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Selbst wenn der Frau das alles zusteht, muss sie das auch erst mal durchsetzen. Jemand der kein Abitur hat, seit Jahren ohne geistige Herausforderungen nur auf der Couch hängt und dazu noch depressiv ist, packt das doch nicht.
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| Zitat von Parax
Sogar aus deinem Link:
3. UNTERHALT
Ansprüche auf nachehelichen Unterhalt können in einem Ehevertrag vollständig ausgeschlossen werden. Auch eine zeitliche oder höhenmäßige Begrenzung ist möglich.
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Ja, natürlich geht das. Aber nur, wenn derjenige, der wegen des Vertrages keinen Unterhalt bekommt, sich auch selbst finanzieren kann. Sobald der fehlende Unterhalt dazu führt, dass jemand auf Sozialleistungen angewiesen ist, wird natürlich der Unterhalt eingefordert werden müssen, denn Unterhaltszahlungen sind vorrangig vor Sozialleistungen. Ggf. wird dann das Amt, das Hartz 4 dann nur als Darlehen gewährt, das Geld vom Unterhaltspflichtigen einfordern, der sich mit seinem Vertrag zu Lasten Dritter dann den Hintern abwischen kann.
Man kann nun einmal keinen Vertrag mit jemanden abschließen, der einen selbst - auf Kosten der Steuerzahler - davon abspricht, später mal den gesetzlich geregelten Unterhalt zahlen zu müssen.
Wäre natürlich toll: Erst die ganzen Steuervorteile einer Ehe mitzunehmen und am Ende den Steuerzahler für die Folgekosten einer gescheiterten Ehe aufkommen zu lassen. Aber das geht leider nicht.
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Wird Zeit ein paar Kameras zu verstecken und sie beim Fremdrämsen zu erwischen.
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| Zitat von KarlsonvomDach
| Zitat von Parax
Sogar aus deinem Link:
3. UNTERHALT
Ansprüche auf nachehelichen Unterhalt können in einem Ehevertrag vollständig ausgeschlossen werden. Auch eine zeitliche oder höhenmäßige Begrenzung ist möglich.
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Ja, natürlich geht das. Aber nur, wenn derjenige, der wegen des Vertrages keinen Unterhalt bekommt, sich auch selbst finanzieren kann. Sobald der fehlende Unterhalt dazu führt, dass jemand auf Sozialleistungen angewiesen ist, wird natürlich der Unterhalt eingefordert werden müssen, denn Unterhaltszahlungen sind vorrangig vor Sozialleistungen. Ggf. wird dann das Amt, das Hartz 4 dann nur als Darlehen gewährt, das Geld vom Unterhaltspflichtigen einfordern, der sich mit seinem Vertrag zu Lasten Dritter dann den Hintern abwischen kann.
Man kann nun einmal keinen Vertrag mit jemanden abschließen, der einen selbst - auf Kosten der Steuerzahler - davon abspricht, später mal den gesetzlich geregelten Unterhalt zahlen zu müssen.
Wäre natürlich toll: Erst die ganzen Steuervorteile einer Ehe mitzunehmen und am Ende den Steuerzahler für die Folgekosten einer gescheiterten Ehe aufkommen zu lassen. Aber das geht leider nicht.
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Man könnte auch die Unterhaltspflicht nach der Ehe abschaffen
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| Zitat von monischnucki
Man könnte auch die Unterhaltspflicht nach der Ehe abschaffen
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Ja. Das Familienrecht ist in vielen Bereichen völlig bescheuert und veraltet. Es geht immer noch von Frau am Herd und Mann auf Arbeit aus und darum können viele Leute gar nicht glauben, was es für kuriose Züge annimmt, wenn es nach dem Ehe-Aus ums Geld geht. Vor allem sorgt gerade die Unterhaltspflicht für böses Blut zwischen Getrennten.
Wobei ich eh finde, dass z. B. die Steuervorteile nicht für Eheleute gelten sollten, sondern für alle Leute mit Kindern. Schließlich sind die Steuervorteile mal dazu gedacht gewesen, Paare mit Kindern zu begünstigen.
