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Naja, man kann sich sofort darüber aufregen und es bestätigt die negative Grundhaltung die jeder vernünftige Mensch gegenüber dem RMAH Spiel hat.
Funktioniert bei anderen Nachrichten ja auch super so ohne wirkliche Quellen.
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Will jemand Splinter Cell 1 und Chaos Theory von Mc Game haben?
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Es ist aber schon bezeichnend, dass nicht der erste Reflex der begründete Zweifel ist, sondern das alle erstmal glauben.
Blizzard hat seinen Ruf schon sehr nachhaltig ruiniert und steht bei solchen Sachen dann halt schnell in der Buhmann Ecke. Man traut es ihnen einfach zu, sowas zu bringen.
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| Zitat von Alkoholiker*
| Zitat von Natanael
\o/
Aber vermutlich kommen alle coolen Parteien für 5¤ per DLC nach.
Und vielleicht hätte man den sagen sollen, dass die Statue im Hintergrund wahlweise Blitz oder Dreizack in der Hand hatte und erst in Al Bundy Pose da steht seit man sie vor Euböa geborgen hat.
| | ich will mir nie die mühe machen, sowas zu tippen, weil du es sowieso immer machst
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Wir ham zufällig ne 1:1 Replik von dem Ding inner Lehrsammlung und die steht passenderweise im Eingangsbereich...ich bin schon 1000 mal an dem Ding vorbeigelaufen.
Ich frag mich allerdings wie das passieren kann...wenn man was zu dem Ding liest ist der erste Absatz darüber was er wohl in der Hand hatte. Und grade die Ammis stehen auf das Teil. 300 sieht so aus wegen der Statue.
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| Zitat von Redh3ad
nö, betrifft Steam nicht
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Naja prinzipiell sagt das Urteil ja nur, dass man einen Weiterverkauf nicht verbieten kann. Dass man ihn technisch möglich machen muss, stand gar nicht zur Debatte.
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Das ist aber nicht dein Miner Game an dem du vor nem Monat gearbeitet hast, oder? D:
e/ Ne echt nicht. Okay. Hat aber Ähnlichkeit
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von CLiX am 03.07.2012 16:14]
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| Zitat von SkUllcrAckEr
| Zitat von Redh3ad
nö, betrifft Steam nicht
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Naja prinzipiell sagt das Urteil ja nur, dass man einen Weiterverkauf nicht verbieten kann. Dass man ihn technisch möglich machen muss, stand gar nicht zur Debatte.
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ist die Folge nicht trotzdem, dass man z.b. einen neuen steam-account Besitzer nicht sperren dürfte?
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| Zitat von CLiX
Das ist aber nicht dein Miner Game an dem du vor nem Monat gearbeitet hast, oder? D:
e/ Ne echt nicht. Okay. Hat aber Ähnlichkeit
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Fun Fact!
Ich habe Spelinky gemacht.
Fun fact!
Ich bin Yu Derek!
Ich arbeite an dem Minergame schon lange nicht mehr. Neue pläne.
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D: okay
Hab leider keine Box.
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| Zitat von X-Tender
| Zitat von CLiX
Das ist aber nicht dein Miner Game an dem du vor nem Monat gearbeitet hast, oder? D:
e/ Ne echt nicht. Okay. Hat aber Ähnlichkeit
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Fun Fact!
Ich habe Spelinky gemacht.
Fun fact!
Ich bin Yu Derek!
Ich arbeite an dem Minergame schon lange nicht mehr. Neue pläne.
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Spelinky ja?
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Hmmmm. Hab jetzt ein paar Runden Blacklight: Retribution hinter mir.
Das Gefühl ist so meh.
Dabei stimmt eigentlich sehr viel bei dem Spiel. Steuerung ist super, Grafik auch. Das Setting ist klasse, Unlocks und Customisierungsoptionen gibts zuhauf. Dazu die gängigen Spielmodi, DM, TDM, CTF, KOTH, Domination.
Und trotzdem reizt es mich nicht. Oder nichtmehr. Ich hab das alles in anderen Settings schon gesehen und gespielt. Duke Nukem, Doom, Quake, Half Life, CoD, BF, alles immer der gleiche Brei in schickerer Grafik. Immer und immer wieder. Es gibt einfach nichts neues mehr in dem Genre, nichts Frisches. DayZ ist ne große Ausnahme, deshalb macht es wahrscheinlich auch so einen Spaß. Es ist mal was Anderes.
