|
|
|
|
Nein, es gibt bei Finanzämtern immer eine Veranlagungstelle und eine Einspruchstelle.
Bei Untätigkeit kannst du entweder einen "normalen" Einspruch einlegen ("Untätigkeitseinspruch") oder du machst gleich eine Untätigkeitsklage nach FGO. Oder du rufst nett an und sagst, dass du dir ne Küche gekauft hast und auf die Kohle angewiesen bist und ob sie dich nicht bitte, bitte, bitte vorziehen
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von Klabusterbeere
| Zitat von Switchie
Bearbeitung kann bis zu 6 Monaten dauern. Musste mit handeln
@Feuerlöscher: Krankengeld oder andere Lohnersatzleistungen bekommen?
| |
Gelten die 6 Monate auch für einen Einspruch?
Das hiesige FA macht mich echt wahnsinnig.
Wie geht sowas eigentlich weiter?
Wer bekommt den Einspruch? Der Sachbearbeiter, der auch meine Erklärung bearbeitet hat? Das wäre ja total panne.
| |
Sehr geehrter Herr
Ihr Einspruch wurde zwischenzeitlich bearbeitet und der geänderte EST-Bescheid wird am 21.11.2017 durch die Post versendet.
Mit freundlichen Grüßen
Yes, das wird ja wohl hoffentlich dann ein positiver Bescheid sein.
|
|
|
|
|
|
|
Okay ich habe jetzt 4 Jahre studiert und mache jetzt monies. Irgendwo habe ich gehört, dass es sich lohnt eine Steuererklärung zu machen wegen Verlustvortrag oder werbekosten oder ähnlichem?
Hat da mal jemand was zum reinlesen oder kann dazu was sagen?
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von Jayposel
www.studentensteuererklärung.de
Der shit!! dauert 15 min, klappt problemlos. Kosten kannst du dann dieses Jahr natürlich wieder abssetzen und ab 3 Erklärungen kriegst du Rabatt.
| |
wurde mir vorige seite empfohlen.
Theoretisch ist es so, dass Verlustvorstrag nur funktioniert, wenn du vorher eine Ausbildung/Qualifikation gemacht hast - das kann auch Fussballtrainer sein. Da wird aber afaik momentan gegen prozessiert, so dass empfohlen wird, das trotzdem geltend zu machen.
|
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von moomaster am 07.12.2017 20:01]
|
|
|
|
|
|
Dagegen wird nicht prozessiert, sondern da gibt es bereits ein BFH-Urteil dazu, gegen das das BMF einen Nichtanwendungserlass erlassen hat mit der Vorgabe, dass eine Berufsausbildung mindestens 12 Monate dauern soll.
Aber versuchen kann man es, stell dich aber darauf ein, dass du einen Einspruch gegen deinen Bescheid einlegen musst.
//edit: unabhängig davon kannst du zumindest in dem letzten studienjahr sonderausgaben ansetzen, diese sind aber auf 4.000 ¤ gedeckelt
|
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Mad_Melone am 07.12.2017 20:53]
|
|
|
|
|
|
Ich finds kacke dass ein Masterstudium absetzbar ist aber ein diplomstudium nicht
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von Mad_Melone
//edit: unabhängig davon kannst du zumindest in dem letzten studienjahr sonderausgaben ansetzen, diese sind aber auf 4.000 ¤ gedeckelt
| |
wait what?
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von moomaster
| Zitat von Jayposel
www.studentensteuererklärung.de
Der shit!! dauert 15 min, klappt problemlos. Kosten kannst du dann dieses Jahr natürlich wieder abssetzen und ab 3 Erklärungen kriegst du Rabatt.
| |
wurde mir vorige seite empfohlen.
Theoretisch ist es so, dass Verlustvorstrag nur funktioniert, wenn du vorher eine Ausbildung/Qualifikation gemacht hast - das kann auch Fussballtrainer sein. Da wird aber afaik momentan gegen prozessiert, so dass empfohlen wird, das trotzdem geltend zu machen.
| |
Muss ich das dann für jedes Jahr einzeln machen, wenn ich ein Verlustvortrag stelle? Kriege allein für 2016 2.000¤ dank Auslandsstudium. Aber auf die 6 Jahre davor mit Semesterbeiträgen kommt auch noch einiges zusammen. Habe auch vor dem Bachelorstudium ne Ausbildung gemacht. Ich bin sehr verwirrt, so ganz generell.
|
|
|
|
|
|
|
Bin gerade am Handy, deshalb nur kurz:
@ M@buse: sind sogar 6.000 Euro, siehe Paragraf 10 Nr. 7 EStG
@ caschta: Verlustvortrag geht dann nur über jeweils eine Steuererklärung pro Jahr
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von moomaster
| Zitat von Jayposel
www.studentensteuererklärung.de
Der shit!! dauert 15 min, klappt problemlos. Kosten kannst du dann dieses Jahr natürlich wieder abssetzen und ab 3 Erklärungen kriegst du Rabatt.
| |
wurde mir vorige seite empfohlen.
