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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Ich bin ja nicht rechts, aber...
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schnabel

Phoenix
 
Zitat von trohbtm

Was spricht eigentlich dagegen, mal ein paar Aslybewerber zurückzuschicken sofern §16a Abs. 2 GG zutrifft, zumindest bis wir hier wieder freie Kapazitäten haben?



Wir brauchen keine freien Kapazitäten. Die linksrotgrünfaschistische Asylindustrie muss laufen. Tag und Nacht. Oder was meinst du wie mir die Antifa jeden Monat ein fürstliches Gehalt überweisen kann?
11.08.2015 20:56:25  Zum letzten Beitrag
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trohbtm

AUP trohbtm 10.12.2015
verschmitzt lachen
Zu kurz gedacht.
Wenn die Lage noch schlimmer wird musst du vielleicht sogar noch mitanpacken und kannst nicht nur im Antifa-Demobus chillen bevor du dann 2h lang Mollies wirfst.
11.08.2015 21:02:54  Zum letzten Beitrag
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sprachdelle

Arctic
 
Zitat von [GMT]Darkness

 
Zitat von zapedusa

Eben. Der Senat betreibt da ganz ordentliche Augenwischerei.



Ich sehe da aber auch irgendwie keine wirkliche Lösung. Wenn man die Stellen höher vergüten würde, geht natürlich die Diskussion bzw. die Klagen der Beamten los welche ähnliche Aufgaben zu nen miesen Gehalt erfüllen müssen. Das würde das komplette Gehaltsmodell natürlich auf den Kopf stellen. Dann haben wir irgendwann so einen riesig aufgeblähten Beamtenapparat, welchen wir eigentlich schon so mühseelig über die Jahre abgebaut haben. Da wird man gegen Länder wie Griechenland dann aber ganz ganz schlechte Argumente haben. Zudem ja gar nicht feststeht, ob diese Flüchtlingswellen die nächsten Jahrzehnte dann so bleiben werden, eigentlich bräuchte man da Personal welches man auch später wieder loswerden kann. In der freien Wirtschaft würde man da externe Leute für einstellen.



1) So weit ich weiß, wird die Eingruppierung einer Gehaltsstufe mit dem Kürzel A an den Fähigkeiten fest gemacht, die gefordert werden. Und das in Tiefe und Breite der Fachkenntnisse. Wenn also eingesehen würde, dass für diese Arbeit einfach mehr Fähigkeiten benötigt werden, als jetzt veranschlagt werden (eben: über andere Menschenleben entscheiden usw.), würde die Besoldungsstufe nach oben gehen. Das ist eher politisches Kalkül einer Regierung und nicht zu erwartende 'Unruhe' unter den Beamten.

2) So weit ich weiß, können Beamte abgeordnet werden. Wenn es also grad an irgendeiner Verwaltungsecke brennt, wäre es möglich, Beamte für diesen Job mit den entsprechenden Qualifikationen abzustellen. Ja; auch der Beamtenstatus hat seine unangenehmen Seiten.

3) Ich werde nicht nach Zahlen suchen, aber ich bin mir ziemlich sicher, dass - selbst unter der Voraussetzung, dass wir eine angemessene Anzahl von Menschen _neu_ verbeamten, um nur diesen Job zu tun - wir nicht ansatzweise in die Region des Verhältnis von Verwaltungsapparat zu Zivilbevölkerung kommen wie in Griechenland. Der Witz ist nämlich, dass das, gemessen an anderen Ausgaben immer noch lächerlich wenig ist. Aber wir brauchen nunmal unbedingt Drohnen. Das kann man schon verstehen.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von sprachdelle am 11.08.2015 21:26]
11.08.2015 21:26:33  Zum letzten Beitrag
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zapedusa

AUP zapedusa 25.10.2015
 
Zitat von trohbtm



Ne das reicht mir nicht. In diesen Fällen ist ja eine Prüfung überhaupt nicht vorgesehen, sondern man kann diese Menschen aus dem Zug holen und direkt in die Gegenrichtung transportieren.


