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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Wir können doch gute Freunde bleiben CLXXX ( no one said it's gonna be easy.. )
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elkawe

Arctic
Selbst wenn der Frau das alles zusteht, muss sie das auch erst mal durchsetzen. Jemand der kein Abitur hat, seit Jahren ohne geistige Herausforderungen nur auf der Couch hängt und dazu noch depressiv ist, packt das doch nicht.
21.10.2016 11:09:04  Zum letzten Beitrag
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KarlsonvomDach

kalle
...
 
Zitat von Parax


Sogar aus deinem Link:

3. UNTERHALT

Ansprüche auf nachehelichen Unterhalt können in einem Ehevertrag vollständig ausgeschlossen werden. Auch eine zeitliche oder höhenmäßige Begrenzung ist möglich.



Ja, natürlich geht das. Aber nur, wenn derjenige, der wegen des Vertrages keinen Unterhalt bekommt, sich auch selbst finanzieren kann. Sobald der fehlende Unterhalt dazu führt, dass jemand auf Sozialleistungen angewiesen ist, wird natürlich der Unterhalt eingefordert werden müssen, denn Unterhaltszahlungen sind vorrangig vor Sozialleistungen. Ggf. wird dann das Amt, das Hartz 4 dann nur als Darlehen gewährt, das Geld vom Unterhaltspflichtigen einfordern, der sich mit seinem Vertrag zu Lasten Dritter dann den Hintern abwischen kann.

Man kann nun einmal keinen Vertrag mit jemanden abschließen, der einen selbst - auf Kosten der Steuerzahler - davon abspricht, später mal den gesetzlich geregelten Unterhalt zahlen zu müssen.

Wäre natürlich toll: Erst die ganzen Steuervorteile einer Ehe mitzunehmen und am Ende den Steuerzahler für die Folgekosten einer gescheiterten Ehe aufkommen zu lassen. Aber das geht leider nicht.
21.10.2016 11:09:11  Zum letzten Beitrag
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Painface

AUP Painface 10.03.2014
...
Wird Zeit ein paar Kameras zu verstecken und sie beim Fremdrämsen zu erwischen.
21.10.2016 11:12:11  Zum letzten Beitrag
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monischnucki

AUP monischnucki 06.06.2018
 
Zitat von KarlsonvomDach

 
Zitat von Parax


Sogar aus deinem Link:

3. UNTERHALT

Ansprüche auf nachehelichen Unterhalt können in einem Ehevertrag vollständig ausgeschlossen werden. Auch eine zeitliche oder höhenmäßige Begrenzung ist möglich.



Ja, natürlich geht das. Aber nur, wenn derjenige, der wegen des Vertrages keinen Unterhalt bekommt, sich auch selbst finanzieren kann. Sobald der fehlende Unterhalt dazu führt, dass jemand auf Sozialleistungen angewiesen ist, wird natürlich der Unterhalt eingefordert werden müssen, denn Unterhaltszahlungen sind vorrangig vor Sozialleistungen. Ggf. wird dann das Amt, das Hartz 4 dann nur als Darlehen gewährt, das Geld vom Unterhaltspflichtigen einfordern, der sich mit seinem Vertrag zu Lasten Dritter dann den Hintern abwischen kann.

Man kann nun einmal keinen Vertrag mit jemanden abschließen, der einen selbst - auf Kosten der Steuerzahler - davon abspricht, später mal den gesetzlich geregelten Unterhalt zahlen zu müssen.

Wäre natürlich toll: Erst die ganzen Steuervorteile einer Ehe mitzunehmen und am Ende den Steuerzahler für die Folgekosten einer gescheiterten Ehe aufkommen zu lassen. Aber das geht leider nicht.



Man könnte auch die Unterhaltspflicht nach der Ehe abschaffen
21.10.2016 11:12:11  Zum letzten Beitrag
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KarlsonvomDach

kalle
...
 
Zitat von monischnucki

Man könnte auch die Unterhaltspflicht nach der Ehe abschaffen



Ja. Das Familienrecht ist in vielen Bereichen völlig bescheuert und veraltet. Es geht immer noch von Frau am Herd und Mann auf Arbeit aus und darum können viele Leute gar nicht glauben, was es für kuriose Züge annimmt, wenn es nach dem Ehe-Aus ums Geld geht. Vor allem sorgt gerade die Unterhaltspflicht für böses Blut zwischen Getrennten.

