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"Eleanor"? Nein, mein Auto heißt 'el Leâ-Norr', Sindarin für "fornikiere mit deinem weiblichen Elter".
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| Bei einem Streitwert von 10.000 Euro soll Gabriele P. deshalb rund 2.000 Euro Kosten für Anwälte und Gericht übernehmen. Bei Unterlassung drohen ihr stattliche 250.000 Euro Ordnungsgeld – oder sogar sechs Monate Haft. | |
Sie zahlt also 2.000 €. Und wenn sie gegen das Unterlassungsurteil verstößt, droht ihr der normale gesetzliche Rahmen an Ordnungsmaßnahmen. Big news. Aber desinformierte Bild-Leser, die sich durch Bild-Lesen desinformieren, denken jetzt bestimmt, sie muss 250k zahlen. Also am besten das Bild-Lesen sein lassen.
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| Zitat von Real_Futti
Moment,
wieso kann die deswegen belangt werden?
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Verkauf mal gestohlene Waren, die du selbst gekauft hast. Was dann geschieht, wird dich überraschen!
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| Zitat von Do'Urden
| Zitat von Real_Futti
Moment,
wieso kann die deswegen belangt werden?
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Verkauf mal gestohlene Waren, die du selbst gekauft hast. Was dann geschieht, wird dich überraschen!
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Strafrechtlich ist das trotzdem eine Bagatelle, bei der die Ermittler einmal rofln bevor sie die Akte wieder zumachen.
Das Problem ist NUR das unglaublich beschissene Urheberrecht und das Konzept der Abmahnabwälte, eine Sippe, der Ich wünsche, jeden Abend barfuß auf Lego zu treten.
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Hoffentlich Lego von einem anderen Klemmbausteinehersteller.
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| Zitat von loliger_rofler
Das Problem ist NUR das unglaublich beschissene Urheberrecht und das Konzept der Abmahnabwälte, eine Sippe, der Ich wünsche, jeden Abend barfuß auf Lego zu treten.
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A propos, nach genau diesem Freudenthema wollte ich noch im Koalitionsvertrag suchen, danke für den Hinweis!
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| Zitat von loliger_rofler
Das Problem ist NUR das unglaublich beschissene Urheberrecht
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Was ist jetzt an dem speziellen Fall "unglaublich beschissen"? Wenn jemand eine Kopie eines Kunstwerkes ohne die Einverständnis des Künstlers macht und damit dann Geld verdient sieht das jetzt für mich nicht nach einem problematischen Fall aus.
e/ also vom Konzept her. Dass es hier um eine alte CD auf ebay geht ist natürlich ob des Streitwertes/ der Tragweite des Verstoßes lächerlich.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Poliadversum am 25.11.2021 10:55]
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| Zitat von Poliadversum
| Zitat von loliger_rofler
Das Problem ist NUR das unglaublich beschissene Urheberrecht
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Was ist jetzt an dem speziellen Fall "unglaublich beschissen"? Wenn jemand eine Kopie eines Kunstwerkes ohne die Einverständnis des Künstlers macht und damit dann Geld verdient sieht das jetzt für mich nicht nach einem problematischen Fall aus.
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Unglaublich beschissen ist die Möglichkeit, eine Person mit zehntausend Euro Streitwert abmahnen zu können wegen einer (1) CD über die sie glaubhaft kein entsprechendes Wissen haben konnte.
Es braucht hier ganz dringend eine Bagatellklausel.
Wenn da einer über Telegram die Bootlegs raushaut kann gerne recht kommen, aber das hier ist ja wohl ein Witz.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von loliger_rofler am 25.11.2021 11:35]
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| Zitat von loliger_rofler
Es braucht hier ganz dringend eine Bagatellklausel.
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Agreed.
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| Zitat von Real_Futti
| Zitat von Do`Urden
| Zitat von Real_Futti
Moment,
wieso kann die deswegen belangt werden?