Es muss eben immer geprüft werden, ob der von dir verlinkte GG-Artikel greift. Wenn man die Leute aus der Bahn holen würde, läge die Prüfung z.B. bei den Beamten der Bundespolizei vor Ort . Selbstverständlich können diese im Zug einfach gar nicht ausreichend prüfen. Desweiteren stehen auch Leuten die defintiv nicht bleiben dürfen, erstmal Rechtsmittel zur Verfügung. Ich finde das tatsächlich sehr richtig und möchte nicht, dass solche Entscheidungen von einem Obermeister im Zug getroffen werden.

 
Zitat von sprachdelle


2) So weit ich weiß, können Beamte abgeordnet werden. Wenn es also grad an irgendeiner Verwaltungsecke brennt, wäre es möglich, Beamte für diesen Job mit den entsprechenden Qualifikationen abzustellen. Ja; auch der Beamtenstatus hat seine unangenehmen Seiten.



Jo, guter Punkt. Der wird auch immmer wieder als Beispiel aufgeführt, weshalb das Beamtentum notwendig sei. Tjo, ist man halt mal krank, ne. Dann steht dem auch noch u.U. der Schutz der Familie im Wege. Auf dem Papier bestimmt toll, in der Praxis aber durchaus umgehbar.
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von zapedusa am 11.08.2015 21:33]
11.08.2015 21:29:42  Zum letzten Beitrag
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horscht(i)

AUP horscht(i) 14.09.2014
Studium für eine A9!? Mein Vater hat nicht mal Abi und hat die seinerzeit bekommen. Breites Grinsen
Die spinnen echt.
11.08.2015 21:32:07  Zum letzten Beitrag
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schnabel

Phoenix
 
Zitat von zapedusa

 
Zitat von trohbtm



Ne das reicht mir nicht. In diesen Fällen ist ja eine Prüfung überhaupt nicht vorgesehen, sondern man kann diese Menschen aus dem Zug holen und direkt in die Gegenrichtung transportieren.


Es muss eben immer geprüft werden, ob der von dir verlinkte GG-Artikel greift. Wenn man die Leute aus der Bahn holen würde, läge die Prüfung z.B. bei den Beamten der Bundespolizei vor Ort . Selbstverständlich können diese im Zug einfach gar nicht ausreichend prüfen. Desweiteren stehen auch Leuten die defintiv nicht bleiben dürfen, erstmal Rechtsmittel zur Verfügung. Ich finde das tatsächlich sehr richtig und möchte nicht, dass solche Entscheidungen von einem Obermeister im Zug getroffen werden.

 
Zitat von sprachdelle


2) So weit ich weiß, können Beamte abgeordnet werden. Wenn es also grad an irgendeiner Verwaltungsecke brennt, wäre es möglich, Beamte für diesen Job mit den entsprechenden Qualifikationen abzustellen. Ja; auch der Beamtenstatus hat seine unangenehmen Seiten.



Jo, guter Punkt. Der wird auch immmer wieder als Beispiel aufgeführt, weshalb das Beamtentum notwendig sei. Tjo, ist man halt mal krank, ne. Dann steht dem auch noch u.U. der Schutz der Familie im Wege. Auf dem Papier bestimmt toll, in der Praxis aber durchaus umgehbar.



Vielleicht hat die Freitaler Busbürgerwehr noch ein wenig Zeit um schon in Zügen vorzusortieren?
11.08.2015 21:34:17  Zum letzten Beitrag
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[GMT]Darkness

darkness
 
Zitat von sprachdelle

1) So weit ich weiß, wird die Eingruppierung einer Gehaltsstufe mit dem Kürzel A an den Fähigkeiten fest gemacht, die gefordert werden. Und das in Tiefe und Breite der Fachkenntnisse. Wenn also eingesehen würde, dass für diese Arbeit einfach mehr Fähigkeiten benötigt werden, als jetzt veranschlagt werden (eben: über andere Menschenleben entscheiden usw.), würde die Besoldungsstufe nach oben gehen. Das ist eher politisches Kalkül einer Regierung und nicht zu erwartende 'Unruhe' unter den Beamten.