Wobei ich eh finde, dass z. B. die Steuervorteile nicht für Eheleute gelten sollten, sondern für alle Leute mit Kindern. Schließlich sind die Steuervorteile mal dazu gedacht gewesen, Paare mit Kindern zu begünstigen.

Da wird immer von Gleichstellung von ehelichen und nicht-ehelichen Kinder gesprochen, aber das wird immer nur auf den Unterhalt bezogen. Also immer nur auf den Bereich, bei dem der Staat schön sparen kann, wenn er andere in die Pflicht nimmt. Steuervorteile gelten aber weiterhin nur für die Eltern verheirateter Kinder. Da ist es dann mit der Gleichberechtigung auf einmal nicht mehr ganz so wichtig.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von KarlsonvomDach am 21.10.2016 11:26]
21.10.2016 11:16:33  Zum letzten Beitrag
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monischnucki

AUP monischnucki 06.06.2018
Ich hab mich da oben schon am Wort "Familienrichter" gestoßen.

Frau als 'Opfer', ihre Anwältin und eine Familienrichterin.

Kannste als Mann nur in den Baumarkt gehen und Seil und Hocker kaufen, und dich vom lieben Gott mitm Lasso fangen lassen.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von monischnucki am 21.10.2016 11:22]
21.10.2016 11:18:31  Zum letzten Beitrag
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TheRealHawk

AUP TheRealHawk 26.11.2007
 
Zitat von KarlsonvomDach

 
Zitat von monischnucki

Man könnte auch die Unterhaltspflicht nach der Ehe abschaffen


Ja. Das Familienrecht ist in vielen Bereichen völlig bescheuert und veraltet. Es geht immer noch von Frau am Herd und Mann auf Arbeit aus.


Stimmt doch gar nicht.
21.10.2016 11:20:09  Zum letzten Beitrag
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Parax

AUP Parax 24.03.2020
 
Zitat von KarlsonvomDach


Ja. Das Familienrecht ist in vielen Bereichen völlig bescheuert und veraltet. Es geht immer noch von Frau am Herd und Mann auf Arbeit aus und darum können viele Leute gar nicht glauben, was es für kuriose Züge annimmt, wenn es nach dem Ehe-Aus ums Geld geht. Vor allem sorgt gerade die Unterhaltspflicht für böses Blut zwischen Getrennten.




Aber stell dir vor, das Unterhaltrecht funktioniert auch genau anders herum. Ist zwar seltener aber auch vorhanden.

 
Zitat von KarlsonvomDach


Wobei ich eh finde, dass z. B. die Steuervorteile nicht für Eheleute gelten sollten, sondern für alle Leute mit Kindern.



Jo, auch bei gleichgeschlechtlichen Ehen gilt ja nur das Partnerschafts- und nicht das Ehegesetz.
21.10.2016 11:31:00  Zum letzten Beitrag
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Damnit

Arctic Female
Bei uns in Österreich ist man nur zu Unterhalt verpflichtet, wenn man das Verschulden der Scheidung trägt. Aber sowas ist halt immer schwierig nachzuweisen.
Grad einen Fall im weiteren Bekanntenkreis wo genau dies nun vor Gericht beschlossen wird, wer denn nun jetzt das Verschulden hat.
21.10.2016 11:39:33  Zum letzten Beitrag
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Tigerkatze

AUP Doggyz 18.03.2008
Aus Österreich ist halt noch nie was sinnvolles gekommen.
21.10.2016 11:41:18  Zum letzten Beitrag
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KarlsonvomDach

kalle
...
 
Zitat von Parax


Aber stell dir vor, das Unterhaltrecht funktioniert auch genau anders herum. Ist zwar seltener aber auch vorhanden.



Was genau meinst du? Dass es auch unterhaltspflichtige Frauen gibt? Natürlich gibt es die. Wenn auch deutlich seltener. Mir geht es auch nicht darum, ob Mann oder Frau zahlen muss, sondern darum, dass es allgemein ziemlicher Irrsinn ist mit den nachehelichen Unterhaltsregelungen.

