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| Zitat von Black1900
Und jetzt sieht es auch nicht so aus, als ob es besser enden wird.
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Wieso das denn? Es geht zwar derzeit drunte rund drüber, aber die Einsicht es diesmal anders machen zu müssen ist ja schon mal da.
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| Zitat von Jellybaby
| Zitat von Black1900
Und jetzt sieht es auch nicht so aus, als ob es besser enden wird.
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Wieso das denn? Es geht zwar derzeit drunte rund drüber, aber die Einsicht es diesmal anders machen zu müssen ist ja schon mal da.
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Ja das stimmt. Nur die Kapazitäten es anders zu machen eben nicht.
wollen != können
Leider.
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| Zitat von [GHF]Cop
Wir beide wissen aber, daß die reguläre, verhältnismässige Strafe nicht funktioniert, weil erstens unsere Gerichte überlastet sind und zweitens die Richter gerne Milde walten lassen, weil es ja auch wenig Sinn macht, Ersttäter in den Knast zu stecken. Für eine andere Form der Resozialisierung ist aber auch wieder kein Personal da.
Das kann man jetzt so weiterlaufen lassen, mit den entsprechenden Folgen, oder aber versuchen, eine Änderung herbeizuführen. Ob das jetzt mehr Personal ist oder eine Änderung des Strafrechts für Asylanten, ist sicher diskussionswürdig.
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Weil wir die angemessenen Maßnahmen (z.B. mehr Personal an Gerichten, Sozialarbeiter etc) nicht durchführen wollen, sollen unangemessene Strafen eingeführt werden?
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| Zitat von TheRealHawk
| Zitat von ninverto
Mit der gleichen Argumentation könntest du jede noch so harte Strafe für die eigene Bevölkerung begründen.
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Nö.
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Doch: Wer nach zwei oder drei Strafen immer noch nicht gelernt hat, wird es nie lernen. Ergo, Kopf ab!
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| Zitat von Black1900
Im Asylrecht muss halt dann die Änderung vorgenommen werden - also wie viele Vergehen/Welche Straftaten etc. zur Abschiebung führen.
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Und für Fälle wo den Abgeschobenen der Tod/Folter droht, müssten wir die Genfer Flüchtlingskonvention ändern. Und achja, die Europäische Menschenrechtskonvention müsste auch geändert werden. Oder wir halten uns einfach nicht mehr dran...
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| Zitat von ninverto
| Zitat von [GHF]Cop
Wir beide wissen aber, daß die reguläre, verhältnismässige Strafe nicht funktioniert, weil erstens unsere Gerichte überlastet sind und zweitens die Richter gerne Milde walten lassen, weil es ja auch wenig Sinn macht, Ersttäter in den Knast zu stecken. Für eine andere Form der Resozialisierung ist aber auch wieder kein Personal da.
Das kann man jetzt so weiterlaufen lassen, mit den entsprechenden Folgen, oder aber versuchen, eine Änderung herbeizuführen. Ob das jetzt mehr Personal ist oder eine Änderung des Strafrechts für Asylanten, ist sicher diskussionswürdig.
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Weil wir die angemessenen Maßnahmen (z.B. mehr Personal an Gerichten, Sozialarbeiter etc) nicht durchführen wollen, sollen unangemessene Strafen eingeführt werden?
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Da sind unsere Sichtweisen dann unterschiedlich. Da wir aber beide keine Entscheidungsträger in der Angelegenheit sind, ist das ja auch nicht so schlimm.
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| Zitat von ninverto
| Zitat von Black1900
Im Asylrecht muss halt dann die Änderung vorgenommen werden - also wie viele Vergehen/Welche Straftaten etc. zur Abschiebung führen.
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Und für Fälle wo den Abgeschobenen der Tod/Folter droht, müssten wir die Genfer Flüchtlingskonvention ändern. Und achja, die Europäische Menschenrechtskonvention müsste auch geändert werden. Oder wir halten uns einfach nicht mehr dran...
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Nö. Wenn dies der Fall ist, kann man immer noch erstmal die vorgesehene Strafe erhalten. Abschieben geht immer noch, sobald dieses Hindernis nicht mehr besteht. Ist ja das Gesetz.
Kannst auch sagen, der Gute wird erstmal seine gesamte Strafe erhalten und dann abgeschoben. Aber das ist teurer.
