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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Juristen-Sammelthread VII ( Hat hier wer meinen Bienenschwarm gesehen? )
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
Was bedeutet "stoffgleich" im Zusammenhang mit §823 BGB? Also Schadenersatzpflicht?

Hab da was gefunden,
 
Ein Anspruch besteht aber nur dann, wenn das Integritätsinteresse nicht stoffgleich mit dem Äquivalenzinteresse ist, d.h. wenn der im Rahmen von § 823 Abs. 1 BGB geltendgemachte Schaden nicht identisch mit dem Mangelunwert ist. Das ist z.b. dann nicht der Fall, wenn ein funktionell begrenztes Einzelteil aufgrund seiner Fehlerhaftigkeit zu einem Schaden an der ansonsten einwandfreien gesamten Sache führt.


Quelle: http://www.lexexakt.de/glossar/weiterfresserschaden.php

Schlau werde ich daraus aber net. Hilfe. :/
26.04.2006 16:36:01  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
Was ist daran nicht zu verstehen? Mata halt...


Breites Grinsen


Also: Es geht um die Abgrenzung von Gewährleistungsansprüchen und Schadensersatzansprüchen, sog. Mangelfolgeschaden, daher auch der Begriff des "weiterfressenden" Schadens.

Ein Schaden i.S.v. 823 liegt im Regelfall bei solcher Anspruchskonkurrenz nur vor, soweit nicht das fehlerhafte Teil als solches betroffen ist. Dieses Teil alleine betreffend kommt ein Anspruch etwa aus Pflichtverletzung oder unerlaubter Handlung nicht in Betracht, weil das Gewährleistungsrecht vorgeht. Deshalb das erste Abgrenzungskriterium: Ein "funktionell begrenztes" Einzelteil - sonst ist nämlich die ganze Sache mangelhaft und alleine Gewährleistungsrecht anzuwenden, von Spezialfällen wie 823 II i.V.m. 263 StGB abgesehen.

Das ist in mehrfacher Hinsicht wichtig, angefangen von der Verjährung über die Beweislast bis hin zur Beurteilung der Wirksamkeit von AGB, die eine Ersatzpflicht begrenzen oder ausschließen.
26.04.2006 17:03:31  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
Aha.

Es gibt also keinen Schadenersatz wenn ein Teil kaputt ist und damit das System ausser Kraft gesetzt ist, sondern nur wenn das kaputte Teil noch etwas anderes im System kaputt macht. Damit es dann Schadensersatz wird. Sonst halt Gewährleistung. Richtig?

Achja, und noch was, der Prof hat auf eine Folie geschrieben:

Prinzip der Anspruchskonkurrenz - d.h. Kumulation der Anspruchsgrundlagen

 
Ku|mu|la|ti|on, die; -, -en [spätlat. cumulatio, zu lat. cumulare, → kumulieren] (Fachspr.): Anhäufung, Sammlung u. Speicherung: die ...



Wie kann man eine Konkurrenz mit einer "Anhäufung" erklären?
26.04.2006 17:06:38  Zum letzten Beitrag
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Crutschie

AUP Crutschie 07.05.2008
Doch, das ist Schadenersatz neben der Leistung, §280 I.



Crutschie ... always a CT
26.04.2006 17:09:02  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
"Doch"? Worauf bezogen?

Vergeßt mein Geschwafel ob es dann Schadensersatz oder sonst was ist, das ist eh alles nur TV-Wissen.

Nur den Begriff "stoffgleich" hab ich wohl noch net so richtig. Oder war meine Erklärung richtig?
26.04.2006 17:12:26  Zum letzten Beitrag
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Crutschie

AUP Crutschie 07.05.2008
Auf den Weiterfresserschaden. "Doch" als eventueller Anspruch bei schuldrechtlichem Einschlag. Der wird über §280 I geregelt. Entgangener Gewinn aus stillstehender Maschine wird über §§280 I, III, 283 geregelt.





Crutschie ... always a CT
26.04.2006 17:15:37  Zum letzten Beitrag
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webLOAD

webload
So Leute, habe jetzt eine 3 Std Sitzung ZivR und 3 Std StrafR hinter mir.

Was man da in 3 Stunden macht ist ja echt krass im Vergleich zu Vorlesungen. Erschrocken
26.04.2006 17:15:43  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
Crutschie, du übersteigst noch ein wenig mein Wissen.