Naja, konsequenterweise müsste man dann aber jeden Sachbearbeiter für HartzIV Leistungsgewährungen ebenfalls hochstufen richtig? Ist auch nur ein Sachbearbeiterjob und erfordert ähnliche Fähigkeiten. Müsste man mal hochrechnen wie hohe Kosten alleine dadurch dann auf den Staat zukommen würde.

 

2) So weit ich weiß, können Beamte abgeordnet werden. Wenn es also grad an irgendeiner Verwaltungsecke brennt, wäre es möglich, Beamte für diesen Job mit den entsprechenden Qualifikationen abzustellen. Ja; auch der Beamtenstatus hat seine unangenehmen Seiten.



Könnte man wohl tatsächlich tun. Da würden sich ja sogar Sachbearbeiter aus den Jobcenter gut für anbieten. Ich bin auch ziemlich sicher das wird super ankommen, wenn die ganzen HartzIV Nazis im Osten in Zukunft auch länger in der Schlange stehen dürfen. Wobei...der Gedanke ist eigentlich interessant. Breites Grinsen

Aber ich denke nicht das man da 1000 Leute zwangsverpflichtet bekommt, wie schon erwähnt wurde, da gibts genug Tricks dem dann zu entgehen. Und bei einer solche Stelle ist es mit Sicherheit auch nicht hilfreich, da unmotivierte Leute abzustellen. Schneller geht das dann ganz sicher nicht.

 

3) Ich werde nicht nach Zahlen suchen, aber ich bin mir ziemlich sicher, dass - selbst unter der Voraussetzung, dass wir eine angemessene Anzahl von Menschen _neu_ verbeamten, um nur diesen Job zu tun - wir nicht ansatzweise in die Region des Verhältnis von Verwaltungsapparat zu Zivilbevölkerung kommen wie in Griechenland. Der Witz ist nämlich, dass das, gemessen an anderen Ausgaben immer noch lächerlich wenig ist. Aber wir brauchen nunmal unbedingt Drohnen. Das kann man schon verstehen.



Wir könnten auch endlich mal Menschen einen höheren Stundenlohn geben, dass könnte sich die Wirtschaft auch leisten da bin ich mir sicher. Oder mit den 1 Euro Job Quatsch aufhören...aber der Punkt ist, unser "Erfolg" in Deutschland basiert auf diesen Niedriglohnsektor und niemand wird da bei der Sachbearbeitung von Asylanträgen eine Ausnahme machen.
11.08.2015 22:03:10  Zum letzten Beitrag
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Underground Man

AUP Underground Man 30.09.2008
Das pOT at its best. mit den Augen rollend Wie seid ihr eigentlich drauf? Euch ist schon klar, dass da Bachelor Absolventen gesucht werden? Und für einen Berufseinsteiger finde ich A9 absolut vertretbar. Zumal man ja noch den Vorteil hat, verbeamtet zu sein, also nur eine sehr geringe Brutto-Netto Differenz hat. Wen diese Einstufung überrascht, hat meiner Meinung nach einfach keine Ahnung von der Bezahlung im öffentlichen Dienst. Da wird schon lange nicht mehr mit A13 Gehältern umhergeschmissen, auch nicht an Studiumsabsolventen.

Aber klar, die Hipotentials hier würden unter einem 6-Stelligen Gehalt natürlich keinen Finger rühren. mit den Augen rollend
11.08.2015 22:44:27  Zum letzten Beitrag
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trohbtm

AUP trohbtm 10.12.2015
 
Zitat von zapedusa

Es muss eben immer geprüft werden, ob der von dir verlinkte GG-Artikel greift. Wenn man die Leute aus der Bahn holen würde, läge die Prüfung z.B. bei den Beamten der Bundespolizei vor Ort . Selbstverständlich können diese im Zug einfach gar nicht ausreichend prüfen. Desweiteren stehen auch Leuten die defintiv nicht bleiben dürfen, erstmal Rechtsmittel zur Verfügung. Ich finde das tatsächlich sehr richtig und möchte nicht, dass solche Entscheidungen von einem Obermeister im Zug getroffen werden.



