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Aber zum Be- und Entladen muss man doch seinen Wagen verlassen?
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| Zitat von Melusine
| Zitat von TheRealHawk
Die meisten sind sich da gar nicht so sicher und knicken spätestens nach dem ersten Brief vom Anwalt ein. Lief nicht über Amazon oder? Die mischen sich da sonst auch ein.
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Lief über Amazon, ja. Aber was kann ich denn dann machen?
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Ich bin noch nicht in die Verlegenheit gekommen, les das nur hier gelegentlich. Schreib doch mal den Support an und schilder den Fall.
| Zitat von Joggl²
Aber zum Be- und Entladen muss man doch seinen Wagen verlassen?
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Bezahl, kommste eh nicht gegen an. Den Rat hab ich leider erst bekommen, nachdem ich schon Einspruch eingelegt hatte und der Betrag sich dadurch quasi verdoppelt hat
/e: ich stand allerdings auch auf dem "Gehweg" (als ob, Wichser).
http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Parken02.php
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[Dieser Beitrag wurde 3 mal editiert; zum letzten Mal von TheRealHawk am 16.05.2017 11:25]
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| Zitat von Joggl²
aber 15 Minuten sind nur 400% über der erlaubten Zeit und das finde ich nicht so viel.
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Ich mag Deinen Ansatz
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| Zitat von TheRealHawk
| Zitat von Melusine
| Zitat von TheRealHawk
Die meisten sind sich da gar nicht so sicher und knicken spätestens nach dem ersten Brief vom Anwalt ein. Lief nicht über Amazon oder? Die mischen sich da sonst auch ein.
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Lief über Amazon, ja. Aber was kann ich denn dann machen?
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Ich bin noch nicht in die Verlegenheit gekommen, les das nur hier gelegentlich. Schreib doch mal den Support an und schilder den Fall.
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Nen Versuch ists wert
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| Zitat von TheRealHawk
| Zitat von Melusine
| Zitat von TheRealHawk
Die meisten sind sich da gar nicht so sicher und knicken spätestens nach dem ersten Brief vom Anwalt ein. Lief nicht über Amazon oder? Die mischen sich da sonst auch ein.
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Lief über Amazon, ja. Aber was kann ich denn dann machen?
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Ich bin noch nicht in die Verlegenheit gekommen, les das nur hier gelegentlich. Schreib doch mal den Support an und schilder den Fall.
| Zitat von Joggl²
Aber zum Be- und Entladen muss man doch seinen Wagen verlassen?
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Bezahl, kommste eh nicht gegen an. Den Rat hab ich leider erst bekommen, nachdem ich schon Einspruch eingelegt hatte und der Betrag sich dadurch quasi verdoppelt hat
/e: ich stand allerdings auch auf dem "Gehweg" (als ob, Wichser).
http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Parken02.php
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Ich würde mich wohl weniger aufregen, wenn die Parksituation nicht so dämlich wäre
Die Innenstadt wird schon seit gut zehn Jahren stetig leerer (Geschäfte und co.), weil einfach immer weniger Menschen kommen.
Das liegt unter anderem auch daran, dass von den 30k Einwohnern 99% halt mittlerweile im Rollatoralter sind.
Wie löst man das Problem?
a) Alle kostenlosen Parkplätze nahe der Innenstadt kostenpflichtig machen
b) Die restlichen Parkplätze auch kostenpflichtig machen
c) Die Anzahl der Parkplätze verringern, indem man an jeder Ecke kostenpflichtige Fahrräder hinstellt. In einer Stadt, in der es nur Rentner und Schüler gibt.
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bei euch haben alle schüler eltern im rentenalter?
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Ja.
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| Zitat von weissbrot
Wenn du dein Auto verlässt, dann parkst du, das hat nichts mehr mit halten zu tun.
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Nö.
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| Parken liegt dann vor, wenn der Fahrer sein Fahrzeug verlässt oder länger als 3 Minuten hält.
Wer nur aussteigt, verlässt sein Fahrzeug noch nicht. Ein Kraftfahrzeugführer verlässt sein Fahrzeug noch nicht, wenn er es so im Auge behält, dass er nötigenfalls sofort wegfahren kann. Erst dann, wenn der Fahrer sich so entfernt, dass er sein Fahrzeug und den Verkehr nicht mehr im Auge behalten und bei Bedarf unverzüglich eingreifen kann, spricht man von einem Verlassen. Verbleibt eine andere Person im Fahrzeug, die im Bedarfsfall sofort eingreifen kann, liegt noch kein Verlassen vor.
Aber Achtung: in jedem Fall ist die 3-Minuten-Grenze als absolute Obergrenze zu beachten! Wer sich länger als 3 Minuten außerhalb seines Fahrzeugs aufhält oder im Fahrzeug sitzend länger stehen bleibt, der parkt. | |
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"Sie können doch hier nicht stehenbleiben!"
"Hatte ich auch nicht vor: Ich geh' jetzt einkaufen!"
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| Zitat von weissbrot
Wenn du dein Auto verlässt, dann parkst du, das hat nichts mehr mit halten zu tun.
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Dieser alternative Fakt wurde ihnen heute präsentiert von: weissbrot
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| Zitat von Joggl²
In einer Stadt, in der es nur Rentner und Schüler gibt.
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Dann fehlen der Stadt natürlich auch massig Gewerbesteuereinnahmen. Da kann man schon mal sein Ticket bezahlen, wenn es sowieso schon rechtmäßig erteilt wurde. Mit irgendwas müssen ja auch die Personalkosten z.B. der Überwacherinnen und Überwacher des ruhenden Verkehrs finanziert werden.
