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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Juristen-Sammelthread VII ( Hat hier wer meinen Bienenschwarm gesehen? )
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Crutschie

AUP Crutschie 07.05.2008
 
Zitat von -rantanplan-
Ei, da ist die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung aber anderer Auffassung.




Hey, mal was Neues. Breites Grinsen
Haben die nicht sogar mal entschieden, dass ein Arbeitnehmer, wenn er eine Benachrichtigung von der Post bekommt, es wäre ein Einschreiben hinterlegt, sih nicht darum kümmern müsse, weil es unzumutbar wäre, sich um seine eigene Kündigung zu kümmern? Obwohl er ja nicht weis, was in dem Brief steht oder von wem der Brief ist und so den Zugang verzögern könnte.




Crutschie ... always a CT
12.05.2006 15:41:40  Zum letzten Beitrag
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Postauto

Leet
ebay:

ich habe auf eBay 2 Tanzmatten für ein PC Spiel ersteigert. Geld überwiesen, die Ware kommt. Ich probier sie aus, es gehen (bei beiden) nur die 4 Pfeiltasten. Windows erkennt alle 10 Tasten der Matte, also, dass sie vorhanden sind, beim drücken der Tasten gehen nur die besagten 4 Pfeiltasten.

Dann hab ich beim Support auf deren Seite nachgeschaut (http://www.kingsbuy.com ). Der einzige Support besteht aus einem Forum, wo keiner antwortet. Es berichten noch weitere Käufer dieses Problem, in dem Thread bekommen sie aber keine Antwort (es wurden auch verärgerte Kundenkommentare gelöscht, und mittlerweile ist auch eine "offizielle" Antwort hinzugekommen, seh ich grad)

wenn man bei eBay nach USB Tanzmatte sucht, dann kommen ein paar Ergebnisse, die alle von dieser "Firma" verkauft werden. Das ist ja an sich kein Verbrechen.
Ich denke aufgrund des Ärgers den sie schon mit einigen Kunden haben, haben sie jetzt einen Hinweis in der Produkbeschreibung angebracht, dass die Matte nicht vollständig funktioniert. (Link )in der Mitte der Seite die Überschrift "Hinweis")

Als ich das Produkt ersteigert hab stand dieser Hinweis noch nicht dort
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=8801824255&ss
Jetzt ist der Spielkomfort durch die fehlenden 6 Tasten dermaßen eingeschränkt, dass ich sie nicht verwenden möchte.

Ich habe, laut den Nutzungsbedingungen, ein Rückgaberecht innerhalb von 3 Wochen, und muss die Versandkosten tragen, "wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt..."
Nun entsprich die gelieferte Ware aber nicht der bestellten (ich habe für 10 Tasten gezahlt, nur 4 funktionsfähige bekommen, ausserdem wurde das Spiel nicht mitgeliefert), deshalb hab ich das Paket unkostenfrei zurückgeschickt. Heute kommt das Paket ungeöffnet zurück, was mich (von den eigentlichen 34€) nochmal 12€ gekostet hat.


Wo sind meine Rechte? Ich mein, die schicken mir (wissentlich) ein unbrauchbares Produkt. Ich hab ordnungsgemäß dafür bezahlt und bekomme nicht das was ich bestellt hab. Mich ärgert das ganze so. Jetzt hab ich 46€ ausgegeben, ohne dass ich irgendwas bekommen hätte was mir zusteht.
Die sollten halt dann die Matten zurücknehmen und mir mein Geld wieder geben (und zwar mit Versandkosten).

Bitte um Hilfe!
[Dieser Beitrag wurde 4 mal editiert; zum letzten Mal von Postauto am 12.05.2006 15:52]
12.05.2006 15:44:31  Zum letzten Beitrag
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Crutschie

AUP Crutschie 07.05.2008
Ganz Allgemein: Ein Widerruf nach §312d BGB wie hier angedacht ist von den Folgen des §§434 ff. BGB zu unterscheiden. Insbesondere sei in dem Zusammhang auf §439 II BGB verwiesen.

