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| Zitat von Lunovis
nicht wenn er zum Absender zurück geht.
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Bei der Kontrolle vorzuweisen, wo soll der sonst liegen?
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Wir reden offensichtlich von verschiedenen Dokumenten
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| Zitat von SwissBushIndian
Klar. Der liegt aber halt auch im Auto. Logischerweise inzwischen alles auch digital, aber wenn ich auf Papier beweisen müsste, dass die Karre mir gehört wäre ich sensationell aufgeschmissen.
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und bei ner Kontrolle 20Fr ärmer weil Schrob nicht dabei.
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Deswegen ist der ja auch da
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/ah hat ja schon einer beantwortet
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Sniedelfighter am 28.06.2023 11:29]
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| Zitat von Sniedelfighter
| Zitat von SwissBushIndian
Bei der Kontrolle vorzuweisen, wo soll der sonst liegen?
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Früher hieß das "Fahrzeugschein" und "Fahrzeugbrief" - heute Fahrzeugschein Teil 1 und 2
Teil 2 bitte nicht im Auto aufbewahren.
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ZULASSUNGSBESCHEINIGUNG Teil 1+2
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| Zitat von Real_Futti
| Zitat von SwissBushIndian
Klar. Der liegt aber halt auch im Auto. Logischerweise inzwischen alles auch digital, aber wenn ich auf Papier beweisen müsste, dass die Karre mir gehört wäre ich sensationell aufgeschmissen.
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Ich weiß nicht, wie es in der Schweiz ist, aber der Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil 2) sollte da eher nicht liegen
Ich meine der Schein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) darf auch nicht, aber den hab ich immer im Handschuhkästle liegen.
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Der Fahrzeugschein ist letzten Endes der Nachweis, dass das Fahrzeug a versichert und b zugelassen ist. Er muss im Fahrzeug mitgeführt werden, eine schwarzweiss Kopie wird aber normalerweise ebenfalls akzeptiert. und ja, mit dem Schrieb kannst du zum Amt und das Fahrzeug umlösen oder abmelden, es sei denn, du hast ein zusätzliches Sperrformular (wird z.B. bei Leasingfahrzeugen gemacht), dann benötigst du beide Papiere.
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| Zitat von AJ Alpha
| Zitat von Sniedelfighter
| Zitat von SwissBushIndian
Bei der Kontrolle vorzuweisen, wo soll der sonst liegen?
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Früher hieß das "Fahrzeugschein" und "Fahrzeugbrief" - heute Fahrzeugschein Teil 1 und 2
Teil 2 bitte nicht im Auto aufbewahren.
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ZULASSUNGSBESCHEINIGUNG Teil 1+2
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yes sir i stand corrected!
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Jo, ich glaube das Missverständniss kommt daher, dass das hier einfach anders funktioniert. Fahrzeugschein muss im Auto sein, sowohl als Besitz- wie auch Versicherungsnachweis.
¤: What Luno said.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von SwissBushIndian am 28.06.2023 11:31]
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| Zitat von SwissBushIndian
Jo, ich glaube das Missverständniss kommt daher, dass das hier einfach anders funktioniert. Fahrzeugschein muss im Auto sein, sowohl als Besitz- wie auch Versicherungsnachweis.
¤: What Luno said.
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also wenn ich das Auto klaue hab ich gleich den Nachweis dabei, dass die Karre wirklich mir gehört? Praktisch.
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Dummerweise steht dann halt trotzdem noch mein Name drauf.
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Grundsätzlich ja, aber in der Schweiz wird ja auch Gemüse nicht erst an der Kasse gewogen und trotzdem brennt die Welt nicht nieder.
Grundsätzlich hat man daneben natürlich einen Kaufvertrag oder ähnliches, das den Besitz regelt.
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Ja aber ihr heißt ja eh alle Urs McUeli!
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Besser als Störi vom Wannsee
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Ey ich bin eher Wiggsfried vom Wagingersee
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Und dein Hund ist der Runter vom Sofer
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| Zitat von SwissBushIndian
Ich wüsste nicht im geringsten wo der Kaufvertrag meines Autos ist
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Keine Ahnung wie das in der Schweiz ist, aber in DE gilt der Inhaber des Fahrzeugbriefs (Zulassungsbescheinigung II) als Inhaber. Falls mal wer sein Auto losflexen muss.
Oder man hat den Schein (I) dabei und kann sich ausweisen, dass die beiden Sachen zusammenpassen. Oder kann übers Kennzeichen abgefragt werden.
Brauchst du in CH echt als Nachweis den Kaufvertrag?
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too slow...ich sollte wenigstens kurz F5 drücken.
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von monischnucki am 28.06.2023 11:52]
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Nein, der Besitz den Fahrzeugscheins reicht als Nachweis.
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Wo steht denn bei dem Brief jetzt der Absender drauf?
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Hehe, er hat "Arsch" gesagt. oLOL!
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| Zitat von SwissBushIndian
Fahrzeugschein muss im Auto sein, sowohl als Besitz- wie auch Versicherungsnachweis.
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lol was für eine Modelleisenbahnplattenbürokratielandschaft.
| Zitat von Seppl
Wo steht denn bei dem Brief jetzt der Absender drauf?
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Wer chats frankiert?
Der Irdo.
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| Zitat von Jimmy Blue Oxnknecht
| Zitat von Arawn
| Zitat von AJ Alpha
Was werden die Kasperl da mett? Wenn du mit deiner Flex dein Schloss an deinem Rad aufschneidest?
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Ein Rad am Bahnhof aufflexen ist halt wohl irgendwie deren Zuständigkeitsbereich und dann fühlt sich der Dorfpolizist eben in seiner Autorität übergangen wenn man einfach macht statt vorher Bescheid zu sagen.
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Bruder es ist dein Fahrrad, es ist dein Schloss, das aufzuflexen unterscheidet sich nicht davon, Beulen in dein eigenes Scheißauto zu treten wie so ein durchgeknallter Immo nach dem verlorenen Ampelrennen (Finger aber weg). Wenn ich mein Handy am Boden zerschellen lasse, weil mir jemand durch seine neuesten Tierbild mit Sinnspruch-Wandbilder im pot Augenkrebs schenken will, muss ich vorher auch nicht den Oberinspektor anrufen, ob er mir das erlaubt. Wichtig ist es, und das ist nun professioneller Rat, für den ich jederzeit haften möchte, dass man immer vorher Irdo fragen sollte.
Achso ja, bitte keine fremden Sachen einfach anflexen, auch bei maximaler Dummheit des Eigentümers/Besitzers. Das könnte schiefgehen.
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Na sicher, ich dachte nur es wäre eben nett da vorher Bescheid zu geben falls dann dort Anrufe eingehen wenn sich da jemand Sorgen macht weil die Radmafia da am flexen ist und die Cops dann sagen Kunden Bre chill is alles easy. Dank unserer Gesellschaft wo niemand einen Fick gibt spare ich mir das aber nächstes mal.
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An diesem Tag wurden sechs Räder geklaut und die Polizei hat nichts getan
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Ich hasse alles an diesem Thread.
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Thema: Dem Hass (R) - CCCX ( Nichts darf man mehr ) |