Ich glaube ich werde einfach alt.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von [NOD]Raptor am 03.07.2012 19:12]
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Spielt hier jemand "The secret World"?
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| Zitat von IceTom
| Zitat von SkUllcrAckEr
| Zitat von Redh3ad
nö, betrifft Steam nicht
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Naja prinzipiell sagt das Urteil ja nur, dass man einen Weiterverkauf nicht verbieten kann. Dass man ihn technisch möglich machen muss, stand gar nicht zur Debatte.
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ist die Folge nicht trotzdem, dass man z.b. einen neuen steam-account Besitzer nicht sperren dürfte?
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Nein. Ein Nutzeraccount steht auf einer anderen Ebene. Zwar ermöglicht dieser durchaus den Zugang zu deinen Lizenzen, aber er ist nicht damit gleichzusetzen.
Falls zudem noch von Interesse, heise hat noch mal einen Artikel nachgelegt, in dem sie erklären, warum bereits 2010 klar war, dass ein solches Urteil keine Auswirkungen auf Steam o.ä. hat. Vermutlich, weil plötzlich überall im Netz Diskussionen aufgekommen sind. Das Urteil hat wirklich nur für usedSoft und ähnliche Geschäftsmodelle eine große Bedeutung.
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http://www.heise.de/newsticker/meldung/EuGH-Klares-Ja-zum-Weiterverkauf-gebrauchter-Software-1631306.html
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| Zitat von sahneknuffi
Spielt hier jemand "The secret World"?
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habs vor.
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| Zitat von CLiX
D: okay
Hab leider keine Box.
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Spiel das Original auf dem PC!
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| Zitat von Redh3ad
nö, betrifft Steam nicht
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Wieso?
Das Gericht spricht dem KD das Recht zu, dass er seine Software gebraucht weiter verkaufen darf. Wenn ich eines meiner Steamspiele nun gebraucht weiter verkaufen will, muss mir Steam diese Möglichkeit geben. Ob sie einem da jetzt eine komfortable Funktion für einrichten wage ich zu bezweifeln, aber möglich machen sollten sie es schon und wenn sie es händisch machen.
Wenn ich falsch liege bitte ich um eine kurze Erklärung.
dX
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| Zitat von [NOD]Raptor
Hmmmm. Hab jetzt ein paar Runden Blacklight: Retribution hinter mir.
Das Gefühl ist so meh.
Dabei stimmt eigentlich sehr viel bei dem Spiel. Steuerung ist super, Grafik auch. Das Setting ist klasse, Unlocks und Customisierungsoptionen gibts zuhauf. Dazu die gängigen Spielmodi, DM, TDM, CTF, KOTH, Domination.
Und trotzdem reizt es mich nicht. Oder nichtmehr. Ich hab das alles in anderen Settings schon gesehen und gespielt. Duke Nukem, Doom, Quake, Half Life, CoD, BF, alles immer der gleiche Brei in schickerer Grafik. Immer und immer wieder. Es gibt einfach nichts neues mehr in dem Genre, nichts Frisches. DayZ ist ne große Ausnahme, deshalb macht es wahrscheinlich auch so einen Spaß. Es ist mal was Anderes.
Ich glaube ich werde einfach alt.
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Mag sein, dass es am Alter liegt. Ich seh es jedenfalls ähnlich. Mit DM-Modi kann man mich einfach nicht mehr begeistern.
dX
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| Zitat von dantoX
Das Gericht spricht dem KD das Recht zu, dass er seine Software gebraucht weiter verkaufen darf. Wenn ich eines meiner Steamspiele nun gebraucht weiter verkaufen will, muss mir Steam diese Möglichkeit geben. Ob sie einem da jetzt eine komfortable Funktion für einrichten wage ich zu bezweifeln, aber möglich machen sollten sie es schon und wenn sie es händisch machen.
Wenn ich falsch liege bitte ich um eine kurze Erklärung.
dX
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http://www.heise.de/newsticker/meldung/EuGH-Klares-Ja-zum-Weiterverkauf-gebrauchter-Software-1631306.html
vierter Abschnitt
TLDR: Sie dürften es nicht rechtlich verbieten, müssten es aber auch nicht technisch ermöglichen. Davon abgesehen frag ich mich, inwieweit Valve sich um europäisches Recht Gedanken machen muss.