Da wird immer von Gleichstellung von ehelichen und nicht-ehelichen Kinder gesprochen, aber das wird immer nur auf den Unterhalt bezogen. Also immer nur auf den Bereich, bei dem der Staat schön sparen kann, wenn er andere in die Pflicht nimmt. Steuervorteile gelten aber weiterhin nur für die Eltern verheirateter Kinder. Da ist es dann mit der Gleichberechtigung auf einmal nicht mehr ganz so wichtig.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von KarlsonvomDach am 21.10.2016 11:26]
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Ich hab mich da oben schon am Wort "Familienrichter" gestoßen.
Frau als 'Opfer', ihre Anwältin und eine Familienrichterin.
Kannste als Mann nur in den Baumarkt gehen und Seil und Hocker kaufen, und dich vom lieben Gott mitm Lasso fangen lassen.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von monischnucki am 21.10.2016 11:22]
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| Zitat von KarlsonvomDach
| Zitat von monischnucki
Man könnte auch die Unterhaltspflicht nach der Ehe abschaffen
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Ja. Das Familienrecht ist in vielen Bereichen völlig bescheuert und veraltet. Es geht immer noch von Frau am Herd und Mann auf Arbeit aus.
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Stimmt doch gar nicht.
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| Zitat von KarlsonvomDach
Ja. Das Familienrecht ist in vielen Bereichen völlig bescheuert und veraltet. Es geht immer noch von Frau am Herd und Mann auf Arbeit aus und darum können viele Leute gar nicht glauben, was es für kuriose Züge annimmt, wenn es nach dem Ehe-Aus ums Geld geht. Vor allem sorgt gerade die Unterhaltspflicht für böses Blut zwischen Getrennten.
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Aber stell dir vor, das Unterhaltrecht funktioniert auch genau anders herum. Ist zwar seltener aber auch vorhanden.
| Zitat von KarlsonvomDach
Wobei ich eh finde, dass z. B. die Steuervorteile nicht für Eheleute gelten sollten, sondern für alle Leute mit Kindern.
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Jo, auch bei gleichgeschlechtlichen Ehen gilt ja nur das Partnerschafts- und nicht das Ehegesetz.
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Bei uns in Österreich ist man nur zu Unterhalt verpflichtet, wenn man das Verschulden der Scheidung trägt. Aber sowas ist halt immer schwierig nachzuweisen.
Grad einen Fall im weiteren Bekanntenkreis wo genau dies nun vor Gericht beschlossen wird, wer denn nun jetzt das Verschulden hat.
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Aus Österreich ist halt noch nie was sinnvolles gekommen.
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| Zitat von Parax
Aber stell dir vor, das Unterhaltrecht funktioniert auch genau anders herum. Ist zwar seltener aber auch vorhanden.
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Was genau meinst du? Dass es auch unterhaltspflichtige Frauen gibt? Natürlich gibt es die. Wenn auch deutlich seltener. Mir geht es auch nicht darum, ob Mann oder Frau zahlen muss, sondern darum, dass es allgemein ziemlicher Irrsinn ist mit den nachehelichen Unterhaltsregelungen.
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Jo, auch bei gleichgeschlechtlichen Ehen gilt ja nur das Partnerschafts- und nicht das Ehegesetz.
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Und inwiefern ist das jetzt ein Argument für die aktuelle Regelung, verheiratete Eltern steuerlich gegenüber Eltern ohne Trauschein zu bevorzugen?
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von KarlsonvomDach am 21.10.2016 11:43]
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Wie will man sowas denn bitte beweisen?
| Zitat von KarlsonvomDach
Und inwiefern ist das jetzt ein Argument für die aktuelle Regelung, verheiratete Eltern steuerlich gegenüber Eltern ohne Trauschein zu bevorzugen?
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Ist keins, habe ich doch geschrieben.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Parax am 21.10.2016 11:45]
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Das Schuldprinzip gabs bei uns auch mal, gilt jetzt aber glaub ich nur noch andersrum, wenn es um die Befreiung vom Unterhalt geht.
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| Zitat von Parax
Wie will man sowas denn bitte beweisen?
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Na mit Zeugen natürlich!
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Wenn man beweisen kann, dass der Partner Fremdgegangen ist oder der Partner einen geschlagen hat oder einer der Partner nicht bereit war an den Problemen zu arbeiten wie zB Eheberatung / Umzug und der gleichen...