 

Jo, auch bei gleichgeschlechtlichen Ehen gilt ja nur das Partnerschafts- und nicht das Ehegesetz.



Und inwiefern ist das jetzt ein Argument für die aktuelle Regelung, verheiratete Eltern steuerlich gegenüber Eltern ohne Trauschein zu bevorzugen?
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von KarlsonvomDach am 21.10.2016 11:43]
21.10.2016 11:43:19  Zum letzten Beitrag
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Parax

AUP Parax 24.03.2020
Wie will man sowas denn bitte beweisen?


 
Zitat von KarlsonvomDach


Und inwiefern ist das jetzt ein Argument für die aktuelle Regelung, verheiratete Eltern steuerlich gegenüber Eltern ohne Trauschein zu bevorzugen?



Ist keins, habe ich doch geschrieben.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Parax am 21.10.2016 11:45]
21.10.2016 11:43:27  Zum letzten Beitrag
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TheRealHawk

AUP TheRealHawk 26.11.2007
Das Schuldprinzip gabs bei uns auch mal, gilt jetzt aber glaub ich nur noch andersrum, wenn es um die Befreiung vom Unterhalt geht.
21.10.2016 11:43:36  Zum letzten Beitrag
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Tobit

tobit2
verschmitzt lachen
 
Zitat von Parax

Wie will man sowas denn bitte beweisen?



Na mit Zeugen natürlich!
21.10.2016 11:44:26  Zum letzten Beitrag
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Damnit

Arctic Female
Wenn man beweisen kann, dass der Partner Fremdgegangen ist oder der Partner einen geschlagen hat oder einer der Partner nicht bereit war an den Problemen zu arbeiten wie zB Eheberatung / Umzug und der gleichen...
21.10.2016 11:46:25  Zum letzten Beitrag
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KarlsonvomDach

kalle
...
 
Zitat von TheRealHawk

Das Schuldprinzip gabs bei uns auch mal, gilt jetzt aber glaub ich nur noch andersrum, wenn es um die Befreiung vom Unterhalt geht.



Das Schuldprinzip hat sich dahingehend geändert, dass der Unterhaltspflichtige heutzutage im Bezug auf Unterhaltszahlungen immer so behandelt wird, als habe er die Schuld.

Denn, wenn der Unterhaltspflichtige früher nachweisen konnte, dass er betrogen wurde und das Ehe-Aus eben wegen dem Fremdgehen zustande kam, hatte er die Chance, dass er keinen Unterhalt zahlen muss, weil der fremdgehende Part die Ehe mutwillig zerstört hat. Somit konnten Unterhaltsansprüche verloren gehen.

Als man das Gesetz dann entsprechend verändert hat, wurde es so verkauft, als sei es eine große Errungenschaft gewesen, weil man nun ja nicht mehr "dreckige Wäsche" vor Gericht waschen müsse. Unterm Strich ist es aber so, dass es nun völlig egal ist, ob der Unterhaltspflichtige betrogen wurde oder nicht. Er muss den Unterhalt immer zahlen und der Staat spart dadurch mögliche Kosten für Sozialleistungen.
21.10.2016 11:50:32  Zum letzten Beitrag
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Tigerkatze

AUP Doggyz 18.03.2008
 
Zitat von Damnit

Wenn man beweisen kann, dass der Partner Fremdgegangen ist oder der Partner einen geschlagen hat oder einer der Partner nicht bereit war an den Problemen zu arbeiten wie zB Eheberatung / Umzug und der gleichen...



Das Problem ist aber, dass man es sich meiner Meinung nach damit viel zu einfach macht. Wer ist schon Schuld an dem Scheitern einer Ehe? Bei häuslicher Gewalt bin ich ganz bei dir - das sollte Unterhaltspflichten ausschließen. Aber Fremdgehen? Der Grundstein eines ehelichen Scheiterns ist doch meist schon viel früher gesetzt worden. Das kann man nicht pauschal auf die letzte kausale Handlung runterbrechen und damit nacheheliche Unterhaltspflichten ausschließen, gerade weil der Gedanke dahintersteht, dass beide Ehepartner sich für die Ehe aufgeopfert haben und beruflich zurücktreten mussten. Das ist immer ein Problem mit dem Verschuldensprinzip und deswegen haben wir das auch nicht mehr.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Tigerkatze am 21.10.2016 11:52]
21.10.2016 11:51:47  Zum letzten Beitrag
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legendary_hacki

AUP legendary_hacki 02.03.2010
verschmitzt lachen
 
Zitat von TheRealHawk

Meine Frau kocht fast täglich, außer sie hat vorgekocht.



