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| Zitat von Icefeldt
ahaha, PICKUP Shirts .... lol
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Was willer haben, ich nehm jeweils eins in M.
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Sehe ich das richtig, das mit dem "Gesetz zur besseren Durchsetzung geistigen Eigentums", so umstritten er ist, zumindest der Abmahnwahn ein Ende finden wird? Es heißt doch das alle Abmahnungen mit 100 Euro gedeckelt werden? Also zumindest Marions Kochbuch und so weiter dürfte das doch nicht schmecken, oder?
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Wenn ich Herbst 2007 einen 1-Jahresvertrag unterschrieben habe, mir dann aber Ende 2007 ein Brief ins Haus flattert, mit einem Schriftstück, dass ich unterschreiben muss, damit der Vertrag auch 2008 gilt (warum die das nun veranstalten, weiß ich auch nicht), ich das aber nicht unterschreibe:
Ist der eigentliche Vetrag dann hinfällig?
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Hadouken am 11.04.2008 15:06]
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Ist 'Deutsche Rechtsgeschichte' von Ulrich Eisenhardt für dieses TOLLE Fach () zu empfehlen? Der Professor hat uns da 6 oder 7 verschiedene Literaturen genannt, aber teilweise sind die in Bände unterteilt und kosten je 20¤... Eisenhardts Buch schlägt auch mit 23¤ zu Buche ...
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nimm doch n alpmann skript oder so
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Komme grad vom Vortrag von Bundesjustizministerin Zypries hier im Juridicum an der Uni Münster:
War interessant, mal im direkten Gespräch ihre Meinung zu den Themen Gesetzesverschärfung, VDS, Online-Durchsuchung, usw. zu hören. Dabei gestand Zypries, dass sie die Veröffentlichung von Schäubles Fingerabdruck "ganz witzig" fand. Leider gab es auch einige unqualifizierte Beiträge. So forderte ein Fragesteller, Glücksspiele verbieten, weil angeblich zu viele Kinder und Jugendliche Online-Poker spielten.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Elitebürger am 15.04.2008 13:41]
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Nein, er war nicht da. Dass eine Einigung bei der Online-Durchsuchung so kurz bevor steht, hat sie allerdings auch nicht erwähnt.
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Moin zusammen.
Folgendes: Person A wohnt in einer hübschen kleinen Wohnung. Als sie vor einem Jahr dort einzog, gestattete der Vermieter, die Wohnung vorher zu betreten und zu renovieren, da die Wohnung in keinem guten Zustand war.
Nun wohnte Person A zusammen mit Person B dort, was auch im Mietvertrag so festgehalten ist. Person B zieht nach nem halben Jahr aus, Person A schliesst einen Untermietvertrag mit Person C.
Person A kündigt die Wohnung fristgerecht. Der Mieter pocht auf eine Renovierung der Wohnung bei Auszug, was auch in einem Anhang im Mietvertrag steht.
Da ja der BGH letztes Jahr befand, das solche isolierten Klauseln nichtig sind, glaubt Person A sich im Recht. Nun kommt aber der Vermieter an und sagt, das die Wohnung gefälligst renoviert und geweisst werden soll, ansonsten würde die Kaution (2 Kaltmieten) mit den Maler- und Renovierungskosten verrechnet. Begründet wird dies durch den Vermieter mit einem angeblich neueren Urteil diesbezüglich, über das sich das WWW allerdings ausschweigt.
Wer ist hier jetzt im Recht?
MfG
sammie
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Grade bei Mietsachen ist der Wortlaut der Klausel absolut entscheidend.
Generell kommt man bei sowas aber ohne Anwalt selten raus.
Schau am besten mal, ob du ne Vertretung vom Mieterbund in deiner Stadt ist.
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Sollte es in Bremen geben
Im Anhang zum Mietvertrag steht nur drin, das die Wohnräume renoviert zurückgegeben werden müssen.
Und wenn ich den BGH richtig verstanden habe, sind solch isolierte Dinger ja nichtig. Aber gut, dann werd ich Person A mal sagen, sie solle den Mieterbund aufsuchen
MfG
sammie
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| Zitat von sammie
Sollte es in Bremen geben
Im Anhang zum Mietvertrag steht nur drin, das die Wohnräume renoviert zurückgegeben werden müssen.
Und wenn ich den BGH richtig verstanden habe, sind solch isolierte Dinger ja nichtig. Aber gut, dann werd ich Person A mal sagen, sie solle den Mieterbund aufsuchen
MfG
sammie
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Unabhängig von dem was da drin steht muss man doch ohnehin nur einmal Renovieren. Entweder bei Ein- ODER Auszug. Wenn Sie nachweislich beim Einzug renoviert hat, kann er das sicher nicht verlangen. Ich würd aber empfehlen (bevor es zum Anwalt geht) euch einen Termin bei der Verbraucherzentrale zu holen. Die können euch helfen
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OUT OUT OUT!
