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Das würde ich auch von jedem Anwalt erwarten. Und dann würde ich vom Richter erwarten, daß er sioch davon nicht beeinflussen läßt.
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Redet bombur jetzt grad von den sharia leuten oder den Fellfreunden in seinem Beispiel?
Ich rede im falle von meiner §§ 240/241 Annahme von den Freunden Allahs
| Zitat von -rantanplan-
| Zitat von smoo
| Zitat von -hi7.eM.hiGh-
Wie die sich anschliessend Verhalten haben,irrelevant für §3 VersG. Hier wäre (für den Sharia Fall) eher StGB §§240/241 anzuwenden?
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Weiß ich eben nicht, ob das so ist. Müsste man mal nachgucken
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Inwiefern soll denn da eine Nötigung oder gar Bedrohung stattgefunden haben? Das erfordert konkrete Tathandlungen und -erfolge, keine abstrakte Gefahr. M.E. wäre das eine Sachverhaltsquetsche, da sowas reinzulesen...
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Ich bin KEIN Jurist, aber wenn mich 5 Hantelbänke (auf der Straße, in einer Lokalität) umkreisen und auf mich einreden "ich mache das falsch/wenn allah das sehen würde/terlik/hättest du nicht gedacht..." dann ist das keine nötigung oder sogar bedrohung?
Ich tät mich da wohl bedroht gefühlt, und wäre genötigt das weite zu suchen.
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von -hi7.eM.hiGh- am 18.01.2017 13:02]
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Also:
Nötigung = man wird mit Androhung rechtswidriger Dinge oder mit körperlichem Zwang (z.B. in-den-Weg-Stellen) dazu gezwungen, etwas zu tun, was man nicht tun möchte.
Bedrohung = Jemand droht dem Opfer oder seinen Verwandten ernsthaft ein Verbrechen an, das bedeutet eine Tat, die im Mindestmaß mit 1 Jahr Freiheitsstrafe oder darüber bedroht ist (z.B. Schwere Körperverletzung, nicht aber "nur" gefährliche KV.
-> "Ich hau dir eine aufs Maul, wenn du dich nicht verpisst": Höchstens eine Nötigung.
-> "Ich hack dir die Hand ab": Kann eine Bedrohung sein.
Das mal so im Groben. Ist leider noch viel komplizierter, und dann kommt noch immer die Frage dazu, was sich beweisen lässt.
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Tät ich srsly verstehen können, aber wie es scheint, hat es die von dir skiziierte Bedrohungslage nicht gegeben. Das Empfehlen religiöser Vorschriften und Einladungen zum Gebet sind halt nicht strafbar, subjektives Empfinden hin oder her. Hier nochmal anschaulich.
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Höcke geht full yolocaust.
| Der Thüringer AfD-Vorsitzende hatte mit Blick auf das Berliner Holocaust-Mahnmal auf einer Veranstaltung am Dienstagabend in Dresden gesagt: "Wir Deutschen, also unser Volk, sind das einzige Volk der Welt, das sich ein Denkmal der Schande in das Herz seiner Hauptstadt gepflanzt hat." | |
Außerdem ist unsere Bewältigungspolitik dämlich und die deutsche Geschichte wird im Schulunterricht zu negativ dargestellt.
| Höcke selbst äußerte sich in einer persönlichen Erklärung zu den Vorwürfen. Die Auslegung seiner Rede in Dresden sei eine "bösartige und bewusst verleumdende Interpretation". Er wolle mit seiner Rede vielmehr "hinterfragen, wie wir Deutschen auf unsere Geschichte zurückblicken". | |
"Hat des den Holocaust wirklich gegeben? FRAGEN!"
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"Denkmal der Schande"? Was für ein kleiner Pisser.
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| "Unsere einst geachtete Armee ist zu einer ... durchgegenderten multikulturalisierten Eingreiftruppe im Dienste der USA verkommen", auch Björn schafft keine Rede ohne "Gendermainstream", "unser liebes (sic) Volk ist im Inneren tief gespalten und durch den Geburtenrückgang und die Masseneinwanderung erstmals in seiner Existenz bedroht", fabuliert er mit belegter Stimme, während die alten Kräfte "unser deutsches Vaterland (auflösten), wie ein Stück Seife unter einem Wasserstrahl,..., aber wir Patrioten, wir werden diesen Wasserstrahl jetzt zudrehen" - Standing Ovations, Höcke macht hier alles richtig.
Sein Ziel sind die "51 Prozent in diesem Land" oder eine Seniorpartnerschaft mit "einer der Altparteien, die durch ein kathartisches Fegefeuer gegangen ist", doch auch "die AfD (werde) irgendwann einmal erstarren", orakelt es weiter aus ihm heraus. | |
Wow.
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Ein Fall für den Galileo Fake Check! Ganz normale Partei. Die Aussage einer einzelnen Person spiegelt nicht die Meinung der Partei wieder. Dabei ist es egal, ob die Aussage von einem Mitglied der Ortsgruppe Großostheim oder vom Fraktionsvorsitzenden im Thüringer Landtag kommt. Ach nee, doch nicht. Ist ja schon irgendwie extrem ungeil so.