Ich hätte nur gerne den Begriff "stoffgleich" erklärt, bzw. wissen ob

"Es gibt also keinen Schadenersatz wenn ein Teil kaputt ist und damit das System ausser Kraft gesetzt ist, sondern nur wenn das kaputte Teil noch etwas anderes im System kaputt macht." unabhängig davon was noch an Schadensersatz oder so gibt richtig ist?
26.04.2006 18:02:25  Zum letzten Beitrag
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Ibanez2000

tf2_soldier.png
Mal eine Schokofrage bei uns zur nächsten Vorlesung, belohnung sind 10 €:

Wie kann ein Elternteil seinem 5-jährigen sohn eine elektrische eisenbahn schenken?

Meine Gedanken dazu:

- Kind ist geschäftsundähig
-> Jeglicher Vertrag mit Kind ist nichtig.

Gibts noch andere Wege?
26.04.2006 18:56:06  Zum letzten Beitrag
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webLOAD

webload
 
Zitat von Ibanez2000
Mal eine Schokofrage bei uns zur nächsten Vorlesung, belohnung sind 10 €:

Wie kann ein Elternteil seinem 5-jährigen sohn eine elektrische eisenbahn schenken?

Meine Gedanken dazu:

- Kind ist geschäftsundähig
-> Jeglicher Vertrag mit Kind ist nichtig.

Gibts noch andere Wege?

Der gesetzliche Vertreter handelt ja für das Kind (§ 1629 I 2) als Stellvertreter.
26.04.2006 19:04:31  Zum letzten Beitrag
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Rincewind

rincewind
Ganz doofe Idee, aber eine Schenkung ist rein positiv, d.h. keine Ansprüche gegen das Kind. Daher möglich.
26.04.2006 19:17:20  Zum letzten Beitrag
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Ibanez2000

tf2_soldier.png
 
Zitat von Rincewind
Ganz doofe Idee, aber eine Schenkung ist rein positiv, d.h. keine Ansprüche gegen das Kind. Daher möglich.


§ 107 BGB bezieht sich doch aber nur auf beschränkt geschäftsfähige, das kind ist hier unter 5 Jahre alt.
26.04.2006 20:22:01  Zum letzten Beitrag
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Ibanez2000

tf2_soldier.png
 
Zitat von webLOAD
 
Zitat von Ibanez2000
Mal eine Schokofrage bei uns zur nächsten Vorlesung, belohnung sind 10 €:

Wie kann ein Elternteil seinem 5-jährigen sohn eine elektrische eisenbahn schenken?

Meine Gedanken dazu:

- Kind ist geschäftsundähig
-> Jeglicher Vertrag mit Kind ist nichtig.

Gibts noch andere Wege?

Der gesetzliche Vertreter handelt ja für das Kind (§ 1629 I 2) als Stellvertreter.


Joah, hört sich klug an, könntest du das nochmal ein bischen ausführen? so in der Form versteh ich das noch nicht ganz.
26.04.2006 20:26:18  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
 
Zitat von Ibanez2000
 
Zitat von Rincewind
Ganz doofe Idee, aber eine Schenkung ist rein positiv, d.h. keine Ansprüche gegen das Kind. Daher möglich.


§ 107 BGB bezieht sich doch aber nur auf beschränkt geschäftsfähige, das kind ist hier unter 5 Jahre alt.


Der Paragraph ist aber negativ formuliert, er bedarf nur für die KEINEN rechtlichen... haben - und ein 5 jähiges Kind ist Minderjährig.

Was du meinst ist Geschäftsunfähigkeit/Geschäftsfähigkeit.
26.04.2006 20:26:19  Zum letzten Beitrag
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Ibanez2000

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whoops, klar danke, aber was bedeutet das jetzt konkret für den fall?
26.04.2006 20:28:00  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
Ein Geschäftsunfähiger ( §104 BGB ), darf ohne Einwilligung seiner Eltern keinen Vertrag abschließen bzw. eine Willenserklärung abgeben, die nicht alleinig rechtliche Vorteile für ihn hat.

Also kann der Vater seinem Minderjährigen Sohn die Eisenbahn schenken - es ist alleinig rechtlich vorteilhaft.