Vor Wut?
21.10.2016 11:51:54  Zum letzten Beitrag
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Damnit

Arctic Female
 
Zitat von Tigerkatze

 
Zitat von Damnit

Wenn man beweisen kann, dass der Partner Fremdgegangen ist oder der Partner einen geschlagen hat oder einer der Partner nicht bereit war an den Problemen zu arbeiten wie zB Eheberatung / Umzug und der gleichen...



Das Problem ist aber, dass man es sich meiner Meinung nach damit viel zu einfach macht. Wer ist schon Schuld an dem Scheitern einer Ehe? Bei häuslicher Gewalt bin ich ganz bei dir - das sollte Unterhaltspflichten ausschließen. Aber Fremdgehen? Der Grundstein eines ehelichen Scheiterns ist doch meist schon viel früher gesetzt worden. Das kann man nicht pauschal auf die letzte kausale Handlung runterbrechen und damit nacheheliche Unterhaltspflichten ausschließen, gerade weil der Gedanke dahintersteht, dass beide Ehepartner sich für die Ehe aufgeopfert haben und beruflich zurücktreten mussten. Das ist immer ein Problem mit dem Verschuldensprinzip und deswegen haben wir das auch nicht mehr.



Soviel ich weiß hat man nicht automatisch das Verschulden, wenn man Fremdgegangen ist - dass wird schon erörtert warum es soweit gekommen ist, deswg. eben auch "nicht an den Problemen arbeiten wollen".
21.10.2016 11:58:21  Zum letzten Beitrag
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KarlsonvomDach

kalle
...
 
Zitat von Tigerkatze

Aus Österreich ist halt noch nie was sinnvolles gekommen.



Stimmt nicht. Deutschland hat in der Hinsicht einen klaren Rückschritt gemacht und die Unterhaltszahlungen nun ohne Wenn und Aber auf den Pflichtigen abgewälzt.

Ist bestimmt toll, wenn man beschissen wurde und dem Ex-Partner zum Dank auch noch tausende Euro an Unterhaltszahlungen in den Rachen schmeißen darf.
21.10.2016 12:12:14  Zum letzten Beitrag
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TheRealHawk

AUP TheRealHawk 26.11.2007
Vor ein paar Jahren gabs zumindest ein Urteil, nach dem der Ehemann keinen Unterhalt zahlen musste nachdem ihn seine Frau über längere Zeit offen betrogen hat.
21.10.2016 12:28:07  Zum letzten Beitrag
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KarlsonvomDach

kalle
...
Ich hab auch mal irgendwo was gelesen.
21.10.2016 12:29:56  Zum letzten Beitrag
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TheRealHawk

AUP TheRealHawk 26.11.2007
 
Der damaligen Ehefrau N des Antragsgegners fiel diesem gegenüber durch die im Frühjahr oder Sommer 2008 erfolgte Aufnahme der intimen und von vornherein auf Dauer angelegten Beziehung zu Herrn L ein einseitig bei ihr liegendes, subjektiv vorwerfbares Fehlverhalten zur Last, das von derartigem Gewicht war, dass es jeglichen Anspruch auf Trennungsunterhalt ausschloss. Der Senat berücksichtigt dabei, dass keineswegs jede ehewidrige Beziehung geeignet ist, einen Trennungsunterhaltsanspruch auszuschließen. Eine wertende Gesamtbetrachtung der besonderen Gegebenheiten des vorliegenden Falles lässt aber das Verhalten der Ehefrau bei Aufnahme und Fortsetzung der Beziehung - die während des fraglichen Zeitraums Dezember 2008 bis Februar 2009 fortbestand und im Übrigen sogar durchgehend bis heute fortbesteht - in einem Maße ehewidrig und vorwerfbar erscheinen, dass eine Inanspruchnahme des Antragsgegners auf Zahlung von Trennungsunterhalt unerträglich wäre.



