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Wenn schon sieben, dann bitte diese hier:
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Die hätten den PennerObdachlosen engagiert!
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| Zitat von Bombur
Für Dich wohl schon, sonst hättest Du Deinen Verdacht schon vor zwei Tagen hier rausposaunt. Aber da mußtest Du wohl noch abwarten, ob es nicht doch braune Kameraden sind.
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Hätte er es vor zwei Tagen gesagt, käme von dir irgendein unlustiger Einzeiler in der art "lolol nazi vorurteile! abwarten lol ich bin so lustig und brauche aufmerksamkeit!!"
Sagt er es erst danach, kommt von dir ein unlustiger Einzeiler "lolol du warst dir gar nicht sicher. dummer nazi muss erstmal abwarten. haha, guckt mich an, ich bin so lustig!"
Merkste selber, oder?
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Das muß ein Prophet abkönnen.
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| Zitat von Bombur
| Zitat von Kalenz
Nach B.Z.-Informationen soll es sich bei sechs Verdächtigen um Syrer handeln. Ein weiterer Mann soll aus Libyen stammen.
[...]
Für viele wohl keine Überraschung.
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Für Dich wohl schon, sonst hättest Du Deinen Verdacht schon vor zwei Tagen hier rausposaunt. Aber da mußtest Du wohl noch abwarten, ob es nicht doch braune Kameraden sind.
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Auch wenn Kalenz ein billiger kleiner kaggnazi (tm) ist, hast du jetzt hier das Zitat verfälscht.
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Deswegen habe ich die Auslassung auch kenntlich gemacht.
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Auslassung sollte aber nicht die Aussage des Wiedergegebenen verändern. Aber das weißt du sicher selbst.
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Das ist ja echt mal ein Bärendienst an den Flüchtlingen von den Jungs. Hat die Strafttat einen Einfluss auf den Asylantrag? Wenn es geht, bitte abschieben. MMn. haben die ihr Recht auf Teilhabe an dieser Gesellschaft verwirkt. Flüchtlinge Ja, aber Arschlöcher bitte raus.
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| Zitat von Kinogutschein
Das ist ja echt mal ein Bärendienst an den Flüchtlingen von den Jungs. Hat die Strafttat einen Einfluss auf den Asylantrag?
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Ich bin da immer noch nicht sicher, manche Artikel lassen es so erscheinen, andererseits hab ich auch schon gelesen dass Asyl ein Grundrecht ist und damit nicht verwirkt werden kann (de facto in der BRD zumindest, de jure wohl schon(?)). Da scheinen Straftaten dann eher an Katalysator für die Abschiebung zu sein, wenn der Asylantrag eh schon abgelehnt wurde, aber kein Faktor für die Entscheidung.
Aber so ne ganz klare Aussage dazu konnte ich bisher nirgendwo finden.
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Poliadversum am 27.12.2016 11:35]
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Ich hab nach wie vor nur von Nordafrikanern und Libanesen eine schlechte Meinung.
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| Zitat von PutzFrau
Auslassung sollte aber nicht die Aussage des Wiedergegebenen verändern. Aber das weißt du sicher selbst.
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In Anbetracht der Tatsache, daß es Kalenz war, halte ich das nicht mal für soo schlimm verfälscht, sondern eine akurate Wiedergabe seines Inneren Empfindens.
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Der Thread könnte anonyme Benutzernamen vertragen, so 4**** mäßig. Dann würde hier nicht gleich Schaum vor dem Mund stehen, nur weil ein bestimmter Nick vor dem Beitrag steht, so begründet das aufgrund der Beitragshistorie auch sein mag.
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| Zitat von Atani
Edit: Wobei Whitewashing eher sowas wäre wie das mit dem Weihnachtsmann. Der müsste ja eigentlich Türke sein.
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Nein.
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| Zitat von Kinogutschein
Das ist ja echt mal ein Bärendienst an den Flüchtlingen von den Jungs. Hat die Strafttat einen Einfluss auf den Asylantrag? Wenn es geht, bitte abschieben. MMn. haben die ihr Recht auf Teilhabe an dieser Gesellschaft verwirkt. Flüchtlinge Ja, aber Arschlöcher bitte raus.
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Bei solchen Arschlöchern bin ich auch für sofortigen Rückflug. Nen Menschen anzünden, gehts noch?
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| Zitat von Poliadversum
| Zitat von Kinogutschein
Das ist ja echt mal ein Bärendienst an den Flüchtlingen von den Jungs. Hat die Strafttat einen Einfluss auf den Asylantrag?
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Ich bin da immer noch nicht sicher, manche Artikel lassen es so erscheinen, andererseits hab ich auch schon gelesen dass Asyl ein Grundrecht ist und damit nicht verwirkt werden kann (de facto in der BRD zumindest, de jure wohl schon(?)). Da scheinen Straftaten dann eher an Katalysator für die Abschiebung zu sein, wenn der Asylantrag eh schon abgelehnt wurde, aber kein Faktor für die Entscheidung.
Aber so ne ganz klare Aussage dazu konnte ich bisher nirgendwo finden.
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| Wenn ein Flüchtling „aus schwerwiegenden Gründen als eine Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland anzusehen ist oder eine Gefahr für die Allgemeinheit bedeutet, weil er wegen eines Verbrechens oder besonders schweren Vergehens rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt worden ist“ (§ 60 Absatz 8 Aufenthaltsgesetz), werden auch etwaige Abschiebungshindernisse irrelevant, sofern ihm im Heimatland nicht die Todesstrafe oder Folter droht (§ 60 Absatz 2 Aufenthaltsgesetz). | |
http://asylfakten.de/hat-eine-straftat-einfluss-auf-das-asylverfahren/
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| Zitat von DarkFritz
Das ist nicht nur ein Schlag ins Gesicht für echte Flüchtlinge, sondern vor allem für jeden gut integrierten Ausländer, der sich nun dumm dafür anschauen lassen muss, weil einer kriminell=alle kriminiell.