Ausserdem droht nicht jedem Asylbewerber Tot und Folter.
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| Zitat von Black1900
| Zitat von Jellybaby
| Zitat von Black1900
Und jetzt sieht es auch nicht so aus, als ob es besser enden wird.
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Wieso das denn? Es geht zwar derzeit drunte rund drüber, aber die Einsicht es diesmal anders machen zu müssen ist ja schon mal da.
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Ja das stimmt. Nur die Kapazitäten es anders zu machen eben nicht.
wollen != können
Leider.
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Wir haben schon öfters innerhalb weniger Jahre Strukturen auf und wieder abgebaut. Sozialarbeiter könnte man genügend haben, wenn man sie entsprechende entlohnen würde. Die schwarze 0 könnte das allerdings kosten...
Man kann nicht sollen, was man nicht kann. Der Unterschied ist, wir WOLLEN noch nicht.
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Und Täter, die zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren oder mehr verurteilt werden, können wir laut Gesetz ja heute schon abschieben. Wobei ich das nicht auf Richtigkeit geprüft habe, man möge mir also widersprechen, sollte das falsch sein.
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| Zitat von ninverto
| Zitat von Black1900
| Zitat von Jellybaby
| Zitat von Black1900
Und jetzt sieht es auch nicht so aus, als ob es besser enden wird.
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Wieso das denn? Es geht zwar derzeit drunte rund drüber, aber die Einsicht es diesmal anders machen zu müssen ist ja schon mal da.
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Ja das stimmt. Nur die Kapazitäten es anders zu machen eben nicht.
wollen != können
Leider.
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Wir haben schon öfters innerhalb weniger Jahre Strukturen auf und wieder abgebaut. Sozialarbeiter könnte man genügend haben, wenn man sie entsprechende entlohnen würde. Die schwarze 0 könnte das allerdings kosten...
Man kann nicht sollen, was man nicht kann. Der Unterschied ist, wir WOLLEN noch nicht.
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Man könnte so vieles.
Aber ich bin auch ein Fan davon möglichst früh viel Geld an die richtigen Stellen zu packen, anstatt nach Jahren dann die Versäumnisse doppelt und dreifach zu bezahlen.
(Lässt sich jetzt auch beliebig auf andere Ressorts anwenden)
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| Zitat von Black1900
| Zitat von ninverto
| Zitat von Black1900
Im Asylrecht muss halt dann die Änderung vorgenommen werden - also wie viele Vergehen/Welche Straftaten etc. zur Abschiebung führen.
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Und für Fälle wo den Abgeschobenen der Tod/Folter droht, müssten wir die Genfer Flüchtlingskonvention ändern. Und achja, die Europäische Menschenrechtskonvention müsste auch geändert werden. Oder wir halten uns einfach nicht mehr dran...
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Nö. Wenn dies der Fall ist, kann man immer noch erstmal die vorgesehene Strafe erhalten. Abschieben geht immer noch, sobald dieses Hindernis nicht mehr besteht. Ist ja das Gesetz.
Kannst auch sagen, der Gute wird erstmal seine gesamte Strafe erhalten und dann abgeschoben. Aber das ist teurer.
Ausserdem droht nicht jedem Asylbewerber Tot und Folter.
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Um diese Fälle ging es mir aber und über diese Fälle habe ich mit Cop auch diskutiert ;-) Das habe ich auch mehrfach gesagt. Dennoch: Das Problem der zu wenigen Abschiebungen liegt nicht bei zu laschen Gesetzen, sondern bei den Punkten, die ich vor einigen Posts aufgezählt habe.
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| Zitat von [GHF]Cop
Und Täter, die zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren oder mehr verurteilt werden, können wir laut Gesetz ja heute schon abschieben. Wobei ich das nicht auf Richtigkeit geprüft habe, man möge mir also widersprechen, sollte das falsch sein.
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Es kann schon früher abgeschoben werden. Es wird wohl immer zwischen Abschiebeinteresse des Staates und Bleibeinteresse des Asylbewerbers abgewogen.
Ein Straftat von 3 Jahren hat nur besonders schweres Gewicht beim "Abschiebeinteresse".
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| Zitat von ninverto
| Zitat von Black1900
| Zitat von ninverto
| Zitat von Black1900
Im Asylrecht muss halt dann die Änderung vorgenommen werden - also wie viele Vergehen/Welche Straftaten etc. zur Abschiebung führen.
