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Komm, Alter, ein Auto, denk doch mal nach!!
da interessiert den dieb kein schwein.
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| Zitat von oneinsideonehundred
Komm, Alter, ein Auto, denk doch mal nach!!
da interessiert den dieb kein schwein. | | Angenommen es ist der alleinerziehende Vater von 6 Kindern, von denen 3 behindert sind, der grade gefeuert wurde?
Klar, das rechtfertigt keinen Diebstahl, aber du würdest den Typen abknallen?
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Mhh mal 30 Euro einstecken und eine Kugel ins Magazin, dann hab ich ja keien Wahl. Kein Mensch wird dich freisprehcne wenn dich einer abzieht udn dir Schläge androht und die ihn umbringst. Auch net bei nem Auto oder sowas.
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| Zitat von mastarh2k3
Angenommen es ist der alleinerziehende Vater von 6 Kindern, von denen 3 behindert sind, der grade gefeuert wurde?
Klar, das rechtfertigt keinen Diebstahl, aber du würdest den Typen abknallen? | |
Ey! Der Spast hat mein Auto angefasst!
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Wenn ich kurz aufklären darf...
Klarheit verschafft ein einfacher Blick in den Kommentar.
Das Problem des "unerträglichen Missverhältnisses" ordnet man beim Tatbestandsmerkmal der Gebotenheit ein.
Ich zitiere mal wieder Tröndle/Fischer, 52. Aufl., § 32 Rn. 20:
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Bei unerträglichem Missverhältnis zwischen dem angegriffenen Rechtsgut und der durch die Verteidigungshandlung drohenden Rechtsgutsverletzung kann die erforderliche Verteidigung sich als Rechtsmissbrauch darstellen; sie ist dann nicht geboten.
Das kommt in Betracht, wenn zur Abwehr evident bagatellhafter Angriffe Verteidigungshandlungen erforderlich wären, die zu besonders gravierenden Verletzungen von Rechtsgütern des Angreifers, namentlich von Leib und Leben, führen können; insb. bei Abwehr bloßen Unfugs. Unter diesem - eng auszulegenden - Gesichtspunkt sind daher z.B. nicht geboten:
Revolverschüsse zum Schutz von Biergläsern; Selbstschussanlage zur Abwehr von Pfirsichdiebstählen; Schüsse mit scharfer Waffe auf mit geringer Beute fliehende Diebe. Das mit Verletzungs- oder Todesgefahr verbundene Zufahren auf Personen, die die Weiterfahrt eines Kfz blockieren, ist regelmäßig keine gebotene Notwehr gegen den Eingriff in das Freiheitsrecht; erst recht nicht gegen die rechtswidrige Verhinderung der Einfahrt in eine Parklücke. LG München I hat ein unerträgliches Missverhältnis bei einem mit Verletzungsabsicht abgegebenen Schuss auf die Beine eines fliehenden jugendlichen "Autoknackers" angenommen. | |
Tödliche Schüsse gegen ungewolltes Abschneiden der Haare sind demnach wohl kaum geboten. Pfefferspray dürfte auch schon über der Grenze sein, da bei dessen Einsatz schwere Verletzungen der Augen und Atemwege zu befürchten sind.
Gruß,
André
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von AngusG am 21.09.2005 17:53]
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Da ihr Experten inzwischen schon bei der dogmatischen Auslegung des § 32 angekommen seid und so schön aneinander vorbeiredet, werde ich mich mal als Defätist betätigen.
Bei der Prüfung der Notwehr findet keine generelle Verhältnismäßigkeitsprüfung statt. Auch nicht in Extremfällen. Die Prüfung von Geeignetheit und mildestes Mittel findet in Rahmen der Erforderlichkeitsprüfung statt.
ABER -und da redet ihr (aus Unkenntnis(?)- vollkommen aneinander vorbei es ist noch die Gebotenheit zu prüfen. Aus dem Rechtsbewährungsprinzip und dem Selbstschutzinteresse folgt, daß die Notwehrhandlung rechtlich geboten sein muß. Eine Notwehrhandlung ist nicht geboten, wenn sie sozial-ethisch zu mißbilligt ist. Und wegen einem Auto auf den Dieb zu schießen, um ihn tötlich zu treffen, fällt darunter (Hallo E-Steet!).
/Ed It: zu spät
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Kagan am 21.09.2005 18:02]
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Ich sag's ja: Ich studiere kein Jura. Also reite ich nicht auf Korithenkacka rum wie Verhältnismäßigkeitsprüfung und Gebotenheitsprüfung.
Da ich in meinem Paste des §32(2) "die geboten ist" fett hervorgehoben ist, sollte klar sein, was ich meinte.
Alles was ich hier noch von E-Street sehe ist der Anfang eines Jurastudiums mit wenig Ahnung und selektive Wahrnehmung (siehe "blabla die labern eh nur Schwachsinn" - ich wüsste nicht, wo ich das gesagt habe).
Und obs Euch Studis nun passt oder nicht: Ich habe recht. Pah!
/§ != $
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Ahrens am 21.09.2005 18:24]
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Jetzt bist du immer noch nicht in Paris?
btw: Hast du deinen Iro noch?
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| Zitat von InFlames(AUT)
Jetzt bist du immer noch nicht in Paris? | | Nein... | btw: Hast du deinen Iro noch? | | Ja, warum auch nicht?
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Weil der (und die Typen vom Verein) doch der Grund für diesen thread sind und ich seit Seite3 nichts mehr gelesen hab.
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| Zitat von InFlames(AUT)
Weil der (und die Typen vom Verein) doch der Grund für diesen thread sind und ich seit Seite3 nichts mehr gelesen hab. | | Der Thread stammt von gestern...
Wann sollte ich die gesehen haben? Selbst wenn ich heute Training gehabt hätte, ich hab meine Frisur und das Problem mit gewissen Leuten ja nicht erst seit kurzem!
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von mastarh2k3 am 21.09.2005 18:40]
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oh, wie konnte ich den thread erst heute entdecken?
also ich würd einfach mal sagen, dass es unverhältnismäßig wäre, denen jenigen dann gleich umzubringen. aber mal kurz im rundschlagverfahren rumgehen schadet bestimmt nicht, so würde ich jedenfalls vorgehen (gerade vor dem hintergrund dass man gewarnt hat).
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Thema: Rechtliche Frage ( Haare abschneiden/ Körperverletzung ) |