Und "falsche Ware" im Sinne des §357 II BGB ist nicht eine defekte Ware, sondern eine andere Ware (etwa Fernseher statt Radio).




Crutschie ... always a CT
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Crutschie am 12.05.2006 16:06]
12.05.2006 16:00:26  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
 
Zitat von Crutschie
 
Zitat von -rantanplan-
Ei, da ist die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung aber anderer Auffassung.




Hey, mal was Neues. Breites Grinsen
Haben die nicht sogar mal entschieden, dass ein Arbeitnehmer, wenn er eine Benachrichtigung von der Post bekommt, es wäre ein Einschreiben hinterlegt, sih nicht darum kümmern müsse, weil es unzumutbar wäre, sich um seine eigene Kündigung zu kümmern? Obwohl er ja nicht weis, was in dem Brief steht oder von wem der Brief ist und so den Zugang verzögern könnte.
[/b]


Ist ständige Rechtsprechung Breites Grinsen

Aber im Fall des Zugangs im Urlaub halte ich den Verweis auf § 5 KSchG für völlig ausreichend.
12.05.2006 16:38:16  Zum letzten Beitrag
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Crutschie

AUP Crutschie 07.05.2008
 
Zitat von -rantanplan-
Ist ständige Rechtsprechung Breites Grinsen




Das machts nicht besser, vgl. §28 II StGB. *hust* Breites Grinsen




Crutschie ... always a CT
12.05.2006 17:13:49  Zum letzten Beitrag
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Shanon

shanon
Nochmal danke für die Erklärungen ! Heute hat unser Prof auch gesagt das ne Kündigung sogar als zugegangen gilt wenn man den Arbeitnehmer auf ne Dienstreise geschickt hat und die Post zu ihm nach Hause kommt ...
15.05.2006 15:31:51  Zum letzten Beitrag
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E-Street

e-street
Groß Ö Ha 9 Punkte.

Scheinfrei! \o/

*fickbewegungmach*



E-Street... No retreat, no surrender
17.05.2006 9:45:22  Zum letzten Beitrag
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[USS]Exitus

[USS]Exitus
Nach meinem vorbildlichem Studium in Bochum komme ich in Münster überhaupt nicht hinterher. Bin ständig am feiern und saufen und habe noch keine richtige Wohnung. Damn
17.05.2006 10:31:32  Zum letzten Beitrag
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Source

Arctic
Gleiches gilt für mich ersetze Bonn durch Bochum.
Und soeben habe ich erfahren, dass "meine" angepeilte Whg zum 1.6 doch nicht an mich geht. traurig
17.05.2006 10:49:47  Zum letzten Beitrag
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Ibanez2000

tf2_soldier.png
Moin, kleine Rechtsberatung an mich bitte

Nehmen wir mal an jemand schuldet mir Geld und ist damit im Verzug.
Kann ich von demjenigen nach §280 BGB Verlangen, dass er mir den Schaden den ich dadurch erlitten habe(z.B. Kreditaufnehmung mit Zinsen, Imageschaden, usw.) bezahlt?

Oder gilt hier wieder der Grundsatz "Geld hat man zu haben"?
17.05.2006 16:40:54  Zum letzten Beitrag
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Zitat von [USS]Exitus
Nach meinem vorbildlichem Studium in Bochum komme ich in Münster überhaupt nicht hinterher. Bin ständig am feiern und saufen und habe noch keine richtige Wohnung. Damn

Kind, was haste denn?
Bei Fragen (wo man am besten saufen kann) und wo man wohnen kann - sag ruhig bescheid.
17.05.2006 16:47:19  Zum letzten Beitrag
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Crutschie

AUP Crutschie 07.05.2008
... Web hat immer 'nen Platz auf dem Dachboden frei. peinlich/erstaunt







Crutschie ... always a CT
18.05.2006 11:32:47  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
 
Zitat von Ibanez2000
Moin, kleine Rechtsberatung an mich bitte

Nehmen wir mal an jemand schuldet mir Geld und ist damit im Verzug.
Kann ich von demjenigen nach §280 BGB Verlangen, dass er mir den Schaden den ich dadurch erlitten habe(z.B. Kreditaufnehmung mit Zinsen, Imageschaden, usw.) bezahlt?