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Und für Fälle wo den Abgeschobenen der Tod/Folter droht, müssten wir die Genfer Flüchtlingskonvention ändern. Und achja, die Europäische Menschenrechtskonvention müsste auch geändert werden. Oder wir halten uns einfach nicht mehr dran...
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Nö. Wenn dies der Fall ist, kann man immer noch erstmal die vorgesehene Strafe erhalten. Abschieben geht immer noch, sobald dieses Hindernis nicht mehr besteht. Ist ja das Gesetz.
Kannst auch sagen, der Gute wird erstmal seine gesamte Strafe erhalten und dann abgeschoben. Aber das ist teurer.
Ausserdem droht nicht jedem Asylbewerber Tot und Folter.
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Um diese Fälle ging es mir aber und über diese Fälle habe ich mit Cop auch diskutiert ;-) Das habe ich auch mehrfach gesagt. Dennoch: Das Problem der zu wenigen Abschiebungen liegt nicht bei zu laschen Gesetzen, sondern bei den Punkten, die ich vor einigen Posts aufgezählt habe.
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| Zitat von ninverto
Oftmals nehmen die Herkunftsländer den Flüchtling auch nicht wieder auf oder das Herkunftsland konnte garnicht geklärt werden. Ich glaube, mit dieser Forderung ist wenig gewonnen. Besser finde ich den Vorschlag von Klaus J. Bade: Man schaut einfach, nachdem sich die Lage im Herkunftsland beruhigt hat, den Flüchtling nochmal an. Wie gut ist der Spracherwerb? Inwiefern wurde sich Qualifiziert? Also: Wie groß war die Bemühungen und Erfolge (nach transparenten Kriterien) bzgl. der Integration.
Danach entscheidet man, ob jemand bleiben darf oder nicht. Das gibt Perspektive und ein Anreiz sich zu integrieren und vor allem gibt es die Möglichkeit den Einzelfall zu betrachten - dass sollte ein Rechtsstaat nämlich und nicht einfach Automatismen handeln. | |
Punkt 1 und 2 sind schwierig. Aber das kann auch nicht die universalausrede sein. (Das kann dazu führen, dass eben genau jene Situation bewusst herbeigeführt wird)
Ja, die Beurteilung macht Sinn, allerdings sollte es auch dort eine Sonderregelung geben (für Straffällig gewerdene Migranten etc., mit strikteren Regeln der Rückfälligkeit)
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| Zitat von Black1900
Ausserdem droht nicht jedem Asylbewerber Tot und Folter.
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Weshalb es ja das Asylverfahren gibt. Wenn jemand eine Straftat begeht, kann man das ja beschleunigen und ihn abschieben, wenn er eh kein Recht auf Asyl hat. Und wenn doch, dann sperrt man ihn hier halt ein. Oder wie stellst du dir das vor?
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| Zitat von Black1900
| Zitat von ninverto
Oftmals nehmen die Herkunftsländer den Flüchtling auch nicht wieder auf oder das Herkunftsland konnte garnicht geklärt werden. Ich glaube, mit dieser Forderung ist wenig gewonnen. Besser finde ich den Vorschlag von Klaus J. Bade: Man schaut einfach, nachdem sich die Lage im Herkunftsland beruhigt hat, den Flüchtling nochmal an. Wie gut ist der Spracherwerb? Inwiefern wurde sich Qualifiziert? Also: Wie groß war die Bemühungen und Erfolge (nach transparenten Kriterien) bzgl. der Integration.
Danach entscheidet man, ob jemand bleiben darf oder nicht. Das gibt Perspektive und ein Anreiz sich zu integrieren und vor allem gibt es die Möglichkeit den Einzelfall zu betrachten - dass sollte ein Rechtsstaat nämlich und nicht einfach Automatismen handeln. | |
Punkt 1 und 2 sind schwierig. Aber das kann auch nicht die universalausrede sein. (Das kann dazu führen, dass eben genau jene Situation bewusst herbeigeführt wird)
Ja, die Beurteilung macht Sinn, allerdings sollte es auch dort eine Sonderregelung geben (für Straffällig gewerdene Migranten etc., mit strikteren Regeln der Rückfälligkeit)
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Bei der Niederlassungserlaubnis sind schon heute die Voraussetzung, ausreichende Deutschkenntnisse zu haben und seinen Lebensunterhalt und den seiner Familienangehörigen eigenständig sichern zu können.