Gestern die mündliche Prüfung gehabt.
Jetzt muss ich noch nen guten Schwerpunkten hinlegen und das wars \o/
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| Zitat von insanctus
| Zitat von sammie
Sollte es in Bremen geben
Im Anhang zum Mietvertrag steht nur drin, das die Wohnräume renoviert zurückgegeben werden müssen.
Und wenn ich den BGH richtig verstanden habe, sind solch isolierte Dinger ja nichtig. Aber gut, dann werd ich Person A mal sagen, sie solle den Mieterbund aufsuchen
MfG
sammie
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Unabhängig von dem was da drin steht muss man doch ohnehin nur einmal Renovieren. Entweder bei Ein- ODER Auszug. Wenn Sie nachweislich beim Einzug renoviert hat, kann er das sicher nicht verlangen. Ich würd aber empfehlen (bevor es zum Anwalt geht) euch einen Termin bei der Verbraucherzentrale zu holen. Die können euch helfen
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is das echt so?
wenn ja: quelle?
weil wäre für mich auch "relevant"
(bzw bei Einzug komplett gestrichen, laminat verlegt etc aber auch auszugsklausel im vertrag)
webLOAD: Glückwunsch, wann gibts Bier?
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| Zitat von Elitebürger
[...]
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Den Fragesteller zum Thema Online Glücksspiel forderte kein Verbot selbigen, sondern wollte wissen inwieweit das "Problem" welches sich aus § 285 StGB ergibt ihr bzw. dem BMJ bekannt sei.
Die Rede fand ich nicht wirklich gut. Inhaltlich war sie sehr allgemein gefasst, dort hätte ich mehr Tiefe erwartet. "Ihre" Thesen und deren Argumente sind allgemein bekannt. Ich hätte mir da mehr Erörterung an einem Praxisfall gewünscht. Und somit hätte sie auch Lösungsansätze für die Vertreter der Legislative aufzeigen können. Das wurde aber leider nur angedeutet.
Schön war es, dass sie sich viel Zeit für Fragen genommen hat und diese nicht nur auf das Thema der Rede beschränkt waren. Gerade ihre Ausführung und (Standpunkt) zur "Onlinedurchsuchung" haben mir sehr gut gefallen.
Den Fotos entnehme ich, dass du auf der linken Seite des J3 standest. Hattest du die Frage zum Thema "Sharia-Recht" mitbekommen? Bei uns kam nichts an, und aus den Reaktionen bzw. Antworten wurden wir auch nicht wirklich schlau.
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| Zitat von schoen1
| Zitat von insanctus
| Zitat von sammie
Sollte es in Bremen geben
Im Anhang zum Mietvertrag steht nur drin, das die Wohnräume renoviert zurückgegeben werden müssen.
Und wenn ich den BGH richtig verstanden habe, sind solch isolierte Dinger ja nichtig. Aber gut, dann werd ich Person A mal sagen, sie solle den Mieterbund aufsuchen
MfG
sammie
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Unabhängig von dem was da drin steht muss man doch ohnehin nur einmal Renovieren. Entweder bei Ein- ODER Auszug. Wenn Sie nachweislich beim Einzug renoviert hat, kann er das sicher nicht verlangen. Ich würd aber empfehlen (bevor es zum Anwalt geht) euch einen Termin bei der Verbraucherzentrale zu holen. Die können euch helfen
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is das echt so?
wenn ja: quelle?
weil wäre für mich auch "relevant"
(bzw bei Einzug komplett gestrichen, laminat verlegt etc aber auch auszugsklausel im vertrag)
webLOAD: Glückwunsch, wann gibts Bier?
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Es gibt diverse Renovierungsklauseln, die unwirksam sind, weil überraschend.
- Unrenovierte Wohnung bei Einzug und Schlussrenovierungsverpflichtung
- Starre Renovierungsfristen
- Auszugsrenovierungsverpflictung ohne Rücksicht auf den Zustand der Wohnung
Quelle: Palandt
@ webLoad: Herzlichen Glückwunsch, Herr Kollege!
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Zu den Schönheitsreperaturklauseln empfehle ich Jura 04/2008, Seite 248 ff.
Warum kann im Examen die mündl. Prüfung nicht mehr gewichtet werden?! Da habe ich schön 2stellige Punkte abgeräumt \o/
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| Zitat von elky
Den Fotos entnehme ich, dass du auf der linken Seite des J3 standest. Hattest du die Frage zum Thema "Sharia-Recht" mitbekommen? Bei uns kam nichts an, und aus den Reaktionen bzw. Antworten wurden wir auch nicht wirklich schlau.