Wenn der Zug z.B. von Österreich über die Grenze kommt und die betreffende Person kein Visum vorweisen kann gehts eben wieder zurück nach Österreich. Das zu prüfen ist wahrlich keine Raketenwissenschaft. Augenzwinkern
11.08.2015 22:51:46  Zum letzten Beitrag
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zapedusa

AUP zapedusa 25.10.2015
Die Person braucht ja nicht zwingend ein Visum. Sie reist ja in dem Sinne auch nicht ein, sondern stellt einen Antrag auf Asyl. Und dieser Antrag muss eben geprüft werden. Die Jungs von der BP können das aus rein rechtlicher Sicht schon nicht regeln. Damit deine Traumvorstellung durchgesetzt werden kann, müssen erstmal diverse Gesetzte geändert werden, was dann den Cops durchaus richterliche Befugnisse zugestehen würde. Ernsthaft, würdest du das geil finden? Was kommt den dann als nächstes? Judge Dread in blau? Auch einem Asylsuchenden stehen Grundrechte zur Verfügung. Er kann vor Gericht ziehen und ein Richter klärt seinen Fall und nicht ein Polizist, der vielleicht eine Woche vorher einem Muselmanen gammliges Schweinemtt vom Boden hat auflecken lassen. Das Eis ist mir wirklich zu dünn. Was erwarten denn deine Leute oder bitte auch nur du, was noch verschärft werden soll? Asyl zu bekommen ist nicht einfach, auch wenn PI das behauptet. Und die Kanakenjungs, die irgendeinen Ronny vor McD vor die Füße spucken und ihm auf die Fresse geben sind sehr wahrscheinlich deutsche Staatsbürger und keine Flüchtlinge.

//AugenzwinkernAugenzwinkernAugenzwinkernAugenzwinkernAugenzwinkernAugenzwinkernAugenzwinkernAugenzwinkern und Augenzwinkern
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von zapedusa am 11.08.2015 23:20]
11.08.2015 23:20:02  Zum letzten Beitrag
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Vironnimo

Vironnimo
 
Zitat von Underground Man
Aber klar, die Hipotentials hier würden unter einem 6-Stelligen Gehalt natürlich keinen Finger rühren. mit den Augen rollend



Falscher Thread. Hier ist man ab 4stelligem Gehalt ein Klassenfeind.
11.08.2015 23:21:03  Zum letzten Beitrag
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Oli

AUP Oli 21.12.2018
unglaeubig gucken
Wat?
11.08.2015 23:23:58  Zum letzten Beitrag
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trohbtm

AUP trohbtm 10.12.2015
betruebt gucken
 
(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.

(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden.



Das ist ziemlich genau das Gegenteil von "dieser Antrag muss erstmal geprüft werden"...

/edit: Bezieht sich natürlich auf den Post von zapedusa
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von trohbtm am 11.08.2015 23:25]
11.08.2015 23:24:51  Zum letzten Beitrag
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zapedusa

AUP zapedusa 25.10.2015
Ich würde btw für 2k Brutto sofort eine Stelle beim BAMF annehmen. lopo traurig

//
 
(3) Durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, können Staaten bestimmt werden, bei denen auf Grund der Rechtslage, der Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verhältnisse gewährleistet erscheint, daß dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet. Es wird vermutet, daß ein Ausländer aus einem solchen Staat nicht verfolgt wird, solange er nicht Tatsachen vorträgt, die die Annahme begründen, daß er entgegen dieser Vermutung politisch verfolgt wird.
(4) Die Vollziehung aufenthaltsbeendender Maßnahmen wird in den Fällen des Absatzes 3 und in anderen Fällen, die offensichtlich unbegründet sind oder als offensichtlich unbegründet gelten, durch das Gericht nur ausgesetzt, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Maßnahme bestehen; der Prüfungsumfang kann eingeschränkt werden und verspätetes Vorbringen unberücksichtigt bleiben. Das Nähere ist durch Gesetz zu bestimmen.