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Verkauf mal gestohlene Waren, die du selbst gekauft hast. Was dann geschieht, wird dich überraschen!
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Ok, ja. Aber die hat das nicht auf dem Flohmarkt gekauft (wie damals diese professionellen Dance-CDs, deren Name mir nicht einfällt) sondern in einem Kaufhaus.
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Der Ursprung macht da leider keinen Unterschied. Ich finde das ebenfalls strange, dass sowas passieren kann, aber wir wissen ja auch nicht, ob der Produzent / Hersteller der CD nicht damals auch ne fette Klage bekommen hat.
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#1
Jungs, diese 250.000 EUR die da immer in den Raum geschmissen werden könnt Ihr komplett ignorieren.
Das ist schlicht die in der ZPO festgelegte Höchstgrenze für gewisse Ordnungsgelder. Die wird in jedem Fall erwähnt, immer. Völlig egal um was es geht. Die wird auch erwähnt, wenn ich Eure Mama wegen zu geringer Körperfülle verklage. Das gleiche gilt für die 6 Monate Haft. Die Presse zieht sich daran immer hoch, das hat aber wirklich nichts mit dem Fall zu tun.
Der Streitwert sind 10.000 EUR, was 973 EUR Abmahnkosten wären (immer noch zu viel für so einen Blödsinn).
#2
Ich verstehe die Wut über den Fall vollkommen und auch den Ruf nach einer Bagatellklausel. In 99,9% der Fälle funktioniert das Urheberrecht aber ganz gut. Ist also jetzt kein krasser Systemfehler. Eric Clapton ist halt einfach ein Asi. Und seine Anwälte auch.
Und: Die Frau muss eigentlich vorher abgemahnt worden sein. Wenn sie das nicht wurde, hätte die Verfügung nicht ohne ihre Anhörung erlassen werden dürfen (so jüngst BVerfG). Also sind da auch auf Richterseite entweder Stümper am Werk oder sie hat auf die Abmahnung nicht reagiert.
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von smoo am 25.11.2021 11:09]
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Für die Interessierten: hier kommen die 250.000 her. Das ist wahrlich kein Aufreger.
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Ich jedenfalls schließe daraus, dass alle Anwälte durch und durch schlecht und für jegliches Übel auf der Welt verantwortlich sind.
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Das Problem an einer Bagatellklausel ist dass man das irgendwie in Verhältnis zum Künstler dessen Urheberrecht verletzt wurde setzen müsste. Dass einem Clapton eine CD auf ebay nicht wehtut ist klar, aber wenn das jetzt mit einer kleinen Indieband passiert sieht das schon wieder anders aus...
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Poliadversum am 25.11.2021 11:18]
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| Zitat von smoo
Und: Die Frau muss eigentlich vorher abgemahnt worden sein. Wenn sie das nicht wurde, hätte die Verfügung nicht ohne ihre Anhörung erlassen werden dürfen (so jüngst BVerfG). Also sind da auch auf Richterseite entweder Stümper am Werk oder sie hat auf die Abmahnung nicht reagiert.
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Steht ja im Text, dass sie eine Abmahnung erhalten hat:
| Ich bekam erst eine Abmahnung, dann die Verfügung. Dabei hat mein Mann die CD doch im Kaufhaus erworben, nicht irgendwo unter dem Ladentisch.“ | |
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| Zitat von Armag3ddon
| Bei einem Streitwert von 10.000 Euro soll Gabriele P. deshalb rund 2.000 Euro Kosten für Anwälte und Gericht übernehmen. Bei Unterlassung drohen ihr stattliche 250.000 Euro Ordnungsgeld – oder sogar sechs Monate Haft. | |
Sie zahlt also 2.000 €. Und wenn sie gegen das Unterlassungsurteil verstößt, droht ihr der normale gesetzliche Rahmen an Ordnungsmaßnahmen. Big news. Aber desinformierte Bild-Leser, die sich durch Bild-Lesen desinformieren, denken jetzt bestimmt, sie muss 250k zahlen. Also am besten das Bild-Lesen sein lassen.