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| Zitat von Redh3ad
| Zitat von dantoX
Das Gericht spricht dem KD das Recht zu, dass er seine Software gebraucht weiter verkaufen darf. Wenn ich eines meiner Steamspiele nun gebraucht weiter verkaufen will, muss mir Steam diese Möglichkeit geben. Ob sie einem da jetzt eine komfortable Funktion für einrichten wage ich zu bezweifeln, aber möglich machen sollten sie es schon und wenn sie es händisch machen.
Wenn ich falsch liege bitte ich um eine kurze Erklärung.
dX
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http://www.heise.de/newsticker/meldung/EuGH-Klares-Ja-zum-Weiterverkauf-gebrauchter-Software-1631306.html
vierter Abschnitt
TLDR: Sie dürften es nicht rechtlich verbieten, müssten es aber auch nicht technisch ermöglichen. Davon abgesehen frag ich mich, inwieweit Valve sich um europäisches Recht Gedanken machen muss.
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Ok, danke.
Wenn sie im Europa gewerblich verkaufen wollen, dann sollten sie sich schon an die hier geltenden Gesetze halten.
Und wenn ihnen das so egal sein kann, dann sollen sie uns Zugriff auf indizierte Spiele ohne Umwege gewähren.
dX
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| Zitat von X-Tender
| Zitat von CLiX
D: okay
Hab leider keine Box.
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Spiel das Original auf dem PC!
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Okay Chef!
» Download the Source Code (680 KB)
Requires Mark Overmars's Game Maker
wat.
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Oh Gott ist das cool.
Könnt ihr nicht auch ne PC Version von der neuen bringen?
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| Zitat von CLiX
Oh Gott ist das cool.
Könnt ihr nicht auch ne PC Version von der neuen bringen?
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Meinst du dass X-Tender das ernst gemeint hat?
¤: Falls ja, verneige ich mich natürlich zutiefst.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von SkUllcrAckEr am 03.07.2012 22:47]
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Keine Ahnung, er ist im pOT erstellt Spiele Thread unterwegs. Warum also nicht
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| Zitat von CLiX
Keine Ahnung, er ist im pOT erstellt Spiele Thread unterwegs. Warum also nicht
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ja schon. Aber Yu Derek klingt nicht sooo deutsch. :P
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| Zitat von Redh3ad
TLDR: Sie dürften es nicht rechtlich verbieten, müssten es aber auch nicht technisch ermöglichen. Davon abgesehen frag ich mich, inwieweit Valve sich um europäisches Recht Gedanken machen muss.
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Es lässt sich auch schwer mit Diensten wie Steam vergleichen. Zusätzlich wurde nämlich auch klar gesagt, dass die Regelung nicht für Lizenzpakete gilt. Bedeutet wenn ich 5 Oracle Lizenzen kaufe, darf ich nicht eine behalten und die restlichen 4 wieder verkaufen. Deshalb hat Microsoft auch gesagt, dass sie das Urteil sogar positiv sehen. Denn das ein Unternehmen da auf einen Schlag alle seine Lizenzen verkauft, dürfte unwahrscheinlich sein. Man könnte jetzt natürlich sagen, dass die Steam Lizenzen auch alle an den Account gebunden sind und somit zusammenhängen. Ist im Moment schwierig das miteinander zu vergleichen, da müsste man wohl noch speziell ein Urteil zu bekommen wie das mit accountgebundener Software aussieht. Das Valve auf einmal verpflichtet wäre Spiele vom Account zu lösen, ist aber sehr sehr unwahrscheinlich. Ich könnte mir höchsten vorstellen, dass die in Zukunft eine komplette Accountübertragung zulassen müssten. Aber wo kein Kläger...
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von [GMT]Darkness am 04.07.2012 0:54]
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| Zitat von [GMT]Darkness
| Zitat von Redh3ad
TLDR: Sie dürften es nicht rechtlich verbieten, müssten es aber auch nicht technisch ermöglichen. Davon abgesehen frag ich mich, inwieweit Valve sich um europäisches Recht Gedanken machen muss.
