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ach du scheisse, ich muss suchen
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Wieso weiß sowas die Rentenversicherung nicht automatisch? Ich krieg doch auch jedes Semester den Rotz, wieso kann das nicht direkt die Rentenversicherung bekommen?
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Vor allem reicht die scheiße doch niemand ein, also wird sowas bei 95% einfach vergessen.
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D.h. man kann abschlagsfrei 3-4 Jahre früher in Rente?
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Ist halt wie bei vielen Dingen. Wer's nicht weiß steht im Regen.
Aber auch wenn die Leute es wissen, man muss es halt auch machen.
Mich erstaunt immer wieder, wie viele Menschen keine Steuererklärung abgeben.
Mittlerweile füllt einem die Software ja quasi schon die Formulare selber mit sehr vielen Daten aus. Aber selbst das machen viele nicht.
Einige schaffen es nicht mal, Dinge zeitlich sortiert abzuheften.
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| Zitat von G-Shocker
So wie ich das sehe reicht da ein Nachweis von wann bis wann du studiert hast.
Also Immatrikulations- und Exmatrikulationsnachweis. Abschluss ist dafür ja nicht relevant.
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Meine %VHS% schreibt:
| Nach der Exmatrikulation erhalten Sie eine Exmatrikulations-, eine Studien- und eine Rentenbescheinigung. Die Rentenbescheinigung dient als Nachweis Ihrer Studienzeit an der %VHS%. Bitte legen Sie diese nach Ablauf des Studiums zusammen mit Ihrem Abschlusszeugnis der Deutschen Rentenversicherung vor, damit Ihre Studienzeit für die Rente anerkannt werden kann. | |
Erst gestern gleich recherchiert.
Muss mal schauen, ob ich das habe.
Gab’s aber wohl nicht schon immer, so wie die schreiben und unter Angabe diverser Informationen kann man es nachfordern.
Das werde ich dann ggf. tun.
Der Zusatz mit dem Abschlusszeugnis wundert mich allerdings, weil ich die Info auf der Seite der Rentenversicherung so verstanden hatte, dass das keine Relevanz hätte.
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So 'ne Rentenbescheinigung hab ich nicht bekommen, nur den ganzen anderen Scheiss.
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Als reicht die Exmatrikulation, da steht das bei mir alles drauf, jajajaja
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So ein Ding gab's bei mir damals auch nach dem Abi vom Gymnasium übrigens.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Seppl am 12.03.2024 11:02]
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Gerade gelesen man hat ja eh bis 45 Zeit.
CYA IN 10 YEARS
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Die 45 Jahre gelten aber nur für freiwillige Ausgleichszahlungen in die Rente oder irre ich mich?
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| Zitat von Aspe
D.h. man kann abschlagsfrei 3-4 Jahre früher in Rente?
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Spannende Frage.
Was mich beschäftigt:
der Berufssohn, der in seinem Leben als Leistung bisher nur das Abi absolviert hat, und drölf Semester für das Semesterticket in Kunstpädagoik eingeschrieben war und keinen Abschluss erreicht hat, sammelt auch die Punkte?
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von B.A. Wayne am 12.03.2024 11:36]
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| Zitat von G-Shocker
Die 45 Jahre gelten aber nur für freiwillige Ausgleichszahlungen in die Rente oder irre ich mich?
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Dann sogar noch länger
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Hat hier irgendjemand Erfahrungen mit Krediten bei der 1822?
Habe hier ein Angebot mit Recht attraktiven Konditionen, aber die Bank nicht so auf dem Schirm gehabt.
0,2 Punkte besser als das Angebot der DKB bspw.
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| Zitat von Chinakohl mit Reis
| Zitat von G-Shocker
So wie ich das sehe reicht da ein Nachweis von wann bis wann du studiert hast.
Also Immatrikulations- und Exmatrikulationsnachweis. Abschluss ist dafür ja nicht relevant.
