|
|
|
|
Ich war am Wochenende in Belgien und habe für Parken ohne Parkschein 30 Euro Strafe bekommen.
Nach etwas googeln habe ich gelesen, dass Strafzahlungen aus dem ausland bis 70 Euro nicht gezahlt werden müssen.
Was hat es damit auf sich und was muss ich beachten?
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Warum sollte man mehr Strafe zahlen, als man muss? Der Staat ist keine Kellnerin
|
|
|
|
|
|
|
"Nicht gezahlt werden müssen" ist gut - warum nicht einfach bezahlen für das eigene Fehlverhalten?
Meiner Kenntnis nach werden eben gewisse Sachen nicht unbedingt durch Deutschland vollstreckt, aber wenn man (in dem Fall) nach Belgien zurückkommen sollte, kann es schon sein, dass die örtlichen Behörden einem nicht mehr ganz so freundlich gesonnen sind.
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von Immortalized
Warum sollte man mehr Strafe zahlen, als man muss? Der Staat ist keine Kellnerin
| |
Wat
|
|
|
|
|
|
|
Belgien will remember that
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von Lightspeed
Nach etwas googeln habe ich gelesen, dass Strafzahlungen aus dem ausland bis 70 Euro nicht gezahlt werden müssen. | |
Ja das ist richtig, und ein Rechteck für eine Unterschrift auf einem Papier ist eine Blankovollmacht!
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von DeathCobra
| Zitat von Lightspeed
Nach etwas googeln habe ich gelesen, dass Strafzahlungen aus dem ausland bis 70 Euro nicht gezahlt werden müssen. | |
Ja das ist richtig, und ein Rechteck für eine Unterschrift auf einem Papier ist eine Blankovollmacht!
| |
Deswegen auch immer eine Ecke abschneiden!
|
|
|
|
|
|
|
Franken hier?
Gibts in Fürth Ampelblitzer? Frage aus Gründen.
|
|
|
|
|
|
|
Ach mach dir keine Gedanken. Ich habe gehört wenn man von ausserhalb kommt muss man die Strafe nicht zahlen.
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von Lightspeed
Ich war am Wochenende in Belgien und habe für Parken ohne Parkschein 30 Euro Strafe bekommen.
Nach etwas googeln habe ich gelesen, dass Strafzahlungen aus dem ausland bis 70 Euro nicht gezahlt werden müssen.
Was hat es damit auf sich und was muss ich beachten?
| |
Daß Du in Belgien zur Fahndung ausgeschrieben wirst.
|
|
|
|
|
|
|
Lifehack: Rechnungen muss man auch nicht bezahlen, wenn man unbekannt verzieht!
|
|
|
|
|
|
|
Verzogen ist Immo schon mal.
|
|
|
|
|
|
|
Hätten sich Immos Eltern mal nicht die Kosten für Verhütung gespart.
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von monischnucki
Franken hier?
Gibts in Fürth Ampelblitzer? Frage aus Gründen.
| |
Mindestens einen, ja.
|
|
|
|
|
|
|
Im Nordwesten, an der Kreuzung zur Autobahnauffahrt zur 73?
|
|
|
|
|
|
|
Ausfahrt Poppenreuth Richtung Ikea
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von Lightspeed
Ich war am Wochenende in Belgien und habe für Parken ohne Parkschein 30 Euro Strafe bekommen.
Nach etwas googeln habe ich gelesen, dass Strafzahlungen aus dem ausland bis 70 Euro nicht gezahlt werden müssen.
Was hat es damit auf sich und was muss ich beachten?
| |
Damit hat es auf sich dass die für 30¤ vermutlich nicht den ganzen Staatsapparat in Bewegung setzen werden falls du nicht bezahlst.