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Nö in dem Bild Artikel ist genau das gleiche beschrieben wie bei den anderen Quellen, aber fahre dein Schubladendenken ruhig fort.
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| Zitat von Peterscnd
| Zitat von Armag3ddon
| Bei einem Streitwert von 10.000 Euro soll Gabriele P. deshalb rund 2.000 Euro Kosten für Anwälte und Gericht übernehmen. Bei Unterlassung drohen ihr stattliche 250.000 Euro Ordnungsgeld – oder sogar sechs Monate Haft. | |
Sie zahlt also 2.000 €. Und wenn sie gegen das Unterlassungsurteil verstößt, droht ihr der normale gesetzliche Rahmen an Ordnungsmaßnahmen. Big news. Aber desinformierte Bild-Leser, die sich durch Bild-Lesen desinformieren, denken jetzt bestimmt, sie muss 250k zahlen. Also am besten das Bild-Lesen sein lassen.
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Nö in dem Bild Artikel ist genau das gleiche beschrieben wie bei den anderen Quellen, aber fahre dein Schubladendenken ruhig fort.
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Fangen wir doch mal mit deiner initialen Lüge an: Es gab noch gar kein Urteil.
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| Zitat von smoo
Ich verstehe die Wut über den Fall vollkommen und auch den Ruf nach einer Bagatellklausel. In 99,9% der Fälle funktioniert das Urheberrecht aber ganz gut. Ist also jetzt kein krasser Systemfehler.
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Doch ist ein Systemfehler.
Der ganze Rechtsanspruch hätte zwischen dem Künstler (E.Clapton) und dem CD Produzenten erledigt sein müssen.
Ich hätte ja noch verstanden wenn Media Markt jetzt die CD in den Verkauf genommen hätte, das es zu so einer Rechtsprechung kommen kann aber die Frau ist eine Privatperson und der Artikel ist gebraucht, im Booklet steht bestimmt nicht drin "wiederverkauf dieser CD ist verboten!! blablubb".
Wieso nimmt man die Plattform nicht mehr in die Verantwortung? Ich meine als Anbieter von einem Filehoster bin ich ja auch dafür haftbar was meine Kunden hochladen, wieso kann das Auktionshaus nicht dafür haftbar gemacht werden solch einen Verkauf gleich zu unterbinden? Gibt doch so tolle Algorithmen mittlerweile..
| Zitat von Abso
Fangen wir doch mal mit deiner initialen Lüge an: Es gab noch gar kein Urteil.
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Stimmt, aber wieso sollte der Richter dann so etwas sagen?
Am 15. Dezember wird das Gericht entscheiden – sonderlich groß sind die Erfolgsaussichten für die 55-jährige jedoch nicht: Nach Aussage der Richterin spiele es keine Rolle, dass Gabriele P. sich der Unzulässigkeit der Aufnahmen nicht bewusst war. Auch die Tatsache, dass sie die CD nicht selbst kaufte, wird bei der Urteilsfindung keine Rolle spielen.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Peterscnd am 25.11.2021 11:36]
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| Zitat von Peterscnd
Nö in dem Bild Artikel ist genau das gleiche beschrieben wie bei den anderen Quellen, aber fahre dein Schubladendenken ruhig fort.
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Lol. Poste einfach keine Bild-Links und fertig. Deinen Abfall kannst du woanders lesen.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Armag3ddon am 25.11.2021 11:36]
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Du beschwerst dich jetzt also, dass sie eine Sache erworben hat, ohne zu wissen dass ein Rechtsmangel vorlag, und dass dieser Rechtsmangel jetzt Folgen nach sich zieht? Ist das so ein "es muss auch mal gut sein"-Argument? Ab wie vielen Weiterverkäufen ist Hehlerware dann reingewaschen?
| Zitat von Peterscnd
| Zitat von Abso
Fangen wir doch mal mit deiner initialen Lüge an: Es gab noch gar kein Urteil.