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Der Fragesteller wollte Zypries' Meinung zum Thema Ausbreitung des islamischen Rechts in Europa wissen und nannte als Beispiele die Forderung des Bischofs von Canterbury, die Scharia einzuführen und die Schaffung eines Lehrstuhls für islamisches Recht an der Uni Münster. Frau Nelles widersprach dem aber.
Zypries antwortete bestimmt, dass wir hier in Deutschland sind und dass ausschließlich und ausnahmslos deutsches Recht gelte.
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| Zitat von Elitebürger
Zypries antwortete bestimmt, dass wir hier in Deutschland sind und dass ausschließlich und ausnahmslos deutsches Recht gelte.
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Falls sie das wirklich gesagt hätte, müsste man ihr aber beide Staatsexamina aberkennen...
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frage zum rückgabe/umtauschrecht:
kunde x kauft schuhe im wert von 109¤ der marke camel am 11.04.08 in einem kleinen schuhgeschäft !
2 tage später fällt auf das bei einer naht, gegen ende ca. 12 mm fehlen - dadurch ein loch entsteht der größe des kleinen fingers....
ich war heute wieder im geschäft - die verkäuferin meinte "entweder wir bringen sie zum schuster, oder schicken sie ein - umtausch?? nein sicher nicht"
ich lächelte natürlich nett und bedankte mich...(ich doofkopp )
einschicken würde lange dauern, also erstmal warten? und warten?
zudem kommt dazu das das übergroße schuhe waren, ich also gern umtausch hätte...
wie is das rechtlich? rein optisch ist nur 1 ganz kleine schramme vorhanden, kassenzettel ist auch da.
zZ liegen die schuhe jetzt dort, sie muss das mitm chef besprechen.
meines erachtens hätte jede größere kette die schuhe sofort umgetauscht. *gr*
danke !!!
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So, an alle Münsteraner Jurastudenten:
Welchen Schwerpunkt belegt ihr und wie ist da die Notenvergabe? Ich bräuchte einen Schnitt im VB-Bereich.
Ich schwanke zwischen Rechtsgestaltung&Streitbeilegung und Kriminalwissenschaften. Letzterer ist wohl weniger vom Thema als mehr von der Notenvergabe interessant.
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Folgendes:
Im Dezember ist mir (HH Auto) in Wien ein Bus hinten in den Kotflügel gefahren. Ich war auf der linken Rechtsabbiegerspur er auch der rechten (inneren). In der Kurve ist er auf meine Spur rüber und hat mein Heck touchiert.
Ich hab an der Kunstoffverbreiterung vom Kotflügel einen winzigen Kratzer, er zeigte mir was auf Bauchnabelhöhe, wo ich sagte "sicher nicht von mir".
Na wir haben Daten ausgetauscht und sind weiter gefahren.
Jetzt meldet sich meine Versicherung und ich soll Stellung zu dem Fall nehmen.
Ich hab da eben angerufen, der Verkerhsbetrieb in Wien will:
3,75 Euro für Politur und 77 Euro Lohnkosten um den Schaden weg zu polieren.
Natürlich könnte ich jetzt sagen, scheiss auf das Geld es überweisen und ruhe ist.
Aber das sehe ich nicht ein, er ist ja mir rein gefahren.
Polizei haben wir nicht geholt, Fotos gibt es keine, auch keine namentlichen Zeugen, ok meine Frau saß mit bei mir im Auto, aber das lassen sie selten gelten.
Aber ich möchte auch nicht, dass aus einer Lapalie irgenwelche Gerichtssachen werden und ich dann da rumsitzen darf.
Was meint ihr? Wie sind die aussichten da gut raus zu kommen. Der Busfahrer würde wohl sagen ich hätte ihn geschnitten wenn es hart auf hart kommt. Aber wie soll ich ihn schneiden wenn ER auf meine Spur fährt UND mich am Heck erwischt.
Ich hab mich bei denen in Wien nicht gemeldet, weil der winzige Kratzer bei meinem (sehr gut erhaltenen) 15 Jahre alten Fiat nicht wirklich ins Gewicht fällt.
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Hallo, kann mir hier irgendwer was zu den Schwerpunkten erzählen?
Tendiere im Moment zu Rechtsbeilegung und Streitgestaltung.
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| Zitat von [H@CKERS]Hellfire
frage zum rückgabe/umtauschrecht:
kunde x kauft schuhe im wert von 109¤ der marke camel am 11.04.08 in einem kleinen schuhgeschäft !