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von Immortalized
Warum sollte man mehr Strafe zahlen, als man muss? Der Staat ist keine Kellnerin
| |
Ah, Linksgrünversifft?
|
|
|
|
|
|
|
Auf ADAC habe ich nämlich das hier gefunden.
| Ab welchem Betrag sind Bußgelder vollstreckbar? Sind hierbei Verfahrens- und Mahnkosten zu berücksichtigen?
Es werden Geldsanktionen ab einem Betrag von mindestens 70 Euro u. a. aus Straßenverkehrsverstößen und Verstößen gegen Lenk- und Ruhezeiten vollstreckt.
Nach § 87 Abs.3 IRG umfasst der Begriff der Geldsanktion sowohl das Bußgeld als auch die Verfahrenskosten, so dass der zu vollstreckende Betrag inklusive etwaiger Verfahrenskosten zu verstehen ist. Die Bagatellgrenze ist z. B. auch dann erreicht, wenn die Geldbuße 50 Euro und die Verfahrenskosten 25 Euro, also zusammen 75 Euro betragen. | |
Quelle
|
|
|
|
|
|
|
Vorsicht, "nicht zahlen müssen" kann zweierlei bedeuten.
1) Du hast Immunität. Lol als ob.
2) Der deutsche Staat vollstreckt die Forderung der Belgier nicht.
Wenn du in Fall 2 vor Verjährung der Forderung wieder nach Belgien einreist, kann es dir passieren, dass sie dann versuchen zu vollstrecken. Die Forderung ist ja nicht weg, bloß weil die Deutschen zu den Belgiern sagen "Geh mir nicht mit deinem Kleinkram auf den Sack." Ich will jetzt nicht schwarzmalen, aber sowas kann eklig werden.
|
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Absonoob am 12.07.2019 7:25]
|
|
|
|
|
|
Da geht es, wie mehrfach erwähnt, um Vollstreckung.
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von Absonoob
Vorsicht, "nicht zahlen müssen" kann zweierlei bedeuten.
1) Du hast Immunität. Lol als ob.
2) Der deutsche Staat vollstreckt die Forderung der Belgier nicht.
Wenn du in Fall 2 vor Verjährung der Forderung wieder nach Belgien einreist, kann es dir passieren, dass sie dann versuchen zu vollstrecken. Die Forderung ist ja nicht weg, bloß weil die Deutschen zu den Belgiern sagen "Geh mir nicht mit deinem Kleinkram auf den Sack." Ich will jetzt nicht schwarzmalen, aber sowas kann eklig werden.
| |
ich hab schon ungefähr 60 bussgelder aus deutschland nicht bezahlt. davon kam eins mit rechtshilfegesuch in die schweiz.
vollstreckt geschweige denn noch im system/fahndung war nie etwas. umgekehrt hingegen...
richtige nazis sind ist bregenz/österreich. da hatte ich auch mal ne 5-10¤ strafe zu zahlen... die geben nicht auf.
das letzte deutsche bussgeld habe ich in der tat bezahlt, weil mans mit qr code online mit paypal bezahlen konnte. das war dann einfach bequem genug.
|
|
|
|
|
|
|
Wie wärs wenn man seine scheiß Knöllchen einfach zahlt, auch wenn die aus dem Ausland sind?
|
|
|
|
|
|
|
Vincent ist also so ein richtiger Verkehrssohn.
|
|
|
|
|
|
|
Wenn er die 60 bezahlt hätte dann gäbs jetzt 1-2 weniger iphones. Ich sag ja, wir brauchen eine Mauer + Grenze zur Schweiz...
|
|
|
|
|
|
|
was soll ich denn tun, wenn ich erwiesenermassen geblitzt wurde, aber nie was kommt?
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von Lunovis
was soll ich denn tun, wenn ich erwiesenermassen geblitzt wurde, aber nie was kommt?
| |
Dich auf Verjährung berufen. Dagegen sagt ja keiner was.
|
|
|
|
|
|
Thema: Verkehrsteilnehmende sind Arschlöcher ( § 1 StVO nervt mich, wen noch? ) |