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| Zitat von Joggl²
Wo liest du das denn raus?
Du darfst die Rettungsgasse nur auf der Fahrbahn bilden, aber
| Gemäß § 16 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG, rechtfertigender Notstand) kann im konkreten Einzelfall auch die (Mit-)Benutzung des Seitenstreifens zur Bildung der Rettungsgasse gerechtfertigt sein, z.B. weil nur so eine für Rettungs- und Hilfsfahrzeuge ausreichend breite Rettungsgasse gebildet werden kann. | |
Da braucht es keiner Anweisung der Polizei oder ähnlichem.
/Und das was Jelly sagt
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Konkreter Einzelfall ist mit Sicherheit nicht jeder Stau mit gemeint. Und das war ja hier die Aussage das schon dort die Gasse zu bilden ist. Und wenn man die komplette Aussage sich durchliest, vertreten die ja durchaus die Meinung, dass eine Nutzung des Seitenstreifens verboten ist und sowieso die Straßen breit genug sind. Ansonsten müssten die das nicht extra erwähnen.
Das mit der expliziten Freigabe steht weiter unten:
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Sie bestimmt dann die Mittel zur Sicherung und Lenkung des Verkehrs, z. B. ob und zu welchem Zweck ein Seitenstreifen im konkreten Einzelfall freigegeben wird. | |
Es geht vor allem das überall versucht wird zu erklären, dass die Nutzung des Standstreifens völlig okay wäre. Dies ist aber nicht der Fall, dass zeigen auch die meisten Aussagen der angeschrieben Ämter.
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[Dieser Beitrag wurde 3 mal editiert; zum letzten Mal von [GMT]Darkness am 19.09.2018 23:35]
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| Zitat von Buxxbaum
| Zitat von [GMT]Darkness
| Zitat von Skywalkerchen
| Zitat von [GMT]Darkness
Ich würde sagen das ist für die Polizei sogar ein guter Grund die aufgebauten Baumhäuser da alleine aus Sicherheitsgründen zu räumen.
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Ich würde sagen ist es nicht.
Und jetzt?
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Fehlen die Argumente.
Auf jeden Fall ist das keine Schuld der Polizei. Das Ding wäre auch ohne die eingebrochen:
https://pbs.twimg.com/card_img/1042424338975272961/dOAXFULh?format=jpg&name=600x314
Die Aussage von den Aktivisten er wäre von einer Brücke gefallen, erweckt nunmal zuerst den Eindruck der wäre da gestolpert oder so. Problem sind aber wohl vor allem die lebensgefährlichen Aufbauten der Aktivisten wie sich da gezeigt hat.
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Ist auch scheißegal. Die Bauten sind illegal. Nur weil sie geduldet wurden heißt das nicht, dass sie nicht geräumt werden können. Alberne Diskussion das ganze. Diejenigen die immer am lautesten nach dem Rechtsstaat schreien sind jetzt diejenigen, die ihn vehement ignorieren.
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Sekundiert.
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| Zitat von [GMT]Darkness
Konkreter Einzelfall ist mit Sicherheit nicht jeder Stau mit gemeint.
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Nur jeder, wo sonst der Platz nicht reicht. bist du sicher, dass du mal in der Fahrschule warst?
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Was muss da überhaupt diskutiert werden, die bildung der Rettungsgasse hat IMMER Priorität, wenn dafür auf den Standtreifen ausgewichen werden muss, dann ist das absolut legitim.
Das sollte einem auch eigentlich der gesunde Menschenverstand sagen.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Phiasm am 19.09.2018 23:39]
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| Zitat von Jellybaby
| Zitat von [GMT]Darkness
Konkreter Einzelfall ist mit Sicherheit nicht jeder Stau mit gemeint.
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Nur jeder, wo sonst der Platz nicht reicht. bist du sicher, dass du mal in der Fahrschule warst?
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Sicher das du lesen kannst? Nochmal, genau da sind sich selbst die Länder nicht einig. Hier beispielsweise noch eine Aussage:
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Auch bei zwei Fahrstreifen ergibt sich nichts anders, da auch hier die Mitte zwischen den Fahrstreifen die Rettungsgasse bildet. Zudem pflichte ich auch Ihrem Argument bei, dass bei Schrittgeschwindigkeit der Standstreifen nicht als Fahrstreifen genutzt werden darf und infolgedessen die Rettungsgasse auch bei Schrittgeschwindigkeit ohne Überschreitung der Fahrbahngrenzen gebildet werden muss, was für die Außerachtlassung des Standstreifens spricht. | |
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Leute, Almanlevel 8000, ihr diskutiert über eine verfickte Rettungsgasse und nicht über Konstruktion einer Mondrakete.