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Meine %VHS% schreibt:
| Nach der Exmatrikulation erhalten Sie eine Exmatrikulations-, eine Studien- und eine Rentenbescheinigung. Die Rentenbescheinigung dient als Nachweis Ihrer Studienzeit an der %VHS%. Bitte legen Sie diese nach Ablauf des Studiums zusammen mit Ihrem Abschlusszeugnis der Deutschen Rentenversicherung vor, damit Ihre Studienzeit für die Rente anerkannt werden kann. | |
Erst gestern gleich recherchiert.
Muss mal schauen, ob ich das habe.
Gab’s aber wohl nicht schon immer, so wie die schreiben und unter Angabe diverser Informationen kann man es nachfordern.
Das werde ich dann ggf. tun.
Der Zusatz mit dem Abschlusszeugnis wundert mich allerdings, weil ich die Info auf der Seite der Rentenversicherung so verstanden hatte, dass das keine Relevanz hätte.
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Habe das auch mal als Anlass genommen und mein Zeug zusammengesucht. Ich habe gefunden; eine Bescheinigung der Schule für die Rentenversicherung sowie eine Bescheinigung der Uni für die Rentenversicherung. Laut Rentenversicherung sind die Schul-Studizeiten auf meinem Konto auch noch nicht gutgeschrieben.
Ob ich da nun irgendwelche eventuellen Lücken nachzahlen möchte, weiß ich noch nicht. Habe jetzt gerade eh die 45 Jahre überschritten. Gegen eine Nachzahlung spricht, dass angeblich die Erwerbsminderungsrente reduziert wird, wenn man für neue Zeiträume verhältnismäßig wenig nachzahlt, weil dann der Gesamtbetrag durch die Zeit der Einzahlung geteilt wird, was dann insgesamt zu einem geringen Auszahlungsbetrag führt. Die Gründe dafür sind mir nicht bekannt.
Ich möchte nach 35 Jahren mit Abschlägen in Rente gehen, weil fuck you.
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Ich dachte, du wärst Beamter?
E-Street... No retreat, no surrender
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Tipp: Man kann die Zeitenklärung, also die Info von der DRV, zu welchen Zeiträumen denen noch nichts vorliegt, online machen. Ich habe das letzte Woche beim Ausprobieren des E-Ausweises gemacht, war extrem easy.
Und ich kann nur empfehlen, die ungeklärten Zeiten frühzeitig zu klären, weil die Zettel, die ihr jetzt sucht, in 15 bis 20 Jahren noch schwerer zu bekommen sind. Ich hab am Ende so viele Anrechnungszeiten bekommen, dass ich jetzt noch eine kleine Rente bekomme, obwohl ich weniger als 40 Monate regulär gearbeitet habe, als ich noch nicht von der DRV befreit war
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| Zitat von Mad_Melone
Tipp: Man kann die Zeitenklärung, also die Info von der DRV, zu welchen Zeiträumen denen noch nichts vorliegt, online machen. Ich habe das letzte Woche beim Ausprobieren des E-Ausweises gemacht, war extrem easy.
Und ich kann nur empfehlen, die ungeklärten Zeiten frühzeitig zu klären, weil die Zettel, die ihr jetzt sucht, in 15 bis 20 Jahren noch schwerer zu bekommen sind. Ich hab am Ende so viele Anrechnungszeiten bekommen, dass ich jetzt noch eine kleine Rente bekomme, obwohl ich weniger als 40 Monate regulär gearbeitet habe, als ich noch nicht von der DRV befreit war
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Nett das du das ansprichst, ich habe vor DRV Befreiung knapp über 60 Monate gearbeitet, habe aber nicht verstanden was passiert, wenn ich jetzt Schule, Studium, Zivildienst (und Elternzeit?) einreiche. Beitragsjahre bringen mir ja ohne Einzahlung nichts, es ist letztendlich bei Befreiung nur sinnvoll um über die 60 Monate zu kommen, so das überhaupt ein Anspruch entsteht, oder ?
Nach meinem Verständnis bist du damit jetzt auch berechtigt auf Rente den vergünstigten KV Tarif zu nutzen, da ist als Zugangsvoraussetzung eigentlich nur der Bezug über DRV angegeben.