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Es lässt sich auch schwer mit Diensten wie Steam vergleichen. Zusätzlich wurde nämlich auch klar gesagt, dass die Regelung nicht für Lizenzpakete gilt. Bedeutet wenn ich 5 Oracle Lizenzen kaufe, darf ich nicht eine behalten und die restlichen 4 wieder verkaufen. Deshalb hat Microsoft auch gesagt, dass sie das Urteil sogar positiv sehen. Denn das ein Unternehmen da auf einen Schlag alle seine Lizenzen verkauft, dürfte unwahrscheinlich sein. Man könnte jetzt natürlich sagen, dass die Steam Lizenzen auch alle an den Account gebunden sind und somit zusammenhängen. Ist im Moment schwierig das miteinander zu vergleichen, da müsste man wohl noch speziell ein Urteil zu bekommen wie das mit accountgebundener Software aussieht. Das Valve auf einmal verpflichtet wäre Spiele vom Account zu lösen, ist aber sehr sehr unwahrscheinlich. Ich könnte mir höchsten vorstellen, dass die in Zukunft eine komplette Accountübertragung zulassen müssten. Aber wo kein Kläger...
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Mit Lizenzpaketen hat das alles eher nichts zu tun. Steam & Co können sich, wie heise auch schreibt, auf das (deutsche) "Half Life 2"-Urteil stützen. Dort ging es sogar noch darum, dass der Käufer ein physisches Etwas, nämlich die DVD, hat. Es wurde entschieden, dass grundsätzlich ein Anbieter ein System einrichten kann, bei dem man erst online seinen Key freischalten muss und danach praktisch keine Möglichkeit mehr hat, sein Objekt weiterzuveräußern, weil die Onlinekennung gebunden ist. Sofern du dich vertraglich damit einverstanden erklärst hast (Steam EULA).
Software ohne Vervielfältigungsstück wird durch den EuGH ab jetzt ein wenig an Software mit einem solchen angepasst. Das hebelt aber noch nicht die Entscheidung hl² aus. Diese online erworbene und heruntergeladene Software wird direkt bei Steam unter deinem Account registriert und gebunden, diesem Vorgang stimmt man höchstwahrscheinlich bei jedem Kauf direkt neu zu.
Die Sammellizenzen aus dem Urteil betreffen Volumenlizenzpakete. Wenn ich also für meine Firma gleich 10 Office-Lizenzen auf einmal kaufe, weil ich 10 Arbeitsstationen habe. usedSoft hat für sich irgendwann die Taktik entwickelt, dass sie diese Volumenlizenzen beim Weiterverkaufen aufteilen und Firma A 7 davon kriegst und Firma B 3. Das hat der EuGH nun ausgeschlossen und gesagt, man solle solche Pakete auch im Ganzen, also 10 Lizenzen, weiterverkaufen oder gar nicht. Dieser Vorgang "ich kaufe auf Schlag 10 Lizenzen der gleichen Software im Paket" unterscheidet sich, das wird wohl jeder erkennen, vom Ablauf bei Steam: "Ich richte mir einen Account ein, ich kaufe mal Spiel X sofort und Spiel Y dann einen Monat später". Beides miteinander zu verknüpfen ist ein falscher Schluss und wird nicht dazu führen, dass Steamaccount juristisch als solche Lizenzpakete erkannt werden.
Der Steamaccount ist auch nicht, wie ich bereits oben erwähnte, mit den erworbenen Spielen, zu denen er den Zugang ermöglicht, gleichzusetzen. Der Steamaccount ist ein Nutzungsvertrag für die Steamplattform, der dem Nutzer eben den Zugang ermöglicht. Der Zugang ist persönlich nur für dich da und sonst keinen. Ohne jetzt wieder Steam EULAs durchforsten zu wollen, bin ich mir sehr sicher, dass dort irgendwo ausgeschlossen wird, dass man seine Zugangsdaten weitergeben darf. Wenn man das doch macht, kann der Zugang immer noch verwehrt werden (Sperrung), vertraglich abgesichert.
Zu guter Letzt steht im Urteil eben auch nichts davon, dass ein Betreiber eine Möglichkeit schaffen muss, den Gebrauchtmarkt zu nutzen. Steam ist also nicht gezwungen, jedem das Recht zum Verkauf zu ermöglichen. Da könnte man auch sowieso nur den Key rumhandeln, die Accountbindung bliebe aber bestehen.
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Wenn man bei steam spiele weiterverkaufen könnte würde es ziemlich sicher auch keine sales geben mit 75% rabatt oder ähnlich.
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| Zitat von SkUllcrAckEr
| Zitat von CLiX
Oh Gott ist das cool.
Könnt ihr nicht auch ne PC Version von der neuen bringen?
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Meinst du dass X-Tender das ernst gemeint hat?
¤: Falls ja, verneige ich mich natürlich zutiefst.
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War an und für sich eine Anspielung auf Indie Game: The Movie (Commentary Version)
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Thema: Allgemeines Gaming ( #yearofthebow ) |