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| Zitat von csde_rats
"Denkmal der Schande"? Was für ein kleiner Pisser.
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Er hat da schon Recht. Es sei denn, er meint, daß es eine Schande sei, daß wir dieses Mahnmal mitten in der Hauptstadt haben. Dann ist er ein revisionistisches Arschloch.
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Mh wie wird er es wohl gemeint haben?
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Warum haidet ihr die afd nur so? :'(
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| Zitat von M@buse
Mh wie wird er es wohl gemeint haben?
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Das kommt drauf an, wer fragt. Die Formulierung kann ja durchaus Absicht sein.
Im Kontext allerdings sieht das schon sehr nach Geschichtsrevisionismus aus.
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| Zitat von Bombur
| Zitat von csde_rats
"Denkmal der Schande"? Was für ein kleiner Pisser.
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Er hat da schon Recht. Es sei denn, er meint, daß es eine Schande sei, daß wir dieses Mahnmal mitten in der Hauptstadt haben. Dann ist er ein revisionistisches Arschloch.
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Mmmhhh ja, angesichts der anderen Aussagen, die da in den zweieinhalb Stunden so getätigt worden sind, muss man da echt mal drüber nachdenken...
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von -=Q=- 8-BaLL am 18.01.2017 13:46]
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Wer Höcke zweieinhalb Stunden lang zuhört ist entweder ein Idiot oder wird dafür irgendwie belohnt.
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Missverständlich, er hat nicht so lange gesprochen. Habs editiert.
/Wenn man sich das Video anschaut fällt auf, dass die "Junge Alternative" gar nicht so jung ist. Eher so "ZDF-jung".
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von -=Q=- 8-BaLL am 18.01.2017 13:50]
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Das spielt wieder nur Norbert Blüm in die Hände.
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Ist OK, aber eigentlich dasselbe. Wahrscheinlich würden mich die besorgten Bürger sowieso rauswerfen oder ins Krankenhaus bringen, weil in in den Saal gekotzt habe.
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| Zitat von zer0
Das Urteil hat halt was von "die Frau ist nur ein wenig schwanger".
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Vielleicht wirds ne totgeburt
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| Zitat von -rantanplan-
| Zitat von smoo
| Zitat von -hi7.eM.hiGh-
Wie die sich anschliessend Verhalten haben,irrelevant für §3 VersG.
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Weiß ich eben nicht, ob das so ist. Müsste man mal nachgucken
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Inwiefern soll denn da eine Nötigung oder gar Bedrohung stattgefunden haben? Das erfordert konkrete Tathandlungen und -erfolge, keine abstrakte Gefahr. M.E. wäre das eine Sachverhaltsquetsche, da sowas reinzulesen...
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Ich hab falsch gequotet. Ich meinte: Ich weiß nicht, ob das Verhalten für § 3 VersG irrelevant ist. Auf das StGB wollte ich nicht nicht einlassen.
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VW-Skandal: Richter gehen von Betrug aus
| Erstmals nun hat ein Gericht in Deutschland den Hersteller direkt zum Schadenersatz verurteilt. Klare Ansagen der Richter in Hildesheim: Die Lieferung eines Skandal-Autos ist eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung und ein Betrug am Käufer dieses Autos. [...] Das Gericht hob auch die Verwerflichkeit einer Verbrauchertäuschung hervor. „Ein solches (...) Verhalten (...) ist ebenso verwerflich wie in der Vergangenheit etwa die Beimischung von Glykol in Wein oder Pferdefleisch in Lasagne.“ | |
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Wer wird darunter leiden:
[ ] die Verantwortlichen
[ ] die Aktionäre
[ ] die Arbeiter
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[ ] Kunde der den Scheiß kauft.
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Was hat die Pelz-Polizei eigentlich kontrolliert? Den Pelz außen oder ob die Rasur genehm war.
Sorry, habe diese Aktion vollständig verpasst, glaube ich!
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Und wann müssen alle anderen Autohersteller aufdecken? Beschissen haben doch alle.
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| Zitat von -hi7.eM.hiGh-
Ich bin KEIN Jurist, aber wenn mich 5 Hantelbänke (auf der Straße, in einer Lokalität) umkreisen und auf mich einreden "ich mache das falsch/wenn allah das sehen würde/terlik/hättest du nicht gedacht..." dann ist das keine nötigung oder sogar bedrohung?
Ich tät mich da wohl bedroht gefühlt, und wäre genötigt das weite zu suchen.
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Wenn man KEIN Jurist ist sollte man vielleicht zu gewissen Themen von denen man KEINE Ahnung hat einfach mal die Fresse halten oder die 30 Sekunden Google investieren um wenigstens mal den Tatbestand zu lesen, von dem man faselt.
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Nachtschicht am Bahnhof gehabt?
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| Zitat von TheRealHawk
Nachtschicht am Bahnhof gehabt?
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Du doch auch.
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Einer muss ja eure Mütter abholen.
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Thema: pOT-News ( Beamte nerven mich. Wen noch? ) |