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Da es im "Ich brauche was neues" Thread untergegangen ist und Thematisch hier besser aufgehoben ist:
Ich bin auf der Suche nach einer sinnvollen Anlagemöglichkeit mit einem Sparplan für mein Patenkind für Beträge von ca. 25¤/Monat, dass die nächsten ca. 16 Jahre laufen soll. Die Kosten für die Anlagemöglichkeit sollten recht gering sein. Gibt es da etwas zu berücksichtigen, wenn die Eltern Bürgergeld-Empfänger sind (Freibetrag o.ä.?)
Hilfreich wäre es auch, wenn es für die Eltern eher komplexer ist, an das Geld heranzukommen.
Oder macht es hier Sinn, ein Konto/Depot o.ä. das Geld auf meinen Namen zu führen, was aber Kostentechniusch (Gebühren / Schenkungssteuer / Kapitalertragssteuer ) vermutlich weniger optimal ist
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https://www.finanztip.de/community/forum/thema/14988-depot-f%C3%BCr-mein-patenkind/
tldr: Am einfachsten ist, wenn die Elt0rn ein Kinderdepot eröffnen und du da drauf überweist, oder du machst alles selber und verschenkst es dann, solang du unter dem Freibetrag von (so der Link) 20.000 EUR bleibst.
Ich selber habe keine Ahnung davon, ich bunker alles einfach auf meinen Namen, am Ende ist die Kohle bei mir am besten aufgehoben, ich kann meine Faxen machen und wenn ich mal was verschenken will tu ich das.
Ah gut, mit Bürgergeld-Empfängern ist die Lage vielleicht nochmal einen guten Tacken komplexer. Aber ein Grund mehr einfach alles bei dir zu bunk0rn und im Falle dann zu verschenken wenn es soweit ist.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Geierkind am 18.03.2024 21:44]
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Gibts noch Mitgiftversicherungen?
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| Zitat von Oster
Da es im "Ich brauche was neues" Thread untergegangen ist und Thematisch hier besser aufgehoben ist:
Ich bin auf der Suche nach einer sinnvollen Anlagemöglichkeit mit einem Sparplan für mein Patenkind für Beträge von ca. 25¤/Monat, dass die nächsten ca. 16 Jahre laufen soll. Die Kosten für die Anlagemöglichkeit sollten recht gering sein. Gibt es da etwas zu berücksichtigen, wenn die Eltern Bürgergeld-Empfänger sind (Freibetrag o.ä.?)
Hilfreich wäre es auch, wenn es für die Eltern eher komplexer ist, an das Geld heranzukommen.
Oder macht es hier Sinn, ein Konto/Depot o.ä. das Geld auf meinen Namen zu führen, was aber Kostentechniusch (Gebühren / Schenkungssteuer / Kapitalertragssteuer ) vermutlich weniger optimal ist
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Ich habe das für meinen Neffen auch gemacht. Gibt mehrere Varianten:
- Konto auf Patenkind und dich als Verfügungsberechtigter eintragen lassen - falls dir die Eltern auf den Keks gehen, kannst du das Geld dann auch einfach abziehen. Du wirst den Zugriff der Eltern nicht ganz ausschließen können, aber du bekommst mit, wenn das Konto leergeräumt wird. Steuern läuft dann auf den Neffen, also im Zweifel FSA/NV-Bescheinigung
- Treuhandkonto auf dich mit Treugeber der Neffe - die wohl eleganteste Lösung, die die Eltern auch weitestgehend vom Zugriff ausschließt. Steuern auch auf den Neffen, musst du halt schauen, was das kostet
- Konto auf dich und dann zum 16. Geburtstag großes Geschenk: Steuern auf dich, Zugriff nur auf dich, damit schließt du die Eltern komplett aus. Sofern du einen thesaurierenden Fonds nutzt, wird sich die Steuerbelastung in Grenzen halten (niedrige Vorabpauschale gerade bei Aktienfonds) oder bei ausschüttenden Fonds bezahlst du die Steuer aus den Ausschüttungen, d.h. für dich keine direkte Belastung. Erbschaftsteuer/Schenkungsteuerfreibetrag liegt bei 20k, das sollte bei 16 Jahren * 12 Monate * 25 EUR dann kein Problem sein
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Halb-legal: Wenn das Kind Inhaber des Kontos ist, aber es mit 18 ein Arschlochkind ist, einfach nichts vom Konto sagen!
