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| Zitat von -rantanplan-
Ich spreche von "speziellen" Amtsrichtern, am ArbG, LG oder so würde ich das auch nie im Leben machen
| | bei der Flut an urteilen, die manch ein Kollege zitiert, ist es je nach Fall schon nicht blöd den Richter drauf zu stoßen. Selbst am LG haben die nicht Zeit ewig viele Urteile zu lesen. Am ag schon gar nicht.
Bevor man da allerdings was von juris bei packt, habe ich die relevante Stelle eher zitiert. Dann wird hoffentlich das Interesse der Richterin / des Richters geweckt und schaut es komplett nach.
Aber hängt alles von Einzelfall und den Personen ab ...
Am VG würde ich auch n Teufel tun da was beizufügen. Aber da schreibt man mMn die Schriftsätze eh komplett anders irgendwie
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Am ArbG wird auch strukturiert und ohne Brimborium geschrieben, also jedenfalls fast immer.
Let's face it, am AG latschen halt manche Richter rum, denen man gerne mal einen Schönfelder zuwerfen möchte. Das ist mir an den Fachgerichten noch nie passiert, am LG allerdings auch schon ein bis dreimal.
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Ich habe mal eine Frage, die sich gleichzeitig auf Urheberrecht und Arbeitsrecht bezieht, vermute ich: Wer verantwortet juristisch eigentlich die dienstlich erstellten Inhalte des Youtubekanals einer Institution? Der Mitarbeiter im Video, der Inhaber des Channels oder der Chef des Mitarbeiters?
Folgendes Szenario:
Eine Institution mit mehreren Mitarbeitern betreibt einen Youtubekanal.
Der Kanalbesitzer ist gleichzeitig der Chef der Institution; er führt auch alle Uploads aller Videos tatsächlich persönlich durch.
Hier liegt also alles in einer Hand und damit ist er auch für alles verantwortlich. So weit, so gut.
Jetzt die Frage: Ein Mitarbeiter wird aufgefordert, im Rahmen seiner Arbeit ein Video für die Institution zu erstellen - Mitarbeiter hat Kompetenz und Motivation, los geht's.
Im Rahmen dieses Videos bespricht die Person ein Buch und hält das Cover in die Kamera - dummerweise ohne auf die Covergestaltung einzugehen, so dass die Zitationsschranke nicht greift.
Chef/Kanalbesitzer bekommt nun das Rohmaterial, schneidet alles hübsch und lädt hoch.
Und nun tritt der in der Praxis absolut unwahrscheinlich wirkende Fall ein und irgendeine Abmahnklitsche will einen Urheberrechtsverstoß abmahnen.
Die Kernfrage, die ich nun habe: Droht dem Mitarbeiter im Video persönlich irgendwelches rechtliches Ungemach?
Oder landet ohnehin die ganze Verantwortung beim Chef, der a) den Kanal verantwortet, b) den Upload durchgeführt hat und c) außerdem auch dienstlich verantwortlicher Vorgesetzter ist?
Vielen Dank!
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von [Amateur]Cain am 26.01.2021 14:14]
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Wenn ein Unternehmen eine eigene Rechtspersönlichkeit hat und die Veröffentlichung im Namen des Unternehmens erfolgte, haftet das Unternehmen für alle Verstöße gegen Schutzrechte. Die Handelnden Mitarbeiter haften fast nie (Ausnahmen: GF etc.).
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Hallo Thread,
ich suche Hilfe und hoffe hier auf ein paar Tipps. Wie das halt so ist hat klein Flitze mit Coroan chronisch schlechten Upload - von Mitarbeitern des Backend-Supports und aus technischer Sicht wird klar, dass es keine einfache Störung sondern eine Überlast ist. Nur weil mir das klar ist, ist das ja noch lange keine bindende die Wahrheit, sodass mein Internetanbieter viel tut, um sich nicht darum kümmern zu müssen bzw. zwar Tickets schließt und munter abbucht, sonst aber wenig passiert.
Die Bundesnetzagentur hat mir einen guten Input zur Rechtslage gegeben, wenn es um den Nachweis von Störungen geht - aber jeden Tag 10 Messungen machen und speichern löst nicht meinen Wunsch, das der verdammte Anbieter nachweisen soll, dass das kein systematisches Problem seiner Seite ist. Der Verbraucherschutz konnte mir nichts sinniges raten.
Ist mein Ansinnen aus juristischer Sicht falsch, dass es doch irgendwann zu einer Beweisumkehr kommen muss bei den Leistungen des Vertrags zwischen mir und dem Anbieter?