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| Zitat von TheRealHawk
Das Schuldprinzip gabs bei uns auch mal, gilt jetzt aber glaub ich nur noch andersrum, wenn es um die Befreiung vom Unterhalt geht.
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Das Schuldprinzip hat sich dahingehend geändert, dass der Unterhaltspflichtige heutzutage im Bezug auf Unterhaltszahlungen immer so behandelt wird, als habe er die Schuld.
Denn, wenn der Unterhaltspflichtige früher nachweisen konnte, dass er betrogen wurde und das Ehe-Aus eben wegen dem Fremdgehen zustande kam, hatte er die Chance, dass er keinen Unterhalt zahlen muss, weil der fremdgehende Part die Ehe mutwillig zerstört hat. Somit konnten Unterhaltsansprüche verloren gehen.
Als man das Gesetz dann entsprechend verändert hat, wurde es so verkauft, als sei es eine große Errungenschaft gewesen, weil man nun ja nicht mehr "dreckige Wäsche" vor Gericht waschen müsse. Unterm Strich ist es aber so, dass es nun völlig egal ist, ob der Unterhaltspflichtige betrogen wurde oder nicht. Er muss den Unterhalt immer zahlen und der Staat spart dadurch mögliche Kosten für Sozialleistungen.
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| Zitat von Damnit
Wenn man beweisen kann, dass der Partner Fremdgegangen ist oder der Partner einen geschlagen hat oder einer der Partner nicht bereit war an den Problemen zu arbeiten wie zB Eheberatung / Umzug und der gleichen...
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Das Problem ist aber, dass man es sich meiner Meinung nach damit viel zu einfach macht. Wer ist schon Schuld an dem Scheitern einer Ehe? Bei häuslicher Gewalt bin ich ganz bei dir - das sollte Unterhaltspflichten ausschließen. Aber Fremdgehen? Der Grundstein eines ehelichen Scheiterns ist doch meist schon viel früher gesetzt worden. Das kann man nicht pauschal auf die letzte kausale Handlung runterbrechen und damit nacheheliche Unterhaltspflichten ausschließen, gerade weil der Gedanke dahintersteht, dass beide Ehepartner sich für die Ehe aufgeopfert haben und beruflich zurücktreten mussten. Das ist immer ein Problem mit dem Verschuldensprinzip und deswegen haben wir das auch nicht mehr.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Tigerkatze am 21.10.2016 11:52]
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| Zitat von TheRealHawk
Meine Frau kocht fast täglich, außer sie hat vorgekocht.
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Vor Wut?
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| Zitat von Tigerkatze
| Zitat von Damnit
Wenn man beweisen kann, dass der Partner Fremdgegangen ist oder der Partner einen geschlagen hat oder einer der Partner nicht bereit war an den Problemen zu arbeiten wie zB Eheberatung / Umzug und der gleichen...
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Das Problem ist aber, dass man es sich meiner Meinung nach damit viel zu einfach macht. Wer ist schon Schuld an dem Scheitern einer Ehe? Bei häuslicher Gewalt bin ich ganz bei dir - das sollte Unterhaltspflichten ausschließen. Aber Fremdgehen? Der Grundstein eines ehelichen Scheiterns ist doch meist schon viel früher gesetzt worden. Das kann man nicht pauschal auf die letzte kausale Handlung runterbrechen und damit nacheheliche Unterhaltspflichten ausschließen, gerade weil der Gedanke dahintersteht, dass beide Ehepartner sich für die Ehe aufgeopfert haben und beruflich zurücktreten mussten. Das ist immer ein Problem mit dem Verschuldensprinzip und deswegen haben wir das auch nicht mehr.
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Soviel ich weiß hat man nicht automatisch das Verschulden, wenn man Fremdgegangen ist - dass wird schon erörtert warum es soweit gekommen ist, deswg. eben auch "nicht an den Problemen arbeiten wollen".
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| Zitat von Tigerkatze
Aus Österreich ist halt noch nie was sinnvolles gekommen.
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Stimmt nicht. Deutschland hat in der Hinsicht einen klaren Rückschritt gemacht und die Unterhaltszahlungen nun ohne Wenn und Aber auf den Pflichtigen abgewälzt.
Ist bestimmt toll, wenn man beschissen wurde und dem Ex-Partner zum Dank auch noch tausende Euro an Unterhaltszahlungen in den Rachen schmeißen darf.