Achja, das soll auch keine Universalausrede sein sondern lediglich verdeutlichen welche Problematiken es bei Abschiebungen gibt. Ist ja nicht so, dass der Gesetzgeber gesagt hat: Wenn wir nicht sicher sind, woher du kommst, dürfen wir dich nicht abschieben. Es ist eher so, dass die Aufnahmeländer sich verweigern, wenn es nicht nachgewiesen werden kann. Und ja, es wird sicherlich auch manchmal herbeigeführt. Das ist der Preis unseres Asylrechts, den ich aber zu bezahlen bereit bin.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von ninverto am 14.01.2016 16:02]
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| Zitat von Black1900
Im Strafrecht muss man gar nichts ändern. Wieso auch? Vor dem Gesetzt ist ein jeder gleich.
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Alle Menschen vor Gericht gleich?
Angesichts Erfahrungen diverse Leute aus meinem Bekanntenkreis und persönlicher Erfahrungen ist das eine absolut unzutreffende, völlig falsche Aussage. Es beschreibt eine Theorie, die so nicht existiert. Hätte ich früher auch nie gedacht, ist aber leider so.
Wie überall sind auch im Gericht "nur" Menschen, und Reputation und Ruf zählen hier, obwohl es nicht sein sollte, viel dazu. Nur um ein Beispiel von manchen zu nennen.
[¤dit] Gibt einen guten Spruch dazu, den manche Anwälte in so einem Fall aufsagen:
"Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand"
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von kleiner blauer Schlumpf am 14.01.2016 15:58]
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| Zitat von Oli
| Zitat von Black1900
Ausserdem droht nicht jedem Asylbewerber Tot und Folter.
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Weshalb es ja das Asylverfahren gibt. Wenn jemand eine Straftat begeht, kann man das ja beschleunigen und ihn abschieben, wenn er eh kein Recht auf Asyl hat. Und wenn doch, dann sperrt man ihn hier halt ein. Oder wie stellst du dir das vor?
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Hatte ich ja geschrieben. Ja, solange wie es die Strafe vorsieht oder der Grund besteht, dass man ihn nicht abschieben kann.
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| Zitat von ninverto
| Zitat von Black1900
| Zitat von ninverto
Oftmals nehmen die Herkunftsländer den Flüchtling auch nicht wieder auf oder das Herkunftsland konnte garnicht geklärt werden. Ich glaube, mit dieser Forderung ist wenig gewonnen. Besser finde ich den Vorschlag von Klaus J. Bade: Man schaut einfach, nachdem sich die Lage im Herkunftsland beruhigt hat, den Flüchtling nochmal an. Wie gut ist der Spracherwerb? Inwiefern wurde sich Qualifiziert? Also: Wie groß war die Bemühungen und Erfolge (nach transparenten Kriterien) bzgl. der Integration.
Danach entscheidet man, ob jemand bleiben darf oder nicht. Das gibt Perspektive und ein Anreiz sich zu integrieren und vor allem gibt es die Möglichkeit den Einzelfall zu betrachten - dass sollte ein Rechtsstaat nämlich und nicht einfach Automatismen handeln. | |
Punkt 1 und 2 sind schwierig. Aber das kann auch nicht die universalausrede sein. (Das kann dazu führen, dass eben genau jene Situation bewusst herbeigeführt wird)
Ja, die Beurteilung macht Sinn, allerdings sollte es auch dort eine Sonderregelung geben (für Straffällig gewerdene Migranten etc., mit strikteren Regeln der Rückfälligkeit)
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Bei der Niederlassungserlaubnis sind schon heute die Voraussetzung, ausreichende Deutschkenntnisse zu haben und seinen Lebensunterhalt und den seiner Familienangehörigen eigenständig sichern zu können.
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Ja macht ja auch Sinn, ich sehe nur gerade den Zusammenhang zu dem von mir geschriebenen nicht.
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| Zitat von kleiner blauer Schlumpf
| Zitat von Black1900
Im Strafrecht muss man gar nichts ändern. Wieso auch? Vor dem Gesetzt ist ein jeder gleich.