Oder bin ich bis ans Ende des Vertrags in der einseitigen Beweispflicht, das immer wieder Störungen existieren und ich muss jedes Mal Router neustarten und in der Hotline gammeln?
Die Worte "systematisches Verhungernlassen in der Hotline" und "wirtschaftlich gepokert bei der Mehrfachverbuchung von Bandbreite als Mischkalkulation" sind zwar groß, aber ferab dem typischen oldangrymenyellsateverything kann ich mich diesem Eindruck schwer erwehren.
Was also tun? Welche Möglichkeiten bieten sich?
Über Tipps oder Beratung würde ich mich freuen, auch wenn es Geld kosten sollte, ist schließlich ne Leistung.
Danke
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So, ich konnte die Amtsrichterin von der örtlichen und internationalen Zuständigkeit überzeugen :thumbsup:
Jetzt stellt sich nur die Frage, ob die Klageschrift tatsächlich übersetzt werden muss :/
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Der AstraZeneca Vertrag wurde nicht richtig geschwärzt, so dass man jedenfalls Teile (oder alles?) des Geschwärzten lesen kann...
https://textuploader.com/184ka
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Bei den meisten dieser Textstellen kann ich mir nicht einmal entfernt vorstellen, warum man sowas schwärzen sollte
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Hier hat auch mal eine in Word Passagen mit dem schwarzen "Textmarker" geschwärzt und dann die Word Datei verschickt.
E-Street... No retreat, no surrender
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| Zitat von E-Street
Hier hat auch mal eine in Word Passagen mit dem schwarzen "Textmarker" geschwärzt und dann die Word Datei verschickt.
E-Street... No retreat, no surrender
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Interessehalber, wenn ich dann das als PDF exportieren würde - wäre das noch auslesbar?
Disclaimer: Sachen, die wirklich geschwärzt werden müssen, werden hier mit der Rasierklinge ausgeschnitten!!!1!
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Eh, ja, die sind noch auslesbar. PDF hinterlegt den Text mit Formatierung.
Wenn du wirklich schwärzen willst, nimm die Schwärzen-Funktion von Acrobat und schön immer bestätigen, wennn er hinweist, dass er jetzt das Dokument durchreinigt. Mir wäre jedenfalls nicht bekannt, dass die Funktion irgendwie nachlässig wäre.
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| Zitat von Armag3ddon
Eh, ja, die sind noch auslesbar. PDF hinterlegt den Text mit Formatierung.
Wenn du wirklich schwärzen willst, nimm die Schwärzen-Funktion von Acrobat und schön immer bestätigen, wennn er hinweist, dass er jetzt das Dokument durchreinigt. Mir wäre jedenfalls nicht bekannt, dass die Funktion irgendwie nachlässig wäre.
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Ich wollte das nicht ausprobieren, aber vielleicht... fällt mir mal das eine oder andere Dokument in die Hände...
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Man muss drei Schritte machen:
(1) Mit Schwärzen Funktion markieren
(2) Schwärzen bestätigen (er schwärzt den Text)
(3) Das Dokument bereinigen lassen (damit er Bookmarks auch löscht, da diese den ersten Absatz eines jeden Abschnitts enthalten, etwas, was hier vergessen wurde)
Alles andere ist Shit. Außer natürlich ausdrucken, schwärzen, scannen, aber da drückt auch manchmal die Schrift durch.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von smoo am 30.01.2021 0:44]
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Als PNG exportieren, in GIMP öffnen, schwärzen, als PDF exportieren...
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| Zitat von -rantanplan-
Als PNG exportieren, in GIMP öffnen, schwärzen, als PDF exportieren...
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Puh, dann ist es ja nicht mehr maschinenlesbar bzw. man muss OCR neu laufen lassen
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von smoo am 30.01.2021 10:19]
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Dann jagste es halt noch durch OCR, so what. Außerdem - eigentlich kann man auch PDFs direkt nach GIMP importieren. Ist auch nicht mehr Arbeit als mit dem Adobezeug würde ich sagen.
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Kann man so machen, ja. Das ist dann noch so 30% Boomer gegenüber ausdrucken, Tinte drauf und scannen.
Du brauchst dafür halt eine zusätzliche Software, hast hinterher ein schlecht formatiertes PDF (weil durch OCR gejagt), deutlich höhere Dateigröße (weil OCR dir die DIN A4 jpgs nicht löscht) und ggf. eingebaute OCR-Fehler (je nachdem, wie korrekt du Gimp in Sachen jpeg-Qualität bedient hast).