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| Zitat von Jellybaby
| Zitat von [GMT]Darkness
Konkreter Einzelfall ist mit Sicherheit nicht jeder Stau mit gemeint.
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Nur jeder, wo sonst der Platz nicht reicht. bist du sicher, dass du mal in der Fahrschule warst?
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Ich verstehe da die Hirnakrobatik auch nicht:
Wenn genug Platz ist, dass Einsatzfahrzeuge durchkommen: Rettungsgasse nur auf der Fahrbahn.
Wenn nicht genug Platz ist: Mitbenutzung des Standstreifens gerechtfertigt.
Ich lese nirgends in dem Artikel etwas Gegenteiliges.
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| Zitat von Phiasm
Was muss da überhaupt diskutiert werden, die bildung der Rettungsgasse hat IMMER Priorität, wenn dafür auf den Standtreifen ausgewichen werden muss, dann ist das absolut legitim.
Das sollte einem auch eigentlich der gesunde Menschenverstand sagen.
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Dann soll man das einfach so ins Gesetz schreiben. Darum ging es mir nur. Der gesunde Menschenverstand sagt das ja, rein rechtlich ist das aber im Gegensatz zu den gerne gezeigten Erklärvideos wo alle den Standstreifen benutzen, alles andere als eindeutig.
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Bei einer 2spurigen Autobahn wo auch LKWs mit dabei sind muss die rechte Spur zwangsläufig auf den Standstreifen ausweichen. Lustig wird es wenn Österreicher mit im Stau stehen. Bei denen wird die Rettungsgasse auf dem Standstreifen gebildet.
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| Zitat von Joggl²
Ich verstehe da die Hirnakrobatik auch nicht:
Wenn genug Platz ist, dass Einsatzfahrzeuge durchkommen: Rettungsgasse nur auf der Fahrbahn.
Wenn nicht genug Platz ist: Mitbenutzung des Standstreifens gerechtfertigt.
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Nochmal, der ursprüngliche Frage aus der Anfrage war:
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Ich vertrete den Standpunkt, dass (im speziellen) auf Autobahnen, der Standstreifen freigehalten werden muss. Also die Rettungsgasse im Bereich zwischen den beiden durchgezogenen Linien gebildet werden muss.
Dies sollte auch, wenn man sich die Regelquerschnitte der deutschen Autobahnen anschaut, funktionieren.
Dass in Einzelfällen einzelne Fahrzeuge (ein wenig) auf den Standstreifen ausweichen müssen, weil zu wenig Raum vorhanden ist o.ä., stelle ich nicht in Frage.
Allerdings stelle ich mich gegen den Tenor mancher Medien, wo ‘der Standstreifen kann/soll/darf mit genutzt werden’ propagiert wird. Dies finde ich mit Hinsicht auf die jetzt vorgeschriebene Bildung ab Schrittgeschwindigkeit schwierig.
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Und da ergeben die meisten Antworten aus der Anfrage:
Stimmt, der Standstreifen ist tabu. Im Gegensatz zu dem was hier gerne erzählt oder auch im Videos erklärt wird. Nämlich das es völlig okay ist da zur Hälfte rüberzufahren wenn dadurch Rettungsfahrzeuge vorbeikommen.
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| Zitat von D@emon
Bei einer 2spurigen Autobahn wo auch LKWs mit dabei sind muss die rechte Spur zwangsläufig auf den Standstreifen ausweichen. Lustig wird es wenn Österreicher mit im Stau stehen. Bei denen wird die Rettungsgasse auf dem Standstreifen gebildet.
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Und das ist auch völlig gerechtfertig, was soll also das gesetzliche beharren darauf, dass der Standstreifen, aber in irgendwelchen Einzelfällen es dann vielleicht doch okay ist. Das ist ja das Einzige was ich hier anmerken wollte, nämlich das die Regelung in DE alles andere als eindeutig und somit durchaus problematisch anzusehen ist.
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Wenn der Rettungswagen in der Stadt kommt darfst du auch über eine rote Ampel fahren (vorsichtig und nur soweit wie nötig) um Platz zu machen. Sofern du vorsichtig fährst, sind dir in dem Moment auch Verkehrsverstösse gestattet (sofern nötig, nicht überreizt und gefährdend).