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Falls derjenige oder einige davon tatsächlich Flüchtlinge waren sind die auch nicht "unechter" als der nette Familienvater ums Eck.
An den Nachrichten der letzten Tage und Wochen merkt man einfach wie konsequenzlos das staatliche Handeln in dem Bereich und bei Strafttaten oftmals war. Aber aus Angst um die eigenen Posten wird das ja jetzt die nächsten Wochen und Monate zumindest Alibi-mäßig korrigiert werden, die Angst vor der Wahl riecht man ja bis hierher.
| Zitat von Poliadversum
Ich bin da immer noch nicht sicher, manche Artikel lassen es so erscheinen, andererseits hab ich auch schon gelesen dass Asyl ein Grundrecht ist und damit nicht verwirkt werden kann (de facto in der BRD zumindest, de jure wohl schon(?)). Da scheinen Straftaten dann eher an Katalysator für die Abschiebung zu sein, wenn der Asylantrag eh schon abgelehnt wurde, aber kein Faktor für die Entscheidung.
Aber so ne ganz klare Aussage dazu konnte ich bisher nirgendwo finden.
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http://www.zvw.de/inhalt.waiblingen-einfluss-von-straftaten-auf-asylverfahren.a9d8a0a4-ce3d-4299-95c8-16dfd13c91e3.html
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[...]
„Das Abschiebungsverbot muss immer geprüft werden, also auch bei einem Asylsuchenden, der zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt worden ist. Kommt das Bundesamt zu dem Schluss, dass der Betroffene nicht in sein Herkunftsland zurückgeführt werden kann, weil ihm dort erhebliche Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit droht, wird ein Abschiebungsverbot ausgesprochen. Der verurteilte Asylsuchende wird in dem Fall nicht in sein Heimatland zurückgeführt.“ Ein bewiesenermaßen in seinem Heimatland politisch Verfolgter und dort mit Folter oder Todesstrafe Bedrohter kann also trotz Straffälligkeit in Deutschland nicht abgeschoben werden.[...] | |
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Was ist jetzt aktueller? 8-Balls Link sagt, das sei ab März '16 so wie im Zitat.
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| Zitat von Poliadversum
Was ist jetzt aktueller? 8-Balls Link sagt, das sei ab März '16 so wie im Zitat.
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Q-Balls Link ist aktueller, mit dem Asylpaket II haben sie den Paragraphen verschärft d.h. man kann jetzt de jure früher abschieben.
In der Praxis bleiben aber die meisten Hindernisse erhalten, wenn ein Asylgrund vorliegt kann man faktisch auch keine Abschiebung vornehmen.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Massa am 27.12.2016 12:22]
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| Zitat von Kalenz
Zu Vorbildung gibt es eigentlich nichts weiter zu sagen. Man hat versucht der Bevölkerung etwas attraktivere zu machen, als es wirklich ist. Für viele wohl keine Überraschung.
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Als ob die Verbildung in Deutschland mittlerweile so viel besser wäre...
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| Zitat von Painface
| Zitat von Kalenz
Zu Vorbildung gibt es eigentlich nichts weiter zu sagen. Man hat versucht der Bevölkerung etwas attraktivere zu machen, als es wirklich ist. Für viele wohl keine Überraschung.
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Als ob die Verbildung in Deutschland mittlerweile so viel besser wäre...
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Verstehe ich das gerade fasch, vergleichst du gerade sinkende schulische Leistungen von deutschen Schülern im weltweiten Vergleich mit "Vorwissensrückständen", die mehrere Schuljahre betragen oder in manchen Fällen, nämlich wenn gar nicht beschult wurde, zu Intelligenzminderung führen?
Wenn ja, dann ist die "Vorbildung" in Deutschland tatsächlich so viel (exponentiell) besser, ja.
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| Zitat von indifferent
Ich werd Linke wählen wie immer.
[...]linken Einfluss. Linksliberalen um genau zu sein.
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Megalachkick.
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Augsburg – Schlimmer Gewaltausbruch in einem Augsburger Nachtbus!
Bei einer Prügelei unter mehreren Fahrgästen wurde am Sonntag auch ein Kleinkind (anderthalb Jahre) verletzt. Das Mädchen musste von Sanitätern versorgt werden.
Laut Polizei war ein Streit unter 20 Syrern im Bus eskaliert. Die Polizei vermutet, dass die Asylbewerber wegen eines abgestellten Kinderwagens in Streit geraten sind.
Wie die „Augsburger Allgemeine“ berichtet, sprang einer der Beteiligten nach Aussage eines Augenzeugen mit der Sohle voraus in einen Kinderwagen!
Die Polizei will diese Darstellung weder bestätigen noch dementieren. Eine Sprecherin: „Die Ermittlungen laufen noch.“
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Wie kann man 20 traumatisierte Flüchtlinge in einen Bus sperren? Menschenunwürdige Verhältnisse wie bei den Nazis
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Multiple Identitäten, Vorstrafen im EU-Ausland, alle 17 Jahre alt, klarer Freispruch!
Die Zahl der freiwilligen Ausreisen ist lächerlich, wenn man bedenkt, dass es viele aus dem Kosovo-Gebiet sind, die vierstellige Beträge dafür bekommen, dass sie ausreisen und 1 Woche später wieder hier sind.
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Thema: Flucht und Asyl ( Bahnhofsklatscher gegen Hassbürger ) |