, mein Neger. Zigeuner bleiben also draußen, deshalb auch die extrem geringe Gestattung von Asyl. Sandneger und echte Neger sind davon ja nicht betroffen, weil sie im Falle Syriens aus Kriegsgebieten flüchten. Und da sind sich die Patrioten ja einig: Wer ernsthaft verfolgt wird, darf bleiben.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von zapedusa am 11.08.2015 23:30]
11.08.2015 23:25:52  Zum letzten Beitrag
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TheRealHawk

AUP TheRealHawk 26.11.2007
 
Zitat von Vironnimo

 
Zitat von Underground Man
Aber klar, die Hipotentials hier würden unter einem 6-Stelligen Gehalt natürlich keinen Finger rühren. mit den Augen rollend


Falscher Thread. Hier ist man ab 4stelligem Gehalt ein Klassenfeind.


Beziehen Zecken eigentlich Hartz IV?
11.08.2015 23:41:17  Zum letzten Beitrag
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Kanonfutter

AUP Kanonfutter 28.03.2016
Keine Ahnung wie Du Dein Blut nennst, bei mir heißt das rote Zeug einfach Blut.
11.08.2015 23:44:28  Zum letzten Beitrag
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schnabel

Phoenix
 
Zitat von TheRealHawk

 
Zitat von Vironnimo

 
Zitat von Underground Man
Aber klar, die Hipotentials hier würden unter einem 6-Stelligen Gehalt natürlich keinen Finger rühren. mit den Augen rollend


Falscher Thread. Hier ist man ab 4stelligem Gehalt ein Klassenfeind.


Beziehen Zecken eigentlich Hartz IV?



So'n Blödsinn. Antifa zahlt gut, Verfassungsschutz leistet immer wieder zahlreiche Prämien, häufig wird man direkt von Politikern engagiert und dank Antifa Reisen GmBH kann man quasi durchgehend in edlen Hotels leben und mit den hübschesten Freudendamen der Stadt seine Vor- und Nachdemoabende im Whirlpool verbringen.

Beste Leben, Brudi. Sei cool und tritt bei.

 
Wer ernsthaft verfolgt wird, darf bleiben.



Da schwanken die Definitionen aber was denn ein verfolgter ist:



Wie du siehst ist man Wirtschaftsflüchtling, wenn man im Krieg groß wird.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von schnabel am 12.08.2015 0:02]
12.08.2015 0:01:37  Zum letzten Beitrag
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zapedusa

AUP zapedusa 25.10.2015
Ich verstehe Svenja nicht so recht. Ebenso verstehe ich den Jura-Kram nicht, weil ich kein Jurist sondern Pädagoge mit ausgeprägtem Hang zu Alkohol bin. trhobtm, alte Hotte. Du machst doch auch irgendwas in der IT ohne §. Ich treffe mich am Sonntag mit meinen Gutmenschen-Freunden, die sich auf Ausländerrecht spezialisiert haben. Da frage ich dann nach, ob deren Ausführungen zum Thema mal für nichtjuristen in schriftlicher Form zur Verfügung gestellt werden können und traue mich dann, diese zu teilen. Denn srsly, irgendwie wird da kein Terlik draus, wenn wir uns jetzt unsere Definitionen vom betreffenen GG-Dings um die Ohren ballern.

Schnabel fisten.
12.08.2015 0:14:03  Zum letzten Beitrag
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schnabel

Phoenix
Fisten ist nicht so meins. Bist trotzdem 'n guter :*
12.08.2015 1:09:48  Zum letzten Beitrag
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PutzFrau

Phoenix Female
Ich bin kein Nazi Augenzwinkern

12.08.2015 3:43:26  Zum letzten Beitrag
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Oli

AUP Oli 21.12.2018
Aha.