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Alle Menschen vor Gericht gleich?
Angesichts Erfahrungen diverse Leute aus meinem Bekanntenkreis und persönlicher Erfahrungen ist das eine absolut unzutreffende, völlig falsche Aussage. Es beschreibt eine Theorie, die so nicht existiert. Hätte ich früher auch nie gedacht, ist aber leider so.
Wie überall sind auch im Gericht "nur" Menschen, und Reputation und Ruf zählen hier, obwohl es nicht sein sollte, viel dazu. Nur um ein Beispiel von manchen zu nennen.
[¤dit] Gibt einen guten Spruch dazu, den manche Anwälte in so einem Fall aufsagen:
"Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand"
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Das ist leider nicht zu ändern. Anderer Richter, anderes Urteil. Um das zu ändern müssten Richter "entmenschlicht" werden und das ist nunmal nicht möglich.
Vor etlichen Seiten hatten wir ja schon mal das Thema, wo es um unterbewusste Vorurteile ging. Man kann gegensteuern, aber ablegen kann die niemand.
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| Zitat von Black1900
Ja macht ja auch Sinn, ich sehe nur gerade den Zusammenhang zu dem von mir geschriebenen nicht.
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Ich bezog mich auf die Prüfung die von Klaus Bade vorgeschlagen wurde und die du als "Sinnvoll" erachtet hast.
Ich hab den Post etwas verspätet aber auch noch ergänzt:
"Achja, das soll auch keine Universalausrede sein sondern lediglich verdeutlichen welche Problematiken es bei Abschiebungen gibt. Ist ja nicht so, dass der Gesetzgeber gesagt hat: Wenn wir nicht sicher sind, woher du kommst, dürfen wir dich nicht abschieben. Es ist eher so, dass die Aufnahmeländer sich verweigern, wenn es nicht nachgewiesen werden kann. Und ja, es wird sicherlich auch manchmal herbeigeführt. Das ist der Preis unseres Asylrechts, den ich aber zu bezahlen bereit bin."
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Was ist denn hier los? Da will man entspannt die letzten beiden Seiten nachholen und in der Zeit sind drei neue Seiten geschrieben worden
Catch Fire, mach bitte weiter so, deine Posts sind großartig.
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| Zitat von ninverto
| Zitat von Black1900
Ja macht ja auch Sinn, ich sehe nur gerade den Zusammenhang zu dem von mir geschriebenen nicht.
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Ich bezog mich auf die Prüfung die von Klaus Bade vorgeschlagen wurde und die du als "Sinnvoll" erachtet hast.
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Warum in Anführungszeichen?
Ok, ja ich konnte nicht einordnen ob das jetzt ein Argument war oder was auch immer. Hatte ja auf den Sonderstatus als straffällig gewordener hingewiesen.
| Zitat von ninverto
Ich hab den Post etwas verspätet aber auch noch ergänzt:
"Achja, das soll auch keine Universalausrede sein sondern lediglich verdeutlichen welche Problematiken es bei Abschiebungen gibt. Ist ja nicht so, dass der Gesetzgeber gesagt hat: Wenn wir nicht sicher sind, woher du kommst, dürfen wir dich nicht abschieben. Es ist eher so, dass die Aufnahmeländer sich verweigern, wenn es nicht nachgewiesen werden kann. Und ja, es wird sicherlich auch manchmal herbeigeführt. Das ist der Preis unseres Asylrechts, den ich aber zu bezahlen bereit bin."
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Ja, und darauf kann man ja schon ableiten: Wenn ich aus einem Land komme, das mich zurücknehmen würde, kann ich auch versuchen das irgendwie zu verhindern.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Black1900 am 14.01.2016 16:14]
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| Zitat von Black1900
| Zitat von Jellybaby
| Zitat von Black1900
Und jetzt sieht es auch nicht so aus, als ob es besser enden wird.
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Wieso das denn? Es geht zwar derzeit drunte rund drüber, aber die Einsicht es diesmal anders machen zu müssen ist ja schon mal da.
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Ja das stimmt. Nur die Kapazitäten es anders zu machen eben nicht.
wollen != können
Leider.
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Das Thema gab es in den 90ern schon mal. Erst fehlten sie, dann lief es eine Weile und am Ende wurde der Überschuss wieder abgebaut, was uns jetzt vor alte neue Probleme stellt. Das wird sich regeln.