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Daher ja Verfügungsberechtigung eintragen lassen
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Wie errechne ich, wieviel Geld ich als Selbständiger nach Abzug aller Betriebskosten und Steuerberater erwirtschaften muss, um monatlich so dazustehen, wie ein Angestellter in Vollzeit mit Mindestlohn?
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Gerade für solche Fälle wäre ein Sparbuch (physischer Schlüssel) praktisch, gibt halt kaum Zinsen. Dafür keine Gebühren und anderer Scheiss. Man kann auf Sparbücher überweisen.
Auf eigenen Namen anlegen macht am wenigsten Stress, dann musst Du aber deinen eigenen Hinterbliebenen vertrauen. Eine Zusatzvermerk als Notiz kann man anbringen lassen, aber das hält niemand auf (auch nicht das Finanzamt).
Die komplexeren Lösungen sind komplex. Treuhandkonto klingt okay. Vertrag zu gunsten Dritter mit mit merkwürdigen Regeln "Das Kind muss das 21 Lebensjahr vollendet haben, eine Ausbildung abgeschlossen haben und einen redlichen Lebensstil..." sind nicht so toll.
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von hoschi am 20.03.2024 12:31]
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| Zitat von MCignaz
Wie errechne ich, wieviel Geld ich als Selbständiger nach Abzug aller Betriebskosten und Steuerberater erwirtschaften muss, um monatlich so dazustehen, wie ein Angestellter in Vollzeit mit Mindestlohn?
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Aus der Sicht der (Sozial-)Versicherungen musst du für dich prüfen, welchen Weg du gehen kannst/möchtest und berechnen wie du eine gleichwertige Versorgung aufbauen kannst. Dabei sind aus meiner Sicht folgende Themen zu berücksichtigen:
- Altersversorgung (Beitragssatz x Beitragsbemessungsgrenze als Höchstsatz) Willst du weiter in die GRV einzahlen? Wenn nein, benötigtist du eine private/betriebliche Absicherung für die Rente und Hinterbliebenenversorgung. Aus meiner Sicht ist es hier wichtig, nicht nur in Anlageprodukte zu investieren, sondern auch in Versicherungslösungen, um einen gewissen Insolvenz-Schutz zu haben.
- Einkommensabsicherung
Berufsunfähgikeitsversicherung/Risikolebensversicherung als Hinterbliebenversorgung aus der gesetzlichen Rentenversicherung
Krankentagegeldversicherung als Ersatz zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
- Krankenversicherung
Hier auch den Beitragssatz x Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigen. Dein Arbeitgeber trägt aktuell etwas weniger alös 50% der Kosten. Wenn du dich privat versichern möchtest, überleg dir wie du zusätzliche Altersrückstellungen aufbauen kannst.
- Unfallversicherung
Du kannst prüfen, ob du freiwillig in die Berufsgenossenschaft aufgenommen wirst. Ansonsten kannst du eine private Unfallversicherung abschließen, bzw. die BG-Leistung damit ergänzen.
Je nach Einkommenshöhe kommen da schon ein paar Euro pro Monat zusammen, um eine gleichwertige Versorgung zu bekommen bzw. bekommst du dann über private Versicherungslösungen teilweise auch eine bessere/umfangreichere Versorgung (z.B. Unfallversicherung gilt dann auch in der Freizeit).
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Cool, das sind schonmal gute Hinweise, danke. Klingt also so, als ließe sich das nicht eins zu eins abbilden.
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Thema: Versicherungen und Finanzen |