinsen
21.09.2005 12:36:06  Zum letzten Beitrag
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[ETA]Pistolero

Leet


Wehr dich mit allen Mitteln! Am besten schneide ihnen einfach die Haare ab.
21.09.2005 12:53:56  Zum letzten Beitrag
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Ahrens

AUP ahrens 15.11.2017
 
Zitat von [-KiJ-]SZ_Thunder
 
Zitat von Ahrens
[...]



*Applaus*

PS: Normalerweise müsste der Frisör auch vor dem Haare schneiden fragen "darf ich Ihnen die Haare schneiden?". Nur macht das kaum einer, schließlich geht man ja nicht zum Frisör um 3 Pfund Gemischtes zu bestellen. fröhlich



Richtig. Schuldausschließunggrund ist hier die Einwilligung, die im Falle eines Friseurbesuchs evident ist.


Rantanplan: Gut zu wissen, das mit Deutschland.
Die Körperverletzung wird übrigens durch das gemeinschaftliche Begehen zu einer gefährlichen. Im Endeffekt sind alle Beteiligten der Mittäterschaft wegen dann wegen derselben Sache angeklagt; außer natürlich dem Opfer, bevor wer auf dem "alle Beteiligten" rumreitet.

Threadstarter: Ich würde an Deiner Stelle so vorgehen, daß ich den Drohenden sagen würde, was Du nach so einer Aktion zu machen gedenkst und ihnen vor Augen führst, welch schwerwiegende Konsequenzen aus so einer _Straftat_ resultieren können und das kein einfacher Kaugummidiebstahl im Supermarkt an der Ecke ist.
Sollten sie dennoch auf der Fahrt einen Übergriff starten, wehre Dich mit allem was Du hast, Deine Haare wirst Du bei der Überzahl wohl verlieren, aber nicht ohne denen ein paar Kratzer/Schrammen verpasst zu haben.
Jeglichen Gegenanzeigen kannst Du entspannt entgegensehen, da Du Dich dann nach §32 StGB in einer Notwehrsituation befunden hast und somit dein Handeln gerechtfertigt ist.
Und nicht vergessen: Strafantrag stellen, eine einfache Anzeige kann von einem Staatsanwalt wesentlich unkomplizierter im Sande verlaufen lassen werden.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Ahrens am 21.09.2005 13:19]
21.09.2005 13:18:00  Zum letzten Beitrag
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mastarh2k3

Guerilla
 
Zitat von [ETA]Pistolero
Tokio Hotel Bild

Wehr dich mit allen Mitteln! Am besten schneide ihnen einfach die Haare ab.

Offtopic: Gehörst du zu den Leuten die Tokio Hotel als Punk bezeichnen? Herzlichen Glückwunsch, deine Scheuklappen passen wie angegossen.
@ Ahrens: Danke, du bringst es auf den Punkt. Ich würde gerne wissen wie die Leute mit den tollsten Sprüchen hier sich in solch einer Situation verhalten würden.
Frage: Wie sieht es aus, wenn diejenigen selber betrunken sind?
Btw, ich geh davon aus dass die das, wenn überhaupt, am ehesten im Bus auf der Hin-/Rückfahrt probieren werden.
21.09.2005 13:38:22  Zum letzten Beitrag
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Flashhead

AUP Flashhead 23.11.2020
Rincewind hat glaube ich mal einen Professor zitiert, der gesagt hat, dass man, um durch Trunkenheit für unzurechnungsfähig erklärt zu werden, so betrunken gewesen sein muss, dass man nicht mehr in der Lage gewesen wäre die Tat zu begehen. Oder so ähnlich.
21.09.2005 13:41:28  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
Nen Heavy Metal Typ der Angst hat vor seinen Klassenkameraden, weil sie ihn fertig machen wollen.
21.09.2005 13:47:08  Zum letzten Beitrag
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Rincewind

rincewind
 
Zitat von Flashhead
Rincewind hat glaube ich mal einen Professor zitiert, der gesagt hat, dass man, um durch Trunkenheit für unzurechnungsfähig erklärt zu werden, so betrunken gewesen sein muss, dass man nicht mehr in der Lage gewesen wäre die Tat zu begehen. Oder so ähnlich.

und dann wirst du wegen trunkenheit verknackt. genau.
21.09.2005 13:49:21  Zum letzten Beitrag
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Crutschie

AUP Crutschie 07.05.2008
http://www.rechtslexikon-online.de/Actio_libera_in_causa_a.l.i.c..html


Falls es wen interessiert - erster Link bei google zur alic.



/edit: Unser Strafrechtsassi hat erzählt, dass man in manchen Staatsanwaltschaften im Referendariat planmässig abgefüllt wird, damit man diese Promillegrenzen mal selber erleben kann. Und der ist jetzt wirklich kein Kind von Traurigkeit (Übung um 19.30 Uhr aus - ich will gerade die Haustür aufsperren - er geht schon in die Kneipe gegenüber rein - jeden Donnerstag ....) und der meinte, bei der 3 Promille-Grenze konnte er die Kloschüssel nicht mehr von nem Schuhschrank unterscheiden - geschweige denn einen Autoschlüssel halten oder umdrehen - und am allerwenigsten ne Waffe nehmen, laden, durchladen, zielen und abfeuern.