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Die Ämter sagen doch auch mehrheitlich, dass es OK ist den Standstreifen etwas zu befahren, solange es situationsbedingt für die Bildung der Rettungsgasse notwendig ist. Er darf aber nicht als Fahrstreifen an sich genutzt werden, was ja auch klar ist.
Aber typisch deutsch, dass sich jetzt darüber gestritten wird, dass etwas nicht EINDEUTIG geregelt ist.
Ansonsten, wenn man mit dem Rad auf den durchgezogenen Linien fährt, sollte in der Mitte ca. 3m Platz sein.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Bregor am 20.09.2018 0:02]
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| Zitat von Bregor
Die Ämter sagen doch auch mehrheitlich, dass es OK ist den Standstreifen etwas zu befahren, solange es situationsbedingt für die Bildung der Rettungsgasse notwendig ist. Er darf aber nicht als Fahrstreifen an sich genutzt werden, was ja auch klar ist.
Aber typisch deutsch, dass sich jetzt darüber gestritten wird, dass etwas nicht EINDEUTIG geregelt ist.
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Ja sorry aber vor Gericht hast du ansonsten nunmal die A-Karte wenn was passiert. Das ist auch gar nicht so abwegig, wie beispielsweise auf Wikipedia erwähnt wird:
https://de.wikipedia.org/wiki/Rettungsgasse#Seitenstreifen
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In zahlreichen Veröffentlichungen, selbst durch den Deutschen Verkehrssicherheitsrat, wird zur generellen Benutzung der Standspur bei der Bildung einer Rettungsgasse aufgerufen, was jedoch durch die Straßenverkehrs-Ordnung nicht gedeckt ist, wie auch von Obergerichten bestätigt worden ist.[7][8][9]
„Nutzt ein Einsatzfahrzeug der Polizei, das zu einem Verkehrsunfall auf einer Bundesautobahn gerufen worden ist, den Seitenstreifen, ist die Nutzung des Seitenstreifens von dem Sonderrecht des § 35 Abs. 1 StVO gedeckt, ohne dass es darauf ankommt, ob sich zwischenzeitlich bereits Rettungsgassen gebildet haben. Kollidiert ein Pkw, der beim Wechsel von der mittleren auf die rechte Fahrspur einer Autobahn über die Begrenzungslinie hinaus auf den Seitenstreifen gerät, mit einem dort nur mit mäßiger Geschwindigkeit (hier: 45–50 km/h) und Blaulicht fahrenden Einsatzfahrzeug der Polizei, haftet der den Fahrstreifen wechselnde Pkw für den Unfall allein.“
– OLG Frankfurt, Urteil v. 14. März 2016 - 1 U 248/13
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| Zitat von [GMT]Darkness
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Ich vertrete den Standpunkt, dass [...]
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Und da ergeben die meisten Antworten aus der Anfrage:
Stimmt, der Standstreifen ist tabu
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Ja, ist ja auch richtig so.
Nur überliest (?) du dann den Zusatz bei den meisten Antworten, dass es im Einzelfall (aka. wenn es nicht anders geht) ok ist.
/Ich finde das sehr eindeutig
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Joggl² am 20.09.2018 0:12]
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| Zitat von Joggl²
/Ich finde das sehr eindeutig
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Ich finde das verlinkte Gerichtsurteil ein Post darüber auch sehr eindeutig:
http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/lexsoft/default/hessenrecht_lareda.html#docid:7518134
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Der Sohn der Klägerin hat den Unfall dadurch allein verursacht, dass er beim Wechsel von dem mittleren auf den rechten Fahrstreifen mit dem von ihm geführten Fahrzeug über die Begrenzungslinie hinaus auf den Seitenstreifen geraten ist. Damit hat er gegen das Gebot der Fahrbahnbenutzung nach § 2 Abs. 1 Satz 1 StVO verstoßen, weil der durch das Zeichen 295 der Anlage 2 lfd. Nr. 68 zu § 41 Abs. 1 StVO ("durchgehende Linie") getrennte Seitenstreifen gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 StVO nicht Bestandteil der Fahrbahn ist und außerdem die durchgehende Linie nicht gemäß Anlage 2 lfd. Nr. 68 Spalte 3 Nr. 1. a) überfahren werden darf. Denn diese darf nur in den in der Anlage 2 lfd. Nr. 68 Spalte 3 zu § 41 Abs. 1 StVO normierten Ausnahmen überfahren werden, die hier jedoch nicht vorliegen.
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Die dort verlinkte Ausnahme hat übrigens nichts mit Einsatzfahrzeugen zu tun. Nun könnte man ja sagen: Jajaja, das wurde aber doch Anfang 2017 angepasst. Stimmt. Aber das ist keine Rede davon das auf einmal der Standstreifen benutzt werden darf. Nur in welche Richtung man auszuweichen hat.