/edit: Achja, §104 BGB sagt auch aus, dass ein Minderjähriger (Alter <7), auch mit Einwilligung seiner Eltern keine alleinig rechtlich vorteilhafte WE/Vertrag machen dürfte. Das machen dann seine SV, aber darum gehts ja gar net.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von smoo am 26.04.2006 20:32]
26.04.2006 20:30:52  Zum letzten Beitrag
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manila

AUP manila 09.06.2008
Ich dachte immer, dass zwar die (Verpflichtung zur) Schenkung an sich ein rechtl. rein vorteilhaftes Rechtsgeschäft wäre, die Übergabe und vor allem Übereignung allerdings nicht, da sich ja Pflichten aus dem Eigentum ergeben (bzw. der Anspruch auf Schenkung erlischt --> nicht ledigl. rechtl. vorteilhaft).
Daher handeln die Eltern meines Wissens nach bei einer Schenkung tatsächlich als Vertreter des Kindes (§ 1629). Gemäß § 181 BGB ist ein In-Sich-Geschäft zwar verboten, jedoch wäre hier teleologisch zu reduzieren und somit ist die Schenkung ok.

/e: naja, vielleicht das so auch nur bei Grundstücksschenkung etc... Wie schnell man solche Dinge vergessen kann... Breites Grinsen
[Dieser Beitrag wurde 3 mal editiert; zum letzten Mal von manila am 26.04.2006 22:14]
26.04.2006 20:42:35  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
 
Zitat von smoo
Aha.

Es gibt also keinen Schadenersatz wenn ein Teil kaputt ist und damit das System ausser Kraft gesetzt ist, sondern nur wenn das kaputte Teil noch etwas anderes im System kaputt macht. Damit es dann Schadensersatz wird. Sonst halt Gewährleistung. Richtig?

Achja, und noch was, der Prof hat auf eine Folie geschrieben:

Prinzip der Anspruchskonkurrenz - d.h. Kumulation der Anspruchsgrundlagen

 
Ku|mu|la|ti|on, die; -, -en [spätlat. cumulatio, zu lat. cumulare, → kumulieren] (Fachspr.): Anhäufung, Sammlung u. Speicherung: die ...



Wie kann man eine Konkurrenz mit einer "Anhäufung" erklären?


Hey Smoo, ohne dir zu nahe treten zu wollen - lies mal ein paar Bücher. Solch grundlegende Dinge kannst du weder im pOT noch aus dem TV lernen.

Noch ein Hinweis wegen Anspruchskonkurrenz: Ich habe das Wort "soweit" nicht umsonst kursiv gesetzt. Du willst Schadensersatz - für was? Das defekte Teil bezahlt? Die restliche Maschine? Beides? Sonstige Schäden? Darauf kommt es eben an.
26.04.2006 20:46:20  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
rantanplan:

Das war die erste Vorlesung im 2. Semester, mir seien bescheuerte Fragen verziehen hoffe ich. Der Prof erklärt nix in der Tiefe, ich wollte eigentlich nur den Begriff stoffgleich verstehen. Hab mich wohl etwas verzettelt.

Mein Lehrbuch hab ich noch net, musste bestellt werden. :/
26.04.2006 20:50:33  Zum letzten Beitrag
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Crutschie

AUP Crutschie 07.05.2008
 
Zitat von manila
Ich dachte immer, dass zwar die (Verpflichtung zur) Schenkung an sich ein rechtl. rein vorteilhaftes Rechtsgeschäft wäre, die Übergabe und vor allem Übereignung allerdings nicht, da sich ja Pflichten aus dem Eigentum ergeben (bzw. der Anspruch auf Schenkung erlischt --> nicht ledigl. rechtl. vorteilhaft).
Daher handeln die Eltern meines Wissens nach bei einer Schenkung tatsächlich als Vertreter des Kindes (§ 1629). Gemäß § 181 BGB ist ein In-Sich-Geschäft zwar verboten, jedoch wäre hier teleologisch zu reduzieren und somit ist die Schenkung ok.




str.




Crutschie ... always a CT
27.04.2006 0:23:22  Zum letzten Beitrag
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Shanon

shanon
Danke für das ausführliche Beispiel AngusG
27.04.2006 8:27:22  Zum letzten Beitrag
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Ibanez2000

tf2_soldier.png
 
Zitat von Crutschie
 
Zitat von manila
Ich dachte immer, dass zwar die (Verpflichtung zur) Schenkung an sich ein rechtl. rein vorteilhaftes Rechtsgeschäft wäre, die Übergabe und vor allem Übereignung allerdings nicht, da sich ja Pflichten aus dem Eigentum ergeben (bzw. der Anspruch auf Schenkung erlischt --> nicht ledigl. rechtl. vorteilhaft).
Daher handeln die Eltern meines Wissens nach bei einer Schenkung tatsächlich als Vertreter des Kindes (§ 1629). Gemäß § 181 BGB ist ein In-Sich-Geschäft zwar verboten, jedoch wäre hier teleologisch zu reduzieren und somit ist die Schenkung ok.




str.