Oder gilt hier wieder der Grundsatz "Geld hat man zu haben"?


Hm? Steht doch da drin dass du Ersatz verlangen kannst... lies den Palandt zu § 249 oder so. Allerdings ist man nicht allein dadurch in Verzug, dass man jemandem Geld schuldet. D.h. wenn du Aufwendungen bei einer Kreditvergabe hast und dein Kreditnehmer dir das Geld fristgerecht zurückzahlt, bekommst du diese Aufwendungen natürlich nicht ersetzt.
18.05.2006 12:39:59  Zum letzten Beitrag
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Zitat von Crutschie
... Web hat immer 'nen Platz auf dem Dachboden frei. peinlich/erstaunt







Crutschie ... always a CT

Isch 'abe gar kein Dachboden.

Andererseits: Der karrt bestimmt Frischfleisch an. peinlich/erstaunt
18.05.2006 14:40:30  Zum letzten Beitrag
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Mr.Black

mrblack
Heute Völkerrecht erledigt.
18.05.2006 16:25:12  Zum letzten Beitrag
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Hunne

Arctic
wann haben denn die sich im advanced-modus befindenden unter uns sich für ihr rep angemeldet? waren die kurse bei euch relativ früh voll, oder konnte man sich quasi im letzten moment eines hübschen betrages erleichtern?

fragen über fragen...
18.05.2006 19:09:55  Zum letzten Beitrag
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Crutschie

AUP Crutschie 07.05.2008
 
Zitat von Mr.Black
Heute Völkerrecht erledigt.





Das sagt Bush auch, wenn ihn seine Frau fragt, was er heute in der Arbeit gemacht hat.



Crutschie ... always a CT
18.05.2006 20:09:40  Zum letzten Beitrag
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Zitat von Hunne
wann haben denn die sich im advanced-modus befindenden unter uns sich für ihr rep angemeldet? waren die kurse bei euch relativ früh voll, oder konnte man sich quasi im letzten moment eines hübschen betrages erleichtern?

fragen über fragen...

5. Semester
Anmeldung am letzten Tag mit Frühbucher-Rabatt.

Ab und zu haben wir 1-3 Gasthörer, in der 2. Woche ist einer davon endhültig in unsere Gruppe gekommen.

Insgesamt sind wir 17 Leute.
18.05.2006 22:53:54  Zum letzten Beitrag
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r0si

droog
 
Zitat von TylerDurdan
Und wenn genügend Leute trainiert sind, dann einfach die Satzung ändern und losschlagen Augenzwinkern



haha Breites Grinsen
19.05.2006 1:57:03  Zum letzten Beitrag
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Eiskrem-Kaiser

AUP Eiskrem-Kaiser 26.11.2007
Ich bin sooooo glücklich, hab grad meine Hausarbeit zurückbekommen: 10 Punkte Erschrocken Breites Grinsen





ek
22.05.2006 12:47:55  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
Gibt es ein Vermummungsgesetz? Also gegen Vermummung bei Versammlungen? Hab ich mich heute gefragt, als gesagt wurde, dass passive Bewaffnung, also Gasmaske/Helm etc. bei Versammlungen erlaubt ist.
22.05.2006 13:26:20  Zum letzten Beitrag
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webload
 
Zitat von smoo
Gibt es ein Vermummungsgesetz? Also gegen Vermummung bei Versammlungen? Hab ich mich heute gefragt, als gesagt wurde, dass passive Bewaffnung, also Gasmaske/Helm etc. bei Versammlungen erlaubt ist.

Was du suchst ist & 17a VersammlG.