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Vor ein paar Jahren gabs zumindest ein Urteil, nach dem der Ehemann keinen Unterhalt zahlen musste nachdem ihn seine Frau über längere Zeit offen betrogen hat.
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Ich hab auch mal irgendwo was gelesen.
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| Der damaligen Ehefrau N des Antragsgegners fiel diesem gegenüber durch die im Frühjahr oder Sommer 2008 erfolgte Aufnahme der intimen und von vornherein auf Dauer angelegten Beziehung zu Herrn L ein einseitig bei ihr liegendes, subjektiv vorwerfbares Fehlverhalten zur Last, das von derartigem Gewicht war, dass es jeglichen Anspruch auf Trennungsunterhalt ausschloss. Der Senat berücksichtigt dabei, dass keineswegs jede ehewidrige Beziehung geeignet ist, einen Trennungsunterhaltsanspruch auszuschließen. Eine wertende Gesamtbetrachtung der besonderen Gegebenheiten des vorliegenden Falles lässt aber das Verhalten der Ehefrau bei Aufnahme und Fortsetzung der Beziehung - die während des fraglichen Zeitraums Dezember 2008 bis Februar 2009 fortbestand und im Übrigen sogar durchgehend bis heute fortbesteht - in einem Maße ehewidrig und vorwerfbar erscheinen, dass eine Inanspruchnahme des Antragsgegners auf Zahlung von Trennungsunterhalt unerträglich wäre. | |
http://openjur.de/u/450129.html
Siehe auch BGB § 1579 Beschränkung oder Versagung des Unterhalts wegen grober Unbilligkeit
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Ich finde ja, dass TRH ein derber Assi ist, die Sache mit seiner Frau und wie er damit handelt(e) finde ich aber richtig gut.
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Story?
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| Zitat von TheRealHawk
| Der damaligen Ehefrau N des Antragsgegners fiel diesem gegenüber durch die im Frühjahr oder Sommer 2008 erfolgte Aufnahme der intimen und von vornherein auf Dauer angelegten Beziehung zu Herrn L ein einseitig bei ihr liegendes, subjektiv vorwerfbares Fehlverhalten zur Last, das von derartigem Gewicht war, dass es jeglichen Anspruch auf Trennungsunterhalt ausschloss. Der Senat berücksichtigt dabei, dass keineswegs jede ehewidrige Beziehung geeignet ist, einen Trennungsunterhaltsanspruch auszuschließen. Eine wertende Gesamtbetrachtung der besonderen Gegebenheiten des vorliegenden Falles lässt aber das Verhalten der Ehefrau bei Aufnahme und Fortsetzung der Beziehung - die während des fraglichen Zeitraums Dezember 2008 bis Februar 2009 fortbestand und im Übrigen sogar durchgehend bis heute fortbesteht - in einem Maße ehewidrig und vorwerfbar erscheinen, dass eine Inanspruchnahme des Antragsgegners auf Zahlung von Trennungsunterhalt unerträglich wäre. | |
http://openjur.de/u/450129.html
Siehe auch BGB § 1579 Beschränkung oder Versagung des Unterhalts wegen grober Unbilligkeit
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Naja, das ist aber auch nun echt ein Härtefall, der über Fremdgehen oder 'ne kurze Affäre hinausgeht. Die führt ja quasi 'ne Zweitbeziehung und hat ihren Lover noch während des Gerichtsverfahrens am Start gehabt.
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| Zitat von [GHF]Cop
Aber vielleicht möchtest Du Dich hier mal einlesen.
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Junge Junge... wäre nicht verkehrt, wenn beim Standesamt die Vertragsbedingungen im Falle einer Scheidung, (überhaupt mal) vorgetragen werden.
Wenn ich das so sehe, kann ich nur hoffen, dass mein Vater nie so blöd sein wird und seine jetzige Lebenspartnerin ohne Ehevertrag heiraten wird. /o\
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| Zitat von Iceman3000
Wenn ich das so sehe, kann ich nur hoffen, dass mein Vater niemand nie so blöd sein wird und seine jetzige Lebenspartnerin ohne Ehevertrag heiraten wird. /o\
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Thema: Wir können doch gute Freunde bleiben CLXXX ( no one said it's gonna be easy.. ) |