http://openjur.de/u/450129.html

Siehe auch BGB § 1579 Beschränkung oder Versagung des Unterhalts wegen grober Unbilligkeit
21.10.2016 12:37:09  Zum letzten Beitrag
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KarlsonvomDach

kalle
...
Gute Seite zu dem Thema:

http://www.michaelbertling.de/familienrecht/eigenverantwortung.htm
21.10.2016 12:37:46  Zum letzten Beitrag
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The_gonzo

AUP gonzo 16.07.2021
...
Ich finde ja, dass TRH ein derber Assi ist, die Sache mit seiner Frau und wie er damit handelt(e) finde ich aber richtig gut.
21.10.2016 12:41:27  Zum letzten Beitrag
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KarlsonvomDach

kalle
...
Story?
21.10.2016 12:45:30  Zum letzten Beitrag
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Parax

AUP Parax 24.03.2020
unglaeubig gucken
Letzte Seite.
21.10.2016 12:46:45  Zum letzten Beitrag
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KarlsonvomDach

kalle
...
 
Zitat von TheRealHawk

 
Der damaligen Ehefrau N des Antragsgegners fiel diesem gegenüber durch die im Frühjahr oder Sommer 2008 erfolgte Aufnahme der intimen und von vornherein auf Dauer angelegten Beziehung zu Herrn L ein einseitig bei ihr liegendes, subjektiv vorwerfbares Fehlverhalten zur Last, das von derartigem Gewicht war, dass es jeglichen Anspruch auf Trennungsunterhalt ausschloss. Der Senat berücksichtigt dabei, dass keineswegs jede ehewidrige Beziehung geeignet ist, einen Trennungsunterhaltsanspruch auszuschließen. Eine wertende Gesamtbetrachtung der besonderen Gegebenheiten des vorliegenden Falles lässt aber das Verhalten der Ehefrau bei Aufnahme und Fortsetzung der Beziehung - die während des fraglichen Zeitraums Dezember 2008 bis Februar 2009 fortbestand und im Übrigen sogar durchgehend bis heute fortbesteht - in einem Maße ehewidrig und vorwerfbar erscheinen, dass eine Inanspruchnahme des Antragsgegners auf Zahlung von Trennungsunterhalt unerträglich wäre.



http://openjur.de/u/450129.html

Siehe auch BGB § 1579 Beschränkung oder Versagung des Unterhalts wegen grober Unbilligkeit



Naja, das ist aber auch nun echt ein Härtefall, der über Fremdgehen oder 'ne kurze Affäre hinausgeht. Die führt ja quasi 'ne Zweitbeziehung und hat ihren Lover noch während des Gerichtsverfahrens am Start gehabt.
21.10.2016 13:00:08  Zum letzten Beitrag
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Iceman3000

Iceman3000
 
Zitat von [GHF]Cop

Aber vielleicht möchtest Du Dich hier mal einlesen.



Junge Junge... wäre nicht verkehrt, wenn beim Standesamt die Vertragsbedingungen im Falle einer Scheidung, (überhaupt mal) vorgetragen werden.

Wenn ich das so sehe, kann ich nur hoffen, dass mein Vater nie so blöd sein wird und seine jetzige Lebenspartnerin ohne Ehevertrag heiraten wird. /o\
21.10.2016 13:25:42  Zum letzten Beitrag
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DasGensu

Arctic
...
 
Zitat von Iceman3000


Wenn ich das so sehe, kann ich nur hoffen, dass mein Vater niemand nie so blöd sein wird und seine jetzige Lebenspartnerin ohne Ehevertrag heiraten wird. /o\

21.10.2016 13:26:34  Zum letzten Beitrag
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 Thema: Wir können doch gute Freunde bleiben CLXXX ( no one said it's gonna be easy.. )
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21.10.2016 19:58:37 Sharku hat diesen Thread geschlossen.
25.07.2016 08:27:29 Sharku hat diesem Thread das ModTag 'wkdgfb' angehängt.

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