Augenzwinkern
12.08.2015 4:45:15  Zum letzten Beitrag
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Zeitverlust

Leet
...
Dank der letzten beiden bin ich jetzt mit einem Lachflash in den Tag gestarten! Breites Grinsen
12.08.2015 5:22:49  Zum letzten Beitrag
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mildcat

AUP mildcat 17.11.2013
Die Vermittler in den Jobcentern und zumeist auch den Arbeitsagenturen sind zum Ersten keine Sachbearbeiter (es sei denn man sieht Arbeitslosengeld-II-Empfänger und deren Beratung als Sachen an) und zum Zweiten sind sie keine Beamten. Die Bundesagentur für Arbeit verbeamtet schon seit längerem nicht mehr.

Die rechtliche Prüfung des Asylstatus' wird auch niemand, der das nicht vorher schon gemacht hat, ohne ausreichende Einarbeitungszeit hinbekommen... da jemanden (vorübergehend) abzuordnen, ist eine ziemlich untaugliche Idee. Dann lieber gleich jemanden fest einstellen und zwar, möglichst unbefristet und nicht wie sonst, im ÖD, mit 5-Monats- oder mit viel Glück 12-Monats-Verträgen.
12.08.2015 6:21:37  Zum letzten Beitrag
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Bombur

AUP Bombur 24.06.2010
 
Zitat von zapedusa

Ich würde btw für 2k Brutto sofort eine Stelle beim BAMF annehmen. lopo traurig


Bewirb Dich doch einfach. Schreib ihnen, daß sich für dieses lächerliche Gehalt niemand, der die Anforderungen erfüllt, den Stress antun wird und daß Du Dich als vorbildlicher Staatsbürger anbietest, diese Lücke trotz fehlender Vorraussetzungen auszufüllen.

Mit freundlichen Grüßen

Zapedusta
12.08.2015 8:30:22  Zum letzten Beitrag
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Shooter

shooter
...
^^Politiker^^

^^ ist das neue "? Muss man wissen.

/well played, Forum, well played!
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Shooter am 12.08.2015 8:35]
12.08.2015 8:35:15  Zum letzten Beitrag
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The_Demon_Duck_of_Doom

the_demon_duck_of_doom
 
Zitat von mildcat

Die rechtliche Prüfung des Asylstatus' wird auch niemand, der das nicht vorher schon gemacht hat, ohne ausreichende Einarbeitungszeit hinbekommen... da jemanden (vorübergehend) abzuordnen, ist eine ziemlich untaugliche Idee. Dann lieber gleich jemanden fest einstellen und zwar, möglichst unbefristet und nicht wie sonst, im ÖD, mit 5-Monats- oder mit viel Glück 12-Monats-Verträgen.



Deswegen also die letzten Jahre immer die Anfragen an die Bundeswehr nach Bootsleuten/Feldwebeln, die mal für 4-6 Monate in die Verwaltung sollen, zur Unterstützung bei der Bearbeitung von Asylanträgen...
:>
12.08.2015 8:40:58  Zum letzten Beitrag
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trohbtm

AUP trohbtm 10.12.2015
...
 
Zitat von zapedusa

Ich verstehe Svenja nicht so recht. Ebenso verstehe ich den Jura-Kram nicht, weil ich kein Jurist sondern Pädagoge mit ausgeprägtem Hang zu Alkohol bin. trhobtm, alte Hotte. Du machst doch auch irgendwas in der IT ohne §. Ich treffe mich am Sonntag mit meinen Gutmenschen-Freunden, die sich auf Ausländerrecht spezialisiert haben. Da frage ich dann nach, ob deren Ausführungen zum Thema mal für nichtjuristen in schriftlicher Form zur Verfügung gestellt werden können und traue mich dann, diese zu teilen. Denn srsly, irgendwie wird da kein Terlik draus, wenn wir uns jetzt unsere Definitionen vom betreffenen GG-Dings um die Ohren ballern.