Crutschie ... always a CT


Strasse? Naja ich mach mich mal auf zur Vorlesung
27.04.2006 8:51:57  Zum letzten Beitrag
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Crutschie

AUP Crutschie 07.05.2008
Ja, Strasse ...


Gerade Wutanfall bekommen ... 25€ nur für Gesetzestexte und geschätze weitere 200€ für Lehrücher aller Art, von StPO bis Verbraucherschutzrecht, die ich mal noch nicht mitgenommen hab. *hass*
Lernt noch wer mit Lehrbücher oder seit ihr alle auf Skripten umgestiegen?




Crutschie ... always a CT
27.04.2006 16:39:02  Zum letzten Beitrag
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webLOAD

webload
 
Zitat von Crutschie
Ja, Strasse ...


Gerade Wutanfall bekommen ... 25€ nur für Gesetzestexte und geschätze weitere 200€ für Lehrücher aller Art, von StPO bis Verbraucherschutzrecht, die ich mal noch nicht mitgenommen hab. *hass*
Lernt noch wer mit Lehrbücher oder seit ihr alle auf Skripten umgestiegen?




Crutschie ... always a CT

:mad:...

Ich bin auch ein Lehrbuch-Lerner.
Und ich komme nicht umhin mir morgen die roten Backsteine zu kaufen. Wütend
27.04.2006 17:45:53  Zum letzten Beitrag
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BBLars

Leet
Ich habe mal ne Anfrage zum Arbeitsrecht für meine Freundin!

Ihr wurde am 27.04.06 zum 31.05.06 betriebsbedingt gekündigt. Gearbeitet hat sie für das Unternehmen seit dem 15.05.05.
Nun die Frage!

Steht ihr da nach einem Jahr Betriebszugehörigkeit eine Abfindung (auch wenns nur ein Monatsgehalt ist) zu?

Gruß
BBLars
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von BBLars am 01.05.2006 19:43]
01.05.2006 19:15:54  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
 
Zitat von BBLars
Ich habe mal ne Anfrage zum Arbeitsrecht für meine Freundin!

Ihr wurde am 27.04.06 zum 31.05.06 betriebsbedingt gekündigt. Gearbeitet hat sie für das Unternehmen seit dem 15.05.05.
Nun die Frage!

Steht ihr da nach einem Jahr Betriebszugehörigkeit eine Abfindung (auch wenns nur ein Monatsgehalt ist) zu?

Gruß
BBLars


1. Keine Rechtsberatung
2. Ansprüche auf Abfindungen gibt's normalerweise nur in Sozialplänen
3. Folgende Warnhinweise:
a) Es muß binnen drei Wochen Kündigungsschutzklage erhoben werden
b) Man muß sich unverzüglich arbeitslos melden

-> sie soll sich anwaltlich beraten lassen, und zwar sofort.
01.05.2006 21:20:50  Zum letzten Beitrag
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insanctus

AUP insanctus 29.02.2008
Ich brauch für den Unterricht Texte über die Gültigkeit von Verträgen, also was die Grundlage für einen gültigen Vertrag ist und was ihn ungültig macht. Hat da einer Laienverständliche Texte?
03.05.2006 17:16:07  Zum letzten Beitrag
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Eiskrem-Kaiser

AUP Eiskrem-Kaiser 26.11.2007
Yay \o/ 8 Punkte im Grundlagenschein (Allgemeine Staatslehre) Breites Grinsen

Is jetzt nicht krass gut, aber ich freu mich riesig





ek
04.05.2006 13:09:10  Zum letzten Beitrag
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flecky

tf2_medic.png
verschmitzt lachen
/scheiss threadregeln...
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von flecky am 04.05.2006 14:19]
04.05.2006 14:17:12  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
 
Zitat von insanctus
Ich brauch für den Unterricht Texte über die Gültigkeit von Verträgen, also was die Grundlage für einen gültigen Vertrag ist und was ihn ungültig macht. Hat da einer Laienverständliche Texte?


http://de.wikipedia.org/wiki/Vertrag

Ernsthaft.
04.05.2006 14:23:41  Zum letzten Beitrag
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 Thema: Juristen-Sammelthread VII ( Hat hier wer meinen Bienenschwarm gesehen? )
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