Theoretisch ist es so, dass Verlustvorstrag nur funktioniert, wenn du vorher eine Ausbildung/Qualifikation gemacht hast - das kann auch Fussballtrainer sein. Da wird aber afaik momentan gegen prozessiert, so dass empfohlen wird, das trotzdem geltend zu machen.
| |
Wollte ich auch machen ... habe auch nen Master gemacht ..dennoch einfach alles schicken seit dem ich studiere ? Und kann ich das jeder Zeit schicken oder muss ich das zusammen mit meiner (ersten) Steuererklärung abschicken ? Bin erst seit April am arbeiten..
Danke und Grüße gehen raus
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von Mad_Melone
@ M@buse: sind sogar 6.000 Euro, siehe Paragraf 10 Nr. 7 EStG
| |
Cool danke! Das passt bei mir weil ich letztes Jahr fertig geworden bin und angefangen habe zu arbeiten. Finde ich das was ich absetzen kann beim Wiso Programm? Wo kann ich nachlesen was ich in welcher Höhe als Sonderausgaben ansetzen kann?
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von M@buse
| Zitat von Mad_Melone
@ M@buse: sind sogar 6.000 Euro, siehe Paragraf 10 Nr. 7 EStG
| |
Cool danke! Das passt bei mir weil ich letztes Jahr fertig geworden bin und angefangen habe zu arbeiten. Finde ich das was ich absetzen kann beim Wiso Programm? Wo kann ich nachlesen was ich in welcher Höhe als Sonderausgaben ansetzen kann?
| |
zb hier
|
|
|
|
|
|
|
| Erstmalige Berufsausbildung
Kosten Ihrer eigenen erstmaligen Berufsausbildung oder Ihres Erststudiums können Sie mit bis zu 6.000 Euro im Jahr als Sonderausgaben absetzen. Als Erststudium zählen zum Beispiel die Semester bis zur Erlangung des Masters. Wenn sich bei Ehepaaren oder eingetragenen Lebenspartnerschaften beide Partner in Berufsausbildung befinden, kann jeder den Höchstbetrag ansetzen.
Zu den Ausbildungskosten gehören zum Beispiel:
Lehrgangs-, Studien-, Seminar- und Kursgebühren,
Aufwendungen für Arbeitsmittel wie PC, Schreibtisch, Fachbücher und anderes Lernmaterial,
Unterkunfts- und Übernachtungskosten sowie Mehraufwendungen für Verpflegung.
Ihre Fahrtkosten für die Wege zwischen Wohnung und Ausbildungsstätte, zum Beispiel zur Uni, können Sie in Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten ansetzen: Eine Beschränkung auf die Entfernungspauschale gilt bis einschließlich 2013 nicht | |
WWie sind "Unterkunfts- und Übernachtungskosten sowie Mehraufwendungen für Verpflegung." zu verstehen? Ich war die ersten drei Monate noch immatrikuliert. Kann ich für diese Monate dann die Kosten für mein WG-Zimmer und eine wie auch immer geartete Verpflegungspauschale ansetzen?
Das ist alles schrecklich kompliziert
|
|
|
|
|
|
|
Denkbar wären kosten für ein Arbeitszimmer zur Klausurvorbereitung oder so.
Verpflegungsmehraufwendungen bei Abwesenheit von über 8 Stunden am Tag, maximal für 3 Monate
Kosten für Unterkunft natürlich nur, wenn diese neben den Kosten für die eigene Unterkunft entstanden sind. Zb bei zweitwohnung oder Hotel.
|
|
|
|
|
|
|
Ah ok so war das gemeint. Danke.
