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komplett verzichten vielleicht nicht, aber wenn es geht schon. es mag ja rechtlich einwandfrei sein, aber klug ist es nicht. Man muss nun mal immer mit Fehlern anderer rechnen, und dieser Fehler ist vorhersehbar weil supergewöhnlich. Auf der Autobahn fahre ich rechts entsprechend nurt im Stau schneller oder wenn es überhaupt nicht anders geht. Muss man natürlich nicht so machen.
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| Zitat von Armag3ddon
| Zitat von Lunovis
Es könnte auch mal einfach in Verkehrsschulung investiert werden und so unzähliche Unfälle verhindert werden.
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Dazu müsste ein relevanter Anteil an Fahrern den Schein im Inland machen. Sonst kommst du mit der Beschulung nicht weit.
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Beifahrerpflicht bis Nachschulung. Dann geht das ganz schnell. Wobei auf den Sub-Sub-Subunternehmer abgewälzter Zeitdruck evtl. ein schlimmeres Problem ist als individuelle Unachtsamkeit.
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| Zitat von Jellybaby
komplett verzichten vielleicht nicht, aber wenn es geht schon. es mag ja rechtlich einwandfrei sein, aber klug ist es nicht. Man muss nun mal immer mit Fehlern anderer rechnen, und dieser Fehler ist vorhersehbar weil supergewöhnlich.
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Naja, ich verlasse mich natürlich nicht darauf, dass andere korrekt fahren. Und antizipieren kann ich dieses Fehlverhalten natürlich. Die Konsequenz war, dass ich mehr Aufmerksamkeit auf den Überholten gelegt habe und eben direkt reagieren konnte, ohne überrascht zu werden.
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Was wenn die Insassen Ja gesagt hätten? Hätte er sie ihnen dann gezeigt?
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| Zitat von [A-51SS] fly
Was wenn...
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Als ob. Wenn einen ein wütender Mann mit Pistole so was fragt, sagt wohl keiner Ja.
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"Rastet aus"
Fickgesichter!
"Erzieht Nuttensöhne" wäre die einzig passende Schlagzeile
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mindestens ein dreimonatiges Fahrverbot nebst zwei Flensburg-Punkten und ein Bußgeld von 680 Euro.
Puh, das ist natürlich hart.
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| Zitat von Feelgood Managerin
Deppen ey, gibt aber sicherlich wwelche die das vollkommen normal finden, 220kmh zu fahren, wenn man es kann...
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Wenn man es kann und darf, durchaus. Hier war beides nicht gegeben.
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| Zitat von Smoking44*
mindestens ein dreimonatiges Fahrverbot nebst zwei Flensburg-Punkten und ein Bußgeld von 680 Euro.
Puh, das ist natürlich hart.
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Die Punkte und das Bußgeld wirken immer geradezu lächerlich im Vergleich zu 3 Monaten Fahrverbot.
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| Zitat von shekk
| Zitat von Feelgood Managerin
Deppen ey, gibt aber sicherlich wwelche die das vollkommen normal finden, 220kmh zu fahren, wenn man es kann...
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Wenn man es kann und darf, durchaus. Hier war beides nicht gegeben.
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Zugegeben die Strecke dort ist schnurgerade und es ist ja eine Autobahn. Verstehe die Aufregung gar nicht.
Spoiler - markieren, um zu lesen:
hurensohnsmiley.pdf
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Was ist daran jetzt so verrückt?
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Der traurige Smilie
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Wie issen das bei diesem indirektem Links abbiegen? Darf ich dann einfach rüber wenn alles frei ist oder muss ich dann doch noch auf ne Ampel warten, die ich ja eh nicht sehen kann.
Eigentlich darf man doch direkt weiter wenn alls frei ist. Hab da trotzdem immer Angst von irgendwem noch umgemäht zu werden.
Zum Glück ist es auf dem Arbeitsweg nur eine Kreuzung so.
