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Passus? Es gibt schlichtweg kein Vertragsverhältnis für besagten Zeitraum.
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Oh sorry, ist ja nicht der Erklärbär hier, bitte weitergehen.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Klabusterbeere am 21.12.2018 9:46]
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Okay. Ich durfte gerade zur Verjährungshemmung noch mal eben einen Mahnbescheidsantrag über rund 226T¤ signieren :help:
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| Zitat von Klabusterbeere
Passus? Es gibt schlichtweg kein Vertragsverhältnis für besagten Zeitraum.
¤:
Oh sorry, ist ja nicht der Erklärbär hier, bitte weitergehen.
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Okay. Dann poste ich das eventuell noch einmal im Erklärbär. Aber danke dafür schon
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Nein, nein, aber Nicht-Juristen halten hier eher die Füße still und ich war eben der Meinung, hier war der Erklärbär.
Sorry für die Verwirrung.
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| Zitat von -rantanplan-
Okay. Ich durfte gerade zur Verjährungshemmung noch mal eben einen Mahnbescheidsantrag über rund 226T¤ signieren :help:
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Gute Summe.
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| Zitat von JochenPeter
Meine Freundin hat vom 15.05.2018 in einer WG und wird dort 01.02 ausziehen. Jetzt kam die Nebenkostenabrechnung von 2017 und ihe Mitbewohnerinnen wollen, dass sie zahlt. Schwachsinn, weil sie damals da nicht gewohnt. Rechtliche Grundlage ist doch, dass die damaligen Mieter zahlen, oder? Gibt es da einen genauen Passus im Gesetz (abgesehen vom Mietvertrag)?Eine Mitbewohnerin meinte, ihre Juristin hätte ihr ihre Sichtweise bestätigt.
Ich glaube die haben nur Angst die alte Mieterin anzuschreiben...
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Kommt sehr darauf an, wie ihr Vertragsverhältnis ist und was der Mietvertrag besagt. Denkbare Konstellationen wären:
1. Sie ist Untermieterin und hat einen Untermietvertrag mit einem Hauptmieter
2. Sie ist in den Hauptmietvertrag eingetreten, die andere ist ausgeschieden
3. Alle Mitbewohner haben einen separaten Mietvertrag mit dem Vermieter
Ich gehe mal davon aus, dass es nicht Fall 3 sein wird, sonst wären separate Abrechnungen zu erstellen und wie du es beschreibst, gibt es nur eine.
Bei 2. kommt es darauf an, welche Absprachen bei Eintritt in den Vertrag getroffen wurden (das können auch mündliche sein). Wenn nichts besprochen wurde, kann man vertreten, dass sie in die Rechte und Pflichten der Vormieterin eintritt und damit zahlen müsste (bspw. tritt man üblicherweise in dieser Konstellation auch in die Pflicht ein, Schönheitsreparaturen durchzuführen, auch wenn man die Wohnung nicht abgewohnt hat). Ob die ausgeschiedene Mieterin Ausgleichspflichten ihr gegenüber hätte, wäre auch etwas, worüber sich zu einigen wäre. Falls wiederum keine Einigung vorliegt, kann man vertreten, dass die alte Mieterin Ausgleichspflichten hat. Dann müsste man aber bedenken, ob sie selber Nebenkosten für Vormieter übernommen hat und ggf. Monatsdifferenzen beachten.
Bei 1. könnte man sich man sich darauf einigen, dass sie die Rechte und Pflichten der Vormieterin übernimmt, unabhängig davon aus, ob die Vormieterin Haupt- oder Untermieterin ist. Dies dürfte mE aber unüblich sein (man kann es aber anders sehen, insbesondere da dies in WGs mit ständig wechselnden Leuten sehr unübersichtlich wird, gleichermaßen können durch unterschiedliche Mietzeiträume hier unfaire Situationen entstehen). Kommt wie gesagt auf den Vertrag und mündliche Absprachen an, zu denen ich nichts sagen kann. Sofern keine solche Absprache vorliegt, spricht vieles dafür, dass sie die Pflichten nicht übernommen hat und die Vormieterin für ihren Zeitraum die Nebenkosten trägt, deine Freundin dann für 2018 und 2019 ihre Anteile übernimmt. Was heißen würde, dass sie dann auch in zwei Jahren (wenn der Vermieter immer erst Weihnachten damit ankommt) noch Nebenkosten für Januar 2019 zahlt.
