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| Zitat von chuck.sports
Wenn ein fiktiver Arbeitnehmer ab Ende März im HomeOffice ist und vorher 60 Tage im Büro gearbeitet hätte, bräuchte er einen einfachen(!) Arbeitsweg von über 55km, um an die 1.000 ¤ zu kommen. Ich weiß, dass das manche wirklich betrifft, aber die Wahrscheinlichkeit ist nun wirklich nicht mehr so hoch.
Die AG werden ja auch eher pauschale Bescheinigungen ausstellen. Das Gesetz ist schon ein Witz.
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Es reicht doch in dem Beispiel bis Ende März nur 401¤ an Pendlerpauschale zu haben (was nur 22km wären), um dann mit der HO Regelung über den Werbungskostenpauschbetrag zu kommen.
(Falls man die 120 Tage HO Pauschale voll ausnutzt).
Zusammen mit Hardware oder HO Anschaffungen dieses Jahr, kann ich mir schon vorstellen, dass einigen Arbeitnehmer über den Pauschbetrag von 1000¤ kommen.
Trotzdem ist es schade, dass die HO Pauschale nicht zusätzlich gilt.
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Hast Recht. Ich habe das noch schwärzer gesehen, als es tatsächlich ist...
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| Zitat von M@buse
Ich hab in dem Jahr zu Beginn der Arbeit in einer anderen Stadt gelebt und in der Arbeiststadt bei Freunden gepennt.
Erst nach 2 Monaten hatte ich eine neue Bude.
Wie mache ich das mit der Entfernungspauschale? Einfach für den Zeitraum die 300 km eintragen und danach dann die deutlich kürzeren? Muss ich die Fahrten nachweisen?
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Kann mir hierzu noch jemand helfen?
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Du musst die Fahrten dann nachweisen, wenn nachgefragt wird...
Normalerweise (tm) ist das ein Fall der doppelten Haushaltsführung, das wird dir leider wenig bringen, da die wahrscheinlich keine Miete gezahlt hast.
Ich würde in diesem Fall 2*300km pro Woche als Familienheimfahrt ansetzen. Am Ende ist man ja immer noch verpflichtet die Steuererklärung wahrheitsgemäß auszufüllen.
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Miete hab ich keine bezahlt, bzw. nur unter der Hand.
Na dann passe ich das auf 2x die Woche an, wobei ich nicht sicher bin, ob ich da noch Nachweise für zusammenbekomme.
Danke dir!
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Erst mal ansetzen. Streichen können sie es dir immer noch, und wenn du nicht lügst sondern nur der Nachweis fehlt ist's auch keine versuchte Steuerhinterziehung
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Die Heimfahrt pro Woche würde ich auf jeden Fall ansetzen. Dass es da keine Nachweise gibt, liegt ein bisschen in der Sache und das soll das Finanzamt erstmal angreifen.
Wie gesagt unter der Voraussetzung, dass da nicht gelogen wird, aber die Lebenswirklichkeit spricht doch stark dafür, dass man einmal die Woche nach Hause fährt
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Ich mach grad die Steuer für 2016 und bin generell nicht so fit, da erst die 2. Erklärung ever. Bis 2017 war ich in Ausbildung, 2018 bin ich dann für einen Job in ein ganz anderes Bundesland umgezogen, diese neue Adresse ist noch aktuell und die gebe ich für das örtliche Finanzamt ja an. Wo/wie kann ich denn meine damalige Wohnadresse vermerken für die Berechnung der Entfernungspauschale?
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Du gibst einfach die Gesamtsumme der Entfernungspauschale an und dann gibts evtl nachfragen des Finanzamtes, wo wann wie deine maßgebliche Wohnung war oder?
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Alles klar, klingt irgendwie in Linie mit dieser "nix einreichen bis wir nachfragen"-Strategie, die da jetzt seit ein paar Jahren gefahren wird. Dann mach ich das mal so.
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Also ich habs so gemacht und wie im SWT geschrieben hab ich relativ zeitnah ohne Nachfrage meinen Bescheid und das Geld innerhalb von drei Wochen oder so bekommen.
Sicher auch ein wenig vom Amt und Sachbearbeiter abhängig bzw wie groß die Posten sind.