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von [A-51SS] fly am 27.05.2019 10:10]
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| Zitat von Joggl²
Was ist daran jetzt so verrückt?
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Für hohes Verkehrsaufkommen ungeeignet weil die Wartezonen viel zu klein sind, da passen ja nur 2 Räder oder so rein. Für wenig Verkehrsaufkommen erscheint das gemalte Konstrukt etwas Overkill.
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| Zitat von Joggl²
Was ist daran jetzt so verrückt?
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Dass das leicht unübersichtlich ist und deshalb nicht zwangsläufig zur Sicherheit im Straßenverkehr beiträgt, ist ja wohl offensichtlich.
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| Zitat von Gutholz
| Zitat von Joggl²
Was ist daran jetzt so verrückt?
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Für hohes Verkehrsaufkommen ungeeignet weil die Wartezonen viel zu klein sind, da passen ja nur 2 Räder oder so rein. Für wenig Verkehrsaufkommen erscheint das gemalte Konstrukt etwas Overkill.
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Ok, das leuchtet ein
/@smoking: Ich gehe stark davon aus, dass vor der Kreuzung ein Schild auf das indirekte Abbiegen aufmerksam macht. Dann sollte die Markierung auch nicht überraschend kommen.
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Joggl² am 27.05.2019 10:21]
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| Zitat von Joggl²
Was ist daran jetzt so verrückt?
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Aus Wtitter:
Zweirichtungsradverkehr innerorts, das ist doch verboten ... und dann noch indirektes links.
https://t.co/2e8AYGtmF9
Seite 15
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| Zitat von Feelgood Managerin
| Zitat von Joggl²
Was ist daran jetzt so verrückt?
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Aus Wtitter:
Zweirichtungsradverkehr innerorts, das ist doch verboten ... und dann noch indirektes links.
https://t.co/2e8AYGtmF9
Seite 15
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Ich kann da jetzt kein Verbot erkennen. Auf Folie 15 steht zwar, dass sie innerorts die Ausnahme sind. Das gleicht mmn jetzt aber keinem Verbot.
Auch beim adfc und bei wiki finde ich nichts, was auf ein Verbot hinweisen könnte.
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| Zitat von Joggl²
| Zitat von Gutholz
| Zitat von Joggl²
Was ist daran jetzt so verrückt?
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Für hohes Verkehrsaufkommen ungeeignet weil die Wartezonen viel zu klein sind, da passen ja nur 2 Räder oder so rein. Für wenig Verkehrsaufkommen erscheint das gemalte Konstrukt etwas Overkill.
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Ok, das leuchtet ein
/@smoking: Ich gehe stark davon aus, dass vor der Kreuzung ein Schild auf das indirekte Abbiegen aufmerksam macht. Dann sollte die Markierung auch nicht überraschend kommen.
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Bei aller Liebe, das ist eine völlig unstandardisierte Kreuzung mitten IN einer Kreuzung. Was soll das?
Die mag vielleicht formal in sich richtig sein, aber das ist doch völlig kontraproduktiv für die Verkehrssicherheit. Während man als Radfahrer versucht Schilder zu lesen und siebzehn Fahrtrichtungen auf dem Boden zu dechiffrieren, achtet man gemeinhin wohl nicht so sehr auf den fließenden Verkehr, denke ich. Komplexität reduzieren bitte, Verkehrsteilnehmer sind so schon Arschlöcher mit der Aufmerksamkeit einer kaputten Mikrowelle.
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| Zitat von Smoking44*
Während man als Radfahrer versucht Schilder zu lesen
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Lachflippflopp
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| Zitat von Smoking44*
mindestens ein dreimonatiges Fahrverbot nebst zwei Flensburg-Punkten und ein Bußgeld von 680 Euro.
Puh, das ist natürlich hart.
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Bei doppelter erlaubter Geschwindigkeit und mehr kannst du mal davon ausgehen, dass die dem Typen Vorsatz unterstellen werden. Heißt in der Regel doppelte Strafe. Dadurch, dass der Typ offensichtlich einschlägig Vorbelastet ist, geht auch noch mehr.