Crutschie ... always a CT
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Crutschie am 21.09.2005 13:58]
21.09.2005 13:55:47  Zum letzten Beitrag
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>sLayer

AUP >sLayer 14.08.2008
frag mich in was für einem sportverein du bist? normal ist das ja nach jahrgängen geeordnet, also in deinem fall 90er und die anderen müssten 88-87 sein.
21.09.2005 14:22:33  Zum letzten Beitrag
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E-Street

e-street
 
Zitat von Ahrens
Du kannst Dich dagegen, mit allen Dir zur Verfügung stehenden Mitteln dagegen wehren, solange Du die Verhältnismäßigkeit wahrst. Erschießen wäre unverhältnismäßig, der Einsatz von CS-Spray dagegen gegen eine Nötigung oder Freiheitsberaubung angebracht. Nimm _kein_ Pfefferspray, da das in Deutschland nur gegen Tiere eingesetzt werden darf - Du würdest Probleme vor Gericht haben, dem Richter zu erklären, warum Du das Pfefferspray überhaupt dabei hast.






Ich kann mich sehr irren, da ich schon länger kein Strafrecht mehr gemacht habe... aber seit wann gibts denn bitte in Deutschland eine Verhältnismäßigkeitsprüfung bei der Notwehr?





E-Street... No retreat, no surrender
21.09.2005 14:31:32  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
 
Zitat von Crutschie
http://www.rechtslexikon-online.de/Actio_libera_in_causa_a.l.i.c..html


Falls es wen interessiert - erster Link bei google zur alic.



/edit: Unser Strafrechtsassi hat erzählt, dass man in manchen Staatsanwaltschaften im Referendariat planmässig abgefüllt wird, damit man diese Promillegrenzen mal selber erleben kann. Und der ist jetzt wirklich kein Kind von Traurigkeit (Übung um 19.30 Uhr aus - ich will gerade die Haustür aufsperren - er geht schon in die Kneipe gegenüber rein - jeden Donnerstag ....) und der meinte, bei der 3 Promille-Grenze konnte er die Kloschüssel nicht mehr von nem Schuhschrank unterscheiden - geschweige denn einen Autoschlüssel halten oder umdrehen - und am allerwenigsten ne Waffe nehmen, laden, durchladen, zielen und abfeuern.


Crutschie ... always a CT


Die Alic ist doch schon lange abgeschafft mit den Augen rollend

Und wir haben einen solchen Trinkversuch gemacht, mit einem Sachverständigen und Atemalkoholmessgerät. Folgen des Abends: Kollege ist eine Rolltreppe hinuntergestürzt und hat sich einen üblen Trümmerbruch des Sprunggelenks zugezogen. Weniger toll.

Toller: Kollegin und ich haben uns an die 1,3-Promille-Grenze herangetrunken (das ist ganz schön viel!) und haben zum Schluss fast alle möglichen unvernünftigen Dinge getan ....Mist, nur fast! Breites Grinsen
21.09.2005 14:40:05  Zum letzten Beitrag
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Rincewind

rincewind
 
Zitat von E-Street
Ich kann mich sehr irren, da ich schon länger kein Strafrecht mehr gemacht habe... aber seit wann gibts denn bitte in Deutschland eine Verhältnismäßigkeitsprüfung bei der Notwehr?





E-Street... No retreat, no surrender

mildeste mittel und so....
21.09.2005 14:43:40  Zum letzten Beitrag
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Ahrens

AUP ahrens 15.11.2017
 
Zitat von E-Street
 
Zitat von Ahrens
Du kannst Dich dagegen, mit allen Dir zur Verfügung stehenden Mitteln dagegen wehren, solange Du die Verhältnismäßigkeit wahrst. Erschießen wäre unverhältnismäßig, der Einsatz von CS-Spray dagegen gegen eine Nötigung oder Freiheitsberaubung angebracht. Nimm _kein_ Pfefferspray, da das in Deutschland nur gegen Tiere eingesetzt werden darf - Du würdest Probleme vor Gericht haben, dem Richter zu erklären, warum Du das Pfefferspray überhaupt dabei hast.


Ich kann mich sehr irren, da ich schon länger kein Strafrecht mehr gemacht habe... aber seit wann gibts denn bitte in Deutschland eine Verhältnismäßigkeitsprüfung bei der Notwehr?
E-Street... No retreat, no surrender



(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Die steht sogar im Paragraphen, die Prüfung Augenzwinkern
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Ahrens am 21.09.2005 14:57]
21.09.2005 14:56:17  Zum letzten Beitrag
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E-Street

e-street
Das hat aber nichts mir Verhältnismäßigkeit zu tun. Verhältnismäßig bedeutet doch wohl die Abwägung des geopferten und des geretteten Rechtsgutes?

Im Äußersten Notfall, wenn wirklich kein anderes Mittel zur Verfügung steht (wie Warnschuss oder Schuss in die Beine) dürfte ein gezielter tödlicher Schuss auch bei einer Körperverletzung als ultima ratio eingesetzt werden...

Da könnte es doch lediglich Probleme im Rahmen der Gebotenheit der Notwehr geben (krasses Mißverhältnis zB bei Diebstählen unter 50€Augenzwinkern. Aber ansonsten?


Soweit ich das weiß findet bei der Notwehr keien Verhältnismäßigkeitsprüfung statt.



Dies soll natürlich nicht als Rechtsberatung gesehen werden. Ich diskutiere hier nur mit anderen Juristen über juristische Spitzfindigkeiten. Dieser post stellt keinesfalls eine Aufforderung zur Gewalt dar!




E-Street... No retreat, no surrender
21.09.2005 14:56:58  Zum letzten Beitrag
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 Thema: Rechtliche Frage ( Haare abschneiden/ Körperverletzung )
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