2 tage später fällt auf das bei einer naht, gegen ende ca. 12 mm fehlen - dadurch ein loch entsteht der größe des kleinen fingers....
ich war heute wieder im geschäft - die verkäuferin meinte "entweder wir bringen sie zum schuster, oder schicken sie ein - umtausch?? nein sicher nicht"
ich lächelte natürlich nett und bedankte mich...(ich doofkopp )
einschicken würde lange dauern, also erstmal warten? und warten?
zudem kommt dazu das das übergroße schuhe waren, ich also gern umtausch hätte...
wie is das rechtlich? rein optisch ist nur 1 ganz kleine schramme vorhanden, kassenzettel ist auch da.
zZ liegen die schuhe jetzt dort, sie muss das mitm chef besprechen.
meines erachtens hätte jede größere kette die schuhe sofort umgetauscht. *gr*
danke !!!
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der händler hat das recht auf 2x nachbesserung.
D.h. er schickt ein.
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Achtung, heute war mal wieder spontaner Hobbyjuristen-Stammtisch.. schlimm sowas.
Thema Prävention - In wie weit kann man Rechtsstaatlichkeit fahren und gleichzeitig Feuerwehrprinzip vermeiden? Konkrete Beispiele liegen in jeder Liga vor...
- Der Sascha sagt zum Phillip, dass er ihn morgen nach der Schule verhauen wird
- Der Heinz sagt zum Karl, dass er die Katze abknallt, wenn die weiter in seinem Gartenteich fischen geht
- Harry will jetzt wirklich mal die Bank überfallen, weil seine Firma endgültig im Eimer ist
- Herr Meier erwähnt in der Kantine öfter mal, dass er gern seinen Chef umbringen würde
- Peter K. ist national bekannter Kinderschänder und dank juristischer Grotesken immernoch auf freiem Fuß
- Und der recht anständig integrierte Murat macht öfters mal Späße, dass er sich in die Luft sprengen will
So wie ich das jetzt nach 8-9 Herrengedecken am Stammtisch sehe, gehören Sascha, Heinz, Harry, Herr Meier, Peter K. und Murat mal vorsorglich weggesperrt oder am besten gleich erschossen. Da wir aber in einem Restrechtsstaat leben, wird das hoffentlich nicht drin sein. Also die Frage - wie handhabt das die bundesdeutsche Justitia denn in der Realität?
In Gesetzestexten ist immer von Taten und Tätern die Rede. Sowas liegt erst vor, wenn der Phillip die dicke Fresse hat, die Katze verschwunden ist, Harrys Rucksack voll mit Geld und Meiers Chef tot ist, das Nachbarskind nicht mehr von der Oma heimkommt oder der Hauptbahnhof in Trümmern liegt.
Kurz gesagt: Ist auch große Scheisse. Ich hier vermute hier aber ein ordentliches und oft diskutiertes Dilemma. Aber in einem Land, wo sogar Müll rechtmäßige Besitzer hat, muss es auch für solch ein Dilemma Regelungen geben.
Mir ist klar, dass die Beispiele in ihrer Schwere nicht vergleichbar sind aber wo liegen die Grenzen? Was darf die Lehrerin tun um den Phillip zu beschützen und was darf der Rechtsstaat tun, um den Rest der Bevölkerung präventiv vom unteren Ende der Beispielskala zu schützen? Moslem-Überwachung und die aktuellen, stark zweifelhaften Geschichten mal beiseite, die Frage soll lauten, was sich der Rechtsstaat, also nicht einzelne BND/BKA/...-Menschen sondern wirklich auf offiziellster Ebene, derzeit selbst gestattet.
Helft, ihr Rechtsweisen!
//e: Und dass Vorbereitung einer Straftat mitunter auch schon für Konsequenzen ausreicht, ist mir klar. Allerdings dürfte ein Kommentar in der Kantine ("war ja eh nur Spaß!") keine solche Vorbereitung darstellen, oder?
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[Dieser Beitrag wurde 3 mal editiert; zum letzten Mal von Rufus am 24.04.2008 17:50]
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In BaWü und Hamburg ist es ja zur Zeit verboten bei Bwin zu wetten. Weiß jemand welche rechtlichen Konsequenzen das für Privatpersonen haben kann, falls man doch wetten würde?
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@ Guignol :
Du meldest deiner Versicherung wie der Vorfall wirklich passiert ist. Diese schließst sich dann mit der gegnerischen Versicherung kurz und dann wird entschieden wer zahlt und wer nicht. Sollte deine Versicherung nicht zahlen wollen, kannt er dich natürlich auf Schadenersatz verklagen. Das hab ich grad am Hals, nachdem seine eigene Versicherung ihn als schuldigen sieht, er vor Gericht gegen die VOWi verloren hat verklagt er mich nun....
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Hat einer n Abkürzungsbuch zur Hand oder kann mir auf sonstige Weise die zitierfähige Abkürzung zu
Global Trade and Customs Journal
nennen?
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Thema: Juristen-Sammelthread XI ( Denny Crane, eh ) |