Da müsste ich schon außerordentlich kreativ sein (und mich strafbar machen) um auch nur 1000 ¤ zusammen zu bekommen
Ich mach dann diese Woche mal einen Temrin mit der Lohi aus. Beim ersten Mal sollte ich das vielleicht einen Profi machen lassen.
|
|
|
|
|
|
|
Verpflegungsmehraufwand einfach mal nicht auf 3 Minate begrenzen, Entfernungspauschale, Studiengebühren, Bücher, Druck der Abschlussarbeit, vielleicht noch Rechnungen über nen Maptop, ne Maus, Druckerpatrone,...? Ich lass meine Frau immer Amazon fürs vergangene Jahr durchgehen
Und sonst vielleicht noch Bewerbungskosten, incl Entfernungspauschale, Friseur dafür
Eventuell für den Job umgezogen?
Ich erwarte dann mindestens ein Jahresabonnement quake+ (oder was auch immer zape demnächst vertreibt)
|
|
|
|
|
|
|
Ich habe noch die Geschichte, dass ich umziehen musste für den neuen Job und in der neuen Stadt erst knapp 3 Monate später offiziell eine Wohnung hatte. Da lässt sich sicher einiges holen aber da finde ich es mit den entfernungspauschalen etwas heikel, da die Städte 300km auseinander liegen.
|
|
|
|
|
|
|
Auch „inoffizielle“ Wohnung kann doppelte Haushaltsführung auslösen...
|
|
|
|
|
|
|
Als Berufsanfänger mal eine vielleicht blöde Frage: Wird die Steuererklärung fürs Kalenderjahr gemacht oder für ein "Einkommensjahr"?
Hab Mitte November angefangen, müsste ich dann also jetzt schon eine machen oder erst nächstes Jahr, wenn ich ein ganzes Jahr Einkommen hatte und Steuern gezahlt hab?
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Kollege hat Steuererklärung für 2013 jetzt noch nicht gemacht. Wird auch bis zum 31.12.17 schwierig zu schaffen.
Gibt es eine Möglichkeit die Frist zu verlängern?
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von Raster
Kollege hat Steuererklärung für 2013 jetzt noch nicht gemacht. Wird auch bis zum 31.12.17 schwierig zu schaffen.
Gibt es eine Möglichkeit die Frist zu verlängern?
| |
Faulheit noch belohnen?
|
|
|
|
|
|
|
Wird sie ja eh schon mit der Verzinsung.
|
|
|
|
|
|
|
Vorab stelle ich die Frage in den Raum, warum es mit der Abgabe der Steuererklärung schwierig werden soll?
Bei Stellung der Frage war auf jeden Fall noch dieses Wochenende plus ggfs. ein halber der Weihnachtsfeiertage sowie Urlaub zwischen den Jahren Zeit...
Man könnte theoretisch Folgendes machen: schnell eine (teilweise unvollständige) Steuererklärung abgeben und dann Anträge auf schlichte Änderung stellen, die innerhalb der Einspruchsfrist auch noch steuermindernd möglich sind.
Mehr dazu recht schön beschrieben unter https://www.smartsteuer.de/online/lexikon/s/schlichte-aenderung-lexikon-des-steuerrechts/
Meine primäre Option wäre es aber nicht
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von Raster
Wird sie ja eh schon mit der Verzinsung.
| |
Wie hoch ist die denn?
|
|
|
|
|
|
|
@Mad
Danke für die ausführliche Erklärung!
@Kung
6% im Jahr afaik.
|
|
|
|
|
|
|
Interessant, das lohnt sich ja dann eigentlich sogar, das Ganze bis zum Ende auszusitzen. Außerdem wundert mich, dass die Verzinsung noch nicht angepasst wurde. Am Ende zahlt doch der Steuerzahler die Verzinsung.
|
|
|
|
|
|
|
Ich glaube man muss es aber wieder versteuern?
|
|
|
|
|
|
|
Das ist korrekt, aber zwingend als Einkünfte aus Kapitalvermögen
|
|
|
|
|
|
|
Ich habe einen ziemlich speziellen Fall, weswegen ich wenig Hoffnung habe, dass die Frage hier einer beantworten kann.
Stiefsohn ist Schwerbehindert und ich kann hierfür 3.700 EUR Behindertenpauschbetrag geltend machen. Nun ist die Situation in diesem Jahr so gewesen, dass er seit Ostern palliativ versorgt wird und es bis September eine doppelte Belastung (doppelter Haushalt mit entsprechenden Fahrten) für uns gab.
Wird diese Art der außergewöhnliche Belastung wiederum vom Pauschbetrag abgezogen oder gibt es eine Möglichkeit, dass diese Art der Belastung extra zählt?
|
|
|
|
|
|
Thema: Steuererklärung(en) ( Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist ) |