Wobei ich sagen würde dass Helm, Gasmaske etc unter "Schutzwaffen, die den Umständen nach dazu bestimmt sind, Vollstreckungsmaßnahmen eines Trägers von Hoheitsbefugnissen abzuwehren" fallen und somit nicht erlaubt sind.
Außerdem verhindert das Tragen einer Gasmaske mit Sicherheit die Feststellung der Identität.
22.05.2006 13:32:47  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
Nevermind.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von smoo am 22.05.2006 14:10]
22.05.2006 14:09:22  Zum letzten Beitrag
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schietegal

schietegal
Hey,

kann mir mal eben jemand (da ich grad keinerlei Unterlagen/Bücher/sonst. Quellen zu Hand habe), was genau die gespaltene Auslegung einer EG-Richtlinie ist? Und - falls es in ein paar Sätzen erklärt ist - die Besonderheit im Hinblick auf eine überschießende Umsetzun einer EG-Richtlinie ist..

Vielen Dank!
23.05.2006 21:01:51  Zum letzten Beitrag
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manila

AUP manila 09.06.2008
...
 
Zitat von Eiskrem-Kaiser
Ich bin sooooo glücklich, hab grad meine Hausarbeit zurückbekommen: 10 Punkte Erschrocken Breites Grinsen





ek



Wow, auch wenns bissl spät kommt: Herzlichen Glückwunsch!
Das war die in Strafrecht oder?
23.05.2006 22:11:19  Zum letzten Beitrag
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Eiskrem-Kaiser

AUP Eiskrem-Kaiser 26.11.2007
 
Zitat von manila
 
Zitat von Eiskrem-Kaiser
Ich bin sooooo glücklich, hab grad meine Hausarbeit zurückbekommen: 10 Punkte Erschrocken Breites Grinsen





ek



Wow, auch wenns bissl spät kommt: Herzlichen Glückwunsch!
Das war die in Strafrecht oder?




Jo

Dafür werd ich die Klausur nächsten Montag wohl verhauen traurig

Aber unser Prof hat uns einen Tip für die Klausur ins Internet gestellt:


inhaltlich: Die ersten drei Übungsfälle sind AT-thematisch eine gute Vorbereitung für die Klausur (deren Inhalte sollten also ggfs. vertieft werden). Besondere BT-Probleme werden sich nicht stellen.

Neben dem StGB brauchen Sie auch das BGB sowie die StPO für die Klausur.

Stress gegen Ende der Klausur wird erfahrungsgemäß immer vermieden, wenn Sie sich einen funktionierenden :-) Tacker mitbringen.


Der Anfang is klar, aber kann ich aus der Vorgabe, BGB und StPO mitzubringen, schließen, dass Notstand und/oder Festnahmerecht dran kommt?

Schließlich hatten wir noch nie irgendwas aus der StPO besprochen, die können ja nicht erwarten, dass wir das können...
(2. Semester)


ek
24.05.2006 9:59:06  Zum letzten Beitrag
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webLOAD

webload
Ja, ich denke auch dass er auf §§ 228, 229, 904 BGB und § 127 StPO anspielt.

Gerade die Unterschiede von § 127 I und II sind interessant.
24.05.2006 10:45:15  Zum letzten Beitrag
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KOOGas

KOOGas
Tag Mädelz...

ich habe mal eine Frage, nämlich hatte ich vor einer Stunde ein für mich entsetztendes Gespräch mit einem Freund von mir geführt, welcher Jura studiert - immerhin im dritten Semester oder so.

Und zwar konnte er mit Begriffen wie FDGO aka Freiheitlich demokratische Grundordnung nichts anfangen - was ich so ziemlich an der Spitze von allem in unserem Staaten ansiedle neben den fünf Grundprinzipien.

Jetzt wollte ich mal fragen ob er da nicht aufgepasst hat in der Vorlesung oder ob sowas tatsächlich nicht gelehrt wird - er wollte sogar eine Wette eingehen dass 90% seiner Fakultät das nicht wüssten - aber das will mir nicht in den Kopf.

