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| Zitat von loliger_rofler
| Zitat von Poliadversum Viele Schulgebäude sind heutzutage sogar zugesperrt während Unterrichtszeiten.
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Was.
Und wenn es brennt, muss man halt warten, bis der Hausmeister aufschließen kann? Oder bei Amokalarm? Da dürfen die Polizisten sich dann erstmal mit der Tür rumärgern, bis Hilfe naht?
Uff. Als Sicherheitskonzept finde ich das sehr schwierig.
Bei meinem Gymnasium durften alle ab 16 in Freistunden und Pausen in die Stadt laufen.
Die wären ja original nicht mehr reingekommen, ohne beim Sekretariat zu nerven.
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Von innen ist offen, von außen kommst du dann nicht rein ohne zu klingeln.
| Zitat von [Skeletor]
| Zitat von Poliadversum
Keine Ahnung ob das auch auf einen Gerichtssaal übertragbar ist, fragen wir doch Arma.Für das Schulgebäude sah das der StA eben so. Macht dich das mad, Brudi?
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Ohne den Nachsatz könnte man dich fast für einen Menschen mit Verstand halten. Muss sowas sein?
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Delle muss halt weg.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Poliadversum am 20.03.2019 16:26]
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| Zitat von Poliadversum
| Zitat von loliger_rofler
| Zitat von Poliadversum Viele Schulgebäude sind heutzutage sogar zugesperrt während Unterrichtszeiten.
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Was.
Und wenn es brennt, muss man halt warten, bis der Hausmeister aufschließen kann? Oder bei Amokalarm? Da dürfen die Polizisten sich dann erstmal mit der Tür rumärgern, bis Hilfe naht?
Uff. Als Sicherheitskonzept finde ich das sehr schwierig.
Bei meinem Gymnasium durften alle ab 16 in Freistunden und Pausen in die Stadt laufen.
Die wären ja original nicht mehr reingekommen, ohne beim Sekretariat zu nerven.
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Von innen ist offen, von außen kommst du dann nicht rein ohne zu klingeln.
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Ah okay. Macht mehr Sinn. Trotzdem schwierig für Einsatzkräfte in Notfällen und Kids, die in der Freistunden kurz in die Stadt latschen um einen Döner zu acquirieren.
E: dann quasi auch mit Buzzer, dass nicht immer einer zur Tür latschen muss?
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von loliger_rofler am 20.03.2019 16:29]
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Halten wir fest: Poli findet Hitlergruß eigentlich ganz geil. Macht dich das mad, Poli?
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| Zitat von loliger_rofler
| Zitat von Poliadversum
| Zitat von loliger_rofler
[quote=215025,1248181075,"Poliadversum"][b]Viele Schulgebäude sind heutzutage sogar zugesperrt während Unterrichtszeiten.
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Was.
Und wenn es brennt, muss man halt warten, bis der Hausmeister aufschließen kann? Oder bei Amokalarm? Da dürfen die Polizisten sich dann erstmal mit der Tür rumärgern, bis Hilfe naht?
Uff. Als Sicherheitskonzept finde ich das sehr schwierig.
Bei meinem Gymnasium durften alle ab 16 in Freistunden und Pausen in die Stadt laufen.
Die wären ja original nicht mehr reingekommen, ohne beim Sekretariat zu nerven.
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Von innen ist offen, von außen kommst du dann nicht rein ohne zu klingeln.
Ah okay. Macht mehr Sinn. Trotzdem schwierig für Einsatzkräfte in Notfällen und Kids, die in der Freistunden kurz in die Stadt latschen um einen Döner zu acquirieren.
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Ehrlich gesagt weiß ich nicht, ob es dafür da irgendwie einen Plan gibt. Würde mich eigentlich fast wundern wenn dem nicht so wäre weil die meisten Schulen mittlerweile (bzw. eigentlich schon seit Jahren) relativ detaillierte Notfallpläne für aktive Schützen im Schulhaus haben- das wäre schon ein ziemlich offensichtliches Problem, wenn die Einsatzkräfte dann nicht reinkämen
| Zitat von Do`Urden
Halten wir fest: Poli findet Hitlergruß eigentlich ganz geil. Macht dich das mad, Poli?
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Schon, weil ich das nich' geil finde. ich verstehe nur die Einordnung des Richters- Schulhaus ist eben kein öffentlicher Platz o.ä.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Poliadversum am 20.03.2019 16:31]
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| Zitat von Do`Urden
Halten wir fest: Poli findet Hitlergruß eigentlich ganz geil. Macht dich das mad, Poli?