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Der Betrag ist lächerlich gering, abgerundet 4km Weg bei 220 Arbeitstagen. Keine Extras da Hackenporsche/Bus/Fahrrad. Ich geb's mal so ein, wird schon schiefgehen.
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Werden Beiträge einer Basisrente eigentlich auch elektronisch übermittelt bzw in welchem Rahmen findet das statt?
Die Alte Leipziger hat sich da etwas schwammig ausgedruckt; im Brief mit der Beitragsbescheinigung steht Zitat "Die Bescheinigung können Sie Ihrer Einkommenssteuererklärung beifügen, um einen möglichen Sonderausgabenabzug zu erlangen" - aber ich dachte das würde bereits alles elektronisch laufen?
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Dann müsste dein Arbeitgeber doch darüber Bescheid wissen um die Abzüge vornehmen zu können. Klingt aus vielen Gründen eher unwahrscheinlich, aber auszuschließen ist es natürlich nicht.
Soo schwammig finde ich das noch nicht mal. Du kannst halt mit Hilfe deiner Einkommenssteuererklärung den Sonderabzug geltend machen.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von seastorm am 20.12.2020 19:24]
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Klar, bezüglich der Schwammigkeit ging es mir nur darum ob die elektronische Meldung (die ja Stand meiner Kenntnis bei solchen Geschichten stattfindet) ausreicht oder obs nochmal special deluxe Abzüge gibt, wenn man dem Finanzamt den Wisch zuschickt.
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ALG II muss ja nicht angegeben werden. Nun habe ich aber damals einen Zuschuss zu meiner PKV bekommen. Muss ich das noch an irgendeiner Stelle angeben? Die PKV Beiträge setze ich ja wiederum ab
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| Zitat von Mad_Melone
Die Heimfahrt pro Woche würde ich auf jeden Fall ansetzen. Dass es da keine Nachweise gibt, liegt ein bisschen in der Sache und das soll das Finanzamt erstmal angreifen.
Wie gesagt unter der Voraussetzung, dass da nicht gelogen wird, aber die Lebenswirklichkeit spricht doch stark dafür, dass man einmal die Woche nach Hause fährt
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Hier muss ich auch noch mal nachfragen: wie trage ich das bei Wiso ein? Muss ich das für jede Fahrt einzeln eintragen? Also Freitags heim und Sonntags zurück?
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Ich selber hab Wiso nicht, aber prinzipiell sollten dir beide Möglichkeiten offen stehen:
1) Erfassen einzelner Fahrten
2) Sammelposten "Entfernungspauschale Familienheimfahrten" mit Übertrag einer in Excel ermittelten Zahl
Ich würde Version 2 machen und wenn nachfragen kommen, dann schickst du das Excel. Grundsätzlich würde ich aber nicht davon ausgehen, dass hierzu Rückfragen kommen.
Wichtig: immer die Entfernung der verkehrsgünstigsten Route angeben bzw. der Route, die du tatsächlich gefahren bist, auch wenn das ggfs. nicht die kürzeste war (Bsp. lieber 100km Autobahn als 60km über Land)
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Danke für die schnelle Rückmeldung!
Die Variante 2 lässt sich auf jeden Fall deutlich komplizierter eintragen
Da gibt es aber dann den Hinweis, dass ich da Verpflegungspauschalen ansetzen kann. Wenn ich immer Freitags heimgefahren und Sonntags zurückgefahren bin, ergibt sich das hier:
Kann man das machen?
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| Zitat von M@buse
Danke für die schnelle Rückmeldung!
Die Variante 2 lässt sich auf jeden Fall deutlich komplizierter eintragen
Da gibt es aber dann den Hinweis, dass ich da Verpflegungspauschalen ansetzen kann. Wenn ich immer Freitags heimgefahren und Sonntags zurückgefahren bin, ergibt sich das hier:
https://i.imgur.com/1wY5rO3.png
Kann man das machen?
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Ich hätte jetzt 36 Tage statt 27 erwartet
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Ich hatte ein paar Montage vergessen
18x An- und Abreise Freitags und Sonntags
32x 24h Abwesenheiten von Mo-Do
9x Samstag bei dem ich nichts absetzen kann.