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mahlzeit,
ich hätte mal ne frage zum thema mietrecht:
bei person a. wurde 03.18 der heizkostenzähler in der küche getauscht, weil er 03.18 schon 80% des gesamten jahres '17 angezeigt hatte. Beim auslesen wurde festgestellt das 02.18 ca 60 einheiten (schnitt lag bei ca. 18 einheiten im normalfall) verbraucht hatte.
Person hat nach tausch den auslesewert nicht akzeptiert.
Wie geht das nun weiter? Wird einfach der schnitt der letzten jahre für '18 genommen? Muss mieter beweisen das der zähler defekt war?
Gibt der Hersteller (minol) die werte einfach weiter, und der vermieter muss sich dann mit dem mieter (welcher ja nicht zahlt) einig werden?
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von [H@CKERS]Hellfire am 05.01.2019 14:11]
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Ich sitze gerade an einer etwas komplizierten Stufenklage. Das Problem dabei ist, dass die Beklagte eine amerikanische Inc. ist. Rein formal ist diese der Vertragspartner (geht um die Vermietung eines Ferienhauses in den USA). Faktisch wurde der Vertrag mit den deutschen Klägern aber vollständig über eine deutsche Firma abgewickelt. Sämtliche Kommunikation erfolgte über die deutsche Firma. In E-Mails tritt die Gegenseite auch als "amerikanische inc/deutsche Fa." auf. Die deutsche Firma ist daher m.M.n. mindestens deutsche Niederlassung, weshalb ich in Deutschland klagen möchte. Wenn die Rechtsschutz mitmacht, würde ich im Hinblick auf die Vollstreckung aber ganz gerne sowohl die Inc. verklagen, als auch die deutsche Firma.
Frage: Kann ich die deutsche Firma als Beklagte zu 2 gleichzeitig auch als Zustellungsbevollmächtigte der amerikanischen Inc. als Beklagte zu 1 angeben? Oder sollte ich einfach beide im Rubrum nur als "die Beklagten" angeben, mit der Zustellungsbevollmächtigung der deutschen Niederlassung?
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Eiskrem-Kaiser am 08.01.2019 9:34]
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da fällt einem ja echt nicht mehr viel zu ein ...
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Wird § 13 dann auch gestrichen?
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| Zitat von Armag3ddon
Wird § 13 dann auch gestrichen?
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Endlich keine Verbraucher mehr und kein begehen durch Unterlassen. Perfekt!
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Folgendes Problem:
Neuen Fernseher gekauft (bei Real), dieser hat Probleme bei Bild und Ton Synchronität. Beim Support angerufen, diese schicken mir ein Firmware-Update, nach Installation geht der Fernseher gar nicht mehr an.
Real will mir jetzt nächste Woche eine Spedition vorbei schicken, um das Gerät reparieren zu lassen.
Kann ich auf einem Ersatzgerät bestehen? Oder muss ich jetzt ewig warten bis ich den Fernseher zurück bekomme?
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| Zitat von sn!p3z
Folgendes Problem:
Neuen Fernseher gekauft (bei Real), dieser hat Probleme bei Bild und Ton Synchronität. Beim Support angerufen, diese schicken mir ein Firmware-Update, nach Installation geht der Fernseher gar nicht mehr an.
Real will mir jetzt nächste Woche eine Spedition vorbei schicken, um das Gerät reparieren zu lassen.