Das ist ein Arbeitsprozess, der deutlich fehleranfälliger ist. Warum man den wählt, wenn Acrobat eine entsprechende Funktion bietet, ist mir schleierhaft. Und natürlich muss man einmal lesen, was Acrobat anzeigt. Dann wird man auf die Bereinigung hingewiesen. Wenn man andererseits das Interface so unaufmerksam bedient, dass man das überliest, dann wird dein Prozess sehr viel mehr Fehler produzieren...
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Armag3ddon am 30.01.2021 13:02]
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Ich brauche ja so gut wie nie Schwärzungen... und wir haben nichtmal Acrobat-Lizenzen, sondern arbeiten mit Foxit und PDF24, bzw. Schriftsätze werden halt einfach als PDF aus LibreOffice rausexportiert
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Zumindest pdf24 hat ein Schwärzungstool. Sollte man natürlich bei der ersten Anwendung mal abtesten, dass das zuverlässig läuft.
Wenn man das halbwegs häufig macht, sollte man natürlich eher zu Acrobat greifen. Ich muss mich da leider schon mit Befassen, weil wir es irgendwie für effizienter halten, dass Akteneinsicht zu 100% auf Ebene der Sachbearbeitung stattfindet.
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Nuance Power PDF beste Leben.
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Wo wir gerade bei IT sind?
Diktieren, Tippen oder Spracherkennungssoftware (Dragon?).
Was macht ihr, was ist euer Favorit, was würdet Ihr gerne machen?
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Tippen, Tippen, mit sinnvollen Templates Tippen.
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Früher hab ich meisten Dinge diktiert, inzwischen (schon seit ca. 2005) schreibe ich alles selber was jetzt nicht gerade 08/15-Zeug ist. Geht einfach schneller, und es ist auch viel, viel besser, den Text mit Layout und so vor sich zu haben, zumal ich halt überwiegend Verträge und sowas mache und weniger Schriftsätze.
Dragon hab ich probiert, ging mir auf den Keks.
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Ich mache viel mit Schwärzungen. Schwärzen und Word bringt nichts. Beim Ausdruck erkennt man die Schrift im geschwärzten, da im Ausdruck die Farbtöne leicht variieren.
Beste Lösung ist ein PDF-Tool mit dauerhaften Schwärzungen und clean-Modus. Und anschließend das pdf ausdrucken und wieder einscannen.
Das noch selbst von Grund auf produzierte diktiere ich überwiegend. Bei Verträgen allerdings nur einzelne Passagen, da mache ich mehr selbst am PC oder handschriftlich. Im Übrigen mache ich alle Anmerkungen, Korrekturen etc. auf Papier.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von webLOAD am 30.01.2021 16:48]
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Ich habe diktieren nie probiert, glaube aber, dass ich dass auch nicht kann. Ich tippe alles selbst. Kann mit 10 Fingern tippen und bin daher recht flott. Außerdem mag ich es, und kann dann auch direkt im Text arbeiten und Sätze umstellen und so. Das stelle ich mir beim diktieren stressig vor. Dragon würde vermutlich gehen. Hab ich aber noch nie getestet. Einige Kollegen arbeiten damit.
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| Zitat von smoo
Wo wir gerade bei IT sind?
Diktieren, Tippen oder Spracherkennungssoftware (Dragon?).
Was macht ihr, was ist euer Favorit, was würdet Ihr gerne machen?
| | klassisch diktieren und Dragon und manches natürlich tippen (wie zb Vertragsänderung kurze Mails usw)
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Eigentlich sollte man beim beA ja sämtliche Nachrichten exportieren, weil im Zweifel nur über die .zip-Datei der Zugang beweissicher nachgewiesen werden kann. Wenn es wirklich mal darum geht, ob eine bestimmte Frist eingehalten wurde oder nicht, ist es jedenfalls fraglich, ob der Ausdruck des "Sendeprotokolls" mit den entsprechenden Häkchen der Sekretärin ausreicht. Aber bei unserer Anwaltssoftware kann man leider keine .zip-Dateien zur Akte speichern. Das heißt, man müsste im Explorer eine eigene Ordnerstruktur nur für die exportierten Nachrichten anlegen. Außerdem produziert das natürlich auch einen massiven zusätzlichen Datenberg. Hinzu kommt auch noch, dass das Exportieren unfuckingfassbar lange dauert.
Wie handhabt ihr das? Exportiert ihr jede einzelne beA-Nachricht?
Gibt es Anwaltssoftware, die den Versand und vor allem den Export und das Speichern der Nachrichten automatisiert über eine Schnittstelle ermöglicht?
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Thema: Juristenthread, § 19 ( Mitwirkung des ehrenamtlichen Richters ) |