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| Zitat von [KdM]MrDeath
ja gut, keine desktopversion verfügbar, neue kommt am 13.12., man soll per lankabel testen aber es gibt nur android und iOS. das läuft genauso wie ichs mir vorstellen würd
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Handy/Tablet per USB Adapter/Dockingstation mit Ethernet versorgen.
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Einfache und bürgernahe Lösung.
Den Bundesbreitbandadapter krieg ich hoffentlich gratis zugeschickt.
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| Zitat von Icefeldt
| Zitat von [KdM]MrDeath
ja gut, keine desktopversion verfügbar, neue kommt am 13.12., man soll per lankabel testen aber es gibt nur android und iOS. das läuft genauso wie ichs mir vorstellen würd
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Handy/Tablet per USB Adapter/Dockingstation mit Ethernet versorgen.
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Die Tablets die sowas unterstützen kann man auch an einer Hand abzählen. Mir fällt da auf die schnelle auch nur die Pro Sparte von Samsung ein die Ethernet über USB oder Dockingstation unterstützt und selbst da auch nur im USB2 Modus
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Natuerlich, sie wurden ja beim Upload weggenommen.
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Vodafone, da kommen dann wahrscheinlich 2 Minuten später nur 100 kB/s an.
Not even once.
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Einfach nächsten monat 5¤ mehr überweisen.
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Wenn die Prioritäten „Nutz ich eh nicht“ und „So schnell wie geht“ irgendwann mal getauscht werden zwischen Breitband und Tempolimit, ist in diesem Land viel erreicht.
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| Zitat von D@emon
| Zitat von Icefeldt
| Zitat von [KdM]MrDeath
ja gut, keine desktopversion verfügbar, neue kommt am 13.12., man soll per lankabel testen aber es gibt nur android und iOS. das läuft genauso wie ichs mir vorstellen würd
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Handy/Tablet per USB Adapter/Dockingstation mit Ethernet versorgen.
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Die Tablets die sowas unterstützen kann man auch an einer Hand abzählen. Mir fällt da auf die schnelle auch nur die Pro Sparte von Samsung ein die Ethernet über USB oder Dockingstation unterstützt und selbst da auch nur im USB2 Modus
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Mhm,
also ich habe es hier gerade getestet:
Google Pixel 5 - geht
Sony Xperia 5 II - geht
Lenvovo Tab3 Plus - geht
Bei meinem vorigen Sony XZ2 Compact ging es auch.
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Ich krieg hier auch 58 MBit statt 50 MBit. Meine wütenden Mahnungen diesen unerträglichen Missstand abzustellen wurden bisher ebenfalls ignoriert.
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| Zitat von Admiral Bohm
So ganz konkret könnte man ja die Kellertreppe runterfallen, wenn man im Souterrain sein Büro hat.
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Was gar nicht mal so weit weg von dem ist, was passiert ist:
| Der Kläger befand sich auf dem Weg zur Arbeitsaufnahme von seinem Schlafzimmer in das eine Etage tiefer gelegene häusliche Büro. Üblicherweise beginnt er dort unmittelbar zu arbeiten, ohne vorher zu frühstücken. Beim Beschreiten der die Räume verbindenden Wendeltreppe rutschte er aus und brach sich einen Brustwirbel. Die beklagte Berufsgenossenschaft lehnte Leistungen aus Anlass des Unfalls ab. Während das Sozialgericht den erstmaligen morgendlichen Weg vom Bett ins Homeoffice als versicherten Betriebsweg ansah, beurteilte das Landessozialgericht ihn als unversicherte Vorbereitungshandlung, die der eigentlichen Tätigkeit nur vorausgeht. Das Bundessozialgericht hat die Entscheidung des Sozialgerichts bestätigt. | |
https://www.juris.de/jportal/portal/t/1tkj/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA211204198&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp
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Einfach alles immer Versichern durch den Staat. Das macht alles einfacher!
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Versicherungen sind Kommunismus!
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Kriegt man nach der Logik igentlich auch Unterstützung als nicht-HOler wenn man an n Arbeitstag morgens in der Dusche ausrutscht und sich den Arsch bricht? Ist halt zu 100% auch Arbeitsweg.
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Nein, das wäre eine Vorbereitungshandlung.
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| Zitat von indifferent
Kriegt man nach der Logik igentlich auch Unterstützung als nicht-HOler wenn man an n Arbeitstag morgens in der Dusche ausrutscht und sich den Arsch bricht? Ist halt zu 100% auch Arbeitsweg.
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Nein, das wäre im regulären Wege ja auch kein Arbeitsweg.
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Nachdem man in der Dusche ausgerutscht ist noch schnell in den Flur kriechen, classic.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Mobius am 09.12.2021 13:00]
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| Zitat von Mobius
Nachdem man in der Dusche ausgerutscht ist noch schnell in den Flur kriechen, classic.