Kann ich auf einem Ersatzgerät bestehen? Oder muss ich jetzt ewig warten bis ich den Fernseher zurück bekomme?
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Du musst dem Händler schon das Recht zugestehen, den Mangel zu beseitigen. Und wenn in den Garantiebedungungen nix von vor Ort Austauschservice steht, ja, dann muss man solange warten.
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| Zitat von sn!p3z
Folgendes Problem:
Neuen Fernseher gekauft (bei Real), dieser hat Probleme bei Bild und Ton Synchronität. Beim Support angerufen, diese schicken mir ein Firmware-Update, nach Installation geht der Fernseher gar nicht mehr an.
Real will mir jetzt nächste Woche eine Spedition vorbei schicken, um das Gerät reparieren zu lassen.
Kann ich auf einem Ersatzgerät bestehen? Oder muss ich jetzt ewig warten bis ich den Fernseher zurück bekomme?
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Du hast die Wahl, außer eine Neulieferung wäre z.B. "unzumutbar".
siehe:
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/nachbesserung-und-ersatzlieferung-5068
/e: Futtis Ausführungen sind somit nicht wirklich zutreffend. Geht ja hier auch um Gewährleistung und nicht um Garantie.
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Icefeldt am 11.01.2019 13:18]
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Meine Motivation als Düsseldorfer, an Weiberfastnacht für einen Gerichtstermin nach Berlin zu reisen, um dort ein 2. VU zu erstreiten, geht gegen 0. Wie bringe ich dem Mandanten bei, dass der Termin verlegt werden muss?
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Wenn das Gericht den Termin verlegt, dann lässt sich nichts machen.
Also mal unverbindlich beim Richter anrufen?
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| Zitat von Armag3ddon
Also mal unverbindlich beim Richter anrufen?
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Also ich kann mir vorstellen, dass ein nicht-Jeck-Richter einen (auch mdl) Terminsverlegungsantrag mit "Weiberfastnacht - bin in der Altstadt terminlich 'gebunden'" nicht wirklich mit Freunde zu Kenntnis nimmt
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Ja, also in Berlin würde ich da auch nicht drauf vertrauen.
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"... bitte ich wegen eines bereits länger gebuchten Urlaubs höflich um Verlegung."
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| Zitat von Armag3ddon
Ja, also in Berlin würde ich da auch nicht drauf vertrauen.
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Der legt dann direkt mal den Ersatztermin auf Ende des Jahres, 11.11. um 11:11 Uhr.
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| Zitat von DopeFlash
| Zitat von Armag3ddon
Ja, also in Berlin würde ich da auch nicht drauf vertrauen.
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Der legt dann direkt mal den Ersatztermin auf Ende des Jahres, 11.11. um 11:11 Uhr.
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Das hat tatsächlich mal ein bayerisches Gericht gemacht (in einer Scheidungssache!!) und dann in der Beschwerde (ich glaub wegen darauf gestützten Befangenheitsantrags) eine auf die Mütze bekommen, hab ich vor Jahren in der NJW gesehen.
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Ich hab einfach den Richter angerufen. Er sagte: "Ja, das versteh ich. Wenn Ihnen für den Antrag jetzt noch ein besserer Grund einfällt, bin ich wohlwollend."
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Du hattest ja gefragt, wie du es dem Mandanten beibringen sollst. Ist das denn ein Problem? Zur Not einfach eine Terminskollision behaupten?
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edit:
Ich formuliere die Frage mal um. Gibt es über das, was man beispielsweise hier oder hier lesen kann, noch irgendetwas, auf das man in einer Zeugenvernehmung bei er Polizei achten sollte?
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[Dieser Beitrag wurde 3 mal editiert; zum letzten Mal von Der Schnüffler am 15.01.2019 14:02]
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Ich verstehe die Frage nicht wirklich.
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Thema: Juristenthread ( Art. 18, Verwirkung von Grundrechten ) |