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Und quatscht etwas von "muss weg". Ein Schelm, wer da Zusammenhänge sieht.
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| Zitat von Poliadversum
| Zitat von loliger_rofler
| Zitat von Poliadversum Viele Schulgebäude sind heutzutage sogar zugesperrt während Unterrichtszeiten.
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Was.
Und wenn es brennt, muss man halt warten, bis der Hausmeister aufschließen kann? Oder bei Amokalarm? Da dürfen die Polizisten sich dann erstmal mit der Tür rumärgern, bis Hilfe naht?
Uff. Als Sicherheitskonzept finde ich das sehr schwierig.
Bei meinem Gymnasium durften alle ab 16 in Freistunden und Pausen in die Stadt laufen.
Die wären ja original nicht mehr reingekommen, ohne beim Sekretariat zu nerven.
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Von innen ist offen, von außen kommst du dann nicht rein ohne zu klingeln.
| Zitat von [Skeletor]
| Zitat von Poliadversum
Keine Ahnung ob das auch auf einen Gerichtssaal übertragbar ist, fragen wir doch Arma.Für das Schulgebäude sah das der StA eben so. Macht dich das mad, Brudi?
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Ohne den Nachsatz könnte man dich fast für einen Menschen mit Verstand halten. Muss sowas sein?
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Delle muss halt weg.
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Ohne Delle wärst du nichts, du brauchst doch das Kontra um edgy zu sein, erzähl doch nicht, dass du ihn nicht gern hier hast.
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| Zitat von DopeFlash
Ohne Delle wärst du nichts, du brauchst doch das Kontra um edgy zu sein, erzähl doch nicht, dass du ihn nicht gern hier hast.
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Och wenns ohne derbste Beleidigungen ginge fände ichs unterhaltsam, doch. Geht aber nicht ohne so wies aussieht, kann also weg.
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Arma hat im Chat im Übrigen geliefert und beim Fischer nachgeschlagen. Der Begriff "öffentlich" bezieht sich hier, so bitter das ist, wirklich nicht auf "öffentliches Gebäude" o. ä., sondern auf die Konstellation, in der Zugriff auf die Situation möglich ist.
Weil die Anzahl der Personen im Klassenzimmer sehr überschaubar ist, meint er, dass da keine Öffentlichkeit vorliegt.
Aus meiner Sicht ist das eine Fehlinterpretation, weil "Öffentlichkeit" sich erstmal nicht nach der Anzahl bemessen lässt (wo zieht man da die Grenze?), sondern daran, auf welche Art und Weise die Menschen da zusammen gekommen sind.
Beispiel: Wenn ich zu einer Geburtstagsfeier persönlich eingeladen bin und mich auch dazu entscheiden kann, nicht hinzugehen, sind die Leute, die dort sind, privat. In der Schule kann ich mir das aber nicht aussuchen, weil es Schulpflicht gibt. Ich habe also als Privatperson keine Möglichkeit, dieser Situation auszuweichen. Das reicht für mein Begriffsempfinden aus, um das zu einer öffentlichen Situation zu machen.
// Poli, erspare uns bitte deine Ergriffenheit. Wer so kantig ist, wie du, wird doch kein Problem damit haben, wenn ihm mal jemand sagt, was er für eine Nudel ist. Mach dich doch nicht lächerlich.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Türklinke am 20.03.2019 16:36]
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Deine Legendenbildung nervt.
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| Zitat von [Muh!]Shadow
| Zitat von [Amateur]Cain
| Zitat von le glock sportif ®
Dieses Forum nervt mich eh brutal in letzter Zeit. Echter Scheissehaufen geworden.
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Peterlustigabschalten.gif
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Besonders wenn man sieht von wem das kommt und dass dieser User sich mit Seconds immer wieder erneut einklinken muss
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Von was redest du? Mit wieviel "Seconds musste ich mich denn immer wieder einklinken"?
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| Zitat von Türklinke
// Poli, erspare uns bitte deine Ergriffenheit. Wer so kantig ist, wie du, wird doch kein Problem damit haben, wenn ihm mal jemand sagt, was er für eine Nudel ist. Mach dich doch nicht lächerlich.
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Hm ne mir gehts da nicht um meine fühls oder die fühls von irgendjemand anderem, sondern um Fairness. Du bekommst halt keine Sonderwurst und das finde ich gut. Beim nächsten Anfall wirste ja endgültig weggebimst.