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Spätsommerloch oder was ist hier los. Standstreift euch doch mal.
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| Zitat von [GMT]Darkness
| Zitat von Joggl²
/Ich finde das sehr eindeutig
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Ich finde das verlinkte Gerichtsurteil ein Post darüber auch sehr eindeutig:
http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/lexsoft/default/hessenrecht_lareda.html#docid:7518134
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Der Sohn der Klägerin hat den Unfall dadurch allein verursacht, dass er beim Wechsel von dem mittleren auf den rechten Fahrstreifen mit dem von ihm geführten Fahrzeug über die Begrenzungslinie hinaus auf den Seitenstreifen geraten ist. Damit hat er gegen das Gebot der Fahrbahnbenutzung nach § 2 Abs. 1 Satz 1 StVO verstoßen, weil der durch das Zeichen 295 der Anlage 2 lfd. Nr. 68 zu § 41 Abs. 1 StVO ("durchgehende Linie") getrennte Seitenstreifen gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 StVO nicht Bestandteil der Fahrbahn ist und außerdem die durchgehende Linie nicht gemäß Anlage 2 lfd. Nr. 68 Spalte 3 Nr. 1. a) überfahren werden darf. Denn diese darf nur in den in der Anlage 2 lfd. Nr. 68 Spalte 3 zu § 41 Abs. 1 StVO normierten Ausnahmen überfahren werden, die hier jedoch nicht vorliegen.
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Die dort verlinkte Ausnahme hat übrigens nichts mit Einsatzfahrzeugen zu tun. Nun könnte man ja sagen: Jajaja, das wurde aber doch Anfang 2017 angepasst. Stimmt. Aber das ist keine Rede davon das auf einmal der Standstreifen benutzt werden darf. Nur in welche Richtung man auszuweichen hat.
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Ich glaube du trollst.
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| Zitat von Phiasm
Ich glaube du trollst.
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Guter Kommentar, solide Argumente...du hast mich überzeugt.
| Zitat von Poliadversum
Spätsommerloch oder was ist hier los. Standstreift euch doch mal.
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Na man könnte sich einfach darauf einigen, dass es mit der Rettungsgasse bilden doch nicht so einfach ist wie immer gerne behauptet wird. Dann bin ich schon zufrieden.
Übrigens wenn hier jemand denkt Blaulicht ist immer so der super Notfall: Leute rly? Wenn ihr fettes Blaulicht und Sonderrechte an Board habt, damit würdet ihr freiwillig im Stau stehen?
Das läuft doch so ab:
"Haben Sie Schmerzen dahinten?"
"Nein?"
"Wir stehen hier bestimmt noch eine Stunde im Stau ohne Blaulicht bis Sie im Krankenhaus sind, sicher das alles okay ist?"
"Bauchschmerzen!"
"Alles klar...Notfall"
True Story...hat mir ein Bekannter erzählt. Das war natürlich nicht während meiner Zivi-Zeit auf dem RTW weil bestimmt illegal.
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Was soll man denn noch argumentieren, du stellst dich mit aller Gewalt dumm.
Aber vielleicht stellst du dich auch nicht dumm, dann tut es mir leid.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Phiasm am 20.09.2018 0:47]
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| Zitat von Phiasm
Was soll man denn noch argumentieren, du stellst dich mit aller Gewalt dumm.
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Ich habe ein sogar ein Gerichtsurteil zu der Situation verlinkt? Rly? Das ist dein Kommentar dann dazu weil dir nichts mehr einfällt? Verlinkt mir doch einfach eine Rechtssprechung, am besten mit Urteil, welches eure Theorie von wegen "den fucking Seitenstreifen dürfen wir für die Rettungsgasse benutzen" bestätigt. Kann ja nicht so schwer sein wenn ich so dumm bin.
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Es fällt mir wirklich schwer, an diesem Punkt nicht zu ausfallend zu werden.
Geht es in dein kleinkariertes, gesetztesgeiles Gehirn mit Bürokratiefetisch rein, dass wenn zu Herstellung einer ausreichend breiten Rettungsgasse, der Standstreifen überfahren werden MUSS, es verfickt nochmal absolut legitim ist, es auch zu tun?