Wann wird sowas auf welche weise den Studenten vermittelt und wo steht das eigentlich irgendwo niedergeschrieben. Artikel 1 u. 20 ist klar - aber den Begriff der FDGO konnte selbst ich in kurzer Zeit in meiner Gesetzessammlung nicht finden, was mich ebenfalls verwirrt hat.

Ich danke für aufklärende Antworten, Horrido.
25.05.2006 13:11:27  Zum letzten Beitrag
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Crutschie

AUP Crutschie 07.05.2008
Die freiheitlich demokratische Grundordnung ist ja auch mehr der gedankliche Überbau oder das Fundament. Das ist nicht wirklich in Definitionen fassbar, sondern setzt sich aus Grundgesetz, Verfassungsgerichtsentscheidungen, Lehre und und und zusammen. Das kann man nicht tatbestandsmässig erfassen, sondern nur im Kontext verstehen lernen. Daher wird es auch nicht im Sinne einer Vorlesung oder Vorlesungseinheit gelehrt, sondern immer mal wieder angesprochen. Bevorzugt zum ausschweifenden argumentieren.




Crutschie ... always a CT
25.05.2006 14:00:30  Zum letzten Beitrag
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Toppi

Toppi2
Eine Frage für einen Freund:

Vor rund 3 Wochen wurde dieser in meiner Anwesenheit von einem Call-Center-Agent von debitel angerufen. Diese teilte ihm mit (!), dass sein Vertrag geändert werden würde (vorher debitel Fun Regio, jetzt vodafone 50). Bemerkt hat er es bei der Rechnung am 22.5..
Die Knackpunkte der Sache sind:

- Am Telefon wurde nicht gefragt, sondern informiert.
- Der Freund hat keine Vertretungsmacht und auch keine Vollmacht in der Hinsicht, denn der Vertrag läuft über seine Mutter. Er wurde gefragt, ob er die Mutter ist, hat darüber aufgeklärt, dass er der Sohn ist und das wurde übergangen.
- Es wurden definitive Aussagen gemacht:
"Keine Grundgebühr"
"Günstigere Minutenpreise".
Der Vertrag allerdings hat eine 15€-GGB und die Minutenpreise ausserhalb des Minutenpaketes sind höher. Des weiteren wurde gesagt, dass man ab 3 Monaten nach der Umstellung zum Monatsende kündigen könne, da steht der Wahrheitsgehalt noch aus.
- Der Zeitpunkt der Tarifänderung war laut Rechnung der 20.5. Das müsste noch in der Frist sein, oder kommt es auf das Telefonat an?
- Er hat die falschen Aussagen des Agents natürlich positiv aufgenommen, da diese verlockend klangen. Da das aber auch nicht als Frage, sondern als Aussage gestellt wurde, ist m.E. auch kein Vertrag entstanden.

Meine Fragen:
Ich habe ihm geraten erstmal diesen Text abzusenden:
 

"Sehr geehrte Damen und Herren.
Ich möchte sie darauf hinweisen, dass ich die Änderung, die an meinem Vertrag (Kd.Nr.:XXXXXXXXXXXXXXXXXXX) vorgenommen wurde, widerrufen möchte. Ich beziehe mich auf die telefonische Anwerbung eines ihrer Mitarbeiter in der 19. Kalenderwoche diesen Jahres. Diese Mitteilung sende ich zur Wahrung der Widerrufsfrist. Ich werde weiterhin prüfen, inwiefern sich die Aussagen ihres Mitarbeiters von der tatsächlichen Veränderung des Vertrages unterschieden, da ich feststellen musste, dass die übermittelten, zukünftigen Konditionen nicht mit denen des "vodafone 50"-Tarifes sind.

Mit freundlichen Grüßen,
i.S."



Das soll nur der Fristwahrung dienen. Weiteres Vorgehen wie? Möglichkeiten?

Danke im Vorraus!
http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/UNIQ114858791207580/link218782A.html
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Toppi am 25.05.2006 22:15]
25.05.2006 22:05:03  Zum letzten Beitrag
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 Thema: Juristen-Sammelthread VII ( Hat hier wer meinen Bienenschwarm gesehen? )
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