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Schreib was zum Thema. Ansonsten wirst du noch "weggebimst". Danke.
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Haben wir verstanden. Danke.
=
Arma hat im Chat im Übrigen geliefert und beim Fischer nachgeschlagen. Der Begriff "öffentlich" bezieht sich hier, so bitter das ist, wirklich nicht auf "öffentliches Gebäude" o. ä., sondern auf die Konstellation, in der Zugriff auf die Situation möglich ist.
Weil die Anzahl der Personen im Klassenzimmer sehr überschaubar ist, meint er, dass da keine Öffentlichkeit vorliegt.
Aus meiner Sicht ist das eine Fehlinterpretation, weil "Öffentlichkeit" sich erstmal nicht nach der Anzahl bemessen lässt (wo zieht man da die Grenze?), sondern daran, auf welche Art und Weise die Menschen da zusammen gekommen sind.
Beispiel: Wenn ich zu einer Geburtstagsfeier persönlich eingeladen bin und mich auch dazu entscheiden kann, nicht hinzugehen, sind die Leute, die dort sind, privat. In der Schule kann ich mir das aber nicht aussuchen, weil es Schulpflicht gibt. Ich habe also als Privatperson keine Möglichkeit, dieser Situation auszuweichen. Das reicht für mein Begriffsempfinden aus, um das zu einer öffentlichen Situation zu machen.
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| Zitat von Türklinke
Aus meiner Sicht
für mein Begriffsempfinden aus
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Merkste selbst, ne?
"Öffentlicher Raum" ist halt tatsächlich nicht eindeutig definiert und von der Rechtsprechung abhängig.
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| Zitat von Parax
| Zitat von Türklinke
Aus meiner Sicht
für mein Begriffsempfinden aus
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Merkste selbst, ne?
"Öffentlicher Raum" ist halt tatsächlich nicht eindeutig definiert und von der Rechtsprechung abhängig.
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Geh mal in dich und überlege, ob du eine Schulklasse nicht als öffentlichen Raum definieren würdest.
Problem am BGH ist oft, dass eine Paragraphenblindheit eingetreten ist, die mit der Lebenswirklichkeit schwer vereinbar ist. Es gibt natürlich die Möglichkeit, das zu ändern, leider ist die halt extrem aufwendig.
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Jo. Kann doch nicht sein, dass, wenn der Begriff schon _nicht_ eindeutig definiert ist, die Meinung eines einzelnen StA ausreichend ist. Wo bleibt da die Kontrolle?
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StAs ziehen sich das nicht aus dem Arsch, das beruht entweder auf bereits bestehender Rechtssprechung oder auf Kommentaren in Gesetzbüchern, die die akzeptierte Lehrmeinung darstellen.
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Offenbar ja nicht, wenn der Begriff nicht eindeutig definiert ist.
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Bei dir scheitert es irgendwie am Grundverständnis, wie Rechtsprechung in Deutschland funktioniert.
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Nein, es scheitert bei dir daran, dass du nicht verstehst, dass ich nicht die Rechtsprechung an sich angreife (denn Recht spricht ein Richter), sondern die Tatsache, dass ein StA so weitgreifende Befugnisse beim Auslegen des Gesetzes hat, wenn die Begriffslage nicht eindeutig ist.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Türklinke am 20.03.2019 16:52]
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Ist sie in diesem Fall, weil diese Interpretation eben aus bereits bestehender Rechtsprechung oder aus kommentierten Gesetzestexten kommt. Was verstehst du daran nicht?
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| Zitat von DopeFlash
| Zitat von Parax
| Zitat von Türklinke
Aus meiner Sicht
für mein Begriffsempfinden aus
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Merkste selbst, ne?
"Öffentlicher Raum" ist halt tatsächlich nicht eindeutig definiert und von der Rechtsprechung abhängig.
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Geh mal in dich und überlege, ob du eine Schulklasse nicht als öffentlichen Raum definieren würdest.
Problem am BGH ist oft, dass eine Paragraphenblindheit eingetreten ist, die mit der Lebenswirklichkeit schwer vereinbar ist. Es gibt natürlich die Möglichkeit, das zu ändern, leider ist die halt extrem aufwendig.
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Könntest Du zB einfach so ohne Anmeldung in diese Schulklasse gehen?