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Stimmt, aber wieso sollte der Richter dann so etwas sagen?
Am 15. Dezember wird das Gericht entscheiden – sonderlich groß sind die Erfolgsaussichten für die 55-jährige jedoch nicht: Nach Aussage der Richterin spiele es keine Rolle, dass Gabriele P. sich der Unzulässigkeit der Aufnahmen nicht bewusst war. Auch die Tatsache, dass sie die CD nicht selbst kaufte, wird bei der Urteilsfindung keine Rolle spielen.
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Weil beides irrelevant für das Vorliegen der objektiven Tatbestandsmerkmale ist.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Abso am 25.11.2021 11:37]
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| BRUNSWICK, Ga. — Three white men were found guilty of murder and other charges on Wednesday for the pursuit and fatal shooting of Ahmaud Arbery, a 25-year-old Black man, in a case that, together with the killing of George Floyd, helped inspire the racial justice protests of last year.
The three defendants — Travis McMichael, 35; his father, Gregory McMichael, 65; and their neighbor William Bryan, 52 — face sentences of up to life in prison. The men have also been indicted on separate federal charges, including hate crimes and attempted kidnapping, and are expected to stand trial in February on those charges.
The verdict suggested that the jury agreed with prosecutors’ arguments that Mr. Arbery posed no imminent threat to the men and that the men had no reason to believe he had committed a crime, giving them no legal right to chase him through their suburban neighborhood. “You can’t start it and claim self-defense,” the lead prosecutor argued in her closing statements. “And they started this.” | |
https://www.nytimes.com/live/2021/11/24/us/ahmaud-arbery-murder-trial
Geht um diese beschissene Geschichte hier:
| Ahmaud Marquez Arbery (* 8. Mai 1994 in Brunswick (Georgia); † 23. Februar 2020 ebenda), war ein US-amerikanischer Mann. Als er am Nachmittag des 23. Februars 2020 auf seiner gewöhnlichen Laufrunde unterwegs war, wurde der Schwarze Freizeitsportler von zwei weißen Nachbarn zunächst in deren Pick-up verfolgt. Nachdem sie ihn eingeholt hatten, erschoss der 25-jährige Gregory McMichael den gleichaltrigen Arbery mit zwei Schüssen seiner Shotgun. Ein weiterer Anwohner filmte die Tat. Der Mord und die initiale Weigerung der Staatsanwaltschaft, ihn strafrechtlich zu verfolgen, lösten Rassismusvorwürfe aus, da es eine Geringschätzung Schwarzem Lebens zu demonstrieren schien. Das daraufhin eingeleitete Strafverfahren endete am 24. November 2021 mit der Verurteilung der drei Täter wegen verschiedenen Mordstraftatbeständen. | |
https://de.wikipedia.org/wiki/Ahmaud_Arbery
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| Zitat von Abso
Du beschwerst dich jetzt also, dass sie eine Sache erworben hat, ohne zu wissen dass ein Rechtsmangel vorlag, und dass dieser Rechtsmangel jetzt Folgen nach sich zieht? Ist das so ein "es muss auch mal gut sein"-Argument? Ab wie vielen Weiterverkäufen ist Hehlerware dann reingewaschen?
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Hat die Frau 100 CDs davon verkauft oder nur eine? Ob man da jetzt schon von Hehlerware sprechen sollte? Gut, deine Meinung.
Und zum "es muss auch mal gut sein"-Argument? Ja genau richtig, solche "Schäden" die der Künstler durch den Weiterverkauf nun hat muss bei dem Rechtsstreit zwischen dem Künstler und Produzenten in der Schadenssumme schon mit einberechnet werden. Meine Meinung.
Würdest du eigentlich auch so argumentieren wenn es dich oder jemanden aus deinem näheren Umfeld betroffen hätte?
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Peterscnd am 25.11.2021 11:48]
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| Zitat von Poliadversum
| Zitat von loliger_rofler
Es braucht hier ganz dringend eine Bagatellklausel.