KG Berlin v. 21.04.2004:
Wer innerorts die zulässige Höchstgeschwindigkeit um fast 100% überschreitet, handelt regelmäßig vorsätzlich. Um noch von fahrlässigem Handeln ausgehen zu können, bedarf es der Darlegung besonderer Umstände.
KG Berlin v. 15.04.2005:
Bei Überschreitung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit um mehr als 50% ist regelmäßig Vorsatz anzunehmen.
OLG Celle v. 25.08.2005:
Hat der Betroffene die zulässige Geschwindigkeit um mehr als 100 % überschritten, ist Vorsatz anzunehmen. Geschah der Verstoß in einer mit beidseitig angebrachten Begrenzungsschildern und mit Baken ausgestatteten Baustelle, dann braucht ein versehentliches Übersehen der Begrenzung nicht erörtert zu werden.
OLG Karlsruhe v. 28.04.2006:
Bei einer Überschreitung der außerorts zulässigen Geschwindigkeit um beinahe 50 % liegt das Bewusstsein einer Geschwindigkeitsüberschreitung nahe, weshalb bei Hinzutreten weiterer Umstände von einer vorsätzlichen Tatbegehung ausgegangen werden kann.
Und so weiter. Und bei einem, der wiederholt in der Probezeit sowas abzieht, kann man direkt auch noch eine MPU reindrücken…
OVG Lüneburg v. 21.11.2006:
Zweifel an der charakterlichen Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs können sich aus der erheblichen oder wiederholten Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ergeben. Die Fahrerlaubnisbehörde kann in einem solchen Fall gemäß § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 FeV die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens anordnen, auch wenn die Verkehrsverstöße mit (nur) sieben Punkten im Verkehrszentralregister eingetragen sind und deshalb Maßnahmen nach dem Punktsystem des § 4 Abs. 3 StVG (noch) nicht ergriffen werden können.
VG München v. 20.12.2006:
Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 StVG i.V.m. § 46 Abs. 1 Satz 1 FeV ist dem Inhaber einer Fahrerlaubnis diese zu entziehen, wenn er sich als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erweist. Das gilt nach § 46 Abs. 1 Satz 2 FeV insbesondere, wenn erheblich oder wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften verstoßen wurde und dadurch die Eignung zum Führen von Fahrzeugen ausgeschlossen ist.
VG Karlsruhe v. 26.07.2007:
Die Anordnung der Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens auf der Grundlage von § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 FeV wegen Zweifeln an der charakterlichen Eignung eines Fahrerlaubnisinhabers nach wiederholten Verstößen gegen verkehrsrechtliche Vorschriften (hier: acht zum Teil erhebliche Geschwindigkeitsverstöße) muss im Hinblick auf die notwendige Abgrenzung zu Maßnahmen nach § 4 Abs. 3 StVG (Punktsystem) erkennen lassen, warum die Fahrerlaubnisbehörde aufgrund der begangenen Zuwiderhandlungen Zweifel an der (charakterlichen) Eignung hat. Allein der Hinweis auf im Verkehrszentralregister verzeichnete Verstöße gegen verkehrsrechtliche Vorschriften genügt nicht.
Also geht mal davon aus, dass das auch passieren wird.
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Sag ich ja. Deswegen privilegierte Ampelschaltungen für Radfahrer, mehr Fahrradstraßen, Fahrverbotszonen für Autos etc. - anders kriegen die dämlichen Zweiraddeppen es ja nicht hin.
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| Zitat von Smoking44*
| Zitat von Joggl²
| Zitat von Gutholz
| Zitat von Joggl²
Was ist daran jetzt so verrückt?
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Für hohes Verkehrsaufkommen ungeeignet weil die Wartezonen viel zu klein sind, da passen ja nur 2 Räder oder so rein. Für wenig Verkehrsaufkommen erscheint das gemalte Konstrukt etwas Overkill.
