|
|
|
|
Was auch immer du tust, wenn der fragliche Vorwurf jetzt noch nicht verjährt wäre - such dir eine dedizierte örtliche Verteidigerkanzlei, mein Rat: Fachanwälte für Strafrecht, die schon ne Weile ortsansässig sind. Die Rechtsanwaltskammern unterhalten auch einen Suchdienst.
Weil: Allein der Vorwurf oder das Ermittlungsverfahren, wenn es denn eines gibt, sind bei sowas sakrisch gefährlich.
Eine gute Nachricht dazu. Es gibt bei unberechtigten Anzeigen, wenn sie habhafte Sachen betreffen, oft ziemlich mächtige Gegenmaßnahmen.
|
|
|
|
|
|
|
Danke euch.
Ja dann werde ich das mal tun. Leider kann ich euch wahrscheinlich nicht auf dem Laufenden halten - ihr versteht das sicher.
Vielen, vielen Dank. Ernsthaft!
|
|
|
|
|
|
|
Aus einem Vorgang, über den ich mich gerade wundere: A hat 2018 beim B etwas beschädigt, der Schaden wurde auf einen Betrag beziffert. B hat diesen Betrag von A gefordert, A bestreitet das nicht nur nicht, sondern hat auch in 2019 und 2020 Raten bezahlt, der Gesamtbetrag ist aber erst zu ca. 2/3 beglichen.
When Verjährung? Das ist doch ein ganz klarer Fall von § 212 I 1, oder?
|
|
|
|
|
|
|
Grüneberg sagt, dass die Verjährung durch Anerkenntnis usw. auch mehrfach neu beginnen kann.
|
|
|
|
|
|
|
Danke. Also würde in der beschriebenen Konstellation Verjährung eigentlich frühestens Ende 2023 eintreten.
Wurmt mich umso mehr, dass da jetzt Steuergeld weggeworfen wird, weil man den Aufwand wegen des "Kleinbetrags" scheut. Spricht sich bestimmt überhaupt nicht rum, und sowohl in fahrlässiger als auch (selten) in vorsätzlicher Form kommen ähnlich gelagerte Fälle ja nur praktisch jeden Monat vor.
|
|
|
|
|
|
|
What
Was hat Steuergeld damit zu tun und waswie??
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von -rantanplan-
What
Was hat Steuergeld damit zu tun und waswie??
| |
Abso ist im öD tätig, also gehe ich davon aus, dass jemand "Staatseigentum" beschädigt hat, nicht vollständig den Schaden beglichen hat und die öffentliche Hand jetzt sagt, "meh, das ist doch zu viel Aufwand, das einzuklagen". Als billige Begründung nimmt man eben die unklare Verjährungsfrage.
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von RedAngel
| Zitat von -rantanplan-
What
Was hat Steuergeld damit zu tun und waswie??
| |
Abso ist im öD tätig, also gehe ich davon aus, dass jemand "Staatseigentum" beschädigt hat, nicht vollständig den Schaden beglichen hat und die öffentliche Hand jetzt sagt, "meh, das ist doch zu viel Aufwand, das einzuklagen". Als billige Begründung nimmt man eben die unklare Verjährungsfrage.
| |
Abso, gelbe Karte!!!1q!1
|
|
|
|
|
|
|
Die sollte ich verteilen... leider keine Revisionsaufgaben, bisher
RedAngels Zusammenfassung trifft's.
|
|
|
|
|
|
|
Du kannst dir meines Beileids gewiss sein! Mann, ihr kämpft da ja schon andauernd auf verlorenem Posten, wenn Google mich nicht verarscht?
|
|
|
|
|
|
|
Ich bin mir nicht sicher...? PM.
|
|
|
|
|
|
|
Mal crosspost aus dem Vorstellungsgespräche-Thread:
Hat hier zufällig jemand nach dem Jura-Studium bei einer Big4 als Rechtsanwalt angefangen?
Freundin hat jetzt das zweite Staatsexamen bestanden und die Big4-Firmen haben natürlich einige Stellen offen.
Ich kenne Big4 im Speziellen KPMG jetzt nur aus IT-Beratungs/Prüfungssicht und kann wenig zur Arbeit im Law-Bereich sagen.
Den Stellenausschreibungen nach ist da wohl auch keine oder wenig Reisetätigkeit.