Ich hab aber gerade gesehen, dass bei den Heimfahrten nur die einfache Strecke angesetzt werden kann. Wenn ich das als Einzelfahrten mache, komme ich besser weg. Allerdings ist die Rückfahrt Sonntags ja kein Arbeitstag. Kann man da trotzdem eine Entfernungspauschale ansetzen?
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Ich bin zum 15.12. in eine andere Stadt umgezogen. Wie muss ich da bzgl Steuererklärung tätig werden? Irgendwo melden dass ich jetzt hier bin oder reicht es bei der Steuererklärung einfach das für diesen Stadtteil zuständige Finanzamt anzugeben??
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Letzteres, und bei der Eingabe in WISO/... kannst du auch das vorherige Finanzamt und deine vorherige Steuernummer angeben
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Kurze Frage zum Wechsel von Kleinunternehmer zur Regelbesteuerung:
Ich bin ab diesem Jahr in der Regelbesteuerung, habe aber noch einige Rechnungen offen, über Leistungen, die im letzten Jahr erbracht wurden.
Sehe ich es richtig, dass ich auf die noch keine Umsatzsteuer ausweisen muss, obwohl sie erst in diesem Jahr abgerechnet werden?
In einem Fall ist es eine Rechnung, in der Ratenzahlungen für die nächsten 6 Monate festgelegt sind.
Auch hier wurden die Leistungen letztes Jahr erbracht. Muss ich auch da keine Umsatzsteuer ausweisen?
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| Zitat von Aspe
Zusammen mit Hardware oder HO Anschaffungen dieses Jahr, kann ich mir schon vorstellen, dass einigen Arbeitnehmer über den Pauschbetrag von 1000¤ kommen.
| | Jedenfalls Hardware Anschaffungen (insbesondere Monitore und anderes typisches HO Equipment) ist doch eigentlich über die Nutzungsdauer abzuschreiben, da nicht selbstständig nutzbar, hätte ich jetzt vermutet.
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Grundsätzlich ja, aber § 6 Abs. 2 EStG:
| Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder der nach Absatz 1 Nummer 5 bis 6 an deren Stelle tretende Wert von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, können im Wirtschaftsjahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage des Wirtschaftsguts oder der Eröffnung des Betriebs in voller Höhe als Betriebsausgaben abgezogen werden, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag (§ 9b Absatz 1), oder der nach Absatz 1 Nummer 5 bis 6 an deren Stelle tretende Wert für das einzelne Wirtschaftsgut 800 Euro nicht übersteigen. 2Ein Wirtschaftsgut ist einer selbständigen Nutzung nicht fähig, wenn es nach seiner betrieblichen Zweckbestimmung nur zusammen mit anderen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens genutzt werden kann und die in den Nutzungszusammenhang eingefügten Wirtschaftsgüter technisch aufeinander abgestimmt sind. 3Das gilt auch, wenn das Wirtschaftsgut aus dem betrieblichen Nutzungszusammenhang gelöst und in einen anderen betrieblichen Nutzungszusammenhang eingefügt werden kann. 4Wirtschaftsgüter im Sinne des Satzes 1, deren Wert 250 Euro übersteigt, sind unter Angabe des Tages der Anschaffung, Herstellung oder Einlage des Wirtschaftsguts oder der Eröffnung des Betriebs und der Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder des nach Absatz 1 Nummer 5 bis 6 an deren Stelle tretenden Werts in ein besonderes, laufend zu führendes Verzeichnis aufzunehmen. 5Das Verzeichnis braucht nicht geführt zu werden, wenn diese Angaben aus der Buchführung ersichtlich sind. | |
Die WISO Software nennt hier ausdrücklich den Monitor.
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WISO hat für Werbungskosten den Tip raus, "den beruflichen Anteil einer Rechtschutzversicherung" einzutragen.
Leider wird nicht erklärt, was unter "beruflicher Nutzung" zu verstehen ist.
Angenommen, ich würde einen Rechtsstreit mit meinem AG führen, wäre das schon "berufliche Nutzung"? Wahrscheinlich nicht?
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Thema: Steuererklärungen, § 3 ( Die nehmende Hand ) |