Schnabel fisten.



Brudi, du ferstest einfach nicht!
Lass dir mal von deinen Leuten den Paragraphen und vielleicht noch Dublin 2+3 erklären, dann weisst du vielleicht was ich meine.
Mehr so ein "du kommst hier nicht rein bis wir den Asylbewerberstau aufgelöst haben" und nicht - wie du mir mal wieder untestellst - eine "der N. darf rein, der Z. muss draußen bleiben" Regelung.

Für einen Erfolg des Treffens mit den Guttis wäre es natürlich hilfreich, wenn du den abend nicht völlig beofnf beendest und Morgen dann wieder nix mehr davon weißt. Augenzwinkern
12.08.2015 12:05:13  Zum letzten Beitrag
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zapedusa

AUP zapedusa 25.10.2015
 
Zitat von trohbtm

Mehr so ein "du kommst hier nicht rein bis wir den Asylbewerberstau aufgelöst haben" und nicht - wie du mir mal wieder untestellst - eine "der N. darf rein, der Z. muss draußen bleiben" Regelung.


Das habe ich tatsächlich übersehen. Mea culpa. Außerdem will ich dir erstmal gar nichts unterstellen und vor allem nicht "mal wieder".

trohbtm fisten.
12.08.2015 15:01:09  Zum letzten Beitrag
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Dagrachon

AUP Dagrachon 12.09.2013
etwas für sehr schlecht befinden ... lärmende Flüchtlinge machen meine Kinder Krank
http://www.wochenblatt.de/nachrichten/landshut/regionales/Neue-Fluechtlingsunterkunft-in-Altdorf-24-sind-zu-viel;art67,321379

 
"Die ganze Straße ist in Aufruhr", fasst eine Frau, die in direkter Nachbarschaft zu der Flüchtlingsunterkunft in spe lebt, die Lage zusammen. Mit Spruchbändern über ihrer Garageneinfahrt verschafft sie ihrem Ärger Luft: "24 sind zu viel" steht dort zu lesen. Konkret fürchtet die gebürtige Altdorferin, dass die Lärmbelästigung in ihrer Straße zunehmen könnte. Für ihre zwei kleinen Kinder, so erzählt sie dem Wochenblatt, sei dies potenziell krankmachend. Das Wort "Angst" fällt in diesem Zusammenhang immer wieder.



Flüchtlingslärm macht lärmende Kinder krank!
Muss man wissen!
12.08.2015 19:14:28  Zum letzten Beitrag
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Sentinel2150

Arctic
 
Zitat von Dagrachon

http://www.wochenblatt.de/nachrichten/landshut/regionales/Neue-Fluechtlingsunterkunft-in-Altdorf-24-sind-zu-viel;art67,321379

 
"Die ganze Straße ist in Aufruhr", fasst eine Frau, die in direkter Nachbarschaft zu der Flüchtlingsunterkunft in spe lebt, die Lage zusammen. Mit Spruchbändern über ihrer Garageneinfahrt verschafft sie ihrem Ärger Luft: "24 sind zu viel" steht dort zu lesen. Konkret fürchtet die gebürtige Altdorferin, dass die Lärmbelästigung in ihrer Straße zunehmen könnte. Für ihre zwei kleinen Kinder, so erzählt sie dem Wochenblatt, sei dies potenziell krankmachend. Das Wort "Angst" fällt in diesem Zusammenhang immer wieder.



Flüchtlingslärm macht lärmende Kinder krank!
Muss man wissen!


Wow 10 m² für jeden Flüchtling. Da kann man ja gleich in einen Hühnerkäfig ziehen
12.08.2015 19:23:15  Zum letzten Beitrag
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 Thema: Ich bin ja nicht rechts, aber...
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25.02.2016 19:10:29 Hummer hat diesen Thread geschlossen.
13.11.2012 08:15:00 Sharku hat den Thread-Titel geändert (davor: "Ich bin ja nichts rechts, aber...")

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