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Hör auf, mir mit Gewissen zu kommen
/Davon ab gehts der Stadt aber recht gut vong Wirtschaft her
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Joggl² am 16.05.2017 14:10]
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| Zitat von honkbaer
| Zitat von weissbrot
Wenn du dein Auto verlässt, dann parkst du, das hat nichts mehr mit halten zu tun.
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Dieser alternative Fakt wurde ihnen heute präsentiert von: weissbrot
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Er hat doch Recht?
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| Zitat von Joggl²
Davon ab gehts der Stadt aber recht gut vong Wirtschaft her
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Wie niedrig ist denn die Verschuldung?
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| Zitat von TheRealHawk
| Zitat von Melusine
| Zitat von TheRealHawk
Die meisten sind sich da gar nicht so sicher und knicken spätestens nach dem ersten Brief vom Anwalt ein. Lief nicht über Amazon oder? Die mischen sich da sonst auch ein.
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Lief über Amazon, ja. Aber was kann ich denn dann machen?
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Ich bin noch nicht in die Verlegenheit gekommen, les das nur hier gelegentlich. Schreib doch mal den Support an und schilder den Fall.
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Amazon hat innerhalb kürzester zeit eine Rückerstattung beantragt. Ich bin überrascht und begeistert vom Support. Danke für den Hinweis.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Melusine am 16.05.2017 14:26]
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| Zitat von fiffi
| Zitat von Joggl²
Davon ab gehts der Stadt aber recht gut vong Wirtschaft her
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Wie niedrig ist denn die Verschuldung?
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drei
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| Zitat von Mobius
| Zitat von honkbaer
| Zitat von weissbrot
Wenn du dein Auto verlässt, dann parkst du, das hat nichts mehr mit halten zu tun.
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Dieser alternative Fakt wurde ihnen heute präsentiert von: weissbrot
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Er hat doch Recht?
| | Wahrscheinlich wieder irgend eine Korrintenkackerei. Wenn du dein Fahrzeug so weit verlässt das es ausser sicht ist und du nicht Sofort im Fall der Fälle dein Fahrzeug umsetzen kannst oder sowas. Sonst tät ich auch anmehmen paragraph 12 stvo.
Und in Joggls fall war das gegeben. Wr parkte. Ergo favto procto hatta jeparkt. Anjeschissen.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Abtei* am 16.05.2017 14:52]
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| Zitat von weissbrot
| Parken liegt dann vor, wenn der Fahrer sein Fahrzeug verlässt oder länger als 3 Minuten hält.
Wer nur aussteigt, verlässt sein Fahrzeug noch nicht. Ein Kraftfahrzeugführer verlässt sein Fahrzeug noch nicht, wenn er es so im Auge behält, dass er nötigenfalls sofort wegfahren kann. Erst dann, wenn der Fahrer sich so entfernt, dass er sein Fahrzeug und den Verkehr nicht mehr im Auge behalten und bei Bedarf unverzüglich eingreifen kann, spricht man von einem Verlassen. Verbleibt eine andere Person im Fahrzeug, die im Bedarfsfall sofort eingreifen kann, liegt noch kein Verlassen vor.
Aber Achtung: in jedem Fall ist die 3-Minuten-Grenze als absolute Obergrenze zu beachten! Wer sich länger als 3 Minuten außerhalb seines Fahrzeugs aufhält oder im Fahrzeug sitzend länger stehen bleibt, der parkt. | |
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Seh den Post nur ich oder ignoriert ihr den absichtlich?
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Warum quotest du ein leeres textfeld?
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Welchen Post?
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Potdroid kommt mich Parax' Post irgendwie nicht zurecht.
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wer hat den thread zerfickt?
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Ich dachte, das gabe es nur beim alten UBB?
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Ich dachte Dich gäbe es nur im alten UBB.
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Offensichtlich ja nicht.
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| Zitat von Parax
| Zitat von weissbrot
| Parken liegt dann vor, wenn der Fahrer sein Fahrzeug verlässt oder länger als 3 Minuten hält.
Wer nur aussteigt, verlässt sein Fahrzeug noch nicht. Ein Kraftfahrzeugführer verlässt sein Fahrzeug noch nicht, wenn er es so im Auge behält, dass er nötigenfalls sofort wegfahren kann. Erst dann, wenn der Fahrer sich so entfernt, dass er sein Fahrzeug und den Verkehr nicht mehr im Auge behalten und bei Bedarf unverzüglich eingreifen kann, spricht man von einem Verlassen. Verbleibt eine andere Person im Fahrzeug, die im Bedarfsfall sofort eingreifen kann, liegt noch kein Verlassen vor.
Aber Achtung: in jedem Fall ist die 3-Minuten-Grenze als absolute Obergrenze zu beachten! Wer sich länger als 3 Minuten außerhalb seines Fahrzeugs aufhält oder im Fahrzeug sitzend länger stehen bleibt, der parkt. | |
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Seh den Post nur ich oder ignoriert ihr den absichtlich?
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der wird absichtlich ignoriert weil irgendwer hier weissbrot anficken will, so vong stimmung her.
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Zurückschießen oder Fresse halten, auf jeden Fall nicht rechtfertigen.
Checken einige auch nach 15 Jahren nicht.
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Eben. Wenn dich einer anpisst, tritt dem Typen mindestens in die Eier. Am besten mehrfach, weil ein Ausgleich nicht ausreichend ist.
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Thema: Erklärbär |