Weiß jemand wie da das Gehaltsspektrum und die Tätigkeit beim Einstieg ist?
|
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von G-Shocker am 06.10.2021 13:19]
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Im Raum Nürnberg gibt es ja genau 0 Stellenangebote auf der Seite
Aber das Gehaltsspektrum ist sehr gut, danke schonmal.
|
|
|
|
|
|
|
Schreib mal mehr Details über die Seniorität bei Einstieg in einer PM, dann kann ich dir in zwei Tagen oder so mehr sagen
|
|
|
|
|
|
|
Ich habe es noch so im Kopf, dass die Einstiegsgehälter für Leute mit voller Kriegsbemalung relativ schlecht sind.
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von webLOAD
Ich habe es noch so im Kopf, dass die Einstiegsgehälter für Leute mit voller Kriegsbemalung relativ schlecht sind.
| |
Juristen mit voller Kriegsbemalung schauen sich in der Regel ja aber auch eher woanders um. Zumindest zu Beginn
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von webLOAD
Ich habe es noch so im Kopf, dass die Einstiegsgehälter für Leute mit voller Kriegsbemalung relativ schlecht sind.
| |
Auch ohne Kriegsbemalung (jedenfalls wenn das für Dr. und LL.M. steht und nicht 2x VB) kriegt man woanders in der Regel mehr. Etwas später (so ab 5 Jahren) ist der Deal nicht mehr soooo schlecht, allerdings immer mit relativ hohem variablem Anteil. Ich hatte mich mal mit KPMG Law unterhalten, die zumindest im ersten Jahr mein GK-Kanzlei gematched hätten (allerdings bereits mit (fixem) Bonus), unterm Strich also weniger. Gab aber gefühlt mehr Verantwortung, weil die Teamstrukturen da anders sind.
Hab ich aber dann nicht gemacht.
|
|
|
|
|
|
|
Juristen mit voller Kriegsbemalung, die besonders auf Gehälter beim Einstieg schauen, könnten über größere Insolvenzverwalterkanzleien nachdenken.
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von -rantanplan-
Juristen mit voller Kriegsbemalung, die besonders auf Gehälter beim Einstieg schauen, könnten über größere Insolvenzverwalterkanzleien nachdenken.
| |
Welche gibt’s denn da? White & Case und Görg fallen mir spontan ein. Aber Spitzengehälter gibt es ja weiterhin bei Skadden und den anderen amerikanischen Buden.
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von Dr. Schlauschlau
| Zitat von -rantanplan-
Juristen mit voller Kriegsbemalung, die besonders auf Gehälter beim Einstieg schauen, könnten über größere Insolvenzverwalterkanzleien nachdenken.
| |
Welche gibt’s denn da? White & Case und Görg fallen mir spontan ein. Aber Spitzengehälter gibt es ja weiterhin bei Skadden und den anderen amerikanischen Buden.
| |
PM
|
|
|
|
|
|
|
Habt Ihr auch so Mühen, Rechtsanwaltsfachangestellte zu finden? Wie und wo inseriert ihr da? Habe gerade mal geschaut, was Stellenanzeigen auf den großen Portalen so kosten und bin fast vom Stuhl gefallen :/
|
|
|
|
|
|
|
Fiktiver Fall:
Großmutter stirbt, hat zwei Kinder (K1, K2). K1 schlägt Erbschaft aus, K2 macht nichts, nimmt also an. Können die Kinder von K1 dann als Erben nachrücken? § 1930 regelt doch eigentlich, dass dies nicht der Fall ist und K2 Alleinerbe wird, oder?
/e BeckOK: Solange auch nur ein Abkömmling des Erblassers (Angehöriger der ersten Ordnung) beim Erbfall vorhanden ist, sind die Eltern des Erblassers und deren Nachkommen (Erben der zweiten Ordnung) nicht als gesetzliche Erben berufen. (§ 1930 BGB, Rn. 1)
|
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Dr. Schlauschlau am 15.10.2021 18:50]
|
|
|
|
|
|
Die Ausschlagung wirkt immer für den gesamten Stamm, § 1953. Also solange es andere Erben erster Ordnung gibt erben die der zweiten usw. nicht.
|
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von -rantanplan- am 15.10.2021 19:13]
|
|
|
|
|
|
Die Schriftlichen hab ich schon mal bestanden. Bin mal gespannt auf die Noten. Und im Dezember hat der ganze Zauber dann ein Ende \o/
|
|
|
|
|
|
|
Gratuliere!
|
|
|
|
|
|
|
Top!
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Mega! Bin erst im Januar mit den schriftlichen dran
|
|
|
|
|
|
Thema: Juristenthread, § 19 ( Mitwirkung des ehrenamtlichen Richters ) |