Weil es nämlich nicht anders geht, verstehst du? Ansonsten ist die Rettungsgasse nicht breit genug, der Krankenwagen kommt nicht durch und der Patient verreckt, weil "Darkness der anständige Deutsche" nicht auf den Standstreifen ausweichen wollte und dadurch die Rettungsgasse nicht breit genug war (Ein Mensch ist gestorben aber dafür wurde das Gesetz geachtet, ein guter Deal!). Verstehst du das, kannst du dir das vor deinem inneren Auge vorstellen oder überfordert das deine kognitiven Fähigkeiten?
Sonst ist die Rettungsgasse nämlich nicht breit genug, erwähnte ich das bereits?
Deine beschissen Urteile kannst du dir in die Haare schmieren, sie spielen in dieser konkreten Situation keine Rolle, kein Richter der Welt wird dich dafür verurteilen, dass du den Standstreifen überfahren MUSSTEST, weil sonst die Rettungsgasse nicht ausreichend dimensioniert wäre, damit der Rettungswagen durchkommt.
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Phiasm am 20.09.2018 1:22]
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| Zitat von Phiasm
Geht es in dein kleinkariertes, gesetztesgeiles Gehirn mit Bürokratiefetisch rein, dass wenn zu Herstellung einer ausreichend breiten Rettungsgasse, der Standstreifen überfahren werden MUSS, es verfickt nochmal absolut legitim ist, es auch zu tun?
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Um mal bei deiner Wortwahl zu bleiben: Eure verfickte Meinung war hier, dass der Seitenstreifen einfach fucking egal ist und man den natürlich überfahren darf für eine Rettungsgasse. Dann kam der Kommentar, dass man die ja sogar zu bilden hat wenn Stau ist. Was irgendwie komplett mit der Aussage kollidiert, dass ein Standstreifen ja nur benutzt werden darf wenn es sein MUSS. Und die ganzen ach so tollen Lehrvideos zu den Thema, zeigen lauter Fahrzeuge die auf den Standstreifen stehen.
Dummerweise war das in dem von mir verlinkten Gerichtsurteil aber auch der Fall. Da hat derjenige die A-Karte gehabt, weil er den Standstreifen überfahren hat während ein Polizeifahrzeug den Seitenstreifen befahren hat. Und die Grundaussage aus diesen Urteil ist: NEIN, du darfst den Standstreifen nicht überfahren. Das mag für dich legitim sein, aber wenn was passiert, ist das rein rechtlich gesehen dein Fehler gewesen.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von [GMT]Darkness am 20.09.2018 1:24]
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| Zitat von da gig
| Zitat von -rantanplan-
Ich dachte du bist halt nur so ein neoliberales Arschloch, aber das war wohl viel zu optimistisch.
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ist das irgendwie ne psychische krankheit, dass man jemanden der liberal ist immer gleich wüst beschimpfen muss wenn derjenige nicht deiner meinung ist?
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Das ist doch normal. Der linke Rand hat ein Problem mit jeder Art abweichender Meinung und wird direkt ausffällig, anstatt ruhig zu diskutieren. Auch darin zeigt sich wieder einmal die fast perfekte Symmetrie der politischen Pole.
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Gibt auch Kommunisten mit guter Kinderstube, also pack deine Hufeisentheorie wieder ein.
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| Zitat von [GMT]Darkness
Um mal bei deiner Wortwahl zu bleiben: Eure verfickte Meinung war hier, dass der Seitenstreifen einfach fucking egal ist und man den natürlich überfahren darf für eine Rettungsgasse.
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Nein, war sie nicht.
Es ist nicht erlaubt, den Seitenstreifen zu überfahren.
Und du tust so, als sei es irgendwie regelmäßig nötig, eben jenen zu befahren, um eine Rettungsgasse zu bilden. Ist es aber nicht. Die anderen Spuren sind breit genug, sodass der Seitenstreifen nicht befahren werden muss. Der Typ in deinem Urteil wird das wohl aber getan haben und wurde dann dafür verurteilt. Das steht doch zu nichts im Widerspruch.
Wenn die Realität dann aber irgendwie so aussieht, dass du die Rettungsgasse bilden willst und der Platz partout nicht reicht, weil der RTW zufälligerweise an genau dem Tag breiter ist als er lang ist und wirklich nicht durch die Gasse passt, dann darfst, bzw. musst du dem halt Platz machen, indem du auf den Seitenstreifen ausweichst.
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Ich bezweifle, dass er es irgendwann begreift.
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Meine Freunde essen gerne Seitanstreifen.
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Gebratene „vegetarische Ente“ aus aromatisiertem Seitan
Eh... würde ich nicht essen, sondern an die Seitan legen.
Und später wegschmeißen.
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