Es geht doch genau darum dass viele Definitionen eben Interpretation zulassen. Bestes Beispiel dafür ist, dass ein und derselbe Fall von verschiedenen Arbeitsgerichts mal für und mal gegen den Arbeitgeber entschieden werden. Da gibt es auch kein richtig oder falsch.
/e: ich persönlich würde in dem schulfall anders sprechen. Aber ich sage halt nicht dass es eben auch anders gesehen werden könnte.
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Parax am 20.03.2019 16:56]
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| Zitat von Poliadversum
Ist sie in diesem Fall, weil diese Interpretation eben aus bereits bestehender Rechtsprechung oder aus kommentierten Gesetzestexten kommt. Was verstehst du daran nicht?
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Nochmal: Ich verstehe die Begründung des StA in dem Schreiben; insbesondere jetzt noch besser, weil Arma recherchiert hat (und wir uns nicht mit deiner "Kann man abschließen"-Vermutung begnügen mussten).
Was ich nicht gut finde, ist die Tatsache, wie der Begriff "Öffentlichkeit" derzeit vom Gesetz interpretiert wird (Anzahl, nicht Zugriffsentzugsmöglichkeit), weil das Themar oder (viel schlimmer) den Vorfall aus dem Schreiben legitimiert.
Jetzt klar?
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Türklinke am 20.03.2019 16:57]
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| Zitat von Türklinke
| Zitat von Poliadversum
Ist sie in diesem Fall, weil diese Interpretation eben aus bereits bestehender Rechtsprechung oder aus kommentierten Gesetzestexten kommt. Was verstehst du daran nicht?
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Nochmal: Ich verstehe die Begründung des StA in dem Schreiben; insbesondere jetzt noch besser, weil Arma recherchiert hat (und wir uns nicht mit deiner "Kann man abschließen"-Vermutung begnügen mussten).
Was ich nicht gut finde, ist die Tatsache, wie der Begriff "Öffentlichkeit" derzeit vom Gesetz interpretiert wird (Anzahl, nicht Zugriffsentzugsmöglichkeit), weil das Themar oder (viel schlimmer) den Vorfall aus dem Schreiben legitimiert.
Jetzt klar?
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Dass du das nicht gut findest war von Anfang an klar, von daher sind wir wieder zurück am Anfang. Ändert an der Sachlage nun ja nichts.
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Doch. Es hat sich geändert, dass die Diskussion aufgeworfen wurde (werden sollte; hast du gut kaputt gemacht. Kudos dafür.), ob der Begriff der Öffentlichkeit so weiterhin interpretiert werden sollte, weil er offenbar an der Realität vorbei geht.
// Es ging ja gerade nicht darum, dass irgendjemand dem StA formal einen Vorwurf macht, sondern dass die Begründung so hanebüchen klingt, auch wenn rechtlich ok, dass darüber eine Diskussion stattfinden sollte.
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Türklinke am 20.03.2019 17:01]
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| Zitat von Türklinke
dass darüber eine Diskussion stattfinden sollte.
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Gabs doch, ich hab' die Begründung jedenfalls sofort nachvollziehen können (siehe meinen "kann man zusperren" Beitrag). Für mich ist ein Schulgebäude jedenfalls kein öffentlicher Raum, ein Klassenzimmer erst recht nicht. Von daher empfinde ich die Rechtsprechung da nicht realitätsfremd.
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Leider geht deine Begründung an der Begründung aus dem Fischer, die recherchiert wurde (und die sicherlich auch Rechtsgrundlage für den StA war) meilenweit vorbei.
Es geht nicht um die Möglichkeit des physischen Zusperrens.
// Anders gesagt: Auch in Gebäuden, die zugesperrt werden können, oder gerade zugesperrt sind, kann Öffentlichkeit herrschen.
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Türklinke am 20.03.2019 17:07]
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Geht doch gar nicht um die konkrete Begründung sondern um das Rechtsempfinden des "Laien", das sich ja im besten Fall mit der Rechtsprechung decken sollte- und das deckt sich hier eben bei mir mit der Rechtsprechung. Bei dir nich'. Das wars auch schon.
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Natürlich geht es um die Begründung. Ohne eine Begründung ist jede Entscheidung für oder gegen deine/meine Position sinnlos. Die Begründung ist gerade der entscheidende Teil des Gefühls, dass sich Rechtsprechung und Rechtsempfinden deckt.
Was soll das Getue?
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Thema: Ich bin ja nicht rechts, aber... |