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Man hat ja keine Kollegen die einem die Hände aus den Taschen ziehen.
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Wow tobsen, 50MBit. Wusste nicht dass du aufm Watzmann wohnst
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| Zitat von AJ Alpha
Wow tobsen, 50MBit. Wusste nicht dass du aufm Watzmann wohnst
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Richtfunk aus dem steinernen Meer!
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| Zitat von Icefeldt
| Zitat von D@emon
| Zitat von Icefeldt
| Zitat von [KdM]MrDeath
ja gut, keine desktopversion verfügbar, neue kommt am 13.12., man soll per lankabel testen aber es gibt nur android und iOS. das läuft genauso wie ichs mir vorstellen würd
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Handy/Tablet per USB Adapter/Dockingstation mit Ethernet versorgen.
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Die Tablets die sowas unterstützen kann man auch an einer Hand abzählen. Mir fällt da auf die schnelle auch nur die Pro Sparte von Samsung ein die Ethernet über USB oder Dockingstation unterstützt und selbst da auch nur im USB2 Modus
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Mhm,
also ich habe es hier gerade getestet:
Google Pixel 5 - geht
Sony Xperia 5 II - geht
Lenvovo Tab3 Plus - geht
Bei meinem vorigen Sony XZ2 Compact ging es auch.
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Ich hab jetzt die gängigen Geräte getestet die ich auf die Kürze heranbekommen habe
Samsung Tab A 2019-2021: gehen nicht
Lenovo Tab A: dito
Huawei Mediapad T5: funktioniert
Huawei Mediapad M5: nicht
Pixel3a: funktioniert aber nur USB2 Modus
Huawei P20lite: nope
Huawei P20: funzt
Samsung A dingens von 2020:funzt nicht
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ich hab mit einem Lenovo Hybrid USB-C Dock getestet.
Mit was hast du denn getestet?
Vllt. hat das Teil irgendeinen doofen Chipsatz der nicht so gut unterstützt wird?
Da wäre halt gut, wenn wir nun ein gleiches Handy/TAblet gehabt hätten
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| Voraussetzungen für eine Minderung
Die Regelungen der Allgemeinverfügung sehen vor, dass Verbraucher für den Nachweis einer Minderleistung insgesamt 30 Messungen an drei unterschiedlichen Kalendertagen durchführen müssen. Dabei wird ein Mindestabstand von jeweils einem Kalendertag zwischen den Messtagen sowie eine Verteilung der Messungen über den Messtag verankert.
Für die Annahme einer minderungsrelevanten Abweichung bei der minimalen Geschwindigkeit reicht es, wenn an zwei von drei Messtagen die minimale Geschwindigkeit unterschritten wird. Für die maximale Geschwindigkeit ist eine Minderleistung gegeben, wenn an zwei von drei Messtagen 90 Prozent des Maximums nicht einmal erreicht werden. Bei der normalerweise zur Verfügung stehenden Geschwindigkeit liegt eine Abweichung vor, wenn diese nicht in 90 Prozent der Messungen erreicht wird.
In einer Handreichung stellt die Bundesnetzagentur zudem konkrete Vorgaben zum Nachweisverfahren bereit. | |
https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/20211206_Breitband.html;jsessionid=8FB79778BD538F9C3824EB5E244EFAA9
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Hatte früher immer 12 statt 16k und jetzt 58 statt 50
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| Zitat von Icefeldt
ich hab mit einem Lenovo Hybrid USB-C Dock getestet.
Mit was hast du denn getestet?
Vllt. hat das Teil irgendeinen doofen Chipsatz der nicht so gut unterstützt wird?
Da wäre halt gut, wenn wir nun ein gleiches Handy/TAblet gehabt hätten
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Ich hab einfach die Hardware genommen zu der auch die Nichtnerds greifen würden
MicroUSB hab ich mit einem Renkforce MicroUSB zu Ethernet( war bei einem RPIZero Kit von Conrad bei)-damit funktioniert zumindest die Active Reihe von Samsung
USB-C hab ich mit einem reinen USB-C zu Ethernet Dingens von Aukey und als Gegenprobe so ein Multicombo Adapter von Reelink? (in ugly Rosa), den ich mir von der Ollen gekrallt habe, getestet- die kommen jeweils auf das gleiche Ergebnis.
Ipads und IPhone hab ich hier nur mit Lightning rumliegen keine Ahnung ob es da ein RJ45 Adapter für gibt. Unsere Thinkpads sind noch aus der T470 Reihe welche noch den nativen Dockingport haben.
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Wird Zeit, dass die AI übernimmt
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Thema: pOT-News ( Telling it as it is ) |