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Agreed.
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An wievielen deiner Bilder dürfte ich deiner Vorstellung nach denn das Urheberrecht verletzen, bis ich dafür Konsequenzen fürchten müsste?
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| Zitat von Peterscnd
| Zitat von Abso
Du beschwerst dich jetzt also, dass sie eine Sache erworben hat, ohne zu wissen dass ein Rechtsmangel vorlag, und dass dieser Rechtsmangel jetzt Folgen nach sich zieht? Ist das so ein "es muss auch mal gut sein"-Argument? Ab wie vielen Weiterverkäufen ist Hehlerware dann reingewaschen?
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Hat die Frau 100 CDs davon verkauft oder nur eine? Ob man da jetzt schon von Hehlerware sprechen sollte? Gut, deine Meinung.
Und zum "es muss auch mal gut sein"-Argument? Ja genau richtig, solche "Schäden" die er Künstler durch den Weiterverkauf nun hat muss bei dem Rechtsstreit zwischen dem Künstler und Produzenten in der Schadenssumme schon mit einberechnet werden. Meine Meinung.
Würdest du eigentlich auch so argumentieren wenn es dich oder jemanden aus deinem näheren Umfeld betroffen hätte?
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Ad 1: Das ist egal.
Ad 2: Ich spreche nicht von Hehlerware, es ist nur die naheliegende Parallele.
Ad 3: Du verwechselst Fakten mit Meinungen.
Ad 4: Wie bezifferst du den Schaden, der durch Anfertigung und Verbreitung einer unerlaubten Aufzeichnung entsteht?
Ad 5: Meinung ohne Ahnung ist immer schwierig.
Ad 6: Ich argumentiere nicht.
Die ganze Nummer ist eh hanebüchen. Es fehlen Fakten (Was ist zwischen Abmahnung und Klage passiert?), und von den vorliegenden interessieren dich nur die, über die du dich empören kannst. Völlig zu Recht ist BILD hier verpönt.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Abso am 25.11.2021 11:51]
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| Zitat von Tigerkatze
| Zitat von Poliadversum
| Zitat von loliger_rofler
Es braucht hier ganz dringend eine Bagatellklausel.
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Agreed.
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An wievielen deiner Bilder dürfte ich deiner Vorstellung nach denn das Urheberrecht verletzen, bis ich dafür Konsequenzen fürchten müsste?
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Ja das ist die Frage die ich in meinem zweiten Beitrag angesprochen hatte, wie man da den Künstler und die "Schwelle" zum Bagatellvergehen festlegen könnte. Hätte da jetzt stande pede keine gute Lösung für parat.
Ich glaub dieser Fall wirkt vor allem deshalb aus dem Bauchgefühl heraus so "ungerecht" weils um genau eine CD geht und der Rechteinhaber halt ein Multimillionär ist. Sobald da nicht mehr solche Extreme im Gedankenexperiment sind erscheint mir eine Bagatellregelung dann wieder nicht mehr als gerecht...
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| Zitat von Armag3ddon
| Bei einem Streitwert von 10.000 Euro soll Gabriele P. deshalb rund 2.000 Euro Kosten für Anwälte und Gericht übernehmen. Bei Unterlassung drohen ihr stattliche 250.000 Euro Ordnungsgeld – oder sogar sechs Monate Haft. | |
Sie zahlt also 2.000 €. Und wenn sie gegen das Unterlassungsurteil verstößt, droht ihr der normale gesetzliche Rahmen an Ordnungsmaßnahmen. Big news. Aber desinformierte Bild-Leser, die sich durch Bild-Lesen desinformieren, denken jetzt bestimmt, sie muss 250k zahlen. Also am besten das Bild-Lesen sein lassen.
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Allein das sie 2000¤ zahlt ist doch schon die Frechheit? Die 250.000 wären einfach nur absurd.
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Thema: pOT-News ( Telling it as it is ) |