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Ok, das leuchtet ein
/@smoking: Ich gehe stark davon aus, dass vor der Kreuzung ein Schild auf das indirekte Abbiegen aufmerksam macht. Dann sollte die Markierung auch nicht überraschend kommen.
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Bei aller Liebe, das ist eine völlig unstandardisierte Kreuzung mitten IN einer Kreuzung. Was soll das?
Die mag vielleicht formal in sich richtig sein, aber das ist doch völlig kontraproduktiv für die Verkehrssicherheit. Während man als Radfahrer versucht Schilder zu lesen und siebzehn Fahrtrichtungen auf dem Boden zu dechiffrieren, achtet man gemeinhin wohl nicht so sehr auf den fließenden Verkehr, denke ich. Komplexität reduzieren bitte, Verkehrsteilnehmer sind so schon Arschlöcher mit der Aufmerksamkeit einer kaputten Mikrowelle.
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Indirektes Abbiegen ist nun wirklich nicht schwierig zu verstehen. Ich saß das letzte Mal mit zehn Jahren oder so auf einem Fahrrad, um von a nach b zu kommen. Aber selbst ich habe das Konzept auf Anhieb verstanden, als ich zum ersten Mal ein entsprechendes Schild im Straßenverkehr gesehen habe
Mag sein, dass auf der abgebildeten Kreuzung alles etwas eng bemessen ist, aber wenn ich das richtig verstehe, dann ist der Konsens, dass das die beste und sicherste Lösung fürs Abbiegen ist.
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Aber mal was anderes: habt ihr schon alle das neue Bad Driving Europe gesehen?
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| Zitat von Smoking44*
Sag ich ja. Deswegen privilegierte Ampelschaltungen für Radfahrer, mehr Fahrradstraßen, Fahrverbotszonen für Autos etc. - anders kriegen die dämlichen Zweiraddeppen es ja nicht hin.
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Wenn du jedes Mal die Schilder und Zeichnungen lesen und dir im Detail überlegen musst, was das denn nun bedeutet, wenn dir sowas begegnet, dann bist du vielleicht auch einfach nicht für den Straßenverkehr geeignet. Sowas ist doch wirklich nicht schwer zu verstehen. Und wenn man das von weitem sieht, dann sollte man meinen, dass man auch von einem Radfahrer erwarten kann, dass er auf Anhieb weiß, was er da zu tun hat (LOL, okay, hier muss ich selbst lachen ).
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| Zitat von Smoking44*
Sag ich ja. Deswegen privilegierte Ampelschaltungen für Radfahrer, mehr Fahrradstraßen, Fahrverbotszonen für Autos etc.
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Stimme dir hier btw. voll zu.
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This. Als Wiederholungstäter mit Vorsatz wird seine Strafe erheblich viel höher ausfallen, da kann man recht sicher davon ausgehen das er ne MPU bekommt und ne saftige Geldstrafe obendrauf.
| Zitat von Hessenpower
| Zitat von Smoking44*
mindestens ein dreimonatiges Fahrverbot nebst zwei Flensburg-Punkten und ein Bußgeld von 680 Euro.
Puh, das ist natürlich hart.
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Die Punkte und das Bußgeld wirken immer geradezu lächerlich im Vergleich zu 3 Monaten Fahrverbot.
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Die Punkte sind das was dich fickt. Ein Fahrverbot ist schnell erledigt und Geld kommt auch wieder rein. Die Punkte bleiben je nach Strafe bis zu 10 Jahren bestehen, mit dem 5. Punkt kannst du kein Abbauseminar mehr machen und mit dem 8. Punkt ist dein Lappen weg. Geld und Fahrverbot haste schnell wieder erledigt, Punkte sitzen dir noch ewig im Nacken. Finde ich viel ätzender
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von -Xantos- am 27.05.2019 11:14]
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Thema: Verkehrsteilnehmende sind Arschlöcher ( § 1 StVO nervt mich, wen noch? ) |