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| Zitat von Jellybaby
| Zitat von Black1900
| Zitat von Jellybaby
| Zitat von Black1900
Und jetzt sieht es auch nicht so aus, als ob es besser enden wird.
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Wieso das denn? Es geht zwar derzeit drunte rund drüber, aber die Einsicht es diesmal anders machen zu müssen ist ja schon mal da.
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Ja das stimmt. Nur die Kapazitäten es anders zu machen eben nicht.
wollen != können
Leider.
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Das Thema gab es in den 90ern schon mal. Erst fehlten sie, dann lief es eine Weile und am Ende wurde der Überschuss wieder abgebaut, was uns jetzt vor alte neue Probleme stellt. Das wird sich regeln.
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Hoffen wirs, bezweifeln tu ich es...
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| Zitat von Black1900
| Zitat von ninverto
| Zitat von Black1900
Ja macht ja auch Sinn, ich sehe nur gerade den Zusammenhang zu dem von mir geschriebenen nicht.
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Ich bezog mich auf die Prüfung die von Klaus Bade vorgeschlagen wurde und die du als "Sinnvoll" erachtet hast.
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Warum in Anführungszeichen?
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Hatte keine Bedeutung, wollte das nur irgendwie absetzen.
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| Zitat von Black1900
Hoffen wirs, bezweifeln tu ich es...
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naja, wir sitzen gerade trotz allem auf einem 12 Milliarden Euro Überschuss. Den könnte man sicher auch für genug andere Dinge brauchen, aber prinzipiell ist fürs erste genug Kohle da. Die Frage nach der Notwendigkeit stellt sich nicht, so man denn seine Turnhallen irgendwann wieder für Sport benutzen möchte.
Was ich hoffe, aber durchaus selbst dran zweifle das es so kommt, ist, dass das Geld wenigstens zum Teil in sozialen Wohnungsbau gesteckt wird, gerne in zwei Stufen: Damit wären bezahlbare Mieten erst mal vorrangig (aber nicht ausschließlich sonst jammern Unterschichtendeutsche wieder rum) für Flüchtlinge auch außerhalb der Problemgegenden drin. Und wenn die Zahlen dnn eventuell doch irgendwann wieder runtergehen könnten die Kommunen die Wohnungen weiter nutzen, was den Wohnungsmarkt in einigen Städten ganz gut entlasten würde.
Das wäre aber nachhaltig und langfristig gedacht, deshalb bin ich sicher unsere Politik wird es vergeigen.
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| Zitat von Jellybaby
| Zitat von Black1900
Hoffen wirs, bezweifeln tu ich es...
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naja, wir sitzen gerade trotz allem auf einem 12 Milliarden Euro Überschuss. Den könnte man sicher auch für genug andere Dinge brauchen, aber prinzipiell ist fürs erste genug Kohle da. Die Frage nach der Notwendigkeit stellt sich nicht, so man denn seine Turnhallen irgendwann wieder für Sport benutzen möchte.
Was ich hoffe, aber durchaus selbst dran zweifle das es so kommt, ist, dass das Geld wenigstens zum Teil in sozialen Wohnungsbau gesteckt wird, gerne in zwei Stufen: Damit wären bezahlbare Mieten erst mal vorrangig (aber nicht ausschließlich sonst jammern Unterschichtendeutsche wieder rum) für Flüchtlinge auch außerhalb der Problemgegenden drin. Und wenn die Zahlen dnn eventuell doch irgendwann wieder runtergehen könnten die Kommunen die Wohnungen weiter nutzen, was den Wohnungsmarkt in einigen Städten ganz gut entlasten würde.
Das wäre aber nachhaltig und langfristig gedacht, deshalb bin ich sicher unsere Politik wird es vergeigen.
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Ja, die würde ich auch gerne investiert sehen.
Aber du sagst das schon richtig:
| deshalb bin ich sicher unsere Politik wird es vergeigen. | |
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Weiter unten ist ein Radio-Feature mit ihm. Dort wird auch kurz das Thema Abschiebungen angesprochen.
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Nur leider haste dann >40% Straftäter bei den Marokks.
Leute aus Syrien mit ihren 0,5% drücken dann natürlich wieder die Statistik.
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Thema: Flucht und Asyl ( Refugees Welcome .... wait, no! ) |